Die Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm (EBU) beabsichtigen die Erschließung des Gewerbegebiets Himmelreich. Es handelt sich bei der Maßnahme um die Herstellung der Abwasserkanalisation/-bauwerke für den Bauabschnitt BA 1. Die Herstellung der Kanalisation erfolgt hier im geschlossenen Rohrvortrieb. Die Maßnahme muss bis Februar 2022 abgeschlossen sein. Die geschätzten Baukosten belaufen sich hier auf ca. 5,7 Mio. EUR netto. Die HOAI-Leistungsphasen 1, 2 und Teile der Leistungsphase 3 wurden größtenteils durch die EBU erbracht. Das zu beauftragende Büro soll im Auftragsfall die weiteren für den Abschluss der LPH 3 erforderliche Planungen ergänzend bearbeiten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-04-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-03-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-03-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: 2020-060
Kurze Beschreibung:
Die Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm (EBU) beabsichtigen die Erschließung des Gewerbegebiets Himmelreich.
Es handelt sich bei der Maßnahme um die Herstellung der Abwasserkanalisation/-bauwerke für den Bauabschnitt BA 1. Die Herstellung der Kanalisation erfolgt hier im geschlossenen Rohrvortrieb. Die Maßnahme muss bis Februar 2022 abgeschlossen sein.
Die geschätzten Baukosten belaufen sich hier auf ca. 5,7 Mio. EUR netto. Die HOAI-Leistungsphasen 1, 2 und Teile der Leistungsphase 3 wurden größtenteils durch die EBU erbracht. Das zu beauftragende Büro soll im Auftragsfall die weiteren für den Abschluss der LPH 3 erforderliche Planungen ergänzend bearbeiten.
Die Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm (EBU) beabsichtigen die Erschließung des Gewerbegebiets Himmelreich.
Es handelt sich bei der Maßnahme um die Herstellung der Abwasserkanalisation/-bauwerke für den Bauabschnitt BA 1. Die Herstellung der Kanalisation erfolgt hier im geschlossenen Rohrvortrieb. Die Maßnahme muss bis Februar 2022 abgeschlossen sein.
Die geschätzten Baukosten belaufen sich hier auf ca. 5,7 Mio. EUR netto. Die HOAI-Leistungsphasen 1, 2 und Teile der Leistungsphase 3 wurden größtenteils durch die EBU erbracht. Das zu beauftragende Büro soll im Auftragsfall die weiteren für den Abschluss der LPH 3 erforderliche Planungen ergänzend bearbeiten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Zusätzlicher CPV-Code: Erschließung von Nichtwohngrundstücken📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Ulm, Stadtkreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-03-17 📅
Einreichungsfrist: 2020-04-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-03-19 📅
Datum des Beginns: 2020-08-02 📅
Datum des Endes: 2022-01-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 056-132946
ABl. S-Ausgabe: 56
Zusätzliche Informationen
Zusätzliche Angaben:
1. Beauftragung und Realisierung:
Es besteht kein Anspruch auf Realisierung. Des Weiteren behält sich die Vergabestelle vor, die ausgeschriebenen Leistungen nicht vollumfänglich zu beauftragen.
2. Bewerbungsformular und Bieterplattform:
Zur Angabe der notwendigen Nachweise ist das Bewerbungsformular zu verwenden, welches auf der Vergabeplattform heruntergeladen werden kann (Link siehe I.3 der Bekanntmachung). Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über den angegebenen Link einzureichen (Link siehe I.3 der Bekanntmachung).
3. Formale Ausschlusskriterien:
— Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags (Frist siehe IV.2.2 der Bekanntmachung) gem. § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV;
— Vollständigkeit des Teilnahmeantrages.
