Die Stadt Bamberg plant die bisher militärisch genutzte Wohnbebauung unter Einhaltung geltender Standards in eine zivile Wohnnutzung zu überführen und das Wohngebiet in verträglicher Weise nachzuverdichten. Gleichzeitig muss die Erschließung innerhalb des Gebietes angepasst und an das bestehende Straßennetz angebunden werden. Das Plangebiet soll künftig als Allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen werden. Die technische Infrastruktur der Wasser-, Strom- Gas- und Fernwärmeversorgung, der Abwasserbeseitigung sowie der Telekommunikation ist grundsätzlich über die Kastanienstraße gewährleistet. Im Zuge einer ressourcenschonenden Planung ist die Versorgung mit Fernwärme bzw. die Schaffung eines Nahwärmenetzes angedacht. Eine Fläche zur Schaffung einer Energiezentrale ist im nordwestlichen Teil des Plangebietes an der Kastanienstraße vorgesehen. Die Wärmeerzeugung soll zentral über eine neu zu errichtende Energiezentrale mittels Erdgaskessel oder Erdgas-BHKW sichergestellt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-05-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-04-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-04-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
Referenznummer: 6A-EBB-009/2020
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Bamberg plant die bisher militärisch genutzte Wohnbebauung unter Einhaltung geltender Standards in eine zivile Wohnnutzung zu überführen und das Wohngebiet in verträglicher Weise nachzuverdichten. Gleichzeitig muss die Erschließung innerhalb des Gebietes angepasst und an das bestehende Straßennetz angebunden werden. Das Plangebiet soll künftig als Allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen werden. Die technische Infrastruktur der Wasser-, Strom- Gas- und Fernwärmeversorgung, der Abwasserbeseitigung sowie der Telekommunikation ist grundsätzlich über die Kastanienstraße gewährleistet. Im Zuge einer ressourcenschonenden Planung ist die Versorgung mit Fernwärme bzw. die Schaffung eines Nahwärmenetzes angedacht. Eine Fläche zur Schaffung einer Energiezentrale ist im nordwestlichen Teil des Plangebietes an der Kastanienstraße vorgesehen. Die Wärmeerzeugung soll zentral über eine neu zu errichtende Energiezentrale mittels Erdgaskessel oder Erdgas-BHKW sichergestellt werden.
Die Stadt Bamberg plant die bisher militärisch genutzte Wohnbebauung unter Einhaltung geltender Standards in eine zivile Wohnnutzung zu überführen und das Wohngebiet in verträglicher Weise nachzuverdichten. Gleichzeitig muss die Erschließung innerhalb des Gebietes angepasst und an das bestehende Straßennetz angebunden werden. Das Plangebiet soll künftig als Allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen werden. Die technische Infrastruktur der Wasser-, Strom- Gas- und Fernwärmeversorgung, der Abwasserbeseitigung sowie der Telekommunikation ist grundsätzlich über die Kastanienstraße gewährleistet. Im Zuge einer ressourcenschonenden Planung ist die Versorgung mit Fernwärme bzw. die Schaffung eines Nahwärmenetzes angedacht. Eine Fläche zur Schaffung einer Energiezentrale ist im nordwestlichen Teil des Plangebietes an der Kastanienstraße vorgesehen. Die Wärmeerzeugung soll zentral über eine neu zu errichtende Energiezentrale mittels Erdgaskessel oder Erdgas-BHKW sichergestellt werden.
Die unter II.2.7) angegebene Laufzeit ist geschätzt für den Zeitraum der LPH 1-8 nach HOAI und ist abhängig von der späteren tatsächlichen Leistungserbringung und baulichen Umsetzung. Die Laufzeit beinhaltet nicht die Dauer für den Anspruch auf Mängelbeseitigung nach § 13 VOB/B.
