Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung eines funktionsfähigen Gesamtsystems der digitalen Alarmierungstechnik für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr. Der Vertrag umfasst die Beschaffung (Kauf) und Einführung einer vollständigen Digitalalarm-Infrastruktur einschließlich der leitstellenseitigen Systembestandteile und der Digitalen Meldeempfänger für den Kreis und die kreisangehörigen Kommunen sowie die Wartung des zu erstellenden Systems zur Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft bei Störungen während der Vertragslaufzeit (Systemservice). Darüber hinaus sind die Beschaffung ggf. erforderlich werdender weiterer Digitaler Meldeempfänger sowie von Dienstleistungen aus den Bereichen Schulung, Test und Optimierung sowie Beratung, deren Umfang noch nicht abschließend festgelegt werden kann, Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Es gelten unterschiedliche Laufzeiten für das rahmenvertragliche Element (4 J.) und den Systemservice (bis zu 10 J.), siehe Vergabeunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-04-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-02-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-02-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Alarmsysteme
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung eines funktionsfähigen Gesamtsystems der digitalen Alarmierungstechnik für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr.
Der Vertrag umfasst die Beschaffung (Kauf) und Einführung einer vollständigen Digitalalarm-Infrastruktur einschließlich der leitstellenseitigen Systembestandteile und der Digitalen Meldeempfänger für den Kreis und die kreisangehörigen Kommunen sowie die Wartung des zu erstellenden Systems zur Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft bei Störungen während der Vertragslaufzeit (Systemservice).
Darüber hinaus sind die Beschaffung ggf. erforderlich werdender weiterer Digitaler Meldeempfänger sowie von Dienstleistungen aus den Bereichen Schulung, Test und Optimierung sowie Beratung, deren Umfang noch nicht abschließend festgelegt werden kann, Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Es gelten unterschiedliche Laufzeiten für das rahmenvertragliche Element (4 J.) und den Systemservice (bis zu 10 J.), siehe Vergabeunterlagen.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung eines funktionsfähigen Gesamtsystems der digitalen Alarmierungstechnik für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr.
Der Vertrag umfasst die Beschaffung (Kauf) und Einführung einer vollständigen Digitalalarm-Infrastruktur einschließlich der leitstellenseitigen Systembestandteile und der Digitalen Meldeempfänger für den Kreis und die kreisangehörigen Kommunen sowie die Wartung des zu erstellenden Systems zur Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft bei Störungen während der Vertragslaufzeit (Systemservice).
Darüber hinaus sind die Beschaffung ggf. erforderlich werdender weiterer Digitaler Meldeempfänger sowie von Dienstleistungen aus den Bereichen Schulung, Test und Optimierung sowie Beratung, deren Umfang noch nicht abschließend festgelegt werden kann, Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Es gelten unterschiedliche Laufzeiten für das rahmenvertragliche Element (4 J.) und den Systemservice (bis zu 10 J.), siehe Vergabeunterlagen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Alarmsysteme📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Oberbergischer Kreis- Der Landrat
Postanschrift: Moltkestr. 42
Postleitzahl: 51643
Postort: Gummersbach
Kontakt
Internetadresse: http://www.obk.de🌏
E-Mail: hans-uwe.koch@obk.de📧
Telefon: +49 2261 / 8838-01📞
Fax: +49 2261 / 8838-70 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E84616383🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E84616383🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-02-17 📅
Einreichungsfrist: 2020-04-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-02-19 📅
Datum des Beginns: 2020-07-12 📅
Datum des Endes: 2021-04-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 035-082453
ABl. S-Ausgabe: 35
Zusätzliche Informationen
Soweit nach Ziffer II.1.4) und Ziffer II.2.4) die Beschaffung eventuell erforderlich werdender weiterer Digitaler Meldeempfänger sowie von Dienstleistungen, deren Umfang noch nicht abschließend festgelegt werden kann, Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind, ist der Auftrag rahmenvertraglich geprägt (zu den weiteren Einzelheiten s. Ziffer VI.3), unten, sowie Anlage EVB-IT Systemvertrag).
Soweit nach Ziffer II.1.4) und Ziffer II.2.4) die Beschaffung eventuell erforderlich werdender weiterer Digitaler Meldeempfänger sowie von Dienstleistungen, deren Umfang noch nicht abschließend festgelegt werden kann, Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind, ist der Auftrag rahmenvertraglich geprägt (zu den weiteren Einzelheiten s. Ziffer VI.3), unten, sowie Anlage EVB-IT Systemvertrag).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung eines funktionsfähigen Gesamtsystems der digitalen Alarmierungstechnik für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr.
