Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punktzahl maßgebend. Pro Kriterium werden nach individuellem Bewertungsschema maximal 5 Punkte vergeben und mit der jeweiligen Gewichtung multipliziert. Maximal sind somit 500 Punkte erreichbar.
— Kriterium 1 (Gewichtung 10 %): Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (2017/2018/2019);
— Kriterium 2 (Gew. 12 %): Referenz 1 des Bewerbers (Unternehmens):
a) 1 Punkt = Jede Leistungsphase der Leistungsphasen 2-4 wurden im Zeitraum ab 1.1.2015 bis vor Vergabebekanntmachung dieses Verfahrens abgeschlossen.
b) 1 Punkt = Die anrechenbaren Kosten (KG500) der Maßnahme zum Zeitpunkt der Kostenberechnung (bzw. Kostenfeststellung) betrugen ≥ 850 000 EUR netto.
c) 1 Punkt = Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für Freisportanlagen.
d) 1 Punkt = Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für ein (öffentlich) gefördertes Bauvorhaben.
e) 1 Punkt = Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für Freianlagen der Honorarzone IV.
— Kriterium 3 (Gew. 12 %): Referenz 2 des Bewerbers (Unternehmens).
a) 1 Punkt = Jede Leistungsphase der Leistungsphasen 5-7 wurden im Zeitraum ab 1.1.2016 bis vor Vergabebekanntmachung dieses Verfahrens abgeschlossen,
b) wie Kriterium 2, Punkt b),
c) wie Kriterium 2, Punkt c),
d) wie Kriterium 2, Punkt d),
e) wie Kriterium 2, Punkt e).
— Kriterium 4 (Gew. 12 %): Referenz 3 des Bewerbers (Unternehmens).
1 Punkt = Die Leistungsphase 8 wurde im Zeitraum ab 1.1.2017 bis vor Vergabebekanntmachung dieses Verfahrens abgeschlossen.
b) wie Kriterium 2, Punkt b),
c) 1 Punkt = Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für Spiel- und Sportanlagen (gem. Objektliste Freianlagen, Anlage 11 HOAI),
d) wie Kriterium 2, Punkt d),
e) wie Kriterium 2, Punkt e).
— Kriterium 5 (Gew. 12 %): Referenz 4 des Bewerbers (Unternehmens):
1 Punkt = Jede Leistungsphase der Leistungsphasen 2-4 wurden im Zeitraum ab 1.1.2015 bis vor Vergabebekanntmachung dieses Verfahrens abgeschlossen. 1 Punkt = Die anrechenbaren Kosten (KG500) der Maßnahme zum Zeitpunkt der Kostenberechnung (bzw. Kostenfeststellung) betrugen ≥ 850 000 EUR netto. 1 Punkt = Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für befestigte Aufenthaltsflächen von Bildungsbauten. 1 Punkt = Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für ein (öffentlich) gefördertes Bauvorhaben. 1 Punkt = Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für Freianlagen der Honorarzone IV.
— Kriterium 6 (Gew. 12 %): Referenz 5 des Bewerbers (Unternehmens):
a) 1 Punkt = Jede Leistungsphase der Leistungsphasen 5-7 wurden im Zeitraum ab 1.1.2016 bis vor Vergabebekanntmachung dieses Verfahrens abgeschlossen,
b) wie Kriterium 5, Punkt b),
c) wie Kriterium 5, Punkt c),
d) wie Kriterium 5, Punkt d),
e) wie Kriterium 5, Punkt e).
— Kriterium 7 (Gew. 12 %): Referenz 6 des Bewerbers (Unternehmens):
a) 1 Punkt = Die Leistungsphase 8 wurde im Zeitraum ab 1.1.2017 bis vor Vergabebekanntmachung dieses Verfahrens abgeschlossen,
b) wie Kriterium 5, Punkt b),
c) wie Kriterium 4, Punkt c),
d) wie Kriterium 5, Punkt d),
e) wie Kriterium 5, Punkt e).
— Kriterium 8 (Gew. 18 %): Referenz 7 des Bewerbers (Unternehmens). Bei Erfüllung aller 4 Auswahlkriterien werden 5 Punkte vergeben:
a) Die Leistungsphase 3 wurde im Zeitraum ab 1.1.2015 bis vor Vergabebekanntmachung dieses Verfahrens abgeschlossen.
b) Die anrechenbaren Kosten (KG500) der Maßnahme zum Zeitpunkt der Kostenberechnung (bzw. Kostenfeststellung) betrugen ≥ 500 000 EUR netto.
c) Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für ein (öffentlich) gefördertes Bauvorhaben.
d) Die erbrachten Leistungen beinhalteten die Mitwirkung an Beteiligungsverfahren oder Workshops. Weitere Einzelheiten zu den Auswahlkriterien und deren Wertungsschema und Gewichtung sind in den Vergabeunterlagen enthalten.