Die unter II.2.7) angegebene Laufzeit ist geschätzt für den Zeitraum der LPH 1-8 nach HOAI und ist abhängig von der späteren tatsächlichen Leistungserbringung und baulichen Umsetzung. Die Laufzeit beinhaltet nicht die Dauer für den Anspruch auf Mängelbeseitigung nach § 13 VOB/B.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Mit Urteil vom 4.7.2019 hat der EuGH im Vertragsverletzungsverfahren um die HOAI abschließend entschieden, dass die in der HOAI festgelegten Mindest- und Höchstsätze europarechtswidrig sind. Sofern m gegenständlichen VgV auf die HOAI Bezug genommen wird, ergeht der Hinweis, dass die Honorartafeln zur Preisorientierung dienen sollen. Es sind auch Angebote rechtlich zulässig, die außerhalb der bisherigen Mindest- und Höchstsatzregelungen liegen. Bestandteil des VgV-Verfahrens ist die Objektplanung Wärmeversorgungsanlage. Zu errichten sind: Heizzentrale als Fertigteilbauwerk in massiver Ausführung. Inklusive Zuwegung und Objektsicherung (Außenbeleuchtung, Zaunanlage). Für die Heizzentrale sind alle Leistungsphasen 1-9 nach HOAI vorzusehen. Beabsichtigt ist die Gesamtbeauftragung der LPH 1-9. Der Bewerber soll nach eigener Einschätzung die Ingenieurleistungen nach HOAI 2013 definieren. Eine detaillierte Beschreibung kann den Vergabeunterlagen entnommen werden. Als Besondere Leistungen wird beabsichtigt zu beauftragen:
Mit Urteil vom 4.7.2019 hat der EuGH im Vertragsverletzungsverfahren um die HOAI abschließend entschieden, dass die in der HOAI festgelegten Mindest- und Höchstsätze europarechtswidrig sind. Sofern m gegenständlichen VgV auf die HOAI Bezug genommen wird, ergeht der Hinweis, dass die Honorartafeln zur Preisorientierung dienen sollen. Es sind auch Angebote rechtlich zulässig, die außerhalb der bisherigen Mindest- und Höchstsatzregelungen liegen. Bestandteil des VgV-Verfahrens ist die Objektplanung Wärmeversorgungsanlage. Zu errichten sind: Heizzentrale als Fertigteilbauwerk in massiver Ausführung. Inklusive Zuwegung und Objektsicherung (Außenbeleuchtung, Zaunanlage). Für die Heizzentrale sind alle Leistungsphasen 1-9 nach HOAI vorzusehen. Beabsichtigt ist die Gesamtbeauftragung der LPH 1-9. Der Bewerber soll nach eigener Einschätzung die Ingenieurleistungen nach HOAI 2013 definieren. Eine detaillierte Beschreibung kann den Vergabeunterlagen entnommen werden. Als Besondere Leistungen wird beabsichtigt zu beauftragen:
— örtliche Bauüberwachung;
— SiGeKo;
— Kostenkontrolle nach ZVB-Ing. Ziffer 8.7 (Fassung 2015);
— Überwachung der Mängelbeseitigung Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel beabsichtigt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung nicht besteht. Terminvorausschau:
— Beginn Ausführungsplanung direkt nach Abschluss VgV ab Juni 2020;
— Heizwerk Bauarbeiten Juni 2021 bis Nov. 2021;
— Gesamtfertigstellung 2021.
Die Baukosten werden angegeben in Euro netto:
— Wärmeversorgungsanlage – Zentrale 385 000 EUR.
Das Bauvorhaben wird durch die Städtebauförderung gefördert. Leistungen fachlich Beteiligter (gem. Vertragsmuster § 4): Folgende Leistungen werden von den nachstehend genannten fachlich Beteiligten erbracht und sind vom Auftragnehmer zu koordinieren, mit seinen Leistungen abzustimmen und in diese einzuarbeiten:
Das Bauvorhaben wird durch die Städtebauförderung gefördert. Leistungen fachlich Beteiligter (gem. Vertragsmuster § 4): Folgende Leistungen werden von den nachstehend genannten fachlich Beteiligten erbracht und sind vom Auftragnehmer zu koordinieren, mit seinen Leistungen abzustimmen und in diese einzuarbeiten:
— Abstimmung der Maßnahme mit Sanierungsarbeiten der Stadtbau GmbH;
— Abstimmung der Maßnahme mit den Versorgungsträgern.
