Errichtung Containeranlage zur Anmietung — VOEK 022-20

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Planung, Errichtung und Rückbau einer Containeranlage zur Anmietung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-02-10.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-02-10 Auftragsbekanntmachung
2020-06-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-02-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Wohnheimen
Referenznummer: VOEK 022-20
Kurze Beschreibung: Planung, Errichtung und Rückbau einer Containeranlage zur Anmietung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Wohnheimen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Mecklenburg-Vorpommern 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Postanschrift: Fasanenstr. 87
Postleitzahl: 10623
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bundesimmobilien.de 🌏
E-Mail: verdingung@bundesimmobilien.de 📧
Telefon: +49 30-31811569 📞
Fax: +49 30-31811560 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=309318 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=309318 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-02-10 📅
Einreichungsfrist: 2020-03-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-02-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 029-066161
ABl. S-Ausgabe: 29
Zusätzliche Informationen
1) Die Frist für Bewerberfragen läuft am dd.10.3.2020, 15:00 Uhr ab. Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt; 2) Alle Nachweise können in Form von Eigenerklärungen erfolgen, soweit sich aus der Ausschreibung nicht etwas anderes ergibt. Alle vom Auftraggeber unter dem unter Ziff. 1.3 genannten Link bereitgestellten Formblätter sind zwingend zu verwenden; 3) Beabsichtigt der Bewerber keine Bewerbergemeinschaft zu bilden, zum Nachweis seiner Eignung aber dennoch auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beispielsweise im Wege einer Unterbeauftragung oder in sonstiger Weise zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber auch für den jeweiligen Eignungsleihgeber die erforderlichen Erklärungen und Unterlagen vorlegen sowie seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmern durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen (§ 47 VgV). Auf das Formblatt „Verpflichtungserklärung Eignungsleihgeber“ wird verwiesen; 4) Falls eine Unterauftragsvergabe ohne Eignungsleihe beabsichtigt ist, sind die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen; 5) Neben den Vergabeunterlagen, werden auch alle weiteren Informationen zu diesem Vergabeverfahren wie Änderungen der Vergabeunterlagen, Beantwortung von Bewerberfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen über die Vergabeplattform unter dem Link unter I.3) bereitgestellt. Die Abgabe der Vergabeunterlagen erfolgt grundsätzlich ohne eine weitere Registrierung. Eine freiwillige Registrierung bis zur Abgabe der Angebote ist möglich und wird ausdrücklich empfohlen. Sie bietet den Vorteil, dass die registrierten Bewerber über Änderungen und Ergänzungen der Vergabeunterlagen sowie mögliche Bewerberfragen automatisch informiert werden. Bewerber, die sich nicht registrieren lassen, müssen sich selbstständig über mögliche Änderungen/Ergänzungen der Vergabeunterlagen oder Bewerberfragen sowie deren Beantwortung auf der Plattform informieren. Unterlassen die betreffenden Bewerber die Beschaffung der neuen bzw. geänderten Unterlagen (z. B. geänderte Fristen, ergänzte Unterlagen), gelten die hierin enthaltenen Informationen dennoch für und gegen diese Bewerber. Angebote sind ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Hierfür ist eine Registrierung erforderlich; 6) Der Auftraggeber erstattet keine Kosten, die dem Bewerber für die Erstellung der Angebote und die Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen; 7) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe Help Desk: Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: — Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 16:00 Uhr, — Freitag: 8:00 bis 14:00 Uhr.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Planung, Errichtung, Betreiben und Rückbau nach Mietzeit einer Containeranlage mit einer BGF von ca. 11 000 m
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Option 2 x um je 1 Jahr.
Beschreibung der Optionen:
Der Mietvertrag kann mit einseitiger Option des AG bis zu 2 x um je 1 Jahr verlängert werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 17235 Neustrelitz

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Soweit die Rechtsform des Unternehmens dies ermöglicht: Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister, nicht älter als 12 Monate.
