In diesem Vergabeverfahren sucht die Stadt Springe einen Auftragnehmer für die Errichtung des Kitagebäudes und den anschließenden Betrieb einer neuen Kindertagesstätte mit 6 Gruppen im Ortsteil Springe (Harmsmühlenstraße). Die Stadt stellt ein Grundstück im Wege des Erbbaurechts zur Verfügung, auf dem der Auftragnehmer das Gebäude errichten und darin anschließend auf 25 Jahre eine Kindertagesstätte betreiben soll. Der Auftragnehmer errichtet das Gebäude und die Außenanlagen im eigenen Namen und auf eigene Kosten und kann die Herstellungskosten in Höhe der Abschreibungen über 25 Jahre im Betriebsführungsentgelt berücksichtigen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-02-18.
Auftragsbekanntmachung (2020-02-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen des Sozialwesens
Referenznummer: 119-18
Kurze Beschreibung:
In diesem Vergabeverfahren sucht die Stadt Springe einen Auftragnehmer für die Errichtung des Kitagebäudes und den anschließenden Betrieb einer neuen Kindertagesstätte mit 6 Gruppen im Ortsteil Springe (Harmsmühlenstraße). Die Stadt stellt ein Grundstück im Wege des Erbbaurechts zur Verfügung, auf dem der Auftragnehmer das Gebäude errichten und darin anschließend auf 25 Jahre eine Kindertagesstätte betreiben soll. Der Auftragnehmer errichtet das Gebäude und die Außenanlagen im eigenen Namen und auf eigene Kosten und kann die Herstellungskosten in Höhe der Abschreibungen über 25 Jahre im Betriebsführungsentgelt berücksichtigen.
In diesem Vergabeverfahren sucht die Stadt Springe einen Auftragnehmer für die Errichtung des Kitagebäudes und den anschließenden Betrieb einer neuen Kindertagesstätte mit 6 Gruppen im Ortsteil Springe (Harmsmühlenstraße). Die Stadt stellt ein Grundstück im Wege des Erbbaurechts zur Verfügung, auf dem der Auftragnehmer das Gebäude errichten und darin anschließend auf 25 Jahre eine Kindertagesstätte betreiben soll. Der Auftragnehmer errichtet das Gebäude und die Außenanlagen im eigenen Namen und auf eigene Kosten und kann die Herstellungskosten in Höhe der Abschreibungen über 25 Jahre im Betriebsführungsentgelt berücksichtigen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen des Sozialwesens📦
Zusätzlicher CPV-Code: Betreuung in Tagesstätten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Region Hannover
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Weitere Eignungskriterien (Ergänzung zu Ziffer III.):
7) Gesetzliche Ausschlussgründe: Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB sowie ggf. über Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB.
8) Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG: Eigenerklärung zur Zahlung von Mindestentgelten im Sinne des MiLoG bzw. gemäß allgemeinverbindlichen Tarifverträgen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBLDM6E
Weitere Eignungskriterien (Ergänzung zu Ziffer III.):
7) Gesetzliche Ausschlussgründe: Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB sowie ggf. über Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB.
8) Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG: Eigenerklärung zur Zahlung von Mindestentgelten im Sinne des MiLoG bzw. gemäß allgemeinverbindlichen Tarifverträgen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBLDM6E
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Springe (nachfolgend: Stadt) hat ca. 30 000 Einwohner und befindet sich im südlichen Niedersachsen. Sie ist Teil der Region Hannover und grenzt an den Landkreis Hameln-Pyrmont sowie nördlich an die Gemeinden Wennigsen (Deister) und Pattensen. Durch die weiterhin steigende Nachfrage nach verlängerter und ganztägiger Betreuung im Krippenbereich, aber auch bei Kindern von 3 bis 6 Jahren (Kindergarten), ist ein weiterer Ausbau an Kindertageseinrichtungen notwendig. Um den Anmeldedruck auf die bestehenden Kindertageseinrichtungen zu mindern und den Rechtsanspruch erfüllen zu können, hat der Rat der Stadt Springe beschlossen, dass im Ortsteil Springe eine sechsgruppige Kindertagesstätte neu errichtet werden soll.
Die Stadt Springe (nachfolgend: Stadt) hat ca. 30 000 Einwohner und befindet sich im südlichen Niedersachsen. Sie ist Teil der Region Hannover und grenzt an den Landkreis Hameln-Pyrmont sowie nördlich an die Gemeinden Wennigsen (Deister) und Pattensen. Durch die weiterhin steigende Nachfrage nach verlängerter und ganztägiger Betreuung im Krippenbereich, aber auch bei Kindern von 3 bis 6 Jahren (Kindergarten), ist ein weiterer Ausbau an Kindertageseinrichtungen notwendig. Um den Anmeldedruck auf die bestehenden Kindertageseinrichtungen zu mindern und den Rechtsanspruch erfüllen zu können, hat der Rat der Stadt Springe beschlossen, dass im Ortsteil Springe eine sechsgruppige Kindertagesstätte neu errichtet werden soll.
