Erschließungsplanung ehem. Wentworth-Kaserne

Stadtentwicklungsgesellschaft Hansestadt Herford mbH

Die Auftraggeberin entwickelt im Auftrag der Hansestadt Herford u. a. die ehemalige Wentworth-Kaserne an der Liststraße und Vlothoer Straße in Herford. Die Kaserne wurde in den 1930er Jahren als Wehrmachtskaserne errichtet. Sie umfasst insgesamt rund 10 ha Fläche. Von 1945 bis Ende 2015 wurde das Areal durch die britische Armee genutzt.
Im September 2017 wurden die ersten Gebäude nach Modernisierung wiedereröffnet und eine Zweigstelle der Hochschule für Finanzen NRW (HSF) hat ihren Betrieb mit zunächst 160 Studierenden aufgenommen. Der Betrieb des Kongresszentrums sowie des ehemaligen Offizierskasinos als Mensa und Veranstaltungsstätte wurde ebenfalls aufgenommen. Im September 2018 wurde der Standort der HSF auf rund 500 Studierende und Dozenten erweitert. Derzeit wird der Umbau und die Modernisierung einer ehemaligen Kindertagesstätte zu einem Start-up Center vorbereitet. Der Betrieb soll Ende 2021 aufgenommen werden.
Die Entwicklung des BildungsCampus Herford erfordert eine Neuerschließung des ehemaligen Kasernengeländes. Zu diesem Zweck sind Verkehrsanschlüsse an die Vlothoer-Straße, die Ulmenstraße sowie die Stadtholzstraße herzustellen. In diesem Zuge ist auch die technische Erschließung herzustellen. Dabei ist zu beachten, dass in Teilbereichen die technische Erschließung bereits vorbereitet wurde. Der östliche Teil des Areals soll gemäß Bebauungsplanentwurf für Büro- und Verwaltungsneubauten vorbereitet werden. Die technische Erschließung ist für diesen Bereich komplett neu zu konzeptionieren und herzustellen. Dies hat in Abstimmung mit den Versorgungsträgern sowie den zuständigen Abteilungen der Stadtverwaltung zu erfolgen.
Für den Teilbereich „BildungsCampus West“ liegt bereits ein Bebauungsplan vor, während das Verfahren für die Aufstellung des Bebauungsplans für den östlichen Bereich des Gebiets noch andauert; hier soll vor dem Satzungsbeschluss die hier ausgeschriebene Erschließungsplanung als finale Definition der öffentlichen Erschließung einfließen. Eine entsprechende erneute Offenlage ist eingeplant. Ziel ist es, dass der Bebauungsplan Ende 2021 als Satzung beschlossen wird, sodass die Entwurfsplanung als Grundlage für den Bebauungsplan bis zum September 2021 abgeschlossen sein muss, siehe dazu Teil D dieser Leistungsbeschreibung.
Für die Gestaltung der Freianlagen wurde bereits ein freiraumplanerischer Wettbewerb durchgeführt und ein Planungsauftrag erteilt. Im Zuge der Freiraumplanung wurde bereits ein Entwurf für den Mary-Somerville-Boulevard entwickelt, der sich allerdings nur auf den bereits bestehenden Teil des Boulevards bezieht.
Die notwendige Dimensionierung des Straßenraums ist in Abhängigkeit des zu erwartenden Verkehrs zu konzeptionieren. Der bereits bestehende Teil des Mary-Somerville-Boulevards ist gemäß dem Entwurf des bereits beauftragten Freianlagenplaners herzustellen. Die Entwurfsidee ist auf die neu zu errichtenden Straßen zu übertragen. Zu beachten ist, dass der Endausbau der neuen Straßen erst nach Abschluss der Baumaßnahmen auf den Baufeldern im östlichen Bereich erfolgen wird. Die Einteilung in Bauabschnitte wird im Rahmen der Beauftragung in Abstimmung mit der Auftraggeberin sowie den weiteren Beteiligten erfolgen.