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB. Der Auftraggeber stellt hierfür ein Formblatt zur Verfügung (Nachweis durch Eigenerklärung).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Nachweis durch Eigenerklärung)
Nachweis des Bestehens oder rechtsverbindliche Erklärung für den Auftragsfall des Abschlusses einer Berufshaftpflichtversicherung.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Beschleunigtes Verfahren:
Die schlüsselfertige Erstellung zum 1.8.2020 ist von herausragender Bedeutung für das Ausbildungswesen der Bundespolizei.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-04-30 📅
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Lieferzeit
Kostenkriterium (Gewichtung): 60
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 40

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Verdingungsstelle
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=309318 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Die Frist für Bewerberfragen läuft am dd.10.3.2020, 15:00 Uhr ab. Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt;
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2) Alle Nachweise können in Form von Eigenerklärungen erfolgen, soweit sich aus der Ausschreibung nicht etwas anderes ergibt. Alle vom Auftraggeber unter dem unter Ziff. 1.3 genannten Link bereitgestellten Formblätter sind zwingend zu verwenden;
3) Beabsichtigt der Bewerber keine Bewerbergemeinschaft zu bilden, zum Nachweis seiner Eignung aber dennoch auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beispielsweise im Wege einer Unterbeauftragung oder in sonstiger Weise zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber auch für den jeweiligen Eignungsleihgeber die erforderlichen Erklärungen und Unterlagen vorlegen sowie seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmern durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen (§ 47 VgV). Auf das Formblatt „Verpflichtungserklärung Eignungsleihgeber“ wird verwiesen;
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4) Falls eine Unterauftragsvergabe ohne Eignungsleihe beabsichtigt ist, sind die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen;
5) Neben den Vergabeunterlagen, werden auch alle weiteren Informationen zu diesem Vergabeverfahren wie Änderungen der Vergabeunterlagen, Beantwortung von Bewerberfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen über die Vergabeplattform unter dem Link unter I.3) bereitgestellt. Die Abgabe der Vergabeunterlagen erfolgt grundsätzlich ohne eine weitere Registrierung. Eine freiwillige Registrierung bis zur Abgabe der Angebote ist möglich und wird ausdrücklich empfohlen. Sie bietet den Vorteil, dass die registrierten Bewerber über Änderungen und Ergänzungen der Vergabeunterlagen sowie mögliche Bewerberfragen automatisch informiert werden. Bewerber, die sich nicht registrieren lassen, müssen sich selbstständig über mögliche Änderungen/Ergänzungen der Vergabeunterlagen oder Bewerberfragen sowie deren Beantwortung auf der Plattform informieren. Unterlassen die betreffenden Bewerber die Beschaffung der neuen bzw. geänderten Unterlagen (z. B. geänderte Fristen, ergänzte Unterlagen), gelten die hierin enthaltenen Informationen dennoch für und gegen diese Bewerber.
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Angebote sind ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Hierfür ist eine Registrierung erforderlich;
6) Der Auftraggeber erstattet keine Kosten, die dem Bewerber für die Erstellung der Angebote und die Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen;
7) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe Help Desk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234
Geschäftszeiten:
— Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 16:00 Uhr,
— Freitag: 8:00 bis 14:00 Uhr.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in §135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Postanschrift: Ellerstr. 56
Telefon: +49 228-377873810 📞
E-Mail: vergabe@bundesimmobilien.de 📧
Fax: +49 228-377873802 📠
Internetadresse: http://www.bundesimmobilien.de 🌏
Quelle: OJS 2020/S 029-066161 (2020-02-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-06-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-06-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 117-283037
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 029-066161
ABl. S-Ausgabe: 117
Zusätzliche Informationen