Die Stadt Springe ist Eigentümerin des Grundstücks „Auf dem Bruche". Dieses stellt die Stadt über einen Erbbaurechtsvertrag für die Dauer des Betriebsvertrags gegen einen ortsüblichen Erbpachtzins zur Verfügung, um auf diesem Grundstück eine Kindertagesstätte durch einen Auftragnehmer zu errichten und zu betreiben. Die Ausschreibung umfasst den Bau einer sechsgruppigen Einrichtung mit einer optionalen Erweiterung zu einem späteren Zeitpunkt, die Begleitung und Steuerung des Projektes während der Bauphase und den Betrieb der Kindertagesstätte.
Die Stadt Springe ist Eigentümerin des Grundstücks „Auf dem Bruche". Dieses stellt die Stadt über einen Erbbaurechtsvertrag für die Dauer des Betriebsvertrags gegen einen ortsüblichen Erbpachtzins zur Verfügung, um auf diesem Grundstück eine Kindertagesstätte durch einen Auftragnehmer zu errichten und zu betreiben. Die Ausschreibung umfasst den Bau einer sechsgruppigen Einrichtung mit einer optionalen Erweiterung zu einem späteren Zeitpunkt, die Begleitung und Steuerung des Projektes während der Bauphase und den Betrieb der Kindertagesstätte.
Die KiTa soll 3 Krippengruppen (je 15 Plätze), 2 Kindergartengruppen und eine altersübergreifende Gruppen (max. 25 Plätze) vorhalten. Eine der beiden Kindergartengruppen soll eine integrative Gruppe sein. Hier können maximal 18 Kinder, davon 4 mit einem besonderen Förderbedarf betreut werden. Die Regelgruppe besteht aus max. 25 Plätzen.
Die KiTa soll 3 Krippengruppen (je 15 Plätze), 2 Kindergartengruppen und eine altersübergreifende Gruppen (max. 25 Plätze) vorhalten. Eine der beiden Kindergartengruppen soll eine integrative Gruppe sein. Hier können maximal 18 Kinder, davon 4 mit einem besonderen Förderbedarf betreut werden. Die Regelgruppe besteht aus max. 25 Plätzen.
Die Grundmöblierung der Räume wird durch den Auftragnehmer erfolgen. Die Ausstattung mit sonstigem Inventar, Spiel- und Verbrauchsmaterial erfolgt ebenfalls durch den Auftragnehmer.
Eine Zusammenarbeit mit den Grundschulen der Stadt ist anzustreben und sollte konzeptionell eingebunden werden. Durch die Zusammenarbeit mit den Grundschulen soll den Kindern der Übergang in die Grundschulen erleichtert werden.
Dauer: 300 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Vorstehende Angabe zur Vertragslaufzeit betrifft die Grundlaufzeit des Betriebsvertrags, dessen Vertragslaufzeit nach Errichtung des Gebäudes durch den Auftragnehmer beginnt. Der Betriebsvertrag kann im Anschluss an die Grundlaufzeit von der Stadt einseitig bis zu zweimal um jeweils zwei Jahre verlängert werden (Verlängerungsoptionen).
Vorstehende Angabe zur Vertragslaufzeit betrifft die Grundlaufzeit des Betriebsvertrags, dessen Vertragslaufzeit nach Errichtung des Gebäudes durch den Auftragnehmer beginnt. Der Betriebsvertrag kann im Anschluss an die Grundlaufzeit von der Stadt einseitig bis zu zweimal um jeweils zwei Jahre verlängert werden (Verlängerungsoptionen).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Harmsmühlenstraße 31832 Springe
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Registereintragung: Nachweis der Eintragung in das Handelsregister, Anmeldung des Gewerbes oder gleichwertiger Nachweis, nicht älter als 6 Monate, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Teilnahmeantragsfrist.
2) Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe: Nachweis der Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII, nicht älter als 6 Monate, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Teilnahmeantragsfrist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
3) Umsatz des Unternehmens: Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 Jahren (insgesamt und aus dem Betrieb von Kindertagesstätten). Der Auftraggeber behält sich vor, zum Nachweis der Richtigkeit der Angaben ergänzende Unterlagen anzufordern, z. B. (testierte) Jahresabschlüsse oder Bestätigungen eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3) Umsatz des Unternehmens: Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 Jahren (insgesamt und aus dem Betrieb von Kindertagesstätten). Der Auftraggeber behält sich vor, zum Nachweis der Richtigkeit der Angaben ergänzende Unterlagen anzufordern, z. B. (testierte) Jahresabschlüsse oder Bestätigungen eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters.
4) Haftpflichtversicherung: Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung, entweder durch Deckungsbestätigung oder rechtsverbindliche Erklärung der Versicherung, im Auftragsfall eine entsprechende Deckung zu gewähren.
Mindeststandards:
Zu 4): Deckungssummen von jeweils mindestens 5 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall. Eine eventuelle Deckelung der Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Doppelte der vorgenannten Deckungssumme pro Jahr betragen.