Die technische Erschließung umfasst neben der Versorgung mit Strom, Frischwasser und Telekommunikation auch die Erweiterung des vorhandenen Fernwärmenetzes zur Versorgung der zukünftigen Gebäude. Diese ist in Abstimmung mit der Auftraggeberin und den Stadtwerken Herford zu konzeptionieren. Ebenso sind die erforderlichen Abwasserkanalanschlüsse zu prüfen, zu konzeptionieren und herzustellen. Darüber hinaus ist das Straßenbegleitgrün zu planen und herzustellen.
Gegenstand des Auftrags sind Objektplanungsleistungen zu den Leistungsbildern Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke (Kanalanlagen); vgl. Abschnitt II.2.4) dieser Bekanntmachung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-12-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-29.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-10-29 Auftragsbekanntmachung
2021-05-06 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-10-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
Referenznummer: 5591/20
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin entwickelt im Auftrag der Hansestadt Herford u. a. die ehemalige Wentworth-Kaserne an der Liststraße und Vlothoer Straße in Herford. Die Kaserne wurde in den 1930er Jahren als Wehrmachtskaserne errichtet. Sie umfasst insgesamt rund 10 ha Fläche. Von 1945 bis Ende 2015 wurde das Areal durch die britische Armee genutzt. Im September 2017 wurden die ersten Gebäude nach Modernisierung wiedereröffnet und eine Zweigstelle der Hochschule für Finanzen NRW (HSF) hat ihren Betrieb mit zunächst 160 Studierenden aufgenommen. Der Betrieb des Kongresszentrums sowie des ehemaligen Offizierskasinos als Mensa und Veranstaltungsstätte wurde ebenfalls aufgenommen. Im September 2018 wurde der Standort der HSF auf rund 500 Studierende und Dozenten erweitert. Derzeit wird der Umbau und die Modernisierung einer ehemaligen Kindertagesstätte zu einem Start-up Center vorbereitet. Der Betrieb soll Ende 2021 aufgenommen werden. Die Entwicklung des BildungsCampus Herford erfordert eine Neuerschließung des ehemaligen Kasernengeländes. Zu diesem Zweck sind Verkehrsanschlüsse an die Vlothoer-Straße, die Ulmenstraße sowie die Stadtholzstraße herzustellen. In diesem Zuge ist auch die technische Erschließung herzustellen. Dabei ist zu beachten, dass in Teilbereichen die technische Erschließung bereits vorbereitet wurde. Der östliche Teil des Areals soll gemäß Bebauungsplanentwurf für Büro- und Verwaltungsneubauten vorbereitet werden. Die technische Erschließung ist für diesen Bereich komplett neu zu konzeptionieren und herzustellen. Dies hat in Abstimmung mit den Versorgungsträgern sowie den zuständigen Abteilungen der Stadtverwaltung zu erfolgen. Für den Teilbereich „BildungsCampus West“ liegt bereits ein Bebauungsplan vor, während das Verfahren für die Aufstellung des Bebauungsplans für den östlichen Bereich des Gebiets noch andauert; hier soll vor dem Satzungsbeschluss die hier ausgeschriebene Erschließungsplanung als finale Definition der öffentlichen Erschließung einfließen. Eine entsprechende erneute Offenlage ist eingeplant. Ziel ist es, dass der Bebauungsplan Ende 2021 als Satzung beschlossen wird, sodass die Entwurfsplanung als Grundlage für den Bebauungsplan bis zum September 2021 abgeschlossen sein muss, siehe dazu Teil D dieser Leistungsbeschreibung. Für die Gestaltung der Freianlagen wurde bereits ein freiraumplanerischer Wettbewerb durchgeführt und ein Planungsauftrag erteilt. Im Zuge der Freiraumplanung wurde bereits ein Entwurf für den Mary-Somerville-Boulevard entwickelt, der sich allerdings nur auf den bereits bestehenden Teil des Boulevards bezieht. Die notwendige Dimensionierung des Straßenraums ist in Abhängigkeit des zu erwartenden Verkehrs zu konzeptionieren. Der bereits bestehende Teil des Mary-Somerville-Boulevards ist gemäß dem Entwurf des bereits beauftragten Freianlagenplaners