Erstellung, Anpassung und Pflege einer Software „Zentrales Bewerber-Management-System (zBMS)“ zur Erfassung und Bearbeitung von verschiedenen Stellenbesetzungsverfahren der Polizei NRW
Die Polizei NRW plant die Beschaffung eines zentralen Bewerber-Management-Systems (zBMS) zur Erfassung und Bearbeitung von verschiedenen Stellenbesetzungsverfahren der Polizei NRW.
Das zu beschaffende zBMS soll eine Standardsoftware sein, bestehend aus einem externen und internen Stellen- und Bewerbungsportal mit einem Bewerber-Management-System, sowie Schnittstellen zum Test-Management-System CAT5 und anderen IT-Anwendungen, die an die polizeilichen Bedürfnisse für interne und externe Bewerbende, sowie Beschäftigte der Polizei NRW angepasst werden.
Mit Blick auf die Zukunftsfähigkeit und Investitionssicherheit sind darüber hinaus eine größtmögliche Flexibilität zur Anpassung und Anbindung des Verfahrens an zukünftige fachliche Anforderungen und Technologien sowie eine stabile und gute Performance unter den in NRW vorhandenen Netzstrukturen zu gewährleisten.
Für die Realisierung des zBMS muss der Zugriff auf Vorgangsdaten, Verwaltungsdaten und andere im System gespeicherte Daten auch auf technischer Ebene möglich sein, beispielsweise um Schnittstellen zu realisieren, die den Zugriff auf diese Daten im Bestand des zBMS für andere Systeme ermöglichen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-07.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Erstellung, Anpassung und Pflege einer Software „Zentrales Bewerber-Management-System (zBMS)“ zur Erfassung und Bearbeitung von verschiedenen...”
Titel
Erstellung, Anpassung und Pflege einer Software „Zentrales Bewerber-Management-System (zBMS)“ zur Erfassung und Bearbeitung von verschiedenen Stellenbesetzungsverfahren der Polizei NRW
ZA 5.2/1000568288/AUL
Mehr anzeigen
Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme📦
Kurze Beschreibung:
“Die Polizei NRW plant die Beschaffung eines zentralen Bewerber-Management-Systems (zBMS) zur Erfassung und Bearbeitung von verschiedenen...”
Kurze Beschreibung
Die Polizei NRW plant die Beschaffung eines zentralen Bewerber-Management-Systems (zBMS) zur Erfassung und Bearbeitung von verschiedenen Stellenbesetzungsverfahren der Polizei NRW.
Das zu beschaffende zBMS soll eine Standardsoftware sein, bestehend aus einem externen und internen Stellen- und Bewerbungsportal mit einem Bewerber-Management-System, sowie Schnittstellen zum Test-Management-System CAT5 und anderen IT-Anwendungen, die an die polizeilichen Bedürfnisse für interne und externe Bewerbende, sowie Beschäftigte der Polizei NRW angepasst werden.
Mit Blick auf die Zukunftsfähigkeit und Investitionssicherheit sind darüber hinaus eine größtmögliche Flexibilität zur Anpassung und Anbindung des Verfahrens an zukünftige fachliche Anforderungen und Technologien sowie eine stabile und gute Performance unter den in NRW vorhandenen Netzstrukturen zu gewährleisten.
Für die Realisierung des zBMS muss der Zugriff auf Vorgangsdaten, Verwaltungsdaten und andere im System gespeicherte Daten auch auf technischer Ebene möglich sein, beispielsweise um Schnittstellen zu realisieren, die den Zugriff auf diese Daten im Bestand des zBMS für andere Systeme ermöglichen.
Die Polizei Nordrhein-Westfalen (NRW) nutzt gegenwärtig ein Bewerber-Management-System (BMS) mit einem integrierten eignungsdiagnostischen Test-Management-System (TMS) und einem Bewerbungsportal für das Auswahlverfahren Direkteinstieg Polizei in die Laufbahngruppe (LG) 2.1. (ehemals gehobener Dienst), sowie für Regierungsinspektoren Anwärterinnen und Anwärter und Regierungsinspektoren Anwärterinnen und Anwärter im Bereich der Verwaltungsinformatik.
Neben den aufgeführten Auswahlverfahren gibt es bei der Polizei NRW weitere zentrale Landesauswahlverfahren, sowie die Stellenbesetzungsverfahren in den 47 Kreispolizeibehörden (KPB) und den drei Landesoberbehörden (LOB).
Die Polizei NRW plant die Beschaffung eines zentralen Bewerber-Management-Systems (zBMS) zur Erfassung und Bearbeitung von verschiedenen Stellenbesetzungsverfahren der Polizei NRW wie unter Ziffer II.1.4. beschrieben.
