Der Auftraggeber beabsichtigt auf dem Gebiet des Amt Probstei ein passives Glasfasernetz zu errichten. Das Ausbauvorhaben in den weißen Flecken im Projektgebiet umfasst insgesamt die Erschließung von nach aktuellem Stand 5 768 Abschlusspunkten Linientechnik (APL), mit 7 249 Haushalten sowie 645 gewerblich zugeordneten Einheiten mittels FTTB-Technologie. Die 3 Ausbaulose beinhalten hierbei ca. 314 km Tiefbautrassen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-27.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Errichtung eines passiven FTTB-Breitbandnetzes
BZVP-2020-EU-03
Produkte/Dienstleistungen: Vermessungsarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Der Auftraggeber beabsichtigt auf dem Gebiet des Amt Probstei ein passives Glasfasernetz zu errichten. Das Ausbauvorhaben in den weißen Flecken im...”
Kurze Beschreibung
Der Auftraggeber beabsichtigt auf dem Gebiet des Amt Probstei ein passives Glasfasernetz zu errichten. Das Ausbauvorhaben in den weißen Flecken im Projektgebiet umfasst insgesamt die Erschließung von nach aktuellem Stand 5 768 Abschlusspunkten Linientechnik (APL), mit 7 249 Haushalten sowie 645 gewerblich zugeordneten Einheiten mittels FTTB-Technologie. Die 3 Ausbaulose beinhalten hierbei ca. 314 km Tiefbautrassen.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 976 278 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Vermessungsdienste📦
Ort der Leistung: Plön🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 24217 Amt Probstei
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftraggeber beabsichtigt auf dem Gebiet des Amt Probstei ein passives Glasfasernetz zu errichten. Das Ausbauvorhaben in den weißen Flecken im...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftraggeber beabsichtigt auf dem Gebiet des Amt Probstei ein passives Glasfasernetz zu errichten. Das Ausbauvorhaben in den weißen Flecken im Projektgebiet umfasst insgesamt die Erschließung von nach aktuellem Stand 5.768 Abschlusspunkten Linientechnik (APL), mit 7.249 Haushalten sowie 645 gewerblich zugeordneten Einheiten mittels FTTB-Technologie. Die 3 Ausbaulose beinhalten hierbei ca. 314 km Tiefbautrassen.
Das Vorhaben wird unter anderem aus Mittel des Bundesförderprogramms gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 sowie der Landesförderung des Landes Schleswig-Holstein finanziert.
Die entsprechenden Förderbescheide einschließlich der Auflagen und Nebenbestimmungen sind Grundlage dieses Auftrages.
Zweck der vorliegenden Ausschreibung ist es, Angebote von Unternehmen einzuholen, die in der Lage sind, die erforderlichen Vermessungsleistungen zwecks der Erfüllung der Dokumentationspflichten nach der GIS-Nebenbestimmungen Version 3.1 vom 1. November 2016 und für die Projektabrechnung im Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau, durchzuführen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 15
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung;
— Angabe, dass nachweislich...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung;
— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt;
— Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation;
— Angaben zur Eintragung ins Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens;
— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB;
— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 124 GWB;
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150a Gewerbeordnung), nicht älter als 6 Monate ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (keine Eigenerklärung);
— Die Rechtsform des Bieters, der die Bewerbung abgibt;
— Angabe, ob die Rechtsform des Bieters Teil einer Unternehmensgruppe ist und, ob das Jahresergebnis des Bieters konsolidiert ist;
— Angabe, ob der Bieter eine Bietergemeinschaft bilden will;
— Unternehmensorganigramm.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Angaben zum Umsatz des Unternehmens, Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind;
—...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Angaben zum Umsatz des Unternehmens, Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind;
— Angaben zur Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung;
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Angaben zu den für die Ausführung der Leistung zur Verfügung stehenden Arbeitskräften;
— Ausführung von Leistungen, die mit...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Angaben zu den für die Ausführung der Leistung zur Verfügung stehenden Arbeitskräften;
— Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind;
— Benennung der zu Verfügung stehenden technischen Ausrüstungen (Mindestanforderungen: Technische Ausrüstung für satellitengestütze Positionierung und tachymetrische Einmessung);
— Benennung des Personals für Leitung/Aufsicht;
— Berufsqualifikation der vorgesehenen Projektbearbeiter;
— Benennung des durch den Bieter verwendeten QS-Systems;
— Erklärung zur Gewährleistung der geforderten Einsatzzeit vor Ort;
— Eigenerklärung, zur Anzahl der geforderten Messtrupps;
— Eigenerklärung zum Umgang mit GIS.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“— Übergabe folgender Referenzen mit Angabe des Leistungszeitraums, Leitungslängen sowie Benennung des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
— Übergabe folgender Referenzen mit Angabe des Leistungszeitraums, Leitungslängen sowie Benennung des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer:
—— Mindestens 5 Referenzen über Vermessungsleistungen – getrennt nach den Medien Informationstechnik, Elektrizität, Trinkwasser, Gas und Fernwärme/Fernkälte, aus den Jahren 2017 bis 2020.