herzustellen. Die Entwurfsidee ist auf die neu zu errichtenden Straßen zu übertragen. Zu beachten ist, dass der Endausbau der neuen Straßen erst nach Abschluss der Baumaßnahmen auf den Baufeldern im östlichen Bereich erfolgen wird. Die Einteilung in Bauabschnitte wird im Rahmen der Beauftragung in Abstimmung mit der Auftraggeberin sowie den weiteren Beteiligten erfolgen. Die technische Erschließung umfasst neben der Versorgung mit Strom, Frischwasser und Telekommunikation auch die Erweiterung des vorhandenen Fernwärmenetzes zur Versorgung der zukünftigen Gebäude. Diese ist in Abstimmung mit der Auftraggeberin und den Stadtwerken Herford zu konzeptionieren. Ebenso sind die erforderlichen Abwasserkanalanschlüsse zu prüfen, zu konzeptionieren und herzustellen. Darüber hinaus ist das Straßenbegleitgrün zu planen und herzustellen. Gegenstand des Auftrags sind Objektplanungsleistungen zu den Leistungsbildern Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke (Kanalanlagen); vgl. Abschnitt II.2.4) dieser Bekanntmachung.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Technische Beratung und Konstruktionsberatung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Herford 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtentwicklungsgesellschaft Hansestadt Herford mbH
Postanschrift: Mary-Somerville-Boulevard 4
Postleitzahl: 32049
Postort: Herford
Kontakt
Internetadresse: http://www.seh-herford.de 🌏
E-Mail: info@seh-herford.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKRD3V9/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKRD3V9 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-10-29 📅
Einreichungsfrist: 2020-12-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-03 📅
Datum des Beginns: 2021-04-12 📅
Datum des Endes: 2023-01-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 214-524546
ABl. S-Ausgabe: 214
Zusätzliche Informationen
Das in Abschnitt II.2.7) angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die Fertigstellung des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sowie die Leistungen der Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin entwickelt im Auftrag der Hansestadt Herford u. a. die ehemalige Wentworth-Kaserne an der Liststraße und Vlothoer Straße in Herford. Die Kaserne wurde in den 1930er Jahren als Wehrmachtskaserne errichtet. Sie umfasst insgesamt rund 10 ha Fläche. Von 1945 bis Ende 2015 wurde das Areal durch die britische Armee genutzt.
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Im September 2017 wurden die ersten Gebäude nach Modernisierung wiedereröffnet und eine Zweigstelle der Hochschule für Finanzen NRW (HSF) hat ihren Betrieb mit zunächst 160 Studierenden aufgenommen. Der Betrieb des Kongresszentrums sowie des ehemaligen Offizierskasinos als Mensa und Veranstaltungsstätte wurde ebenfalls aufgenommen. Im September 2018 wurde der Standort der HSF auf rund 500 Studierende und Dozenten erweitert. Derzeit wird der Umbau und die Modernisierung einer ehemaligen Kindertagesstätte zu einem Start-up Center vorbereitet. Der Betrieb soll Ende 2021 aufgenommen werden.
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Die Entwicklung des BildungsCampus Herford erfordert eine Neuerschließung des ehemaligen Kasernengeländes. Zu diesem Zweck sind Verkehrsanschlüsse an die Vlothoer-Straße, die Ulmenstraße sowie die Stadtholzstraße herzustellen. In diesem Zuge ist auch die technische Erschließung herzustellen. Dabei ist zu beachten, dass in Teilbereichen die technische Erschließung bereits vorbereitet wurde. Der östliche Teil des Areals soll gemäß Bebauungsplanentwurf für Büro- und Verwaltungsneubauten vorbereitet werden. Die technische Erschließung ist für diesen Bereich komplett neu zu konzeptionieren und herzustellen. Dies hat in Abstimmung mit den Versorgungsträgern sowie den zuständigen Abteilungen der Stadtverwaltung zu erfolgen.
