Planung, Errichtung und Betrieb einer hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzinfrastruktur (Next Generation Access Netz) i. S. v. § 6 der NGA Rahmenregelung (Wirtschaftlichkeitslückenförderung) in den unterversorgten Gebieten der Stadt Neuenstein.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-02-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-06.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Errichtung und Betrieb eines NGA-Netzes in den unterversorgten Gebieten der Stadt Neuenstein im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitslückenförderung
2019-12 SN”
Produkte/Dienstleistungen: Fernmeldedienste📦
Kurze Beschreibung:
“Planung, Errichtung und Betrieb einer hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzinfrastruktur (Next Generation Access Netz) i. S. v. § 6 der NGA...”
Kurze Beschreibung
Planung, Errichtung und Betrieb einer hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzinfrastruktur (Next Generation Access Netz) i. S. v. § 6 der NGA Rahmenregelung (Wirtschaftlichkeitslückenförderung) in den unterversorgten Gebieten der Stadt Neuenstein.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten und zugehörige Arbeiten für Rohrleitungen und Kabelnetze📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Übertragungsnetz📦
Ort der Leistung: Hohenlohekreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Neuenstein
Schlossstraße 20
74632 Neuenstein
Beschreibung der Beschaffung:
“Dieses Vergabeverfahren zielt darauf ab, die 100 % flächendeckende Erschließung der unterversorgten Gebiete und Anschlüsse mit einer bedarfsgerechten...”
Beschreibung der Beschaffung
Dieses Vergabeverfahren zielt darauf ab, die 100 % flächendeckende Erschließung der unterversorgten Gebiete und Anschlüsse mit einer bedarfsgerechten hochbitratigen Breitbandversorgung herzustellen. Auftragsgegenstand ist dementsprechend die Versorgung aller unterversorgten Bedarfsstellen mit einem NGA — Breitbandnetz.
Es ist ein 100 % Ausbau mit Herstellung entsprechender Hausabschlusspunkte im Gebäude zu kalkulieren und anzubieten.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 84
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“a) Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung;
b) Nachweis über das Vorliegen einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
a) Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung;
b) Nachweis über das Vorliegen einer Bescheinigung der BNetzA gemäß § 6 des Telekommunikationsgesetzes (TKG), sowie ein aktueller Nachweis der Listung als Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung;
c) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB bzw. im Fall des Vorliegens von Ausschlussgründen Eigenerklärung, ob und welche Maßnahme des Bewerbers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB getroffen wurden (bereitgestelltes Formular);
d) Unternehmensprofil des Bewerbers (das Unternehmensprofil soll enthalten: Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer, Anteil des Geschäftsfeldes Telekommunikation am Gesamtunternehmen).
Der Bewerber hat auf Grundlage der zuvor genannten Anforderungen seine Eignung zur Teilnahme am Wettbewerb nachzuweisen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“a) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern das Unternehmen bereits seit dieser Zeit besteht;...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern das Unternehmen bereits seit dieser Zeit besteht; Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz im letzten Geschäftsjahr in Höhe von 2,5 Mio. EUR. Zum Nachweis des Gesamtumsatzes der letzten 3 Geschäftsjahre hat der Bieter die Eigenerklärung zum Umsatz vorzulegen (bereitgestelltes Formular);
b) Vorlage der vollständigen Jahresabschlüsse bzgl. der letzten 3 Geschäftsjahre, sofern das Unternehmen bereits seit dieser Zeit besteht und falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist;
c) Vorlage einer Wirtschaftsauskunft bzw. Bonitätsbeurteilung, nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung (z. B. durch die Creditreform AG oder gleichwertig);
d) Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Personen- und Sachschäden von 150 000 EUR und Vermögensschäden von 100 000 EUR, die jeweils in dem Versicherungsjahr mindestens zweifach zur Verfügung stehen (soweit die aktuellen Deckungssummen niedriger sind, genügt die Erklärung des Bieters, dass eine Erhöhung auf die geforderte Deckungssumme im Zuschlagsfall erfolgt. Der Auftraggeber kann vor Zuschlagserteilung einen Nachweis der Versicherungsdeckung in der geforderten Höhe verlangen.).