Der Vertrag umfasst die Beschaffung (Kauf) und Einführung einer vollständigen Digitalalarm-Infrastruktur einschließlich der leitstellenseitigen Systembestandteile und der Digitalen Meldeempfänger für den Kreis und die kreisangehörigen Kommunen sowie die Wartung des zu erstellenden Systems zur Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft bei Störungen während der Vertragslaufzeit (Systemservice).
Der Vertrag umfasst die Beschaffung (Kauf) und Einführung einer vollständigen Digitalalarm-Infrastruktur einschließlich der leitstellenseitigen Systembestandteile und der Digitalen Meldeempfänger für den Kreis und die kreisangehörigen Kommunen sowie die Wartung des zu erstellenden Systems zur Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft bei Störungen während der Vertragslaufzeit (Systemservice).
Darüber hinaus sind die Beschaffung ggf. erforderlich werdender weiterer Digitaler Meldeempfänger sowie von Dienstleistungen aus den Bereichen Schulung, Test und Optimierung sowie Beratung, deren Umfang noch nicht abschließend festgelegt werden kann, Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Es gelten unterschiedliche Laufzeiten für das rahmenvertragliche Element (4 J.) und den Systemservice (bis zu 10 J.), siehe Vergabeunterlagen.
Darüber hinaus sind die Beschaffung ggf. erforderlich werdender weiterer Digitaler Meldeempfänger sowie von Dienstleistungen aus den Bereichen Schulung, Test und Optimierung sowie Beratung, deren Umfang noch nicht abschließend festgelegt werden kann, Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Es gelten unterschiedliche Laufzeiten für das rahmenvertragliche Element (4 J.) und den Systemservice (bis zu 10 J.), siehe Vergabeunterlagen.
Der Auftraggeber („AG") beabsichtigt, die bisherige analoge auf digitale Funktechnik im gesamten Kreisgebiet umzustellen.
Er plant insbesondere für die Organisationsbereiche Brandschutz, Technische Hilfe, Rettungsdienst und Katastrophenschutz ein flächendeckendes Digitales Alarmierungsnetz (im 2m-Band der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben („BOS") nach Technischer Richtlinie BOS „Geräte für die digitale Funkalarmierung“ („TR-BOS")) für die BOS wirtschaftlich einzurichten und selbst zu betreiben.
Er plant insbesondere für die Organisationsbereiche Brandschutz, Technische Hilfe, Rettungsdienst und Katastrophenschutz ein flächendeckendes Digitales Alarmierungsnetz (im 2m-Band der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben („BOS") nach Technischer Richtlinie BOS „Geräte für die digitale Funkalarmierung“ („TR-BOS")) für die BOS wirtschaftlich einzurichten und selbst zu betreiben.
Das neue Netz soll auf einer, gemäß BOS-Funkrichtlinie zugeteilten Frequenz im 2 m-Band mit sehr hoher Versorgungssicherheit betrieben werden (Eigenbetrieb durch den AG).
Darüber hinaus beinhaltet der abzuschließende Vertrag auch die Beschaffung und Einrichtung/Programmierung eventuell erforderlich werdender weiterer Digitaler Meldeempfänger, einschließlich Meldeempfängern für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Abrufberechtigt aus dem abzuschließenden Vertrag werden insofern der AG und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden:
Darüber hinaus beinhaltet der abzuschließende Vertrag auch die Beschaffung und Einrichtung/Programmierung eventuell erforderlich werdender weiterer Digitaler Meldeempfänger, einschließlich Meldeempfängern für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Abrufberechtigt aus dem abzuschließenden Vertrag werden insofern der AG und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden:
— Bergneustadt,
— Gummersbach,
— Hückeswagen,
— Radevormwald,
— Waldbröl,
— Wiehl,
— Wipperfürth,
— Engelskirchen,
— Lindlar,
— Marienheide,
— Morsbach,
— Nümbrecht, und
— Reichshof sein.
Schließlich sind ergänzende Dienstleistungen aus den Bereichen Schulung, Test und Optimierung sowie Beratung, deren Umfang noch nicht abschließend festgelegt werden kann, Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Abrufberechtigt aus dem abzuschließenden Vertrag wird insofern ausschließlich der AG sein.
