Erstellung des Handelsatlas des Freistaates Sachsen 2021; Los 1: Region Chemnitz

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Offenes Verfahren zur Vergabe eines Auftrags für die Erstellung des Handelsatlas des Freistaates Sachsen 2021; Los 1: Region Chemnitz.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-25.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-09-25 Auftragsbekanntmachung
2020-12-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-09-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken
Referenznummer: 13-0452/162
Kurze Beschreibung:
Offenes Verfahren zur Vergabe eines Auftrags für die Erstellung des Handelsatlas des Freistaates Sachsen 2021; Los 1: Region Chemnitz.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Sachsen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Wilhelm-Buck-Str. 2
Postleitzahl: 01097
Postort: Dresden
Kontakt
Internetadresse: http://www.smwa.sachsen.de 🌏
E-Mail: auftragswesen@smwa.sachsen.de 📧
Telefon: +49 351564-0 📞
Fax: +49 35156489080 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-174bf0868d8-78dd84a90fa7fa4 🌏
URL der Teilnahme: https://evergabe.sachsen.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-09-25 📅
Einreichungsfrist: 2020-10-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-09-30 📅
Datum des Endes: 2021-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 190-458913
ABl. S-Ausgabe: 190
Zusätzliche Informationen
Entfällt

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gesamtgegenstand des Auftrages ist die Erstellung des Handelsatlas des Freistaates Sachsen 2021. Die Ausschreibung wird in 3 Lose aufgeteilt.
Los 1 beinhaltet die Neuauflage des Handelsatlas des Freistaates Sachsen 2021 für die Region Chemnitz, Los 2 die Neuauflage des Handelsatlas des Freistaates Sachsen 2021 für die Region Dresden und Los 3 die Neuauflage des Handelsatlas des Freistaates Sachsen 2021 für die Region Leipzig.
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Mit dem vorliegenden Los 1 soll der Teil des Handelsatlas 2021 für die Region Chemnitz erstellt werden.
Vom Auftragnehmer ist eine umfassende, aktuelle Bestandserhebung aller Einzelhandelsbetriebe der Region Chemnitz vorzunehmen. Der Handelsatlas beinhaltet die Branche Einzelhandel. Nicht Gegenstand der Datenerfassung sind der Großhandel, nichtstationäre Betriebsformen, Versand- und Onlinehandel und Handel mit Kfz und Brennstoffen.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit muss der Bieter in den letzten 3 Geschäftsjahren pro Geschäftsjahr einen Umsatz von mindestens 100 000 EUR brutto mit Handelsanalysen und -gutachten sowie Markterhebungen getätigt haben.
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Hinsichtlich der jahresbezogenen Angaben zum Umsatz ist die Mindestanforderung verbunden, dass der Bieter eine mindestens dreijährige Geschäftstätigkeit vorweisen kann.
Mindeststandards: s.o.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters sind mit dem Angebot mindestens 5 Referenzen innerhalb der letzten 60 Monate vor Angebotsabgabe abgeschlossener Aufträge über die Durchführung von Handelsanalysen und -gutachten sowie Markterhebungen vorzulegen. Ein Auftrag muss dabei einen Auftragswert von mindestens 30 000,00 EUR haben.
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Es sind Angaben für den vorgesehenen Projektleiter und dessen Vertreter einschließlich deren Qualifikationen, berufliche Erfahrung sowie Mitarbeit an Projekten in Form eines Lebenslaufs für jede Person als Eigenerklärung vorzulegen. Vorausgesetzt wird eine mindestens 48-monatige Berufserfahrung auf dem Gebiet der Handelsanalysen und -gutachten sowie Markterhebungen. Zudem müssen der Projektleiter oder dessen Vertreter bereits mindestens ein Projekt im Auftragswert von mindestens 30 000,00 EUR geleitet haben.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für den Auftrag gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowieErgänzungen in den Vertragsunterlagen. Mit dem Angebot ist eine Erklärung zur Zahlung von Mindestentgelten sowie zur Vereinbarung zusätzlicher Vertragsbedingungen vorzulegen. Im Fall der Angebotsabgabe einerBietergemeinschaft ist diese Erklärung von jedem an der Bietergemeinschaft beteiligten Mitglied mit demAngebot vorzulegen.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-01-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-10-27 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:05
Zusätzliche Informationen: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.smwa.sachsen.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-174bf0868d8-78dd84a90fa7fa4 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977-3800 📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de 📧
Fax: +49 341977-1049 📠
Internetadresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB:
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2020/S 190-458913 (2020-09-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 63025.21 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-12-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-12-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 247-613233
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 190-458913
ABl. S-Ausgabe: 247

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gesamtgegenstand des Auftrages ist die Erstellung des Handelsatlas des Freistaates Sachsen 2021. Die Ausschreibung wurde in 3 Lose aufgeteilt.
Los 1 beinhaltet die Neuauflage des Handelsatlas des Freistaates Sachsen 2021 für die Region Chemnitz,
Los 2 die Neuauflage des Handelsatlas des Freistaates Sachsen 2021 für die Region Dresden und Los 3 die Neuauflage des Handelsatlas des Freistaates Sachsen 2021 für die Region Leipzig. Mit dem vorliegenden Los 1 soll der Teil des Handelsatlas 2021 für die Region Chemnitz erstellt werden. Vom Auftragnehmer ist eine umfassende, aktuelle Bestandserhebung aller Einzelhandelsbetriebe der Region Chemnitz vorzunehmen. Der Handelsatlas beinhaltet die Branche Einzelhandel. Nicht Gegenstand der Datenerfassung sind der Großhandel, nichtstationäre Betriebsformen, Versand- und Onlinehandel und Handel mit Kfz und Brennstoffen.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-08 📅
Name: Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH
Postanschrift: Königsbrücker Straße 31
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3512167273 📞
Land: Dresden 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 63025.21 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf §§ 160 ff des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen. Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
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1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder;
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren Festgestellt worden ist.
Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeberüber den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2020/S 247-613233 (2020-12-14)