Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – BSW – als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Erstellung des qualifizierten Hamburger Mietenspiegels 2021 einschließlich der Option auf Fortschreibung 2023.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Erstellung des qualifizierten Hamburger Mietenspiegels 2021, einschließlich der Option auf Fortschreibung 2023
FB 2020000242”
Produkte/Dienstleistungen: Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken📦
Kurze Beschreibung:
“Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – BSW – als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Erstellung des qualifizierten...”
Kurze Beschreibung
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – BSW – als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Erstellung des qualifizierten Hamburger Mietenspiegels 2021 einschließlich der Option auf Fortschreibung 2023.
1️⃣
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) – als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) – als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Erstellung des qualifizierten Hamburger Mietenspiegels 2021 einschließlich der Option auf Fortschreibung 2023.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-03-31 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Maßgebend für die Auswahl ist neben der Erfüllung aller formalen Anforderungen und Kriterien die erreichte Bewertung der hier aufgeführten Aspekte. Alle...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Maßgebend für die Auswahl ist neben der Erfüllung aller formalen Anforderungen und Kriterien die erreichte Bewertung der hier aufgeführten Aspekte. Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formalen Kriterien sowie alle Mindestanforderungen erfüllen, sind für die Wertung zugelassen.
Der AG wählt anhand der erteilten Auskünfte unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden, diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert. Zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden die max. vier geeigneten Bewerber mit den höchsten Bewertungen (Punkten). Maximal können 100 Punkte erreicht werden. Die Kriterien orientieren sich an den eingereichten eignungsbezogenen Unterlagen E2 und E3 und werden wie folgt bewertet:
Referenzen (max. 60 Pkt)
Erbeten werden drei Referenzen (je maximal 5 Seiten DIN A4, Schriftgröße 11). Je Referenz sind maximal 20 Punkte zu erreichen. Die Vergabe der Punkte erfolgt hinsichtlich:
— Erfahrung in der Erstellung von Mietenspiegeln oder gleichgerichteten Instrumenten in Großstädten (5 Pkt),
— Qualität der eingereichten Referenzprojekte (10 Pkt),
— Anwendbarkeit für die Freie und Hansestadt Hamburg (5 Pkt).
Dabei wird eine Referenz als umso vergleichbarer beurteilt, je stärker sich das Referenzprojekt und das vorliegende Projekt in Art und Umfang ähneln.
Personaleinsatz (max. 40 Pkt)
Bewertung der Qualifikation und Erfahrung im aufgabenspezifischen Bereich hinsichtlich:
— Beruflicher Qualifikation des eingesetzten Personals (10 Pkt),
— Berufserfahrung im Bereich Wohnungsmarktbegutachtung (10 Pkt),
— Kenntnis der Struktur des Hamburger Wohnungsmarktes (10 Pkt),
— Personaleinsatz insgesamt mit Anzahl und fachlicher Qualifikation der MitarbeiterInnen, welcher geeignet erscheint, den Anforderungen der Aufgabenstellung gerecht zu werden (10 Pkt).
Im Ergebnis muss der Bieter nachweisen, dass er im Rahmen seines Personaleinsatzes über für die Aufgabenstellung qualifiziertes Personal verfügt und dieses entsprechend der Aufgabenerfordernisse einsetzt.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Laufzeit beginnt zunächst mit Zuschlagserteilung und nach Ablauf der Veröffentlichungsfrist gem. HmbTG und endet am 31.3.2022. Sollte von der Option...”
Beschreibung der Optionen
Die Laufzeit beginnt zunächst mit Zuschlagserteilung und nach Ablauf der Veröffentlichungsfrist gem. HmbTG und endet am 31.3.2022. Sollte von der Option Gebrauch gemacht werden, endet diese entsprechende Vertragslaufzeit dann am 31.3.2024. Abhängig von der Qualität der erbrachten Leistungen strebt die Auftraggeberin bei unveränderten rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen an, von der Option auf Fortschreibung Gebrauch zu machen. Diese Angaben erfolgen vorbehaltlich der Beschlüsse der Hamburgischen Bürgerschaft über die Mittelausstattung in den jeweiligen Haushaltsjahren und der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen über die Mittelzuteilung zu Gunsten des Vorhabens.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die nachstehend geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind dem Angebot beizufügen. Darüberhinausgehende Informationsunterlagen sind nicht...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die nachstehend geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind dem Angebot beizufügen. Darüberhinausgehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht. Fremdsprachige Bescheinigungen bedürfen einer Übersetzung in die deutsche Sprache.