Schließlich sind ergänzende Dienstleistungen aus den Bereichen Schulung, Test und Optimierung sowie Beratung, deren Umfang noch nicht abschließend festgelegt werden kann, Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Abrufberechtigt aus dem abzuschließenden Vertrag wird insofern ausschließlich der AG sein.
Der Vertrag umfasst die Beschaffung (Kauf) und Einführung einer vollständigen Digitalalarm(DA)-Infrastruktur einschließlich der leitstellenseitigen Systembestandteile, der Digitalen Meldeempfänger für den Kreis und die kreisangehörigen Kommunen inklusive über die Anforderungen der TR-BOS hinausgehender Sonderfunktionalitäten (z. B. Verschlüsselung der Alarmtextaussendung).
Der Vertrag umfasst die Beschaffung (Kauf) und Einführung einer vollständigen Digitalalarm(DA)-Infrastruktur einschließlich der leitstellenseitigen Systembestandteile, der Digitalen Meldeempfänger für den Kreis und die kreisangehörigen Kommunen inklusive über die Anforderungen der TR-BOS hinausgehender Sonderfunktionalitäten (z. B. Verschlüsselung der Alarmtextaussendung).
Das Digitale Alarmierungssystem muss die Sonderfunktionalitäten „aktive und technische Rückmeldung über GSM" sowie „DME-Notruf über GSM" unterstützen und über eine Verschlüsselung verfügen.
Die gesamte DA-Infrastruktur und dazugehörige Leitstellentechnik werden als komplettes und betriebsbereites Werk „schlüsselfertig“ ausgeschrieben.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage Leistungsbeschreibung sowie der Anlage EVB IT-Systemvertrag (bei den Vergabeunterlagen).
Soweit nach Ziffer II.1.4) und Ziffer II.2.4) die Beschaffung eventuell erforderlich werdender weiterer Digitaler Meldeempfänger sowie von Dienstleistungen, deren Umfang noch nicht abschließend festgelegt werden kann, Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind, ist der Auftrag rahmenvertraglich geprägt (zu den weiteren Einzelheiten s. Ziffer VI.3), unten, sowie Anlage EVB-IT Systemvertrag).
Soweit nach Ziffer II.1.4) und Ziffer II.2.4) die Beschaffung eventuell erforderlich werdender weiterer Digitaler Meldeempfänger sowie von Dienstleistungen, deren Umfang noch nicht abschließend festgelegt werden kann, Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind, ist der Auftrag rahmenvertraglich geprägt (zu den weiteren Einzelheiten s. Ziffer VI.3), unten, sowie Anlage EVB-IT Systemvertrag).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Es sind Arbeiten im gesamten Gebiet des Oberbergischen Kreises erforderlich (zu den Einzelheiten s. Anlage Leistungsbeschreibung, bei den Vergabeunterlagen).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
— Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 BGB; dies ist mittels Eigenerklärung unter Verwendung der „Anlage Eigenerklärung zur Bieteridentität und Bietereignung" zu belegen; im Falle einer Beteiligung als Bietergemeinschaft ist die darin enthaltene „Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen
— Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 BGB; dies ist mittels Eigenerklärung unter Verwendung der „Anlage Eigenerklärung zur Bieteridentität und Bietereignung" zu belegen; im Falle einer Beteiligung als Bietergemeinschaft ist die darin enthaltene „Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Mindestjahresumsatz (Brutto) mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Leistungen im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossen Geschäftsjahre in Höhe von 3 380 000 EUR; dies ist mittels Eigenerklärung unter Verwendung der „Anlage Eigenerklärung zur Bieteridentität und Bietereignung" zu belegen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Mindestjahresumsatz (Brutto) mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Leistungen im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossen Geschäftsjahre in Höhe von 3 380 000 EUR; dies ist mittels Eigenerklärung unter Verwendung der „Anlage Eigenerklärung zur Bieteridentität und Bietereignung" zu belegen
— Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3 000 000 EUR je Schadensfall für Personen- und Sachschäden, und 500 000 EUR je Schadensfall für Vermögensschäden; dies ist mittels Eigenerklärung unter Verwendung der „Anlage Eigenerklärung zur Bieteridentität und Bietereignung" zu belegen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3 000 000 EUR je Schadensfall für Personen- und Sachschäden, und 500 000 EUR je Schadensfall für Vermögensschäden; dies ist mittels Eigenerklärung unter Verwendung der „Anlage Eigenerklärung zur Bieteridentität und Bietereignung" zu belegen
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
— Die Eignung des Bieters im Hinblick auf den Mindestjahresumsatz ist nachgewiesen, wenn der Mittelwert der erzielten Brutto-Umsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mit vergleichbaren Leistungen mindestens 3 380 000 EUR beträgt; als vergleichbar gelten nur Leistungen der Errichtung oder Ertüchtigung von Systemen der digitalen Alarmierung und der Wartung solcher Systeme,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Die Eignung des Bieters im Hinblick auf den Mindestjahresumsatz ist nachgewiesen, wenn der Mittelwert der erzielten Brutto-Umsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mit vergleichbaren Leistungen mindestens 3 380 000 EUR beträgt; als vergleichbar gelten nur Leistungen der Errichtung oder Ertüchtigung von Systemen der digitalen Alarmierung und der Wartung solcher Systeme,
— Die zu belegende Betriebshaftpflichtversicherung muss Mindestdeckungssummen von 3 000 000 EUR je Schadensfall für Personen- und Sachschäden, und 500 000 EUR je Schadensfall für Vermögensschäden aufweisen; der Auftraggeber behält sich das Recht vor, vor Zuschlagserteilung die Vorlage einer Bestätigung des Versicherungsunternehmens oder eines Versicherungsmaklers über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den genannten Mindestdeckungssummen der Eigenerklärung des Bieters zu fordern; in der Bestätigung sind die Mindestdeckungssummen ausdrücklich auszuweisen; die Bestätigung ist für das aktuelle Jahr vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Die zu belegende Betriebshaftpflichtversicherung muss Mindestdeckungssummen von 3 000 000 EUR je Schadensfall für Personen- und Sachschäden, und 500 000 EUR je Schadensfall für Vermögensschäden aufweisen; der Auftraggeber behält sich das Recht vor, vor Zuschlagserteilung die Vorlage einer Bestätigung des Versicherungsunternehmens oder eines Versicherungsmaklers über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den genannten Mindestdeckungssummen der Eigenerklärung des Bieters zu fordern; in der Bestätigung sind die Mindestdeckungssummen ausdrücklich auszuweisen; die Bestätigung ist für das aktuelle Jahr vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Qualitäts-Management-System entsprechend den EN ISO 9000 ff; im Falle einer Beteiligung als Bietergemeinschaft muss dieses Eignungskriterium von jedem Mitglied erfüllt werden; als Nachweis wird ein gültiges Zertifikat einer akkreditierten Stelle über die Umsetzung eines Qualitäts-Management-Systems gemäß den EN ISO 9000 ff. akzeptiert; soweit ein solches Zertifikat nicht vorgelegt werden kann, kann der Nachweis alternativ mittels einer Beschreibung der im Unternehmen umgesetzten Qualitäts-Management-
— Qualitäts-Management-System entsprechend den EN ISO 9000 ff; im Falle einer Beteiligung als Bietergemeinschaft muss dieses Eignungskriterium von jedem Mitglied erfüllt werden; als Nachweis wird ein gültiges Zertifikat einer akkreditierten Stelle über die Umsetzung eines Qualitäts-Management-Systems gemäß den EN ISO 9000 ff. akzeptiert; soweit ein solches Zertifikat nicht vorgelegt werden kann, kann der Nachweis alternativ mittels einer Beschreibung der im Unternehmen umgesetzten Qualitäts-Management-
Maßnahmen erfolgen, sofern diese den genannten Normen entsprechen; dies ist unter Verwendung der „Anlage Eigenerklärung zur Bieteridentität und Bietereignung" entsprechend darzulegen.