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Für den Teilbereich „BildungsCampus West“ liegt bereits ein Bebauungsplan vor, während das Verfahren für die Aufstellung des Bebauungsplans für den östlichen Bereich des Gebiets noch andauert; hier soll vor dem Satzungsbeschluss die hier ausgeschriebene Erschließungsplanung als finale Definition der öffentlichen Erschließung einfließen. Eine entsprechende erneute Offenlage ist eingeplant. Ziel ist es, dass der Bebauungsplan Ende 2021 als Satzung beschlossen wird, sodass die Entwurfsplanung als Grundlage für den Bebauungsplan bis zum September 2021 abgeschlossen sein muss, siehe dazu Teil D dieser Leistungsbeschreibung.
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Für die Gestaltung der Freianlagen wurde bereits ein freiraumplanerischer Wettbewerb durchgeführt und ein Planungsauftrag erteilt. Im Zuge der Freiraumplanung wurde bereits ein Entwurf für den Mary-Somerville-Boulevard entwickelt, der sich allerdings nur auf den bereits bestehenden Teil des Boulevards bezieht.
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Die notwendige Dimensionierung des Straßenraums ist in Abhängigkeit des zu erwartenden Verkehrs zu konzeptionieren. Der bereits bestehende Teil des Mary-Somerville-Boulevards ist gemäß dem Entwurf des bereits beauftragten Freianlagenplaners herzustellen. Die Entwurfsidee ist auf die neu zu errichtenden Straßen zu übertragen. Zu beachten ist, dass der Endausbau der neuen Straßen erst nach Abschluss der Baumaßnahmen auf den Baufeldern im östlichen Bereich erfolgen wird. Die Einteilung in Bauabschnitte wird im Rahmen der Beauftragung in Abstimmung mit der Auftraggeberin sowie den weiteren Beteiligten erfolgen.
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Die technische Erschließung umfasst neben der Versorgung mit Strom, Frischwasser und Telekommunikation auch die Erweiterung des vorhandenen Fernwärmenetzes zur Versorgung der zukünftigen Gebäude. Diese ist in Abstimmung mit der Auftraggeberin und den Stadtwerken Herford zu konzeptionieren. Ebenso sind die erforderlichen Abwasserkanalanschlüsse zu prüfen, zu konzeptionieren und herzustellen. Darüber hinaus ist das Straßenbegleitgrün zu planen und herzustellen.
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Gegenstand des Auftrags sind Objektplanungsleistungen zu den Leistungsbildern Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke (Kanalanlagen); vgl. Abschnitt II.2.4) dieser Bekanntmachung.
Geschätzter Gesamtwert: 352 526 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand sind die Ingenieurleistungen der Objektplanung zu den Leistungsbildern „Ingenieurbauwerke“ und „Verkehrsanlagen“ (Teil 3, Abschnitte 3 und 4 gemäß HOAI). Die Beauftragung umfasst jeweils die Leistungsphasen 1 bis 9 zu beiden Leistungsbildern, wobei jeweils auch die örtliche Bauüberwachung als besondere Leistung mitbeauftragt wird. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen (vgl. Abschnitt II.2.14 dieser Bekanntmachung).
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 352 526 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Das Ende des Auftragszeitraums richtet sich nach dem tatsächlichen Ende des Bauvorhabens.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen bis zur Leistungsphase 3 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt derAuftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat.
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Zusätzliche Informationen:
Das in Abschnitt II.2.7) angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die Fertigstellung des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sowie die Leistungen der Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Herford

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Nachweis der Berufsqualifikation als Bauingenieur/in (siehe Abschnitt III.2.1.)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind die Jahresgesamtumsätze des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eignungskriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind:
1. Referenzen (nicht älter als 5 Jahre, Stichtag 1.11.2015) für die Objektplanung zum Leistungsbild Verkehrsanlagen (Honorarzone III oder höher) für die Neugestaltung oder den Neubau einer Straßenverkehrsanlage mit einem Baukostenvolumen nur für die Verkehrsanlagen (ohne Planungs- und sonstige Nebenkosten) von mind. 1,5 Mio. EUR ohne MwSt.
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2. Referenzen (nicht älter als 5 Jahre, Stichtag 1.11.2015) für die Objektplanung zum Leistungsbild Ingenieurbauwerke (Honorarzone III oder höher) für die grundlegende Erneuerung oder den Neubau von Kanalanlagen mit einem Baukostenvolumen nur für die Kanalanlagen (ohne Planungs- und sonstige Nebenkosten) von mind. 750 000 EUR ohne MwSt.