Dauer: 19 Monate
Zusätzliche Informationen:
Die unter II.2.7) angegebene Laufzeit ist geschätzt für den Zeitraum der LPH 1-8 nach HOAI und ist abhängig von der späteren tatsächlichen Leistungserbringung und baulichen Umsetzung. Die Laufzeit beinhaltet nicht die Dauer für den Anspruch auf Mängelbeseitigung nach § 13 VOB/B.
Die unter II.2.7) angegebene Laufzeit ist geschätzt für den Zeitraum der LPH 1-8 nach HOAI und ist abhängig von der späteren tatsächlichen Leistungserbringung und baulichen Umsetzung. Die Laufzeit beinhaltet nicht die Dauer für den Anspruch auf Mängelbeseitigung nach § 13 VOB/B.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) fristgerechter Eingang der Bewerbung über die vorgegebene Vergabeplattform des Auftraggebers § 53 VgV (Ausschlusskriterium),
b) Wurde die Bewerbung digital auf der vorgegebenen Vergabeplattform entsprechend den geforderten Mitteln (VgV §10) eingereicht? (Ausschlusskriterium),
c) Erklärung, dass Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB nicht vorliegen, oder Einheitliche europäische Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV (Ausschlusskriterium); weitere Informationen finden Sie unter: https://eee.evergabe-online.de/
d) Nachweis der Berufszulassung des Bewerbers nach § 44 VgV und § 75 VgV,
e) Nachweis der Unterschriftsberechtigung bei juristischen Personen nach § 43 VgV,
f) Erklärung, dass kein Interessenkonflikt nach § 6 VgV besteht,
g) Abgabe eines Firmen- oder Büroprofils mit Angabe zur Gründung, Gesellschaftsform, Eigentümer und evtl. Tochtergesellschaften und Standorten, Handelsregisterauszug mit Aussage ob das Unternehmen ein KMU ist?
h) Will sich ein Bewerber (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) auf die Leistungsfähigkeit Dritter (Nachunternehmer oder Freie Mitarbeiter) berufen § 36/46 VgV, so ist jeweils gesondert durch diese nachzuweisen:
h.1) Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe § 47 VgV,
h.2) Angabe welche Teile des Auftrags als Unterauftrag bearbeitet werden VgV § 46 (3) Nr. 10,
h.3) Erklärung zu/Erbringung der Nachweise der Unterpunkten c) bis h),
h.4) Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit nach III.1.2).
i) Bei Bieter- oder Bewerbergemeinschaften nach § 43/53 VgV) sind je Mitglied anzugeben:
i.1) Namen der Partner mit Firmen- oder Büroprofil,
i.2) Erklärung zur Rechtsform,
i.3) Angabe der vollständigen Unternehmensbezeichnung durch jedes Mitglied,
i.4) Benennung eines bevollmächtigten Vertreters,
i.5) Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung durch jedes Mitglied,
i.6) Organigramm zur Leistungserbringung,
i.7) Erklärung zu/Erbringung der Nachweise der Unterpunkte c) bis h) durch jedes Mitglied,
i.8) Nachweis der wirtschaftl. und finanziellen Leistungsfähigkeit nach III.1.2) durch jedes Mitglied.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bewerber muss zum Zeitpunkt der Bewerbung eine Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherer nachweisen, deren Deckungssumme für Personenschäden mindestens 1 500 000 EUR für sonstige und Sachschäden mindestens 250 000 EUR beträgt. Es sind mind. 2 Schadensfälle je Jahr abzudecken (2-fache Maximierung im Versicherungsjahr). Eine projektbezogene Aufstockung im Auftragsfall kann akzeptiert werden, eine Bestätigung ist schriftlich vorzulegen/zu erklären. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Erklärung über den jährl. Umsatz des Bewerbers in Euro brutto für die ausgeschriebene Dienstleistung (hier: Objektplanung Ingenieurbauwerke vgl. Wärmeversorgung) der letzten 3 Geschäftsjahre.