Die Kurzbeschreibung der Projekte muss mindestens folgende Informationen enthalten:
— Name des Auftraggebers (inkl. Ansprechperson für eventuelle Rückfragen);
— Ort;
— Zeitdauer des Vertragsverhältnisses;
— Jahr der Durchführung;
— Projektvolumen des Bauprojektes;
— aussagekräftige Beschreibung der federführenden Tätigkeit unter Schilderung der wahrgenommenen Aufgaben.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns nach VGSH
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-10-02
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-11-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-10-02
12:00 📅
“Vergabeunterlagen in elektronischer Form:
Informationen zum Abruf der Vergabeunterlagen: siehe I.3).
Kommunikation:
Anfragen zum Verfahren können...”
Vergabeunterlagen in elektronischer Form:
Informationen zum Abruf der Vergabeunterlagen: siehe I.3).
Kommunikation:
Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) oder an die unter I.3) genannte Adresse gestellt werden.
Angebotsabgabe:
Angebote können abgegeben werden:
— elektronisch mit Signatur;
— elektronisch in Textform.
Schriftliche Angebote sind nicht zugelassen!
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen, bei elektronischer Angebotsübermittlung ist das Angebot mit der geforderten Signatur zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) zu übermitteln.
Zugang zur elektronischen Kommunikation bzw. Angebotsabgabe als registrierter Nutzer der B_I eVergabe über den Menüpunkt – Meine Vergaben – unter dem B_I code D440730821 im Bereich – Mitteilungen – bzw. – Angebot.
Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter:
https://www.bi-medien.de/bi-medien/produkte/de-bimedien-produkte.bi.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431988460📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 4319884702 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB).
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB).
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB).
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsabschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs, 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwegsamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwegsamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431988460📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 4319884702 📠
Quelle: OJS 2020/S 169-409444 (2020-08-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Der Auftraggeber beabsichtigt auf dem Gebiet des Amt Probstei ein passives Glasfasernetz zu errichten. Das Ausbauvorhaben in den weißen Flecken im...”
Kurze Beschreibung
Der Auftraggeber beabsichtigt auf dem Gebiet des Amt Probstei ein passives Glasfasernetz zu errichten. Das Ausbauvorhaben in den weißen Flecken im Projektgebiet umfasst insgesamt die Erschließung von nach aktuellem Stand 5.768 Abschlusspunkten Linientechnik (APL), mit 7 249 Haushalten sowie 645 gewerblich zugeordneten Einheiten mittels FTTB-Technologie. Die 3 Ausbaulose beinhalten hierbei ca. 314 km Tiefbautrassen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 169-409444
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Errichtung eines passiven FTTB-Breitbandnetzes – Vermessung
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB).
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsabschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs, 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwegsamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwegsamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2020/S 250-625436 (2020-12-18)