— Mindestens 2 Referenzen über vergleichbare Leistungen zu der mit diesem Auftrag ausgeschriebenen Leistung aus den letzten 5 Jahren; Nachweis mittels Eigenerklärung (unter Verwendung der „Anlage Eigenerklärung zur Bieteridentität und Bietereignung"); durch die Referenzen müssen die nachfolgend aufgeführten Mindestanforderungen einmal insgesamt nachgewiesen werden,
— Mindestens 2 Referenzen über vergleichbare Leistungen zu der mit diesem Auftrag ausgeschriebenen Leistung aus den letzten 5 Jahren; Nachweis mittels Eigenerklärung (unter Verwendung der „Anlage Eigenerklärung zur Bieteridentität und Bietereignung"); durch die Referenzen müssen die nachfolgend aufgeführten Mindestanforderungen einmal insgesamt nachgewiesen werden,
— Sämtliche angebotenen Komponenten, die im 2 m POCSAG-Standard arbeiten, müssen der TR-BOS
„Geräte für die Digitale Funkalarmierung" entsprechen; dies ist jeweils durch Vorlage einer Bescheinigung der Zentralprüfstelle der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg in Bruchsal nachzuweisen – Benennung der/des für die Auftragsausführung vorgesehener/-en Projektleiterin/Projektleiters, inklusive Angaben zu deren/dessen beruflicher Qualifikation und Erfahrung unter Verwendung der „Anlage Eigenerklärung zur Bieteridentität und Bietereignung"; durch die Angaben zur Erfahrung müssen die nachfolgend aufgeführten Mindestanforderungen einmal insgesamt nachgewiesen werden.
„Geräte für die Digitale Funkalarmierung" entsprechen; dies ist jeweils durch Vorlage einer Bescheinigung der Zentralprüfstelle der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg in Bruchsal nachzuweisen – Benennung der/des für die Auftragsausführung vorgesehener/-en Projektleiterin/Projektleiters, inklusive Angaben zu deren/dessen beruflicher Qualifikation und Erfahrung unter Verwendung der „Anlage Eigenerklärung zur Bieteridentität und Bietereignung"; durch die Angaben zur Erfahrung müssen die nachfolgend aufgeführten Mindestanforderungen einmal insgesamt nachgewiesen werden.
— Benennung der/des für die Auftragsausführung vorgesehener/-en stellvertretenden Projektleiterin/Projektleiters, inklusive Angaben zu deren/dessen beruflicher Qualifikation unter Verwendung der „Anlage Eigenerklärung zur Bieteridentität und Bietereignung"
— Benennung der/des für die Auftragsausführung vorgesehener/-en stellvertretenden Projektleiterin/Projektleiters, inklusive Angaben zu deren/dessen beruflicher Qualifikation unter Verwendung der „Anlage Eigenerklärung zur Bieteridentität und Bietereignung"
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
— Das zertifizierte bzw. beschriebene Qualitäts-Management-System muss den EN ISO 9000 ff. entsprechen; es muss die auftragsgegenständlichen Unternehmens-/Leistungsbereiche umfassen,
— Als Referenzen werden nur Referenzaufträge anerkannt, die der Bieter als Generalunternehmer, d. h. als gesamtverantwortlicher Vertragspartner des Auftraggebers, zur Errichtung von Digitalen Alarmierungssystemen vollständig durchgeführt, d. h. abgeschlossen, hat und deren mängelfreie Abnahme nicht länger als fünf Jahre zurückliegt (gerechnet ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist); des Weiteren muss,
— Als Referenzen werden nur Referenzaufträge anerkannt, die der Bieter als Generalunternehmer, d. h. als gesamtverantwortlicher Vertragspartner des Auftraggebers, zur Errichtung von Digitalen Alarmierungssystemen vollständig durchgeführt, d. h. abgeschlossen, hat und deren mängelfreie Abnahme nicht länger als fünf Jahre zurückliegt (gerechnet ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist); des Weiteren muss,
— mindestens eine Referenz die Errichtung eines Digitalen Alarmierungssystems im Parallelmasterbetrieb, und
— mindestens eine Referenz die Realisierung der Funktionalität „aktive und technische Rückmeldung über GSM“ beinhalten.
HINWEIS: Die Mindestanforderungen Parallelmasterbetrieb und aktive und technische Rückmeldung über GSM dürfen kumulativ auch in einer Referenz enthalten sein. Hiervon unberührt bleibt die geforderte Anzahl im Umfang von mindestens zwei Referenzen.