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bewerber muss zum Zeitpunkt der Bewerbung eine Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherer nachweisen, deren Deckungssumme für Personenschäden mindestens 1 500 000 EUR für sonstige und Sachschäden mindestens 250 000 EUR beträgt. Es sind mind. 2 Schadensfälle je Jahr abzudecken (2-fache Maximierung im Versicherungsjahr). Eine projektbezogene Aufstockung im Auftragsfall kann akzeptiert werden, eine Bestätigung ist schriftlich vorzulegen/zu erklären. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Erklärung über den jährl. Umsatz des Bewerbers in Euro brutto für die ausgeschriebene Dienstleistung (hier: Objektplanung Ingenieurbauwerke vgl. Wärmeversorgung) der letzten 3 Geschäftsjahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
III.1.3.a.) Personelle Qualifikation/Berufliche Leistungsfähigkeit: Angabe der Zahl der Beschäftigten des Bewerbers im jährlichen Mittel der letzten 3 Jahre für die ausgeschr. Dienstleistung (hier: Objektplanung Ingenieurbauwerke vgl. Wärmeversorgung):
III.1.3.a.) Personelle Qualifikation/Berufliche Leistungsfähigkeit: Angabe der Zahl der Beschäftigten des Bewerbers im jährlichen Mittel der letzten 3 Jahre für die ausgeschr. Dienstleistung (hier: Objektplanung Ingenieurbauwerke vgl. Wärmeversorgung):
— Führungskräfte (einschl. Projektleiter/innen) – sonst. fest angestellte Beschäftigte (ohne Führungskräfte, ohne Auszubildende) Angabe Name, Qualifikation, Berufserfahrung, Mitarbeit bei bis zu 2 vergl. Referenzen der Personen (in gleicher Position), die die geforderten Leistungen tatsächlich erbringen sollen, insbesondere:
— Führungskräfte (einschl. Projektleiter/innen) – sonst. fest angestellte Beschäftigte (ohne Führungskräfte, ohne Auszubildende) Angabe Name, Qualifikation, Berufserfahrung, Mitarbeit bei bis zu 2 vergl. Referenzen der Personen (in gleicher Position), die die geforderten Leistungen tatsächlich erbringen sollen, insbesondere:
— der/s Projektleiters/in, (mind. Dipl. Ing. od. vergleichbar) – dessen Stellvertreter/in Für den Projektleiter/in ist die Erfahrung und Mitarbeit als Projektleiter/in bei vergleichbaren Projekten und/oder bei den Referenzen aus III.1.3.b. anzugeben. Die Vergleichbarkeit von persönlichen Referenzen hinsichtlich Schwierigkeit, Größe und Umfang ist vom Bewerber zu belegen (Textbeschrieb / Bilder). Die bloße Nennung einer Projektbezeichnung ohne nähere Aussage ist nicht ausreichend. III.1.3.b.) Referenzobjekte/Technische Leistungsfähigkeit: Angabe/Beschreibung der selbst erbrachten Leistungen bei insg. 2 Referenzen die mit den Planungsanforderungen der Bauaufgabe „Heizkraftwerk“ vergleichbar sind. Je Referenz sind anzugeben:
— der/s Projektleiters/in, (mind. Dipl. Ing. od. vergleichbar) – dessen Stellvertreter/in Für den Projektleiter/in ist die Erfahrung und Mitarbeit als Projektleiter/in bei vergleichbaren Projekten und/oder bei den Referenzen aus III.1.3.b. anzugeben. Die Vergleichbarkeit von persönlichen Referenzen hinsichtlich Schwierigkeit, Größe und Umfang ist vom Bewerber zu belegen (Textbeschrieb / Bilder). Die bloße Nennung einer Projektbezeichnung ohne nähere Aussage ist nicht ausreichend. III.1.3.b.) Referenzobjekte/Technische Leistungsfähigkeit: Angabe/Beschreibung der selbst erbrachten Leistungen bei insg. 2 Referenzen die mit den Planungsanforderungen der Bauaufgabe „Heizkraftwerk“ vergleichbar sind. Je Referenz sind anzugeben:
— Projektname/kurze Projektbeschreibung in Wort/Bild, Angabe ob Neubau;
— Erläuterung über die vergleichbare Komplexität der Planungsanforderungen der Referenz mit der Aufgabenstellung;
— Angabe bzw. Beschreibung der bearbeiteten (Teil-)Leistungen nach HOAI;
— Angabe Zeitpunkt der Inbetriebnahme/Nutzungsaufnahme (siehe geforderte Mindeststandards);
— Vertragsverhältnis zum Bauherrn (AG), z. B. direkter Vertragspartner, Mitglied einer ARGE, oder Nachunternehmer, etc.