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3. Anzahl fester Mitarbeiter/innen im Bereich Verkehrsanlagenplanung einerseits sowie im Bereich Planung von Kanalanlagen andererseits mit Hochschulabschluss im Bauingenieurwesen Fachrichtung Tiefbau, jeweils durchschnittlich für die Jahre 2017, 2018 und 2019 sowie aktuell.
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Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.
Mindeststandards:
Die zu Ziffer 1 nachgewiesenen Referenzen, die sämtliche unter Ziffer 1 genannten Anforderungen erfüllen, müssen zumindest in Summe die Leistungsphasen 2 bis 8 einschließlich der örtlichen Bauüberwachung (als besonderer Leistung) zum Leistungsbild Verkehrsanlagen abdecken, sonst gilt der Bewerber als nicht hinreichend geeignet. Die genannten Leistungsphasen müssen dabei abschließend bearbeitet sein; als Abschluss der Leistungsphase gilt bei LPh 4 die Einreichung des vollständigen Genehmigungsantrags, bei LPh 5 die Fertigstellung der ausführungsreifen Planung unter Integration der Fachplanung (auch bei noch ausstehender Fortschreibung der Ausführungsplanung während der Objektausführung) und bei LPh 8 die Fertigstellung der Bauausführung, d. h. die werkvertragliche Abnahme des letzten Ausführungsgewerks durch den Bauherrn (auch bei Abnahme unter Mängelvorbehalt).
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Die zu Ziffer 2 nachgewiesenen Referenzen, die sämtliche unter Ziffer 2 genannten Anforderungen erfüllen, müssen zumindest in Summe die Leistungsphasen 2 bis 8 einschließlich der örtlichen Bauüberwachung (als besonderer Leistung) zum Leistungsbild Ingenieurbauwerke abdecken, sonst gilt der Bewerber als nicht hinreichend geeignet. Die genannten Leistungsphasen müssen dabei abschließend bearbeitet sein; als Abschluss der Leistungsphase gilt bei LPh 4 die Einreichung des vollständigen Genehmigungsantrags, bei LPh 5 die Fertigstellung der ausführungsreifen Planung unter Integration der Fachplanung (auch bei noch ausstehender Fortschreibung der Ausführungsplanung während der Objektausführung) und bei LPh 8 die Fertigstellung der Bauausführung, d. h. die werkvertragliche Abnahme des letzten Ausführungsgewerks durch den Bauherrn (auch bei Abnahme unter Mängelvorbehalt).
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Die Anzahl fester Mitarbeiter/innen im Bereich Verkehrsanlagenplanung mit Hochschulabschluss als Bauingenieur Fachrichtung Tiefbau und die Anzahl fester Mitarbeiter/innen im Bereich Planung von Kanalanlagen mit Hochschulabschluss im Bauingenieurwesen Fachrichtung Tiefbau darf (umgerechnet in Vollzeitstellen) jeweils nicht unter 3,00 liegen, und zwar sowohl im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 als auch aktuell.
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Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur/in tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Verbleiben nach Anwendung evtl. geltender Ausschlussgründe mehr Bewerber, als aufgefordert werden sollen, gelten für die Auswahl folgende Kriterien:
1) Referenzen über vergleichbare Planungsleistungen für Verkehrsanlagen in den letzten 5 Jahren (Gewicht 50 %), Unterkriterien:
1.1) Erfüllung der Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit der Referenz gem. Abschnitt III.1.3) Ziff. 1 dieser Bekanntmachung (Gewicht 15 %);
1.2) zusätzlich zu 1.1: Gegenstand des Vorhabens war u.a. die Neugestaltung einer vorhandenen innerstädtischen Straßenverkehrsanlage (Gewicht 12,5 %);
1.3) zusätzlich zu 1.1: Umfang der bearbeiteten und abgeschlossenen Leistungsphasen (Gewicht 15 %);
1.4) zusätzlich zu 1.1: Höheres Baukostenvolumen netto ohne MwSt. und Nebenkosten (Gewicht 5 %);
1.5) zusätzlich zu 1.1: Durchführung der Bauvergaben entsprechend VOB/A (Gewicht 2,5 %).
