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Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die Erstellung eines Denkmalpflegeplans für die denkmalgeschützten U-Bahnhöfe der BVG.
Der Denkmalpflegeplan soll Aussagen...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erstellung eines Denkmalpflegeplans für die denkmalgeschützten U-Bahnhöfe der BVG.
Der Denkmalpflegeplan soll Aussagen zu den U-Bahnhöfen der einzelnen Linien im Hinblick auf ihre Verträglichkeit mit Werbung enthalten, sowie Aussagen zu Werbeträgern mit Einschätzungen ihrer denkmalrechtlichen Verträglichkeit auf den U-Bahnhöfen der einzelnen Linien.
Der Denkmalpflegeplan dient als praktische Hilfestellung für den Umgang mit Werbung und Planung von Werbeanlagen.
Unter seiner Heranziehung sollen Genehmigungsverfahren für Werbeanlagen vereinfacht werden, insbesondere Verfahren zur Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung nach § 11 DSchG Bln.
Zudem soll der Denkmalpflegeplan als Unterstützung dienen bei:
— der konkreten Suche nach geeigneten Standorten für bestimmte Werbeträger,
— der konkreten Suche nach geeigneten Werbeträgern für bestimmte Standorte,
— der Klärung von Standortfragen bei solchen Werbeträgern, auf welche nicht explizit eingegangen wird (wie z. B. solche mit Sonderformaten), durch allgemeine Aussagen zur Verträglichkeit von Werbeträgern und die Aussagen zu den U-Bahn-Linien.
Die U-Bahnhöfe sollen nach Linien betrachtet werden, da die Bahnhöfe einer Linie häufig von einem Architekten konzipiert worden sind. Der fertige Denkmalpflegeplan ist so auszugestalten, dass er vom Landesdenkmalamt akzeptiert wird und von beiden Seiten unterzeichnet wird. Er soll als Vereinbarung, auf dessen Basis zukünftig neue und/oder modernisierte Werbeanlagen bei den Unteren Denkmalschutzbehörden beantragt werden, gelten.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2021-06-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Sofern die Leistung nicht in diesem Zeitraum komplett erbracht werden kann, kann nach Absprache mit der BVG der Vertrag maximal bis zum 31.12.2023 verlängert werden.”
Beschreibung der Verlängerungen
Sofern die Leistung nicht in diesem Zeitraum komplett erbracht werden kann, kann nach Absprache mit der BVG der Vertrag maximal bis zum 31.12.2023 verlängert werden.
Mehr anzeigen Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Die Auswahl erfolgt anhand der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen. Besonders positiv gewertet wird hier, wenn der Bewerber in einem Projekt einen...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl erfolgt anhand der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen. Besonders positiv gewertet wird hier, wenn der Bewerber in einem Projekt einen Denkmalpflegeplan erstellt hat, der Außenwerbung in Bahnhöfen beinhaltet.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe)...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen.
1. Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift.
2. Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) und dass keine Eintragung im Berliner Korruptionsregister vorliegt.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung.
Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben der Bewerber zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.
3. Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, s. VI.3. Ziff. 5.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Es sind die Referenzen des Unternehmens darzustellen. Gefordert sind Referezprojekte, die die Erstellung von Denkmalpflegeplänen in Großstädten oder die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Es sind die Referenzen des Unternehmens darzustellen. Gefordert sind Referezprojekte, die die Erstellung von Denkmalpflegeplänen in Großstädten oder die Erstellung von Konzepten zur Raum- und Stadtplanung in Großstädten zum Gegenstand haben und Referenzprojekte, die die Außenwerbung in Bahnhöfen zum Gegenstand haben.
Erwartet werden folgenden Angaben für jedes Referenzprojekt:
a) Name und Adresse des Auftraggebers; eine Aufforderung zur Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse bleibt vorbehalten;
b) Zeitraum der Leistungserbringung
c) Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen insb. unter Angabe:
— Bescheibung des Inhaltes und Umfang des Denkmalpflegeplans,
— Beschreibung der/des Konzepte/s zur Raum- bzw. Stadtplanung in Großstädten,
— Beschreibung der/des Projekt/es in der Außenwerbung in Bahnhöfen,
— und weitere Angaben zum Referenzprojekt, um die Vergleichbarkeit mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen beurteilen zu können.
d) Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Leistungen mit Angaben zum Auftragswert (jeweils in Euro/netto),
e) Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Unternehmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
Mindestens eine Referenz bezüglich der Erstellung von Denkmalpflegeplänen in Großstädten oder die Erstellung von Konzepten zur Raum- und Stadtplanung und eine Referenz im Bereich Außenwerbung in Bahnhöfen müssen vorgelegt werden. (Der Nachweis kann durch getrennte Referenzen erfolgen.)
Der Auftraggeber behält sich vor, nur eine begrenzte Anzahl von Bewerbern zur Angebotsabgabe aufzufordern. Postiv gewertet wird hier, wenn der Bewerber in einem Projekt einen Denkmalpflegeplan erstellt hat, der die Außenwerbung in Bahnhöfen beinhaltet.