1. Die Frist für Bewerberfragen läuft am dd. 10.3.2020, 15:00 Uhr ab. Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. 2. Alle Nachweise können in Form von Eigenerklärungen erfolgen, soweit sich aus der Ausschreibung nicht etwas anderes ergibt. Alle vom Auftraggeber unter dem unter Ziff. 1.3 genannten Link bereitgestellten Formblätter sind zwingend zu verwenden. 3. Beabsichtigt der Bewerber keine Bewerbergemeinschaft zu bilden, zum Nachweis seiner Eignung aber dennoch auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beispielsweise im Wege einer Unterbeauftragung oder in sonstiger Weise zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber auch für den jeweiligen Eignungsleihgeber die erforderlichen Erklärungen und Unterlagen vorlegen sowie seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmern durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen (§ 47 VgV). Auf das Formblatt „Verpflichtungserklärung Eignungsleihgeber“ wird verwiesen. 4. Falls eine Unterauftragsvergabe ohne Eignungsleihe beabsichtigt ist, sind die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. 5. Neben den Vergabeunterlagen, werden auch alle weiteren Informationen zu diesem Vergabeverfahren wie Änderungen der Vergabeunterlagen, Beantwortung von Bewerberfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen über die Vergabeplattform unter dem Link unter I.3) bereitgestellt. Die Abgabe der Vergabeunterlagen erfolgt grundsätzlich ohne eine weitere Registrierung. Eine freiwillige Registrierung bis zur Abgabe der Angebote ist möglich und wird ausdrücklich empfohlen. Sie bietet den Vorteil, dass die registrierten Bewerber über Änderungen und Ergänzungen der Vergabeunterlagen sowie mögliche Bewerberfragen automatisch informiert werden. Bewerber, die sich nicht registrieren lassen, müssen sich selbstständig über mögliche Änderungen / Ergänzungen der Vergabeunterlagen oder Bewerberfragen sowie deren Beantwortung auf der Plattform informieren. Unterlassen die betreffenden Bewerber die Beschaffung der neuen bzw. geänderten Unterlagen (z. B. geänderte Fristen, ergänzte Unterlagen), gelten die hierin enthaltenen Informationen dennoch für und gegen diese Bewerber. Angebote sind ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Hierfür ist eine Registrierung erforderlich. 6. Der Auftraggeber erstattet keine Kosten, die dem Bewerber für die Erstellung der Angebote und die Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen. 7. Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 8:00 bis 14:00 Uhr.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Optionen:
Der Mietvertrag kann mit einseitiger Option des AG bis zu 2x um je 1 Jahr verlängert werden.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-06-02 📅
Name: KB Container
Postort: Schlüsselfeld
Postleitzahl: 96132
Land: Deutschland 🇩🇪
Bamberg, Landkreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Die Frist für Bewerberfragen läuft am dd. 10.3.2020, 15:00 Uhr ab. Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Mehr anzeigen
2. Alle Nachweise können in Form von Eigenerklärungen erfolgen, soweit sich aus der Ausschreibung nicht etwas anderes ergibt. Alle vom Auftraggeber unter dem unter Ziff. 1.3 genannten Link bereitgestellten Formblätter sind zwingend zu verwenden.
3. Beabsichtigt der Bewerber keine Bewerbergemeinschaft zu bilden, zum Nachweis seiner Eignung aber dennoch auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beispielsweise im Wege einer Unterbeauftragung oder in sonstiger Weise zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber auch für den jeweiligen Eignungsleihgeber die erforderlichen Erklärungen und Unterlagen vorlegen sowie seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmern durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen (§ 47 VgV). Auf das Formblatt „Verpflichtungserklärung Eignungsleihgeber“ wird verwiesen.
Mehr anzeigen
4. Falls eine Unterauftragsvergabe ohne Eignungsleihe beabsichtigt ist, sind die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen.
5. Neben den Vergabeunterlagen, werden auch alle weiteren Informationen zu diesem Vergabeverfahren wie Änderungen der Vergabeunterlagen, Beantwortung von Bewerberfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen über die Vergabeplattform unter dem Link unter I.3) bereitgestellt. Die Abgabe der Vergabeunterlagen erfolgt grundsätzlich ohne eine weitere Registrierung. Eine freiwillige Registrierung bis zur Abgabe der Angebote ist möglich und wird ausdrücklich empfohlen. Sie bietet den Vorteil, dass die registrierten Bewerber über Änderungen und Ergänzungen der Vergabeunterlagen sowie mögliche Bewerberfragen automatisch informiert werden. Bewerber, die sich nicht registrieren lassen, müssen sich selbstständig über mögliche Änderungen / Ergänzungen der Vergabeunterlagen oder Bewerberfragen sowie deren Beantwortung auf der Plattform informieren. Unterlassen die betreffenden Bewerber die Beschaffung der neuen bzw. geänderten Unterlagen (z. B. geänderte Fristen, ergänzte Unterlagen), gelten die hierin enthaltenen Informationen dennoch für und gegen diese Bewerber.
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Angebote sind ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Hierfür ist eine Registrierung erforderlich.
6. Der Auftraggeber erstattet keine Kosten, die dem Bewerber für die Erstellung der Angebote und die Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen.
7. Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 bis 14:00 Uhr.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2020/S 117-283037 (2020-06-16)