Das Fehlen oder die Unvollständigkeit auch nur einer der Unterlagen, Angaben, Erklärungen und Nachweise kann zum Ausschluss des Bieters vom weiteren Vergabeverfahren führen. Dies gilt ebenfalls für die unter III.1.3) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise.
1) ausgefüllter Fragenkatalog (im Bieterportal auszufüllen);
2) Eigenerklärung zur Eignung (E1);
3) Versicherungsnachweise (E4),
Mindestens folgende Versicherungen sind nachzuweisen, bzw. abzuschließen:
— Betriebshaftpflichtversicherung: Personenschäden: 1 500 000 EUR,
— Sonstige Schäden: 500 000 EUR;
4) Angaben über den Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (getrennt nach Jahren) (E6);
5) Falls zutreffend: Unterschriebene Erklärung Bietergemeinschaft (E5);
6) Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz (S1);
7) Eigenerklärung zur Nichtanwendung Scientology (S2).
Für den Fall, dass die Bieterin oder der Bieter beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Unterauftrag, Bietergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen, die vorstehend unter 2), 6) und 7) (E1, S1 und S2) genannten Erklärungen und Nachweise zu Eignung vorzulegen.
Die Nachweise zu der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (siehe Ziffer III.1.3)) sind an das Konsortium in seiner Gesamtheit anzulegen. Das bedeutet, es ist grundsätzlich ausreichend, wenn ein oder mehrere Mitglieder die geforderten Nachweise beibringen und damit das gesamte Leistungsspektrum abdecken.
Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“8) Referenzen zu bisher durchgeführten Leistungen ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs der letzten drei Jahre. Die Ähnlichkeit bestimmt sich insbesondere...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
8) Referenzen zu bisher durchgeführten Leistungen ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs der letzten drei Jahre. Die Ähnlichkeit bestimmt sich insbesondere nach den Erfahrungen in der Erstellung von Mietenspiegeln oder gleichgerichteten Instrumenten in Großstädten. Diese können für öffentliche sowie für nicht öffentliche bzw. privatwirtschaftliche Auftraggeber durchgeführt worden sein. (E2)
Bei den Referenzen sind jeweils:
— Auftragsgegenstand und durchgeführte Leistungen (stichpunktartig),
— AG mit Ansprechpartner und Telefonnummer,
— Auftragsjahr,
— Auftragsvolumen.
Bei den aussagefähigen Referenzen (max. drei, entsprechend zu kennzeichnen) sind jeweils folgende Daten anzugeben:
— Erfahrung in der Erstellung von Mietenspiegeln oder gleichgerichteten Instrumenten in Großstädten,
— Qualität der eingereichten Referenzprojekte,
— Anwendbarkeit für die Freie und Hansestadt Hamburg.
Die Darstellung soll die Richtlänge von max. 5 DIN A4 Seiten, Schriftart Arial, Schriftgröße 11 oder vergleichbar, pro Referenzprojekt nicht überschreiten.
9) Namen und berufliche Qualifikationen der Personen, die im Falle der Zuschlagserteilung für den Auftrag zuständig/verantwortlich sein werden. (E3):
— Beruflicher Qualifikation des eingesetzten Personals,
— Berufserfahrung im Bereich Wohnungsmarktbegutachtung,
— Kenntnis der Struktur des Hamburger Wohnungsmarktes,
— Personaleinsatz insgesamt mit Anzahl und fachlicher Qualifikation der MitarbeiterInnen, welcher geeignet erscheint, den Anforderungen der Aufgabenstellung gerecht zu werden.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-06-19
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“Es handelt sich vorliegend zunächst um einen Teilnahmewettbewerb, so dass noch kein Angebot einzureichen ist, sondern nur die in dieser Bekanntmachung...”
Es handelt sich vorliegend zunächst um einen Teilnahmewettbewerb, so dass noch kein Angebot einzureichen ist, sondern nur die in dieser Bekanntmachung geforderten Unterlagen. Nur die gemäß Ziffer II.2.9) ausgewählten Teilnehmer werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
— Die Teilnahmeanträge sind ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar;
— Die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bewerbern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern;
— Fragen von Bewerbern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unter www.bieterportal.hamburg.dezu stellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bewerbern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen;
— Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben einzureichen;
— Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer;
— Die Laufzeit beginnt zunächst mit Zuschlagserteilung und nach Ablauf der Veröffentlichungsfrist gem. HmbTG und endet am 31.3.2022.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Postfach 30 17 41
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428231448📞
E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung zur Vergabekammer gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit:
— Der Antragsteller den...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung zur Vergabekammer gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit:
— Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden;
— Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 098-234596 (2020-05-18)
Ergänzende Angaben (2020-06-05)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 098-234596
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Weitere(r) CPV-Code(s)
Alten Wert leeren
Neuer Wert
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken📦 Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.9)
Ort des zu ändernden Textes:
“Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden” Alter Wert
Text:
“Maßgebend für die Auswahl ist neben der Erfüllung aller formalen Anforderungen und Kriterien die erreichte Bewertung der hier aufgeführten Aspekte. Alle...”