— Als „zugelassen nach TR-BOS“ im Sinne dieses Verfahrens gilt eine Komponente nur dann, wenn sie bei Ablauf der Angebotsfrist auf der im Internet veröffentlichten „Liste geprüfter BOS-Geräte – Geräte für die digitale Alarmierung“ der Zentralprüfstelle der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg in Bruchsal mit einer BOS-Prüfnummer und einem Zulassungsdatum aufgelistet ist; sie gilt nicht als „zugelassen nach TR-BOS“, wenn die Spalte „zugelassen“ den Eintrag „In Zulassung“ enthält,
— Als „zugelassen nach TR-BOS“ im Sinne dieses Verfahrens gilt eine Komponente nur dann, wenn sie bei Ablauf der Angebotsfrist auf der im Internet veröffentlichten „Liste geprüfter BOS-Geräte – Geräte für die digitale Alarmierung“ der Zentralprüfstelle der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg in Bruchsal mit einer BOS-Prüfnummer und einem Zulassungsdatum aufgelistet ist; sie gilt nicht als „zugelassen nach TR-BOS“, wenn die Spalte „zugelassen“ den Eintrag „In Zulassung“ enthält,
— Hinsichtlich der zu belegenden Erfahrung der Projektleiterin/des Projektleiters gilt folgende Mindestanforderung: Die benannte Projektleiterin/der benannte Projektleiter muss mindestens 2 Projekte zur Neuerrichtung oder Modernisierung eines Digitalen Alarmierungssystems als Projektleiter/-in oder stellvertretende/-er Projektleiter/-in durchgeführt haben.
— Hinsichtlich der zu belegenden Erfahrung der Projektleiterin/des Projektleiters gilt folgende Mindestanforderung: Die benannte Projektleiterin/der benannte Projektleiter muss mindestens 2 Projekte zur Neuerrichtung oder Modernisierung eines Digitalen Alarmierungssystems als Projektleiter/-in oder stellvertretende/-er Projektleiter/-in durchgeführt haben.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es gelten die Vorgaben des Gesetzes über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge („Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen – TVgG NRW") vom 22.3.2018 (s. „Anlage Besondere Vertragsbedingungen des Landes NRW (BVB TVgG NRW)")
Es gelten die Vorgaben des Gesetzes über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge („Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen – TVgG NRW") vom 22.3.2018 (s. „Anlage Besondere Vertragsbedingungen des Landes NRW (BVB TVgG NRW)")
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:45
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-04-08 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 07:00
Soweit nach Ziffer II.1.4) und Ziffer II.2.4) die Beschaffung eventuell erforderlich werdender weiterer Digitaler Meldeempfänger sowie von Dienstleistungen, deren Umfang noch nicht abschließend festgelegt werden kann, Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind, ist der Auftrag rahmenvertraglich geprägt. Diese Leistungen stellen jedoch nicht den Schwerpunkt des Auftrags dar.
Soweit nach Ziffer II.1.4) und Ziffer II.2.4) die Beschaffung eventuell erforderlich werdender weiterer Digitaler Meldeempfänger sowie von Dienstleistungen, deren Umfang noch nicht abschließend festgelegt werden kann, Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind, ist der Auftrag rahmenvertraglich geprägt. Diese Leistungen stellen jedoch nicht den Schwerpunkt des Auftrags dar.
Von dem unter Ziffer II.1.5) und II.2.6) angegebenen geschätzten maximalen Gesamtauftragswert entfallen auf das rahmenvertragliche Element etwa 389 040,00 EUR netto. Das maximale Volumen der potentiell beauftragten Dienstleistungen im Rahmen der rahmenvertraglichen Komponente liegt bei 50 Personentagen (12,5 je Jahr).
Von dem unter Ziffer II.1.5) und II.2.6) angegebenen geschätzten maximalen Gesamtauftragswert entfallen auf das rahmenvertragliche Element etwa 389 040,00 EUR netto. Das maximale Volumen der potentiell beauftragten Dienstleistungen im Rahmen der rahmenvertraglichen Komponente liegt bei 50 Personentagen (12,5 je Jahr).
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der erfolgreiche Bieter keinen Anspruch auf den Abruf von Leistungen aus der rahmenvertraglichen Komponente haben wird, insbesondere und erst Recht nicht auf Abruf von Leistungen in einem bestimmten Umfang.
Es ist vorliegend aufgrund der langen Betriebsdauer und der Bedeutung des komplexen Gesamtsystems beabsichtigt, einen Vertrag über Systemservice für eine Laufzeit von bis zu 10 Jahren mit einer erstmaligen Kündigungsmöglichkeit für den Auftraggeber nach 48 Monaten abzuschließen.