Zu 4): Deckungssummen von jeweils mindestens 5 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall. Eine eventuelle Deckelung der Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Doppelte der vorgenannten Deckungssumme pro Jahr betragen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
5) Referenzleistungen: Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge.
6) Beschäftigtenzahl: Eigenerklärung über die Zahl der im Jahres-durchschnitt der letzten 3 Jahre beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Führungskräften, Pädagogischen Fachkräften und Sonstigem Personal.
7) Angaben zum Nachunternehmereinsatz: Eigenerklärung zu den Leistungsteilen, die auf Nachunternehmer übertragen werden sollen sowie ggf. Eigenerklärung zur Verfügung über die Ressourcen des Nachunternehmers und dessen Eignung.
Mindeststandards:
Zu 5): Es sind jeweils mindestens zwei Referenzleistungen aus nachfolgenden Gruppen zu erklären:
a) Planung und schlüsselfertige Errichtung eines Gebäudes für Bildungs- oder soziale Zwecke (Schulen, Kindergärten, Seniorenheime, Jugendfreizeitheime, Dorfgemeinschaftshäuser o. ä.) mit Baukosten (KG 300/400 gemäß DIN 276) von mindestens 2 Mio. EUR netto und Inbetriebnahme des Objekts nicht vor dem 1.1.2014.
a) Planung und schlüsselfertige Errichtung eines Gebäudes für Bildungs- oder soziale Zwecke (Schulen, Kindergärten, Seniorenheime, Jugendfreizeitheime, Dorfgemeinschaftshäuser o. ä.) mit Baukosten (KG 300/400 gemäß DIN 276) von mindestens 2 Mio. EUR netto und Inbetriebnahme des Objekts nicht vor dem 1.1.2014.
b) Betrieb einer Kindertagesstätte mit mindestens 3 Gruppen für einen kommunalen Auftraggeber über mindestens 24 zusammenhängende Monate und Betriebsbeginn nicht vor dem 1.1.2014.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-03-27 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-08-31 📅
Weitere Eignungskriterien (Ergänzung zu Ziffer III.):
7) Gesetzliche Ausschlussgründe: Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB sowie ggf. über Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB.
8) Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG: Eigenerklärung zur Zahlung von Mindestentgelten im Sinne des MiLoG bzw. gemäß allgemeinverbindlichen Tarifverträgen.
Weitere Eignungskriterien (Ergänzung zu Ziffer III.):
7. Gesetzliche Ausschlussgründe: Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB sowie ggf. über Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB.
8. Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG: Eigenerklärung zur Zahlung von Mindestentgelten im Sinne des MiLoG bzw. gemäß allgemein verbindlichen Tarifverträgen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBLDLP6
Weitere Eignungskriterien (Ergänzung zu Ziffer III.):
7. Gesetzliche Ausschlussgründe: Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB sowie ggf. über Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB.
8. Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG: Eigenerklärung zur Zahlung von Mindestentgelten im Sinne des MiLoG bzw. gemäß allgemein verbindlichen Tarifverträgen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBLDLP6
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Springe ist Eigentümerin des Grundstücks „Auf dem Bruche“. Dieses stellt die Stadt über einen Erbbaurechtsvertrag für die Dauer des Betriebsvertrags gegen einen ortsüblichen Erbpachtzins zur Verfügung, um auf diesem Grundstück eine Kindertagesstätte durch einen Auftragnehmer zu errichten und zu betreiben. Die Ausschreibung umfasst den Bau einer sechsgruppigen Einrichtung mit einer optionalen Erweiterung zu einem späteren Zeitpunkt, die Begleitung und Steuerung des Projektes während der Bauphase und den Betrieb der Kindertagesstätte.
Die Stadt Springe ist Eigentümerin des Grundstücks „Auf dem Bruche“. Dieses stellt die Stadt über einen Erbbaurechtsvertrag für die Dauer des Betriebsvertrags gegen einen ortsüblichen Erbpachtzins zur Verfügung, um auf diesem Grundstück eine Kindertagesstätte durch einen Auftragnehmer zu errichten und zu betreiben. Die Ausschreibung umfasst den Bau einer sechsgruppigen Einrichtung mit einer optionalen Erweiterung zu einem späteren Zeitpunkt, die Begleitung und Steuerung des Projektes während der Bauphase und den Betrieb der Kindertagesstätte.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
7. Gesetzliche Ausschlussgründe: Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB sowie ggf. über Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB.
8. Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG: Eigenerklärung zur Zahlung von Mindestentgelten im Sinne des MiLoG bzw. gemäß allgemein verbindlichen Tarifverträgen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBLDLP6
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag an (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag an (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Auftragsberatungsstelle Niedersachsen c/o IHK Hannover
Postanschrift: Schiffgraben 49
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30175
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 5113107-272📞
E-Mail: hillmer@hannover.ihk.de📧
Fax: +49 5113107-430 📠
Internetadresse: https://www.hannover.ihk.de/ihk-themen/oeffentliche-auftraege.html🌏
Quelle: OJS 2020/S 087-208113 (2020-04-30)