Text
Maßgebend für die Auswahl ist neben der Erfüllung aller formalen Anforderungen und Kriterien die erreichte Bewertung der hier aufgeführten Aspekte. Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formalen Kriterien sowie alle Mindestanforderungen erfüllen, sind für die Wertung zugelassen.
Der AG wählt anhand der erteilten Auskünfte unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden, diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert. Zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden die max. 4 geeigneten Bewerber mit den höchsten Bewertungen (Punkten). Maximal können 100 Punkte erreicht werden. Die Kriterien orientieren sich an den eingereichten eignungsbezogenen Unterlagen E2 und E3 und werden wie folgt bewertet:
Referenzen (max. 60 Pkt)
Erbeten werden 3 Referenzen (je maximal 5 Seiten DIN A4, Schriftgröße 11). Je Referenz sind maximal 20 Punkte zu erreichen. Die Vergabe der Punkte erfolgt hinsichtlich:
— Erfahrung in der Erstellung von Mietenspiegeln oder gleichgerichteten Instrumenten in Großstädten (5 Pkt);
— Qualität der eingereichten Referenzprojekte (10 Pkt);
— Anwendbarkeit für die Freie und Hansestadt Hamburg (5 Pkt).
Dabei wird eine Referenz als umso vergleichbarer beurteilt, je stärker sich das Referenzprojekt und das vorliegende Projekt in Art und Umfang ähneln.
Personaleinsatz (max. 40 Pkt)
Bewertung der Qualifikation und Erfahrung im aufgabenspezifischen Bereich hinsichtlich:
— Beruflicher Qualifikation des eingesetzten Personals (10 Pkt);
— Berufserfahrung im Bereich Wohnungsmarktbegutachtung (10 Pkt);
— Kenntnis der Struktur des Hamburger Wohnungsmarktes (10 Pkt);
— Personaleinsatz insgesamt mit Anzahl und fachlicher Qualifikation der MitarbeiterInnen, welcher geeignet erscheint, den Anforderungen der Aufgabenstellung gerecht zu werden (10 Pkt).
Im Ergebnis muss der Bieter nachweisen, dass er im Rahmen seines Personaleinsatzes über für die Aufgabenstellung qualifiziertes Personal verfügt und dieses entsprechend der Aufgabenerfordernisse einsetzt.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Maßgebend für die Auswahl ist neben der Erfüllung aller formalen Anforderungen und Kriterien die erreichte Bewertung der hier aufgeführten Aspekte. Alle...”
Text
Maßgebend für die Auswahl ist neben der Erfüllung aller formalen Anforderungen und Kriterien die erreichte Bewertung der hier aufgeführten Aspekte. Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formalen Kriterien sowie alle Mindestanforderungen erfüllen, sind für die Wertung zugelassen.
Der AG wählt anhand der erteilten Auskünfte unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden, diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert. Zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden die max. 4 geeigneten Bewerber mit den höchsten Bewertungen (Punkten). Maximal können 100 Punkte erreicht werden. Die Kriterien orientieren sich an den eingereichten eignungsbezogenen Unterlagen E2 und E3 und werden wie folgt bewertet:
Referenzen (max. 60 Pkt)
Erbeten werden 3 Referenzen (je maximal 5 Seiten DIN A4, Schriftgröße 11). Je Referenz sind maximal 20 Punkte zu erreichen. Die Vergabe der Punkte erfolgt hinsichtlich:
— Erfahrung in der Erstellung von Mietenspiegeln oder gleichgerichteten Instrumenten in Großstädten (5 Pkt);
— Qualität der eingereichten Referenzprojekte (10 Pkt);
— Anwendbarkeit für die Freie und Hansestadt Hamburg (5 Pkt).
Dabei wird eine Referenz als umso vergleichbarer beurteilt, je stärker sich das Referenzprojekt und das vorliegende Projekt in Art und Umfang ähneln.