— Projektleiter/in des Bewerbers;
— Angabe zur eigenen Honorierung (z. B. Einordnung nach HOAI Parameter bzw. Honorar in Euro) der selbst erbrachten Leistungen;
— Angabe der Baukosten nach DIN 276 (1. Ebene);
— Angabe der Projekttermine (z. B. Bearbeitungszeit, Planung, Bauausführung etc.);
— Angabe projektbezogener Kennzahlen (z. B. Fläche m
— Angabe zur Projektgröße anhand Herstellkosten in Euro brutto;
— Angabe der selbst erbrachten Leistungen (LPH nach HOAI) insb. bei noch nicht fertig gestellten Bauvorhaben mit Angabe des aktuellen Leistungsstandes entspr. den LPH der HOAI, bei Projekten in ARGE oder mit/als NU Angabe der selbst erbrachten Teilleistungen entspr. den LPH nach HOAI;
— Angabe der selbst erbrachten Leistungen (LPH nach HOAI) insb. bei noch nicht fertig gestellten Bauvorhaben mit Angabe des aktuellen Leistungsstandes entspr. den LPH der HOAI, bei Projekten in ARGE oder mit/als NU Angabe der selbst erbrachten Teilleistungen entspr. den LPH nach HOAI;
— Vorlage eines aktuellen Referenz-/Bestätigungsschreiben des jew. AG welches dem tatsächlichen Leistungsstand wiedergibt. III.1.3.c.) Besondere technische Leistungsfähigkeit Nennung und Beschreibung der besonderen fachtechnischen Fähigkeiten bei je 2 Referenzen vergl. Planungsanforderung zur Bauaufgabe zum Nachweis folgender Besonderen Qualifikationen/Erfahrungen:
— Vorlage eines aktuellen Referenz-/Bestätigungsschreiben des jew. AG welches dem tatsächlichen Leistungsstand wiedergibt. III.1.3.c.) Besondere technische Leistungsfähigkeit Nennung und Beschreibung der besonderen fachtechnischen Fähigkeiten bei je 2 Referenzen vergl. Planungsanforderung zur Bauaufgabe zum Nachweis folgender Besonderen Qualifikationen/Erfahrungen:
— Kenntnisse in der örtlichen Bauüberwachung;
— Erfahrung in der Umsetzung von SiGeKo-Leistungen;
— Kenntnisse in Kostenkontrolle nach ZVB-Ing. Ziffer 8.7 (Fassung 2015);
— Erfahrung in der Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern Bei III.1.3.c.) kann ein Referenz ein od. auch mehrere der geforderten Referenzkriterien erfüllen, die o. g. Angaben sind dann gesondert für das jeweils zutreffende Kriterium anzugeben. III.1.3.d.) technische Leistungsfähigkeit;
— Erfahrung in der Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern Bei III.1.3.c.) kann ein Referenz ein od. auch mehrere der geforderten Referenzkriterien erfüllen, die o. g. Angaben sind dann gesondert für das jeweils zutreffende Kriterium anzugeben. III.1.3.d.) technische Leistungsfähigkeit;
— Ausstattung Erklärung zur techn. Leistungsfähigkeit durch Angabe der Anzahl und Ausstattung, Geräte, fachtechnische Ausrüstung (insbes. Hard-/Software, Rechnerart etc).
