Für dieses Verfahren sind keine postalischen Angebote zugelassen. Angebote sind ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal der Wirtschaftsregion Aachen einzureichen und mittels Textform nach § 126 BGB oder mittels elektronischer Signatur bzw. elektronischem Siegel zu signieren. Hierbei ist zu beachten, dass nach § 126 b BGB neben der Angabe der Firma auch die Nennung der natürlichen Person des Erklärenden bei Angebotsabgabe erfolgen muss, da sonst die Bestimmungen des § 126 b BGB nicht erfüllt sind und ein Ausschluss des Angebotes erfolgt.