Personaleinsatz (max. 40 Pkt)
Bewertung der Qualifikation und Erfahrung im aufgabenspezifischen Bereich hinsichtlich:
— Beruflicher Qualifikation des eingesetzten Personals (10 Pkt);
— Berufserfahrung im Bereich Wohnungsmarktbegutachtung (10 Pkt);
— Kenntnis der Struktur des Hamburger Wohnungsmarktes (10 Pkt);
— Personaleinsatz insgesamt mit Anzahl und fachlicher Qualifikation der MitarbeiterInnen, welcher geeignet erscheint, den Anforderungen der Aufgabenstellung gerecht zu werden (10 Pkt).
Im Ergebnis muss der Bieter nachweisen, dass er im Rahmen seines Personaleinsatzes über für die Aufgabenstellung qualifiziertes Personal verfügt und dieses entsprechend der Aufgabenerfordernisse einsetzt.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.1)
Ort des zu ändernden Textes:
“Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister” Alter Wert
Text:
“Die nachstehend geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind dem Angebot beizufügen. Darüberhinausgehende Informationsunterlagen sind nicht...”
Text
Die nachstehend geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind dem Angebot beizufügen. Darüberhinausgehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht. Fremdsprachige Bescheinigungen bedürfen einer Übersetzung in die deutsche Sprache.
Das Fehlen oder die Unvollständigkeit auch nur einer der Unterlagen, Angaben, Erklärungen und Nachweise kann zum Ausschluss des Bieters vom weiteren Vergabeverfahren führen. Dies gilt ebenfalls für die unter III.1.3) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise.
1) ausgefüllter Fragenkatalog (im Bieterportal auszufüllen),
2) Eigenerklärung zur Eignung (E1),
3) Versicherungsnachweise (E4).
Mindestens folgende Versicherungen sind nachzuweisen, bzw. abzuschließen:
— Betriebshaftpflichtversicherung: Personenschäden: 1 500 000 EUR;
— Sonstige Schäden: 500 000 EUR.
4) Angaben über den Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (getrennt nach Jahren) (E6),
5) Falls zutreffend: Unterschriebene Erklärung Bietergemeinschaft (E5),
6) Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz (S1),
7) Eigenerklärung zur Nichtanwendung Scientology (S2).
Für den Fall, dass die Bieterin oder der Bieter beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Unterauftrag, Bietergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen, die vorstehend unter 2), 6) und 7) (E1, S1 und S2) genannten Erklärungen und Nachweise zu Eignung vorzulegen.
Die Nachweise zu der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (siehe Ziffer III.1.3)) sind an das Konsortium in seiner Gesamtheit anzulegen. Das bedeutet, es ist grundsätzlich ausreichend, wenn ein oder mehrere Mitglieder die geforderten Nachweise beibringen und damit das gesamte Leistungsspektrum abdecken.
Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die nachstehend geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind dem Angebot beizufügen. Darüberhinausgehende Informationsunterlagen sind nicht...”
Text
Die nachstehend geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind dem Angebot beizufügen. Darüberhinausgehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht. Fremdsprachige Bescheinigungen bedürfen einer Übersetzung in die deutsche Sprache.
Das Fehlen oder die Unvollständigkeit auch nur einer der Unterlagen, Angaben, Erklärungen und Nachweise kann zum Ausschluss des Bieters vom weiteren Vergabeverfahren führen. Dies gilt ebenfalls für die unter III.1.3) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise.
1) ausgefüllter Fragenkatalog (im Bieterportal auszufüllen),
2) Eigenerklärung zur Eignung (E1),
3) Versicherungsnachweise (E4).
Mindestens folgende Versicherungen sind nachzuweisen, bzw. abzuschließen:
— Betriebshaftpflichtversicherung: Personenschäden: 1 500 000 EUR;
— Sonstige Schäden: 500 000 EUR.
4) Angaben über den Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (getrennt nach Jahren) (E6),
5) Falls zutreffend: Unterschriebene Erklärung Bietergemeinschaft (E5),
6) Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz (S1),
7) Eigenerklärung zur Nichtanwendung Scientology (S2).
Für den Fall, dass die Bieterin oder der Bieter beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Unterauftrag, Bietergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen, die vorstehend unter 2), 6) und 7) (E1, S1 und S2) genannten Erklärungen und Nachweise zu Eignung vorzulegen.