Ziel der Ausschreibung ist daher die Beschaffung eines zBMS unter der Voraussetzung, dass wesentliche aus der Leistungsbeschreibung resultierende zusätzliche Anforderungen durch den Auftragnehmer erfüllt werden können.
Es wird davon ausgegangen, dass grundlegende Kenntnisse zu polizeilichen Geschäftsprozessen und daraus resultierenden Anforderungen an eine polizeiliche Vorgangsbearbeitung auf Bieterseite vorhanden sind. Vor allem die individuellen Anpassungs- bzw. Ergänzungsbedarfe zu der vom Bieter angebotenen Software müssen identifiziert und bewertet werden können.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Funktion
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Testgestellung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation des vorgesehenen Projektmanagers
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation des vorgesehenen leitenden Softwareentwickler
Preis (Gewichtung): 40 %
Dauer
Datum des Beginns: 2020-12-01 📅
Datum des Endes: 2025-05-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen; der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen innerhalb einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen; der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Der Auftraggeber behält sich vor, noch vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß abgegeben/eingereicht worden sind. Die unter Ziffer III.1.1. geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und bei Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Im Falle der Eignungsleihe sind diese Eigenerklärungen auch vom Eignungsverleiher mit Angebotsabgabe vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich:
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (siehe Vordruck),
2. Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG (siehe Vordruck),
3. Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung,
4. Eigenerklärung zur einfachen Sicherheitsüberprüfung (siehe Vordruck).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die unter Ziffer III.1.2. geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft Als solcher oder getrennt von jedem Mitglied...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die unter Ziffer III.1.2. geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft Als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen; der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1. ausgeführte. Geforderte Erklärungen/Nachweise sind:
1. Der Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung und Produkthaftpflichtversicherung über folgende Deckungssummen und Schadensfälle ist zu erbringen:
Haftpflichtversicherung:
— Personenschäden: mindestens 10 000 000 EUR;
— Sachschäden: mindestens 10 000 000 EUR;
— Vermögensschäden: mindestens 2 000 000 EUR.
Produkthaftpflichtversicherung:
— Personenschäden: mindestens 10 000 000 EUR;
— Sachschäden: mindestens 10 000 000 EUR;
— Vermögensschäden: mindestens 2 000 000 EUR.
Der Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung und einer Produkthaftpflichtversicherung ist für die Angebotsabgabe ausreichend. Der Nachweis der geforderten Deckungssummen für die genannten Schadensfälle wird erst nach Zuschlag vom zukünftigen Auftragnehmer gefordert.
2. Erklärung über den Gesamtumsatz/Umsatz mit vergleichbaren Leistungen (siehe Vordruck): Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft werden addiert. Gleiches gilt für die Umsätze von Unternehmen, auf die sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Beleg der Eignung beruft (Eignungsleihe). Darüber hinaus ist der Umsatz (netto) mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben. Vergleichbare Leistungen sind Leistungen, die im Bereich Vertrieb und der Implementierung von Bewerber-Management-Systemen sowie deren Wartung und Pflege erbracht wurden.
Umsätze mit vergleichbaren Leistungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft werden ebenfalls addiert. Gleiches gilt für Unternehmen, auf die sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Beleg der Eignung beruft (Eignungsleihe).
“Der Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung und einer bestehenden Produkthaftpflichtversicherung ist mit Angebotsabgabe zu erbringen....”
Der Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung und einer bestehenden Produkthaftpflichtversicherung ist mit Angebotsabgabe zu erbringen. Nach Zuschlagserteilung ist der Nachweis der folgenden Deckungssummen jeweils bzgl. Betriebshaftpflichtversicherung und Produkthaftpflichtversicherung zu erbringen:
— Personenschäden: mindestens 10 000 000 EUR;
— Sachschäden: mindestens 10 000 000 EUR;
— Vermögensschäden: mindestens 2 000 000 EUR.
Der Gesamtumsatz muss in den Jahren 2017-2019 im Jahresmittel mindestens 2,5 Mio. EUR betragen haben.
Der Umsatz mit vergleichbaren Leistungen muss in den Jahren 2017-2019 im Jahresmittel mindestens 800 Tsd. EUR betragen haben.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die unter Ziffer III.1.3. geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die unter Ziffer III.1.3. geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen; der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1. ausgeführte. Geforderte Erklärungen/Nachweise sind:
1. Erklärung zur Qualitätssicherung (Zertifizierung nach der DIN EN ISO 9001 ff. oder die Erfüllung der dort genannten Anforderungen) (siehe Vordruck),
2. Es sind Referenzen des Unternehmens nachzuweisen, die folgende Erfahrungsnachweise beinhalten:
Mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt, das in den letzten 3 Jahren (zurückgerechnet vom Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist) und zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist vollständig erbracht worden ist und bei einer BITV 2.0 Zertifizierung mindestens einen Punktwert von 90 erreicht hat oder alle 60 Prüfschritte bestanden hat.