Der Bewerber hat auf Grundlage der zuvor genannten Anforderungen seine Eignung zur Teilnahme am Wettbewerb nachzuweisen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“a) Vorlage einer Referenzliste vergleichbarer Projekte in den letzten 3 Jahren (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Vorlage einer Referenzliste vergleichbarer Projekte in den letzten 3 Jahren (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Kunden-/Hausanschlüsse, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechende Kontaktdaten); sofern das Unternehmen noch keine 3 Jahre besteht, entsprechende Referenzen seit Bestehen des Unternehmens;
Mindestvoraussetzung ist eine mit diesem Projekt vergleichbare Referenz hinsichtlich der Qualität (Ausbau FTTB/H) und des Umfanges (70 Km Tiefbautrasse));
b) Vorlage der Beschreibung der technischen Ausrüstung und der Maßnahmen zur Qualitätssicherung für den passiven Ausbau der Breitbandinfrastruktur und deren aktiven Betrieb;
c) Vorlage einer Aufstellung, aus der sich die Anzahl der durch den Bewerber mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden ergibt.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Für die Gewährung der Fördermaßnahme wird der Auftraggeber eine Vertragserfüllungsbürgschaft verlangen. Bei Inanspruchnahmen von Subunternehmen oder Bildung...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Für die Gewährung der Fördermaßnahme wird der Auftraggeber eine Vertragserfüllungsbürgschaft verlangen. Bei Inanspruchnahmen von Subunternehmen oder Bildung von Bietergemeinschaften sind die beteiligten Unternehmen zu benennen und die entsprechenden Erklärungen abzugeben.
Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Zusätzlich ist bei Vorliegen von Bietergemeinschaften die „Erklärung der Bietergemeinschaft" (bereitgestelltes Formular) einzureichen. Beim Einsatz von Nachunternehmen ist das Formblatt „Erklärungen bei Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer" (bereitgestelltes Formular) einzureichen. Es gelten die Bedingungen des Landes Baden-Württemberg zur Einhaltung des Landestariftreue und Mindestlohngesetz — LTMG (bereitgestelltes Formular).
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-02-07
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9CD6UR
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8730📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB — Einleitung, Antrag:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB — Einleitung, Antrag:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB — Form, Inhalt:
1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangs bevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen,
2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
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Quelle: OJS 2020/S 005-006650 (2020-01-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-05-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Aufhebung ú Errichtung und Betrieb eines NGA-Netzes in den unterversorgten Gebieten der Stadt Neuenstein im Rahmen einer...”
Titel
Aufhebung ú Errichtung und Betrieb eines NGA-Netzes in den unterversorgten Gebieten der Stadt Neuenstein im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitslückenförderung
2019-12 SN
Mehr anzeigen Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Dieses Vergabeverfahren zielt darauf ab, die 100 % flächendeckende Erschließung der unterversorgten Gebiete und Anschlüsse mit einer bedarfsgerechten...”
Beschreibung der Beschaffung
Dieses Vergabeverfahren zielt darauf ab, die 100 % flächendeckende Erschließung der unterversorgten Gebiete und Anschlüsse mit einer bedarfsgerechten hochbitratigen Breitbandversorgung herzustellen. Auftragsgegenstand ist dementsprechend die Versorgung aller unterversorgten Bedarfsstellen mit einem NGA – Breitbandnetz.
Es ist ein 100 % Ausbau mit Herstellung entsprechender Hausabschlusspunkte im Gebäude zu kalkulieren und anzubieten.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technisches Konzept mit Struktur und Technologie des zu errichtenden NGA-Netzes
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Endkundenpreise
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Berücksichtigung alternativer Verlegemethoden
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5 %
Preis (Gewichtung): 50 %
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 005-006650
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 2019-12-SN
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9CRDQ5
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB Einleitung, Antrag:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB – Form, Inhalt:
1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oderGeschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereichdieses Gesetzes zu benennen,
2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
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Quelle: OJS 2021/S 098-257958 (2021-05-18)