Mindeststandards:
— Qualifikation des/r Projektleiters/in mind. Studium mit Abschluss Dipl.-Ing. (FH) od. Master Ing. od. vgl.;
— Gewertet werden Referenzen für III.1.3a); III.1.3b) und III.1.3c) nur wenn Inbetriebnahme ab/nach dem 1.1.2015 erfolgte;
— die Referenzen zu III.1.3.b) müssen vgl. Heizkraftwerk sein;
— die Referenzen zu III.1.3.b) müssen ein Neubau sein;
— die Referenzen zu III.1.3.b) müssen ein Heizkraftwerk mit einer Leistung kleiner gleich 1,5 MW sein;
— die Vergleichbarkeit der Referenzen für III.1.3a); III.1.3b) und III.1.3c) hinsichtlich Schwierigkeit, Größe und Umfang ist vom Bewerber zu belegen (Textbeschrieb/Bilder). Die bloße Nennung einer Projektbezeichnung ohne nähere Aussage ist nicht ausreichend.
— die Vergleichbarkeit der Referenzen für III.1.3a); III.1.3b) und III.1.3c) hinsichtlich Schwierigkeit, Größe und Umfang ist vom Bewerber zu belegen (Textbeschrieb/Bilder). Die bloße Nennung einer Projektbezeichnung ohne nähere Aussage ist nicht ausreichend.
— Laufende Bauvorhaben werden für die Leistungsphasen nach HOAI gewertet, die bereits vollständig abgeschlossen wurden.
— Bauabschnitte einer Gesamtmaßnahme werden als Einzelmaßnahme gewertet, wenn sie gesondert abgerechnet werden. Die geforderten Angaben dürfen dann nur diesen Bauabschnitt erfassen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen (Ingenieur) angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Gesetzliche Grundlagen bilden die Bestimmungen über den Werkvertrag nach BGB. Die Beauftragung und Realisierung der geplanten Planungs- und Baumaßnahme sind in Zeit und Umfang von der Förderzusage und damit finanziellen Absicherung abhängig. Der Vertrag wird nach dem HIV-KOM Vertragsmusters Ingenieurvertrag einschl. AVB und ZVB geschlossen. Das Vertragsmuster kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Gesetzliche Grundlagen bilden die Bestimmungen über den Werkvertrag nach BGB. Die Beauftragung und Realisierung der geplanten Planungs- und Baumaßnahme sind in Zeit und Umfang von der Förderzusage und damit finanziellen Absicherung abhängig. Der Vertrag wird nach dem HIV-KOM Vertragsmusters Ingenieurvertrag einschl. AVB und ZVB geschlossen. Das Vertragsmuster kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
— Befähigung zur Berufsausübung (Mindestkriterien/Formale Ausschlussgründe) nach III.1.1);
— Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach III.1.2) (max. Punktezahl: 10 Punkte);
— Berufliche Leistungsfähigkeit nach III.1.3a) (max. Punktezahl: 30 Punkte);
— Technische Leistungsfähigkeit nach III.1.3b) (max. Punktezahl: 56 Punkte);
— Besondere Technische Leistungsfähigkeit nach III.1.3c) (max. Punktezahl: 24 Punkte);
— Technische Ausstattung nach III.1.3d) (max. Punktezahl: 5 Punkte).
Die maximal zu erreichende Gesamt-Punktzahl ergibt sich aus der Summe der o. g. Kriterien zu insgesamt: 125 Punkten. Ein Muster der detaillierten Wertungsmatrix mit der Gewichtung dieser Auswahl- und der Unterkriterien ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Im Übrigen gelten die Auswahl- und Ausschlusskriterien aus dieser Bekanntmachung.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die maximal zu erreichende Gesamt-Punktzahl ergibt sich aus der Summe der o. g. Kriterien zu insgesamt: 125 Punkten. Ein Muster der detaillierten Wertungsmatrix mit der Gewichtung dieser Auswahl- und der Unterkriterien ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Im Übrigen gelten die Auswahl- und Ausschlusskriterien aus dieser Bekanntmachung.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-05-28 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-10-30 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fachkunde, Qualifikation, Projektabwicklung, Organisation, Qualitätssicherung, Dokumentation, Kosten- und Terminsteuerung, Verfügbarkeit, Kapazitäten, Präsenz, Gesamteindruck Präsentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 120
Preis (Gewichtung): 30
a) Die vollständigen Vergabeunterlagen sind einsehbar und stehen zum Download bereit unter: (siehe Kontaktadressen unter I.3)).
