Beschreibung der Beschaffung
Planungsleistungen gem. § 33 ff LPH 2-8, HOAI 2013
Das „Frankfurter Haus" ist Teil des Behördenzentrums Husarenstraße in Braunschweig und befindet sich innerhalb des östlichen Braunschweiger Rings in der Husarenstraße 75A.
Das „Frankfurter Haus" steht als Teil einer Gruppe baulicher Anlagen gemäß § Abs. 3 S.1 Nds. Denkmalschutzgesetz (NDSchG) unter Denkmalschutz.
Aufgabenstellung:
Zurzeit wird das Gebäude vom Staatstheater Braunschweig als Probebühne des Kinder- und Jugendtheaters genutzt. Im südlichen Querriegel sind zudem Archivräume des benachbarten Finanzamtes untergebracht. Das Kinder- und Jugendtheater, welches zukünftig im Frankfurter Haus untergebracht werden soll, ist nach Abmietung des bisherigen Standorts „Hinter der Magnikirche" durch den Eigentümer interimsweise im so genannten „Lokpark"-Geländes im Stadtteil Bebelhof untergebracht.
Aufgrund der Anforderungen an Konstruktion und Gestaltung in Zusammenhang mit der umgebenden Bebauung wird die Maßnahme in die Honorarzone IV gem. HOAI 2013 §33 ff. eigeordnet. Die Beauftragung erfolgt gem. dem Vertragsentwurf Stufenweise, d. h. zunächst LPH 2-4.
Für die Umbau- und Sanierungsarbeiten wird das Gebäude freigezogen, so dass eine Durchführung der Bauarbeiten im laufenden Betrieb vermieden wird.
Die Baumaßnahme umfasst folgende Leistungen:
— das Schaffen eines Haupteingangs mi Foyer/Garderoben, Pausenflächen und den erforderlichen Sanitärbereichen für das Publikum,
— das Errichten der Spielstätte mit Zuschauerraum und Szenerie,
— das Schaffen einer Probenbühne,
— das Einrichten von Bereichen für Garderobe der Schauspieler/Mitwirkende sowie Maske und Kostüm-, Requisiten- und Kulissenlager,
— das Herrichten von für Büro- und Verwaltungsflächen,
— die adäquate Unterbringung erforderlicher Technikflächen.
Das gesamte Erdgeschoss soll für Menschen mit motorischen, visuellen und auditiven Einschränkungen barrierefrei erschlossen werden. Eine barrierefreie Nutzung der Obergeschosse soll nach Vorgaben des Nutzers nicht erfolgen.
Nach den bisherigen Überlegungen ist die Ausbildung des Publikumseinganges der Spielstätte am bereits vorhandenen Haupteingang des Gebäudes vorteilhaft. Insgesamt ist eine funktionale, ablauforientierte Planung der erschließenden öffentlichen Bereiche „Eingang — Garderobe/Foyer — Pausenfläche — Zugang Spielstätte" unter den Aspekten der Repräsentation, der barrierefreien Erfordernisse, des Denkmalschutzes, der NVStättVO sowie der zu erwartenden Immissionen im Außenbereich durch Zugangs verkehre erforderlich. Dies erfordert ein hohes gestalterisches und planerisches Geschick des Architekten. Im Verhandlungsgespräch werden daher Ideenskizzen für die Lösung der Situation und deren Erläuterung gefordert. Angedacht sind Skizzen zur Verortung der Bereiche zur Wegeführung und Ablauffolge. Der südliche Vorplatz des Gebäudes ist in die Überlegungen zielführend einzubeziehen. Alter-native Lösungsvorschläge sind denkbar. Bei Bedarf kann in der Angebotsphase ein Ortstermin, unter Einhaltung der Corona-bedingten Hygienebestimmungen, vereinbart werden. Die Bearbeitung der Projektanalyse/Ideenskizze wird mit einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 500 EUR, brutto vergütet.
Insgesamt ergibt sich laut Raumprogramm ein Flächenbedarf von 1 176,5 m Nutzungsfläche.
Besondere Anforderungen an die Baumaßnahme ergeben sich hinsichtlich des Brandschutzes in Verbindung mit dem Denkmalschutz. Ein zweiter baulicher Rettungsweg aus den Obergeschossen ist entsprechend zu planen. Die Nutzbarkeit des Obergeschosses des südlichen Querriegels in Bezug auf den zweiten Flucht- und Rettungsweg zu prüfen. Ein Brandschutzkonzept ist derzeit für das Gebäude nicht vorhanden, wird aber im Zusammenhang mit der Maßnahme veranlasst.
Öffentlich rechtliche Anforderungen
Für die Liegenschaft gibt es keinen Bebauungsplan. Unter Berücksichtigung des Flächennutzungsplanes (FNP) erfolgt eine Beurteilung nach §34 BauGB. Demnach ist die Fläche als Wohnbebauung ausgewiesen. Anpassen wie vor — Prüfung mit zuständiger Behörde läuft. Für die Baumaßnahme hat ein Zustimmungsverfahren zu erfolgen. Das zu beteiligende Städtebaureferat des Umweltministeriums vertritt die Haltung, dass Wohnbebauung als vorrangige Nutzung zu betrachten ist Entsprechende Immissions-schutzziele sind einzuhalten.
Eigentümer des Gebäudes ist das Land Niedersachsen.
Ein schalltechnisches Gutachten in Bezug auf Lärm- und Verkehrsbelastung ist zu veranlassen.
Des Weiteren wird die Erschließungs- und Verkehrssituation des Geländes im Zuge der Maßnahme durch einen Verkehrsgutachter begleitet.
Aktuell erfolgt mit der Stadt Braunschweig der Austausch zum zukünftigen Ausbau der Straße „Am Wasserturm".
Das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege ist in den weiteren Planungsverlauf einzubeziehen.
Anzuwenden sind die aktuellen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien sowie weiter-hin eingeführte Rechtsgrundlagen, davon insbesondere:
— RBBau/RLBau,
— BauGB, NBauO, VStättVO, s. o,
— die ArbStättVO
— die AMEV,
— Der Leitfaden des Bundes/Landes für barrierefreies Bauen gemäß Bedarfsanforderung des Nutzers,
— ENEV, EEG soweit erforderlich,
— usw.
Raumprogramm
Das Raumprogramm des Kinder- und Jugendtheaters wurde in Zusammenarbeit mit dem Nutzer abgestimmt. Der Raumbedarfsplan mit Stand vom 27.09.2019 ist den Unterlagen beigefügt.
Neben Räumen für den Spielbetrieb (Zuschauerraum, Foyer, Garderoben, WCs, etc.) sind sieben Büroarbeitsplätze vorzusehen. Des Weiteren sind Arbeitsplätze für 2 Bühnen-/Veranstaltungstechniker zu schaffen und entsprechende Flächen für bis zu 15 Darstellenden zu schaffen.
Nebenräume wie Lager, Technikräume und Sanitäranlagen können zum Teil im Kellergeschoss untergebracht werden.
Es ergibt sich ein Nutzflächenbedarf von 1 176,5 m.