Es ist vorliegend aufgrund der langen Betriebsdauer und der Bedeutung des komplexen Gesamtsystems beabsichtigt, einen Vertrag über Systemservice für eine Laufzeit von bis zu 10 Jahren mit einer erstmaligen Kündigungsmöglichkeit für den Auftraggeber nach 48 Monaten abzuschließen.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage EVB-IT Systemvertrag (bei den Vergabeunterlagen). Der Auftraggeber weist darauf hin, dass zur Verifizierung der angebotenen Komponenten und technischen Lösungen Nachweise (z. B. Datenblätter, Lösungsdarstellungen etc.) mit dem Angebot vorzulegen sind. Eine abschließende Auflistung ist der Anlage Checkliste (bei den Vergabeunterlagen) zu entnehmen.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage EVB-IT Systemvertrag (bei den Vergabeunterlagen). Der Auftraggeber weist darauf hin, dass zur Verifizierung der angebotenen Komponenten und technischen Lösungen Nachweise (z. B. Datenblätter, Lösungsdarstellungen etc.) mit dem Angebot vorzulegen sind. Eine abschließende Auflistung ist der Anlage Checkliste (bei den Vergabeunterlagen) zu entnehmen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschrift engeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschrift engeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Rheinland (Siehe oben, Ziff. VI.4.1)
Quelle: OJS 2020/S 035-082453 (2020-02-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 3258178.52 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Der Auftraggeber („AG“) beabsichtigt, die bisherige analoge auf digitale Funktechnik im gesamten Kreisgebiet umzustellen.
Er plant insbesondere für die Organisationsbereiche Brandschutz, Technische Hilfe, Rettungsdienst und Katastrophenschutz ein flächendeckendes Digitales Alarmierungsnetz (im 2m-Band der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben („BOS“) nach Technischer Richtlinie BOS „Geräte für die digitale Funkalarmierung“ („TR-BOS“)) für die BOS wirtschaftlich einzurichten und selbst zu betreiben.
Er plant insbesondere für die Organisationsbereiche Brandschutz, Technische Hilfe, Rettungsdienst und Katastrophenschutz ein flächendeckendes Digitales Alarmierungsnetz (im 2m-Band der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben („BOS“) nach Technischer Richtlinie BOS „Geräte für die digitale Funkalarmierung“ („TR-BOS“)) für die BOS wirtschaftlich einzurichten und selbst zu betreiben.
Das neue Netz soll auf einer, gemäß BOS-Funkrichtlinie zugeteilten Frequenz im 2m-Band mit sehr hoher Versorgungssicherheit betrieben werden (Eigenbetrieb durch den AG).
Darüber hinaus beinhaltet der abzuschließende Vertrag auch die Beschaffung und Einrichtung / Programmierung eventuell erforderlich werdender weiterer Digitaler Meldeempfänger, einschließlich Meldeempfängern für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Abrufberechtigt aus dem abzuschließenden Vertrag werden insofern der AG und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden:
Darüber hinaus beinhaltet der abzuschließende Vertrag auch die Beschaffung und Einrichtung / Programmierung eventuell erforderlich werdender weiterer Digitaler Meldeempfänger, einschließlich Meldeempfängern für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Abrufberechtigt aus dem abzuschließenden Vertrag werden insofern der AG und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden:
Das Digitale Alarmierungssystem muss die Sonderfunktionalitäten „aktive und technische Rückmeldung über GSM“ sowie „DME-Notruf über GSM“ unterstützen und über eine Verschlüsselung verfügen.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage Leistungsbeschreibung sowie der Anlage EVB IT- Systemvertrag (bei den Vergabeunterlagen).
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-10 📅
Name: Fa. Comtec GmbH
Postanschrift: Deckenstr. 12
Postort: Dortmund
Postleitzahl: 44147
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: dirk.peltzer@comtec-do.de📧
Land: Nordrhein-Westfalen
🏙️
Internetadresse: www.comtec-do.de🌏
Gesamtwert des Auftrags: 3258178.52 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Referenz Zusätzliche Informationen
Von dem unter Ziffer II.1.5) und II.2.6) angegebenen geschätzten maximalen Gesamtauftragswert entfallen auf das rahmenvertragliche Element etwa 389 040,00 EUR netto. Das maximale Volumen der potentiell beauftragten Dienstleistungen im Rahmen der rahmenvertraglichen Komponente liegt bei 50 Personentagen (12,5 je Jahr).
Von dem unter Ziffer II.1.5) und II.2.6) angegebenen geschätzten maximalen Gesamtauftragswert entfallen auf das rahmenvertragliche Element etwa 389 040,00 EUR netto. Das maximale Volumen der potentiell beauftragten Dienstleistungen im Rahmen der rahmenvertraglichen Komponente liegt bei 50 Personentagen (12,5 je Jahr).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;