Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Erschließungsträgerschaft für das Baugebiet BA II des Automobilzuliefer- und Technologiepark Hochfranken
01”
Produkte/Dienstleistungen: Erschließung von Nichtwohngrundstücken📦
Kurze Beschreibung: Übernahme der Bauherrenfunktion für die Erschließung des BA II.
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 1 500 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Erschließung von Nichtwohngrundstücken📦
Ort der Leistung: Hof, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hof -Gattendorf
Beschreibung der Beschaffung:
“Übernahme der Bauherrenfunktion für die Erschließung des BA II beim Automobilzuliefer- und Technologiepark Hochfranken.” Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 1 500 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2020-05-04 📅
Datum des Endes: 2020-12-23 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 5
Maximale Anzahl: 8
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern: Siehe Bewerbungsunterlagen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Siehe Bewerbungsunterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe Bewerbungsunterlagen.
Bedingungen für die Teilnahme
Siehe Bewerbungsunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe Bewerbungsunterlagen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Bewerbungsunterlagen.
Verfahren Art des Verfahrens
Eingeschränktes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-02-28
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-05-31 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.de📧
Fax: +49 981531837 📠
URL: https://www.reg-mfr.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren: § 160 (Einleitung, Antrag) des GWB mit den Abs. (1) (2) (3)
Quelle: OJS 2020/S 022-048657 (2020-01-29)
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2020-05-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Erschließungsträgerschaft für das Baugebiet BA II des Automobilzuliefer- und Technologiepark Hochfranken”
Kurze Beschreibung:
“Übernahme der Bauherrenfunktion für die Erschließung des BA II beim Automobilzuliefer- und Technologiepark Hochfranken.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 477 375 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hof-Gattendorf
Vergabekriterien
Preis
Verfahren Verhandlungsverfahren ohne vorherige Veröffentlichung
Keine Angebote oder keine geeigneten Angebote/Aufforderungen zur Teilnahme am nicht offenen Verfahren
Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Veröffentlichung (Erläuterung):
“Ein nicht offenes Vergabeverfahren wurde europaweit bekannt gemacht (2020/S 022-048657 v. 31.1.2020).
Alle im nicht offenen Vergabeverfahren abgegebenen...”
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Veröffentlichung (Erläuterung)
Ein nicht offenes Vergabeverfahren wurde europaweit bekannt gemacht (2020/S 022-048657 v. 31.1.2020).
Alle im nicht offenen Vergabeverfahren abgegebenen Angebote waren nicht geeignet, den Beschaffungsbedarf des Zweckverbandes zu decken, da alle Angebote 100-%-Bürgschaften für vom Erschließungsträger aufzunehmende Darlehen voraussetzten. Solche 100-%-Bürgschaften für Darlehen Dritter sind nach EU-Beihilferecht unzulässig. Es dürfen maximal Bürgschaften über 80 % der Darlehenssumme erklärt werden (Mitteilung der Kommission über die Anwendung der Art. 87 und 88 des EG-Vertrages auf staatliche Beihilfen in Form von Haftungsverpflichtungen und Bürgschaften vom 20.6.2008/2008/C115/02). Die von den Bietern verlangten Bürgschaften sind auch im konkreten Einzelfall geeignet, die Bieter zu begünstigen, da die Bürgschaften diese in die Lage versetzen, ihre Leistungen zu günstigen Finanzierungskonditionen anzubieten und weil die Höhe der angebotenen Zinssätze relevant für die Vergabe des Vertrages über eine Erschließungsträgerschaft ist (Zuschlagskriterium).
Da eine Finanzierung der Erschließungsmaßnahmen zu Kommunalkreditkonditionen auf Grund der Bürgschaftsmitteilung der Kommission nicht mit einer 100-%-Bürgschaft gesichert werden und weil deshalb auch nicht mit einer Genehmigung der Bürgschaft durch die Rechtsaufsicht gerechnet werden kann, hat sich der Zweckverband entschieden, die erforderlichen Finanzierungsmittel selbst zu beschaffen und den Erschließungsträger zu bevollmächtigen, über dieses Projektkonto zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen zu verfügen.
Auch der dem Verfahren zugrunde liegende Vertrag muss deshalb korrigiert werden.
Die bislang vorgesehenen Zuschlagskriterien enthielten ein Nebeneinander qualitativer und quantitativer Kriterien. Diese ließen keine unangreifbare Vergabeentscheidung erwarten, so dass der Zweckverband entschieden hat, bei der Vergabe des Auftrags allein auf die Honorarhöhe abzustellen. Weiterhin soll allein eine variable Vergütung in Abhängigkeit von den Herstellungskosten der Erschließungsanlagen vereinbart werden.
Das Nebeneinander einer festen und einer variablen Vergütung hat sich im aufgehobenen Vergabeverfahren als unzweckmäßig erwiesen, da das Erschließungsgebiet – aus für den Zweckverband nicht voraussehbaren Gründen (Entscheidung einer Grundstückseigentümerin, Flächen nicht zu verkaufen) – verkleinert werden musste. Die Kosten für die Herstellung der Erschließungsanlagen wurden hierdurch signifikant reduziert. Gegenwärtig ist von einem – für die Vergütung des Erschließungsträgers relevanten - Herstellungsaufwand von 35 Millionen Euro auszugehen. Der Zweckverband hat deshalb entschieden, den Erschließungsträger ausschließlich variabel in Abhängigkeit von den Nettoherstellungskosten zu vergüten.
Diese Anpassungen sind keine grundlegenden Änderungen der ursprünglichen Auftragsbedingungen. Die Änderungen entsprechen dem Gleichheitsgebot, weil sie Vergabebedingungen ändern, die sämtliche Bieter des vorangegangenen nicht offenen Vergabeverfahrens betreffen was u. a. zum Ausschluss aller Angebote geführt hat (KG, B.v. 20.4.2011 – Verg 2/11).
Aus diesen Gründen konnte an das nicht offene Verfahren ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb (§ 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV) angeschlossen werden.
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 022-048657
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel:
“Erschließungsträgerschaft für das Baugebiet BA II des Automobilzuliefer- und Technologiepark Hochfranken”
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-05-05 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name:
“DSK-BIG Projekt- und Stadtentwicklung – DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG”
Postanschrift: Ötterichweg 7
Postort: Nürnberg
Postleitzahl: 90411
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 91196046811📞
E-Mail: info@dsk-big.de📧
Fax: +49 91196046810 📠
Region: Nürnberg, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.dsk-big.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 477 375 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
URL: www.reg-mfr.bayern.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Rüge beim Auftraggeber und Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 160 Abs. 1 GWB).
Gemäß § 135 Abs. 3 Nr. 3. GWB beträgt die Frist für die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Rüge beim Auftraggeber und Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 160 Abs. 1 GWB).
Gemäß § 135 Abs. 3 Nr. 3. GWB beträgt die Frist für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 1 GWB und die Erwirkung eines vorläufigen Zuschlagsverbots durch die Vergabekammer nach § 169 Abs. 1 GWB 10 Kalendertage, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (Bekanntmachung im Sinne von § 135 Abs. 3 GWB) im Amtsblatt der Europäischen Union.
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB sind erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften binnen zehn Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 092-220667 (2020-05-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-28) Auftragsvergabe Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
Quelle: OJS 2020/S 213-522194 (2020-10-28)