Mindestens 2 vergleichbare Referenzprojekte, die in den letzten 3 Jahren (zurückgerechnet vom Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist) und zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist vollständig erbracht worden sind und im Geschäftsfeld Bewerber-Management-Software-System erbracht wurde und dies für eine Behörde des Bundes, der Länder oder der Kommunen.
Soweit ein Bieter für Leistungen Nachunternehmer einsetzen will, auf die der Betrieb des Bieters eingerichtet ist, hat er diese unter Angabe der jeweiligen Teilleistungen in dem Formular 532 bzw. 533 zu benennen. Eignungsleihe ist zugelassen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“1. Erklärung zur Qualitätssicherung (Zertifizierung nach der DIN EN ISO 9001 ff. oder die Erfüllung der dort genannten Anforderungen) (siehe Vordruck),
2....”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
1. Erklärung zur Qualitätssicherung (Zertifizierung nach der DIN EN ISO 9001 ff. oder die Erfüllung der dort genannten Anforderungen) (siehe Vordruck),
2. Mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt, das in den letzten 3 Jahren (zurückgerechnet vom Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist) und zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist vollständig erbracht worden ist und bei einer BITV 2.0 Zertifizierung mindestens einen Punktwert von 90 erreicht hat oder alle 60 Prüfschritte bestanden hat,
3. Mindestens 2 vergleichbare Referenzprojekte, die in den letzten 3 Jahren (zurückgerechnet vom Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist) und zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist vollständig erbracht worden sind und im Geschäftsfeld Bewerber-Management-Software-System erbracht wurde und dies für eine Behörde des Bundes, der Länder oder der Kommunen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Auf die Ausführungsbestimmungen nach dem TVgG NRW wird hingewiesen. Diese werden als besondere Vertragsbedingungen der Vergabeunterlage beigefügt.
Der...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Auf die Ausführungsbestimmungen nach dem TVgG NRW wird hingewiesen. Diese werden als besondere Vertragsbedingungen der Vergabeunterlage beigefügt.
Der Bieter verpflichtet sich dazu, dass alle im Rahmen des Auftrags eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihr Einverständnis zur Durchführung einer einfachen Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz Nordrhein-Westfalen erklären oder alternativ eine bestehende Sicherheitsüberprüfung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie schriftlich nachweisen (Ausführungs-Mindestanforderung).
Es wird auf die Verpflichtungserklärung (siehe Vordruck) hingewiesen, mit welcher sich der Bieter verpflichtet, vor Abnahme der lauffähigen Anwendung ein Zertifikat der Barrierefreiheit gemäß BITV 2.0 einzuholen. Die zBMS-Software muss bei dieser BITV 2.0 Zertifizierung alle 60 Prüfschritte bestanden haben.
Das Zertifikat muss von einer der in der Prüfstellenliste für die BITV Zertifizierung auf der Informationsplattform „BIK für Alle“ unter nachstehendem Link
https://www.bitvtest.de/bitv_test/bitv_test_beauftragen/pruefstellen.html genannten Prüfstellen ausgestellt worden sein (Ausführungs-Mindestanforderung).
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-10-13
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-12-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-10-13
12:00 📅
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPNYD0DH61
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221-1473045📞
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 221-1472889 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 177-425009 (2020-09-07)
Ergänzende Angaben (2020-09-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Erstellung, Anpassung und Pflege einer Software Zentrales Bewerber-Management-System (zBMS) zur Erfassung und Bearbeitung von verschiedenen...”