4. Rechtliche Ausschlusskriterien:
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach§ 125 GWB;
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben), bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB;
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach§125 GWB;
— Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressenvorliegt gem. § 73 Abs. 3 VgV
5. Weitere Ausschlusskriterien:
Weitere Ausschlusskriterien siehe unter Punkt III.1 der Bekanntmachung unter „geforderte Mindeststandards" (Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung bzw. wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit)
6. Bietergemeinschaften/Eignungsleihe/Unterauftragsvergabe:
— Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 1 der Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist,
— Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/Unterauftragnehmer vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern. Auf §§ 43, 47 VgV wird verwiesen.
Es besteht kein Anspruch auf Realisierung. Des Weiteren behält sich die Vergabestelle vor, die ausgeschriebenen Leistungen nicht vollumfänglich zu beauftragen.
2. Bewerbungsformular und Bieterplattform:
Zur Angabe der notwendigen Nachweise ist das Bewerbungsformular zu verwenden, welches auf der Vergabeplattform heruntergeladen werden kann (Link siehe I.3 der Bekanntmachung). Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über den angegebenen Link einzureichen (Link siehe I.3 der Bekanntmachung).
3. Formale Ausschlusskriterien:
— Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags (Frist siehe IV.2.2 der Bekanntmachung) gem. § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV;
— Vollständigkeit des Teilnahmeantrages.
4. Rechtliche Ausschlusskriterien:
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach§ 125 GWB;
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben), bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB;
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach§125 GWB;
— Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressenvorliegt gem. § 73 Abs. 3 VgV
5. Weitere Ausschlusskriterien:
Weitere Ausschlusskriterien siehe unter Punkt III.1 der Bekanntmachung unter „geforderte Mindeststandards" (Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung bzw. wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit)
— Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 1 der Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist,
— Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/Unterauftragnehmer vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern. Auf §§ 43, 47 VgV wird verwiesen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm (EBU) beabsichtigen die Erschließung des Gewerbegebiets Himmelreich.
Es handelt sich bei der Maßnahme um die Herstellung der Abwasserkanalisation/-bauwerke für den Bauabschnitt BA 1. Die Herstellung der Kanalisation erfolgt hier im geschlossenen Rohrvortrieb. Die Maßnahme muss bis Februar 2022 abgeschlossen sein.
Die geschätzten Baukosten belaufen sich hier auf ca. 5,7 Mio. EUR netto. Die HOAI-Leistungsphasen 1, 2 und Teile der Leistungsphase 3 wurden größtenteils durch die EBU erbracht. Das zu beauftragende Büro soll im Auftragsfall die weiteren für den Abschluss der LPH 3 erforderliche Planungen ergänzend bearbeiten.
Die geschätzten Baukosten belaufen sich hier auf ca. 5,7 Mio. EUR netto. Die HOAI-Leistungsphasen 1, 2 und Teile der Leistungsphase 3 wurden größtenteils durch die EBU erbracht. Das zu beauftragende Büro soll im Auftragsfall die weiteren für den Abschluss der LPH 3 erforderliche Planungen ergänzend bearbeiten.
Der Auftrag enthält die nachfolgenden Leistungen:
1) Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke für Abwasserkanalisation: Grundleistungen LPH 3 und 5 – 9 einschließlich nachf. Besondere Leistungen:
— Mitwirken bei der Beschaffung der Zustimmung von Betroffenen;
— Koordination des Gesamtprojekts, insbesondere der Leistungen weiterer durch den AG beauftragter Fachplaner und Gutachter sowie betroffener Leitungsträger (Telekommunikationsunternehmen, Stadtwerke, etc.);
— Prüfen und Werten von Nebenangeboten;
— Kostenkontrolle;
— Prüfen von Nachträgen;
— Erstellen eines Bauwerksbuchs;
— Erstellen von Bestandsplänen;
— örtliche Bauüberwachung;
— Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
— Mitwirken bei der Prüfung und Wertung der Angebote Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm des Objektplaners;
— Mitwirken bei der Prüfung und Wertung von Nebenangeboten;
— Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen;
— Ingenieurtechnische Kontrolle der Baubehelfe, zum Beispiel Arbeits- und Lehrgerüste, Kranbahnen, Baugrubensicherungen;
— Kontrolle der Betonherstellung und -verarbeitung auf der Baustelle in besonderen Fällen sowie Auswertung der Güteprüfungen;
— Betontechnologische Beratung;
— Baubegehung zur Feststellung und Überwachung von der Standsicherheit betreffenden Einflüssen.
3) Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung für Abwasserkanalisation: Grundleistungen in den LPH 3 und 5 – 9 einschließlich nachf. Besondere Leistungen:
— Prüfen und Anerkennen von Schalplänen des Tragwerksplaners auf Übereinstimmung mit der Schlitz- und Durchbruchsplanung;
— Fortschreiben der Ausführungspläne (zum Beispiel Grundrisse, Schnitte, Ansichten) bis zum Bestand;
— Erstellen fachübergreifender Betriebsanleitungen (zum Beispiel Betriebshandbuch, Reparaturhandbuch) oder computer-aided Facility Management-Konzepte
— Planung der Hilfsmittel für Reparaturzwecke;
— Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen:
—— Stufe 1: Objektplanung Ingenieurbauwerke LPH 3 und 5, Tragwerksplanung LPH 1 – 5 und Technische Ausrüstung LPH 3 und 5;
—— Stufe 2: Voraussichtlich LPH 6-8 für alle Leistungsbilder einschl. örtliche Bauüberwachung;
—— Stufe 3: Voraussichtlich LPH 9 für alle Leistungsbilder.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die zu erbringende Leistungen sollen nach aktuellem Stand stufenweise beauftragt werden (siehe II.2.4): Nur die Leistungen der Stufe 1 werden mit Vertragsunterzeichnung beauftragt.
Die Aufteilung der Stufen 2 und 3 kann sich gegebenenfalls noch ändern.
Es wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf Realisierung/Projektumsetzung besteht.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Ulm
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung gem. § 44 Abs. 1 VgV, dass Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregistervorhanden ist (Ausschlusskriterium)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre gem. § 45 Abs. 4 VgV: Mindestpunktzahl ab 600 000 EUR, Höchstpunktzahl ab 3 000 000 EUR (Wichtung 10 %).
Mindeststandards:
Eigenerklärung § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV, dass im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung(Auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) abgeschlossen wird: Personenschäden mind. 3 Mio. EUR, sonstige Schäden mind. 3 Mio. EUR.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen (Angabe Name, Berufsbezeichnung, voraussichtliche Projekt Wichtung 10 %)
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist. gem. 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Mindestpunktzahl ab 10 Beschäftigten, Höchstpunktzahl ab 50 Beschäftigten (Wichtung 20 %)
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist. gem. 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Mindestpunktzahl ab 10 Beschäftigten, Höchstpunktzahl ab 50 Beschäftigten (Wichtung 20 %)
Referenzliste (die maximale Punktzahl kann mit 6 Referenzen erreicht werden) gem. §§ 46 Abs. 3 Nr. 1, 75 Abs. 5 VgV (Wichtung 60 %):
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste. Geeignete Referenzen sind Referenzen, die vergleichbar sind. Vergleichbar sind Referenzen, wenn Sie die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen und die Leistungserbringung erfolgreich war.
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste. Geeignete Referenzen sind Referenzen, die vergleichbar sind. Vergleichbar sind Referenzen, wenn Sie die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen und die Leistungserbringung erfolgreich war.
Mindestanforderungen Referenzen
Es können nur Punkte für eine Referenz erzielt werden, die die Mindestanforderungen erfüllt. Erfüllt eine Referenz die Mindestanforderungen, wird für die Referenz die Hälfte der erreichbaren Punktzahl vergeben.
2 Referenzen aus dem Bereich Objektplanung Ingenieurbauwerke für Abwasserkanäle: Mindestanforderungen Referenzprojekte:
— Leistungen Objektplanung § 43 HOAI, LPH 3 und 5 bis 8 einschließlich örtlicher Bauüberwachung für Entwässerungskanäle im geschlossenen Rohrvortrieb vollständig erbracht
— Mindesthonorarzone II oder höher nach HOAI;
— Projektfertigstellung/Inbetriebnahme in den letzten 3 Jahren.