b) Die Bewerbungsunterlagen sind nach der in der Wertungsmatrix Stufe 1 vorgegebenen Reihenfolge u. Nummerierung zu gliedern. Zur Bewertung ist eine schriftl. Aussage zu jedem Unterpunkt notwendig.
c) Gesonderte Formulare (z. B. Teilnahmeanträge) werden nicht ausgegeben bzw. sind nicht erforderlich.
d) Es sind ausschließlich digitale Bewerbungsunterlagen zugelassen. Die Bewerbung ist elektronisch über die Vergabeplattform fristgemäß einzureichen.
e) Es werden ausschließlich nur Bewerbungen berücksichtigt, die fristgerecht bei der e-Vergabe eingereicht wurden.
f) Die Unterlagen sind vollständig in dem in dieser Bekanntmachung veröffentlichten Umfang einzureichen. Der Bewerber kann nicht darauf vertrauen, dass er von der Vergabestelle aufgefordert wird, fehlende Unterlagen nachzureichen.
g) Werden mehr Referenzen als gefordert eingereicht, erfolgt eine beliebige Auswahl durch die Vergabestelle. Die Bewerber werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Auswahl nicht danach erfolgt, dass eine höchstmögliche Punktzahl erzielt wird.
g) Werden mehr Referenzen als gefordert eingereicht, erfolgt eine beliebige Auswahl durch die Vergabestelle. Die Bewerber werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Auswahl nicht danach erfolgt, dass eine höchstmögliche Punktzahl erzielt wird.
h) Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen, und ist nach einer objektiven Auswahl, entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien, die Anzahl der Bewerber die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß §75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
h) Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen, und ist nach einer objektiven Auswahl, entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien, die Anzahl der Bewerber die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß §75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
i) Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI erbracht.
j) Die wesentlichen Informationen der Leitungsvorplanung und der Entwurfsplanung zum Straßenbau können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
k) Datenschutzhinweis: gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch Personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht. Auftraggeber, Verfahrensbetreuer und weitere beteiligte Behörden verwenden diese Daten ausschließlich für dieses Verfahren und geben diese nicht an Dritte weiter. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht. Weitere Auskünfte zum Datenschutz sind unter dem Link: https://www.stadt.bamberg.de/Datenschutzinformation einsehbar.
k) Datenschutzhinweis: gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch Personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht. Auftraggeber, Verfahrensbetreuer und weitere beteiligte Behörden verwenden diese Daten ausschließlich für dieses Verfahren und geben diese nicht an Dritte weiter. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht. Weitere Auskünfte zum Datenschutz sind unter dem Link: https://www.stadt.bamberg.de/Datenschutzinformation einsehbar.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981530📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 98153206 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: OJS 2020/S 072-171807 (2020-04-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 85 932 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
— Kostenkontrolle nach ZVB-Ing. Ziffer 8.7 (Fassung 2015),
— Überwachung der Mängelbeseitigung.
Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel beabsichtigt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung nicht besteht. Terminvorausschau:
— Beginn Ausführungsplanung direkt nach Abschluss VgV ab Juni 2020,
— Heizwerk Bauarbeiten Juni 2021 bis Nov. 2021,
— Abstimmung der Maßnahme mit Sanierungsarbeiten der Stadtbau GmbH,
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-10-19 📅
Name: Helfrich Ingenieure Projektierungsgesellschaft mbH
Postort: Bamberg
Postleitzahl: 96050
Land: Deutschland 🇩🇪 Bamberg, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 85 932 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.