Die Nachweise zu der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (siehe Ziffer III.1.3)) sind an das Konsortium in seiner Gesamtheit anzulegen. Das bedeutet, es ist grundsätzlich ausreichend, wenn ein oder mehrere Mitglieder die geforderten Nachweise beibringen und damit das gesamte Leistungsspektrum abdecken.
Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.3)
Ort des zu ändernden Textes: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Alter Wert
Text:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 8) Referenzen zu bisher durchgeführten Leistungen ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs der letzten 3...”
Text
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 8) Referenzen zu bisher durchgeführten Leistungen ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs der letzten 3 Jahre. Die Ähnlichkeit bestimmt sich insbesondere nach den Erfahrungen in der Erstellung von Mietenspiegeln oder gleichgerichteten Instrumenten in Großstädten. Diese können für öffentliche sowie für nicht öffentliche bzw. privatwirtschaftliche Auftraggeber durchgeführt worden sein. (E2)
Bei den Referenzen sind jeweils
— Auftragsgegenstand und durchgeführte Leistungen (stichpunktartig);
— AG mit Ansprechpartner und Telefonnummer;
— Auftragsjahr;
— Auftragsvolumen.
Bei den aussagefähigen Referenzen (max. 3, entsprechend zu kennzeichnen) sind jeweils folgende Daten anzugeben:
— Erfahrung in der Erstellung von Mietenspiegeln oder gleichgerichteten Instrumenten in Großstädten;
— Qualität der eingereichten Referenzprojekte;
— Anwendbarkeit für die Freie und Hansestadt Hamburg.
Die Darstellung soll die Richtlänge von max.5 DIN A4 Seiten, Schriftart Arial, Schriftgröße 11 oder vergleichbar, pro Referenzprojekt nicht überschreiten.
9) Namen und berufliche Qualifikationen der Personen, die im Falle der Zuschlagserteilung für den Auftrag zuständig/ verantwortlich sein werden. (E3)
— Beruflicher Qualifikation des eingesetzten Personals;
— Berufserfahrung im Bereich Wohnungsmarktbegutachtung;
— Kenntnis der Struktur des Hamburger Wohnungsmarktes;
— Personaleinsatz insgesamt mit Anzahl und fachlicher Qualifikation der MitarbeiterInnen, welcher geeignet erscheint, den Anforderungen der Aufgabenstellung gerecht zu werden.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 8) Referenzen zu bisher durchgeführten Leistungen ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs der letzten 3...”
Text
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 8) Referenzen zu bisher durchgeführten Leistungen ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs der letzten 3 Jahre. Die Ähnlichkeit bestimmt sich insbesondere nach den Erfahrungen in der Erstellung von Mietenspiegeln oder gleichgerichteten Instrumenten in Großstädten. Diese können für öffentliche sowie für nicht öffentliche bzw. privatwirtschaftliche Auftraggeber durchgeführt worden sein. (E2)
Bei den Referenzen sind jeweils
— Auftragsgegenstand und durchgeführte Leistungen (stichpunktartig);
— AG mit Ansprechpartner und Telefonnummer;
— Auftragsjahr;
— Auftragsvolumen.
Bei den aussagefähigen Referenzen (max. 3, entsprechend zu kennzeichnen) sind jeweils folgende Daten anzugeben:
— Erfahrung in der Erstellung von Mietenspiegeln oder gleichgerichteten Instrumenten in Großstädten
— Qualität der eingereichten Referenzprojekte;
— Anwendbarkeit für die Freie und Hansestadt Hamburg.
Die Darstellung soll die Richtlänge von max.5 DIN A4 Seiten, Schriftart Arial, Schriftgröße 11 oder vergleichbar, pro Referenzprojekt nicht überschreiten.
9) Namen und berufliche Qualifikationen der Personen, die im Falle der Zuschlagserteilung für den Auftrag zuständig/ verantwortlich sein werden. (E3)
— Beruflicher Qualifikation des eingesetzten Personals
— Berufserfahrung im Bereich Wohnungsmarktbegutachtung;
— Kenntnis der Struktur des Hamburger Wohnungsmarktes;
— Personaleinsatz insgesamt mit Anzahl und fachlicher Qualifikation der MitarbeiterInnen, welcher geeignet erscheint, den Anforderungen der Aufgabenstellung gerecht zu werden.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6)
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Text: Das Angebot muss gültig bleiben bis:
Neuer Wert
Text: Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31.12.2020
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.3)
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben
Alter Wert
Text:
“Es handelt sich vorliegend zunächst um einen Teilnahmewettbewerb, so dass noch kein Angebot einzureichen ist, sondern nur die in dieser Bekanntmachung...”