2) Referenzen über vergleichbare Planungsleistungen für Kanalanlagen in den letzten 5 Jahren (Gewicht 35 %), Unterkriterien:
2.1) Erfüllung der Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit der Referenz gem. Abschnitt III.1.3 Ziff. 2 dieser Bekanntmachung (Gewicht 15 %);
2.2) zusätzlich zu 2.1: Umfang der bearbeiteten und abgeschlossenen Leistungsphasen (Gewicht: 15 %);
2.3) zusätzlich zu 2.1: Höheres Baukostenvolumen netto ohne MwSt. und Nebenkosten (Gewicht 3 %);
2.4) zusätzlich zu 2.1: Durchführung der Bauvergaben entsprechend VOB/A (Gewicht 2 %);
3) Personelle Leistungsfähigkeit (Gewicht 10 %) mit den Unterkriterien:
3.1) aktuelle Gesamtanzahl aller Mitarbeiter/innen im Bereich Verkehrsanlagenplanung mit Hochschulabschluss Bauingenieurwesen der Fachrichtung Tiefbau (Gewicht 6 %);
3.2) aktuelle Gesamtanzahl aller Mitarbeiter/innen im Bereich Planung von Kanalanlagen mit Hochschulabschluss Bauingenieurwesen der Fachrichtung Tiefbau (Gewicht 4 %).
4) Finanzielle Leistungsfähigkeit (Gewicht 5 %) mit den Unterkriterien:
4.1) durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Gewicht 3 %);
4.2) Jahresgesamtumsatz im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr (Gewicht 2 %).
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-12-18 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunale Stadtentwicklungsgesellschaft
Kontakt
Internetadresse: www.seh-herford.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKRD3V9/documents 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Wolter Hoppenberg Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Postanschrift: Münsterstraße 1-3
Postort: Hamm
Postleitzahl: 59065
E-Mail: vergabestelle@wolter-hoppenberg.de 📧
Land: Hamm, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: www.wolter-hoppenberg.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Teilnahmeanträge sind unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Bewerbungsformulars zu stellen; das Formular ist unter der in Abschnitt I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar.
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3) angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.
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Bekanntmachungs-ID: CXP4YKRD3V9

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
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Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die
aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
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Quelle: OJS 2020/S 214-524546 (2020-10-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-05-06)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-05-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 091-236224
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 214-524546
ABl. S-Ausgabe: 91
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKRRYUY

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand sind die Ingenieurleistungen der Objektplanung zu den Leistungsbildern „Ingenieurbauwerke" und „Verkehrsanlagen“ (Teil 3, Abschnitte 3 und 4 gemäß HOAI). Die Beauftragung umfasst jeweils die Leistungsphasen 1 bis 9 zu beiden Leistungsbildern, wobei jeweils auch die örtliche Bauüberwachung als besondere Leistung mitbeauftragt wird. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen (vgl. Abschnitt II.2.14) dieser Bekanntmachung).
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Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der fachlich-inhaltlichen Herangehensweise
Qualitätskriterium (Gewichtung): 24,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des organisatorischen Konzepts
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der methodischen Herangehensweise an die Aufgabenstellung
Qualifikation und Erfahrung der Mitglieder des Kernprojektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 12,00
Preis (Gewichtung): 30,00

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-03-12 📅
Name: BPR Dipl.-Ing. Bernd F. Künne & Partner, Beratende Ingenieure mbH
Postanschrift: Theodor-Heuss-Platz 10
Postort: Osnabrück
Postleitzahl: 49074
Land: Deutschland 🇩🇪
Osnabrück, Kreisfreie Stadt 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Mehr anzeigen
Ist die Zuschlagserteilung unwirksam, kann ein zulässiger Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer gestellt werden.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
— der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
— Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der in IV.2.1) angegebenen Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind, oder
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— Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder genannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Quelle: OJS 2021/S 091-236224 (2021-05-06)