Titel
Erstellung, Anpassung und Pflege einer Software Zentrales Bewerber-Management-System (zBMS) zur Erfassung und Bearbeitung von verschiedenen Stellenbesetzungsverfahren der Polizei NRW
ZA 5.2/1000568288/AUL
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 177-425009
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2020-10-13 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2020-10-20 📅
Zeit: 12:00
Quelle: OJS 2020/S 189-456241 (2020-09-24)
Ergänzende Angaben (2020-09-30)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2020-10-13 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2020-10-20 📅
Zeit: 12:00
Quelle: OJS 2020/S 193-466456 (2020-09-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-23) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: AULINGER Rechtsanwälte, Dr. Nicola Ohrtmann, Frankenstr. 348, 45133 Essen
Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Polizei Nordrhein-Westfalen (NRW) nutzt gegenwärtig ein Bewerber-Management-System (BMS) mit einem integrierten eignungsdiagnostischen...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Polizei Nordrhein-Westfalen (NRW) nutzt gegenwärtig ein Bewerber-Management-System (BMS) mit einem integrierten eignungsdiagnostischen Test-Management-System (TMS) und einem Bewerbungsportal für das Auswahlverfahren Direkteinstieg Polizei in die Laufbahngruppe (LG) 2.1 (ehemals gehobener Dienst), sowie für Regierungsinspektoren Anwärterinnen und Anwärter und Regierungsinspektoren Anwärterinnen und Anwärter im Bereich der Verwaltungsinformatik.
Neben den aufgeführten Auswahlverfahren gibt es bei der Polizei NRW weitere zentrale Landesauswahlverfahren, sowie die Stellenbesetzungsverfahren in den 47 Kreispolizeibehörden (KPB) und den 3 Landesoberbehörden (LOB).
Die Polizei NRW plant die Beschaffung eines zentralen Bewerber-Management-Systems (zBMS) zur Erfassung und Bearbeitung von verschiedenen Stellenbesetzungsverfahren der Polizei NRW wie unter Ziffer II. 1.4) beschrieben.
Ziel der Ausschreibung ist daher die Beschaffung eines zBMS unter der Voraussetzung, dass wesentliche aus der Leistungsbeschreibung resultierende zusätzliche Anforderungen durch den Auftragnehmer erfüllt werden können.
Es wird davon ausgegangen, dass grundlegende Kenntnisse zu polizeilichen Geschäftsprozessen und daraus resultierenden Anforderungen an eine polizeiliche Vorgangsbearbeitung auf Bieterseite vorhanden sind. Vor allem die individuellen Anpassungs- bzw. Ergänzungsbedarfe zu der vom Bieter angebotenen Software müssen identifiziert und bewertet werden können.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 177-425009
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: ZA 5.2/1000568288/AUL
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
“Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens wurde mangels Einreichung von wertungsfähigen Angeboten einerseits sowie Angeboten mit einem angemessenen...”
Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens wurde mangels Einreichung von wertungsfähigen Angeboten einerseits sowie Angeboten mit einem angemessenen Preis-Leistungsverhältnis anderseits kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt bzw. kein Angebot eingereicht, das den Bedingungen des Auftraggebers entspricht.
Das Vergabeverfahren wird daher gemäß § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, Nr. 3 VgV aufgehoben. Die verfahrensgegenständliche Leistung, die Erstellung, Anpassung und Pflege einer Software „Zentrales Bewerber- Management-System (zBMS) zur Erfassung und Bearbeitung von verschiedenen Stellenbesetzungsverfahren der Polizei NRW“ wird gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV in einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben. Gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV kann der öffentliche Auftraggeber Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn in einem offenen oder einem nicht offenen Verfahren keine oder keine geeigneten Angebote oder keine geeigneten Teilnahmeanträge abgegeben worden sind, sofern die ursprünglichen Bedingungen des Auftrags nicht grundlegend geändert werden. Diese Voraussetzungen sind vorliegend gegeben. In dem hiesigen Vergabeverfahren sind keine geeigneten Angebote eingegangen.
Die verfahrensgegenständliche Leistung wird unverändert neu vergeben. Es wird lediglich im Rahmen des nunmehr durchzuführenden Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb.
1. auf die Anforderung der einzureichenden Referenz aus den letzten 3 Jahren über vergleichbare Leistungen mit einer BITV 2.0 Zertifizierung, die mindestens einen Punktwert von 90 Punkten erreicht und alle 60 Prüfschritte bestanden hat, verzichtet und
2. es werden die zeitlichen Anforderungen an die Auftragsausführung an den Umstand der erforderlichen Aufhebung und anschließenden Vergabe im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb sowie mit Rücksicht auf die sich dadurch insgesamt verschiebenden zeitlichen Rahmenbedingungen angepasst.
Diese Modifikation betrifft jedoch nicht den Kern des zu vergebenden Auftrags. Die ursprünglichen Bedingungen des Auftrags werden somit nicht grundlegend geändert. Insbesondere bleibt es dabei, dass der Auftragnehmer vor der Abnahme der Anwendung eine Zertifizierung gemäß BITV 2.0 durch ein unabhängiges drittes Unternehmen durchzuführen und das Zertifikat ist dem Auftraggeber vorzulegen hat.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYD0D51V.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 252-635862 (2020-12-23)