Zusatzpunkte Referenzen:
Sofern eine Referenz die Mindestanforderungen erfüllt, können folgende Zusatzpunkte erzielt werden:
— Höhe der anrechenbare Herstellkosten gem. § 42 HOAI: Mindestpunktzahl ab 2 Mio. EUR netto, Höchstpunktzahl ab 6 Mio. EUR netto
2 Referenzen aus dem Bereich Tragwerksplanung für Abwasserkanäle: Mindestanforderungen Referenzprojekte:
— Leistungen Tragwerksplanung § 51 HOAI, LPH 1 bis 6 für Abwasserkanäle und Baugrubenverbau vollständig erbracht;
— Mindesthonorarzone III oder höher nach HOAI;
— Projektfertigstellung/Inbetriebnahme in den letzten 10 Jahren.
— Höhe der anrechenbare Herstellkosten gem. § 50 HOAI: Mindestpunktzahl ab 2 Mio. EUR netto, Höchstpunktzahl ab 6 Mio. EUR netto
2 Referenzen aus dem Bereich Fachplanung Technische Ausrüstung für Entwässerungsanlagen: Mindestanforderungen Referenzprojekte:
— Leistungen Fachplanung Technische Ausrüstung § 55 HOAI, LPH 3 und 5 bis 8 für Entwässerungsanlagen vollständig erbracht;
— Höhe der anrechenbare Herstellkosten gem. § 54 HOAI: Mindestpunktzahl ab 0,5 Mio. EUR netto, Höchstpunktzahl ab 2,5 Mio. EUR netto
Bewerbergemeinschaft:
— Im Falle einer Bewerbergemeinschaft dürfen die eingereichten Referenzprojekte beliebig von den verschiedenen Bewerbergemeinschaftsmitgliedern eingereicht werden. Dabei muss erkennbar sein, durch welches Bewerbergemeinschaftsmitglied das Referenzprojekt erbracht wurde.
— Im Falle einer Bewerbergemeinschaft dürfen die eingereichten Referenzprojekte beliebig von den verschiedenen Bewerbergemeinschaftsmitgliedern eingereicht werden. Dabei muss erkennbar sein, durch welches Bewerbergemeinschaftsmitglied das Referenzprojekt erbracht wurde.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern: Siehe III.1.1) der Bekanntmachung.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-04-30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-08-01 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Berufliche Qualifikation des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfahrung des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Preis (Gewichtung): 30
Es besteht kein Anspruch auf Realisierung. Des Weiteren behält sich die Vergabestelle vor, die ausgeschriebenen Leistungen nicht vollumfänglich zu beauftragen.
2. Bewerbungsformular und Bieterplattform:
Zur Angabe der notwendigen Nachweise ist das Bewerbungsformular zu verwenden, welches auf der Vergabeplattform heruntergeladen werden kann (Link siehe I.3 der Bekanntmachung). Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über den angegebenen Link einzureichen (Link siehe I.3 der Bekanntmachung).
Zur Angabe der notwendigen Nachweise ist das Bewerbungsformular zu verwenden, welches auf der Vergabeplattform heruntergeladen werden kann (Link siehe I.3 der Bekanntmachung). Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über den angegebenen Link einzureichen (Link siehe I.3 der Bekanntmachung).
3. Formale Ausschlusskriterien:
— Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags (Frist siehe IV.2.2 der Bekanntmachung) gem. § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV;
— Vollständigkeit des Teilnahmeantrages.
4. Rechtliche Ausschlusskriterien:
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §…
… 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach§ 125 GWB;
… 123 Abs. 4 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben), bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB;
… 124 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach§125 GWB;
— Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressenvorliegt gem. § 73 Abs. 3 VgV
5. Weitere Ausschlusskriterien:
Weitere Ausschlusskriterien siehe unter Punkt III.1 der Bekanntmachung unter „geforderte Mindeststandards" (Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung bzw. wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit)
— Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 1 der Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist,
— Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 1 der Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist,
— Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/Unterauftragnehmer vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern. Auf §§ 43, 47 VgV wird verwiesen.
— Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/Unterauftragnehmer vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern. Auf §§ 43, 47 VgV wird verwiesen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730📞
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg
Bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die anfängliche Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die anfängliche Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages,
Jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Ulm, Zentrale Vergabestelle VOB
Postanschrift: Münchner Str. 2
Postort: Ulm
Postleitzahl: 89073
Telefon: +49 731161-6011📞
Fax: +49 731161-802951 📠
Quelle: OJS 2020/S 056-132946 (2020-03-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm (EBU) beabsichtigen die Erschließung des Gewerbegebiets Himmelreich.
Es handelt sich bei der Maßnahme um die Herstellung der Abwasserkanalisation /-bauwerke für den Bauabschnitt BA 1. Die Herstellung der Kanalisation erfolgt hier im geschlossenen Rohrvortrieb. Die Maßnahme muss bis Februar 2022 abgeschlossen sein.
Die geschätzten Baukosten belaufen sich hier auf ca. 5,7 Mio. netto. Die HOAI-Leistungsphasen 1, 2 und Teile der Leistungsphase 3 wurden größtenteils durch die EBU erbracht. Das zu beauftragende Büro soll im Auftragsfall die weiteren für den Abschluss der LPH 3 erforderliche Planungen ergänzend bearbeiten.
Die Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm (EBU) beabsichtigen die Erschließung des Gewerbegebiets Himmelreich.
Es handelt sich bei der Maßnahme um die Herstellung der Abwasserkanalisation /-bauwerke für den Bauabschnitt BA 1. Die Herstellung der Kanalisation erfolgt hier im geschlossenen Rohrvortrieb. Die Maßnahme muss bis Februar 2022 abgeschlossen sein.
Die geschätzten Baukosten belaufen sich hier auf ca. 5,7 Mio. netto. Die HOAI-Leistungsphasen 1, 2 und Teile der Leistungsphase 3 wurden größtenteils durch die EBU erbracht. Das zu beauftragende Büro soll im Auftragsfall die weiteren für den Abschluss der LPH 3 erforderliche Planungen ergänzend bearbeiten.
Gesamtwert des Auftrags: 387569.65 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Es handelt sich bei der Maßnahme um die Herstellung der Abwasserkanalisation /-bauwerke für den Bauabschnitt BA 1. Die Herstellung der Kanalisation erfolgt hier im geschlossenen Rohrvortrieb. Die Maßnahme muss bis Februar 2022 abgeschlossen sein.
Die geschätzten Baukosten belaufen sich hier auf ca. 5,7…
… Mio. netto. Die HOAI-Leistungsphasen 1, 2 und Teile der Leistungsphase 3 wurden größtenteils durch die EBU erbracht. Das zu beauftragende Büro soll im Auftragsfall die weiteren für den Abschluss der LPH 3 erforderliche Planungen ergänzend bearbeiten.
… Mio.01 netto. Die HOAI-Leistungsphasen 1, 2 und Teile der Leistungsphase 3 wurden größtenteils durch die EBU erbracht. Das zu beauftragende Büro soll im Auftragsfall die weiteren für den Abschluss der LPH 3 erforderliche Planungen ergänzend bearbeiten.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-24 📅
Name: Obermeyer Planen + Beraten GmbH
Postanschrift: Turmstr. 70
Postort: Neu-Ulm
Postleitzahl: 89231
Land: Deutschland 🇩🇪 Neu-Ulm
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 387569.65 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Stadt Ulm, Zentrale Vergabestelle VOB
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die anfängliche Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die anfängliche Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Telefon: +49 731/161-6011📞
Fax: +49 731 / 161-802951 📠
Quelle: OJS 2020/S 145-357475 (2020-07-27)