Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Warendorf, der Abwasserbetrieb Warendorf sowie die Stadtwerke Warendorf lassen im Norden des Stadtgebietes das B-Plangebiet „In de Brinke" abschnittsweise erschließen. Die gesamte Erschließung wird in verschiedene Lose aufgeteilt und losweise vergeben.
Das Baufeld des Bauloses 2.1 ist über die „nördliche Stadtstraße" zu erreichen.
Das Baulos befindet sich in der Mitte des Baugebietes und stellt später die Hauptdurchfahrtsachse des Baugebietes dar. Grundsätzlich sind Baubeginn, Bauzeit und Fertigstellung wie im Bauzeitplan vorgesehen zu kalkulieren.
Das Baulos beginnt an der Markierung „Trennung Baulos Bauphase I.3.A und II.1" und wird durch gleichartige Trennungsmarkierungen an den abgehenden Planstraßen begrenzt. Die herausgelegten Haltungen oberhalb der Schächte 30594610 RW und 30594810 SW sind freizulegen.
Anschließend erfolgt die weitere Herstellung in der Planstraße A bis einschließlich des Kreuzungsbereiches mit der Planstraße G, wobei der Kanal- und Straßenbau in Planstraße G bis zur Markierung „Trennung Baulos" herzustellen ist. Der Versorgungs- und Straßenbau wird nachgezogen und soll für das anbindende Baulos 2.2 freigegeben werden. Die Planstraße A wird weiter (Kanal- und Straßenbau) bis zur Planstraße E erschlossen. Dieser Abschnitt wird ebenfalls vollständig wie vor beschrieben hergestellt und für den Unternehmer des Bauloses 2.3 freigegeben. Zuletzt erfolgt die Herstellung des Kanal- und Straßenbaus der restlichen Flächen bis zur Straße „In de Brinke". Mit dem Los 2.1 werden folgende Wege hergestellt: Weg zwischen Planstraße D und Planstraße A tlw. (i. H. Stich 1), Weg zwischen Anlieger HsNr. 3 und Planstraße E bis an die Stiche (Grüngürtel mitten im BG), Weg zw. Planstraße F und Planstraße E. Es ist vorgesehen, die Planstraße A wie oben beschrieben in 3 Abschnitten herzustellen.
Ebenso ist während der Bauzeit mit dem üblichen und zu erwartenden Bauverkehr und -tätigkeiten in den zur weiteren Erschließung freigegebenen Bereichen durch die dortigen Unternehmen zu rechnen. Während der gesamten Bauzeit des Bauloses 2.1 ist mit Bauverkehr (durch Erschließungsarbeiten und auch durch Hochbautätigkeiten der freigegebenen Abschnitte) in den Baulosen 1.3.A und 1.3.B zu rechnen.
Das Baulos 2.1 (Planstraße A) leitet die Erschließungsphase des nördlichen Baubereiches ein. Sukzessive werden unmittelbar die Baulose 2.2 und 2.3 nachgezogen. Der Kanalbau im Baubereich erfolgt in offener Bauweise, der Straßenbau ist ebenfalls klassisch vorgesehen, der beauftragte Versorgungstiefbau wird ausgeführt. Nach Oberbodenabtrag (sämtl. organischer Bodenschichten) wird der anstehende Boden abschnittsweise maschinell verbessert/verfestigt. Die Baustraße erhält eine bituminöse Oberfläche aus einer AC 16 TD (10 cm in Planstraße A, restl. Verkehrsflächen 8 cm). Das FSS-Material muss die Anforderungen einer STS, im geschütteten wie auch im eingebauten Zustand erfüllen. Der Tiefbau für die Versorgungseinheiten wird tlw. mit dieser Ausschreibung ausgeschrieben.
Grundstücksflächen sind grundsätzlich nicht ohne schriftl. Zustimmung des Eigentümers zu befahren.
Wesentliche Massen im Baulos 2.1 (ca.-Massen):
— Betonrohre DN 300: 45 m,
— Betonrohre DN 400: 65 m,
— ST-Betonrohre DN 400: 75 m,
— Betonrohre DN 500: 80 m,
— Betonrohre DN 600: 15 m,
— Betonrohre DN 700: 95 m,
— Betonrohre DN 800: 10 m,
— Betonrohre DN 900: 55 m,
— Betonrohre DN 1000: 65 m,
— PE-HD Rohre bis DN 250 (Hauptkanal): ca. 530 m,
— Schächte PE: 12 St.,
— Schächte Beton: 12 St.
— Erdplanum: ca. 8 000 m,
— FSS: ca. 7 000 to,
— Asphaltbaustraße: ca. 3 900 m.