Text
Es handelt sich vorliegend zunächst um einen Teilnahmewettbewerb, so dass noch kein Angebot einzureichen ist, sondern nur die in dieser Bekanntmachung geforderten Unterlagen. Nur die gemäß Ziffer II.2.9) ausgewählten Teilnehmer werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
— Die Teilnahmeanträge sind ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar;
— Die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bewerbern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern;
— Fragen von Bewerbern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unter www.bieterportal.hamburg.de zu stellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bewerbern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehrbeantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen;
— Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter III.1.1) genannten einzureichenden Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben einzureichen;
— Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer;
— Die Laufzeit beginnt zunächst mit Zuschlagserteilung und nach Ablauf der Veröffentlichungsfrist gem. HmbTG und endet am 31.3.2022.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Es handelt sich vorliegend zunächst um einen Teilnahmewettbewerb, so dass noch kein Angebot einzureichen ist, sondern nur die in dieser Bekanntmachung...”
Text
Es handelt sich vorliegend zunächst um einen Teilnahmewettbewerb, so dass noch kein Angebot einzureichen ist, sondern nur die in dieser Bekanntmachung geforderten Unterlagen. Nur die gemäß Ziffer II.2.9) ausgewählten Teilnehmer werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
— Die Teilnahmeanträge sind ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar;
— Die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bewerbern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern;
— Fragen von Bewerbern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unter www.bieterportal.hamburg.de zu stellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bewerbern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehrbeantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen;
— Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter III.1.1) genannten einzureichenden Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben einzureichen;
— Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer;
— Die Laufzeit beginnt zunächst mit Zuschlagserteilung und nach Ablauf der Veröffentlichungsfrist gem. HmbTG und endet am 31.3.2022;
— Die konkrete Bindefrist für die finalen Angebote wird, abweichend von den hier gemachten Angaben, erst mit der Aufforderung der Abgabe der finalen Angebote festgelegt.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.4.3)
Ort des zu ändernden Textes: Einlegung von Rechtsbehelfen
Alter Wert
Text:
“Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung zur Vergabekammer gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit:
— der Antragsteller den...”
Text
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung zur Vergabekammer gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden,
— Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Text:
“Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung zur Vergabekammer gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit:
— Der Antragsteller den...”
Text
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung zur Vergabekammer gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit:
— Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden,
— Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Es wurden zusätzliche Unterlagen zur Verfügung gestellt.
Quelle: OJS 2020/S 111-270265 (2020-06-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – BSW - als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Erstellung des qualifizierten...”
Kurze Beschreibung
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – BSW - als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Erstellung des qualifizierten Hamburger Mietenspiegels 2021 einschließlich der Option auf Fortschreibung 2023.
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Währungscode: EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 260000
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 300000
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken📦
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) - als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) - als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Erstellung des qualifizierten Hamburger Mietenspiegels 2021 einschließlich der Option auf Fortschreibung 2023.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 098-234596
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Erstellung des qualifizierten Hamburger Mietenspiegels 2021, einschließlich der Option auf Fortschreibung 2023”
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-24 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH
Postort: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Hamburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 260000
Höchstes Angebot: 300000
“Es handelt sich vorliegend zunächst um einen Teilnahmewettbewerb, so dass noch kein Angebot einzureichen ist, sondern nur die in dieser Bekanntmachung...”
Es handelt sich vorliegend zunächst um einen Teilnahmewettbewerb, so dass noch kein Angebot einzureichen ist, sondern nur die in dieser Bekanntmachung geforderten Unterlagen. Nur die gemäß Ziffer II.2.9) ausgewählten Teilnehmer werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
— Die Teilnahmeanträge sind ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar,
— Die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bewerbern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern,
— Fragen von Bewerbern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unter www.bieterportal.hamburg.de zu stellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bewerbern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehrbeantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen,
— eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter III.1.1) genannten einzureichenden Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben einzureichen,
— die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer,
— die Laufzeit beginnt zunächst mit Zuschlagserteilung und nach Ablauf der Veröffentlichungsfrist gem. HmbTG und endet am 31.3.2022,
— die konkrete Bindefrist für die finalen Angebote wird, abweichend von den hier gemachten Angaben, erst mit der Aufforderung der Abgabe der finalen Angebote festgelegt.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung zur Vergabekammer gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
Der Antragsteller den...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung zur Vergabekammer gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden;
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden;
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2020/S 251-631589 (2020-12-21)