2. Qualifikation der Teammitglieder
— Mindestens ein Teammitglied muss über einen Hochschulabschluss im Fach Architektur mit der Spezialisierung Denkmalpflege oder zusätzlich nachgewiesenen Berufserfahrung in der Denkmalpflege von mind. 5 Jahren verfügen. Zum Nachweis ist ein Lebenslauf einzureichen,
— Mindestens ein Teammitglied muss über mind. Bachelorabschluss im Studiengang Raum- und Stadtplanung oder Berufserfahrung in der Raum- und Stadtplanung von mind. 5 Jahren verfügen. Zum Nachweis ist ein Lebenslauf einzureichen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“1. Mindestens eine Referenz bezüglich der Erstellung von Denkmalpflegeplänen in Großstädten oder die Erstellung von Konzepten zur Raum- und Stadtplanung und...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
1. Mindestens eine Referenz bezüglich der Erstellung von Denkmalpflegeplänen in Großstädten oder die Erstellung von Konzepten zur Raum- und Stadtplanung und eine Referenz im Bereich Außenwerbung in Bahnhöfen müssen vorgelegt werden.
2. Mindestens ein Teammitglied muss über einen Hochschulabschluss im Fach Architektur mit der Spezialisierung Denkmalpflege oder zusätzlich nachgewiesenen Berufserfahrung in der Denkmalpflege von mind. 5 Jahren verfügen.
3. Mindestens ein Teammitglied muss über mind. Bachelorabschluss im Studiengang Raum- und Stadtplanung oder Berufserfahrung in der Raum- und Stadtplanung von mind. 5 Jahren verfügen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindeststandards führt in jedem Fall zum Ausschluss.
Im Übrigen zu Kooperationsformen: s. VI.3 Ziff. 5 und 6.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“— Der AN hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
— Der AN hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung iSd Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu ebenfalls ein Formular zur Verfügung,
— Darüber hinaus hat der AN die Vorgaben nach dem BerlAVG, insbesondere zum vergaberechtlichen Mindestlohn, zu berücksichtigen.
Der AG stellt hierzu ebenfalls ein Formular zur Verfügung.
— Der AN verpflichtet sich bei Angebotsabgabe eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen, die Risiken und Haftungsfälle in Bezug auf die Leistungserbringung gemäß Leistungsbeschreibung vollumfänglich abdeckt. Auf Verlangen hat er dies dem AG nachzuweisen.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-01-08
23:59 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2021-01-20 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-05-31 📅
“1. Der AG ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und führt hier ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durch. Der...”
1. Der AG ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und führt hier ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durch. Der AG unterliegt neben dem GWB der SektVO insbesondere dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.
2. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung durch den AG führt zur Aufforderung zur Angebotsabgabe.
3. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3)) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens FEM2 – 0628-2020 zu erfolgen. Die Bewerber sollen das hierfür vom AG zur Verfügung gestellte Formular verwenden und über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform dem AG übermitteln. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 26.2.2020 an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3)) eingegangen sind. Mündliche o. verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabekooperation Berlin veröffentlichen. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
4. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren (s. auch III.1):
5. Sofern eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft (BewGe) erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen.
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Formular vorzulegen. Zur Erfüllung von Mindestanforderungen gem, III.1.2 werden die Umsätze von Mitgliedern einer BewGe addiert und gem. III.1.3 alle Erklärungen der Mitglieder einer BewGe gesamthaft ausgewertet. BewGe haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden.
6. Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer / konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe), so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Formular vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber gesondert mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben/Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
7. Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge Formulare erstellt. Diese sind für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden und über die Vergabeplattform gem. I.1) herunterzuladen. Die Teilnahmeanträge müssen bis zum Schlusstermin (s. Ziffer IV.2.2)) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden.
8. Erläuterungen zum Ablauf
Der AG verhandelt die indikativen Angebote. Der AG behält sich vor, den Bieterkreis aufgrund einer Auswertung der Angebote aufgrund der Zuschlagskriterien zu reduzieren.
Mögliche Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich in der Zeit vom 22. bis 26.3.2021 statt.
Nach Abschluss der Verhandlungen werden die dann noch im Wettbewerb verbliebenen Bieter aufgefordert, ihre letzten verbindlichen Angebote abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen der Verhandlungen über alle Inhalte, insbesondere der Leistungsbeschreibung sowie des Vertragsentwurfs zu verhandeln.
Nach Abschluss der Verhandlungen werden den verbliebenen Bietern mögliche Änderungen mitgeteilt und diese verbliebenen Bieter aufgefordert, ihre überarbeiteten verbindlichen Angebote abzugeben. Diese werden dann gemäß der bekanntgemachten Zuschlagskriterien ausgewertet.
9. Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z. B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).
10. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30-9013-8316📞
Fax: +49 30-9013-7613 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 242-599824 (2020-12-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-14) Objekt Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die Erstellung eines Denkmalpflegeplans für die denkmalgeschützten U-Bahnhöfe der BVG. Der Denkmalpflegeplan soll Aussagen...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erstellung eines Denkmalpflegeplans für die denkmalgeschützten U-Bahnhöfe der BVG. Der Denkmalpflegeplan soll Aussagen zu den U-Bahnhöfen der einzelnen Linien im Hinblick auf ihre Verträglichkeit mit Werbung enthalten, sowie Aussagen zu Werbeträgern mit Einschätzungen ihrer denkmalrechtlichen Verträglichkeit auf den U-Bahnhöfen der einzelnen Linien. Der Denkmalpflegeplan dient als praktische Hilfestellung für den Umgang mit Werbung und Planung von Werbeanlagen. Unter seiner Heranziehung sollen Genehmigungsverfahren für Werbeanlagen vereinfacht werden, insbesondere Verfahren zur Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung nach § 11 DSchG Bln. Zudem soll der Denkmalpflegeplan als Unterstützung dienen bei:
— der konkreten Suche nach geeigneten Standorten für bestimmte Werbeträger,
— der konkreten Suche nach geeigneten Werbeträgern für bestimmte Standorte,
— der Klärung von Standortfragen bei solchen Werbeträgern, auf welche nicht explizit eingegangen wird (wie z. B. solche mit Sonderformaten), durch allgemeine Aussagen zur Verträglichkeit von Werbeträgern und die Aussagen zu den U-Bahn-Linien.
Die U-Bahnhöfe sollen nach Linien betrachtet werden, da die Bahnhöfe einer Linie häufig von einem Architekten konzipiert worden sind. Der fertige Denkmalpflegeplan ist so auszugestalten, dass er vom Landesdenkmalamt akzeptiert wird und von beiden Seiten unterzeichnet wird. Er soll als Vereinbarung, auf dessen Basis zukünftig neue und/oder modernisierte Werbeanlagen bei den Unteren Denkmalschutzbehörden beantragt werden, gelten.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“1. Die für die Projektdurchführung verantwortlichen Personen haben Erfahrungen in der strukturierten und komplexen Erstellung von Denkmalpflegeplänen, sowie...”
Qualitätskriterium (Bezeichnung)
1. Die für die Projektdurchführung verantwortlichen Personen haben Erfahrungen in der strukturierten und komplexen Erstellung von Denkmalpflegeplänen, sowie Konzepten der Stadt- und Raumplanung in Großstädten. (insgesamt 4 Punkte: 2 Punkte für die Erstellung der Denkmalpflegepläne, 2 Punkte für die Erstellung von Konzepten zur Stadt- und Raumplanung in Großstädten) Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat dabei wirtschaftliche Gesichtspunkte betrachtet. (4 Punkte) Spezifische Erfahrung in der Außenwerbung in Bahnhöfen ist von Vorteil und wird mit 2 Punkten bewertet.
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Qualitätskriterium (Gewichtung): 13,20
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“2. Die für die Projektdurchführung verantwortlichen Personen weisen die Abdeckung und Vernüpfung der Kompetenzen durch die Referenzprojekte auf, dazu zählen...”
Qualitätskriterium (Bezeichnung)
2. Die für die Projektdurchführung verantwortlichen Personen weisen die Abdeckung und Vernüpfung der Kompetenzen durch die Referenzprojekte auf, dazu zählen (1) Klärung der Genehmigungssituation von baulichen Anlagen (3 Punkte: liegt vor = 3 Punkte, liegt nicht vor = 0 Punkte) (2) Analyse von Räumen des Nah- oder Fernverkehrs (1 Punkte: liegt vor = 1 Punkt, liegt nicht vor = 0 Punkte) (3) Einbeziehung der Unteren Denkmalschutzbehörden bei der Erstellung von Denkmalpflegeplänen oder Konzepten der Stadt- und Raumplanung (2 Punkte: liegt vor = 2 Punkte, liegt nicht vor = 0 Punkte) (4) Auseinandersetzung mit den unterschiedlichen Architekturepochen in der Gestaltung von Räumen des Nah- und Fernverkehrs (1 Punkte: liegt vor = 1 Punkt, liegt nicht vor = 0 Punkte) (5) Einstufung von Stadtmöbelierung zur baulichen und wirtschaftlichen Verträglichkeit in Bauwerken der Verkehrsinfrastruktur (1 Punkte: liegt vor = 1 Punkt, liegt nicht vor = 0 Punkte) (6) Entwicklung von Leitlinien zum Umgang mi
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Qualitätskriterium (Gewichtung): 19,80
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“3. Das vorgeschlagene Konzept zur Zeitplanung für die Abwicklung des Denkmalpflegeplans ist nachvollziehbar, transparent und für Größe und Umfang des...”
Qualitätskriterium (Bezeichnung)
3. Das vorgeschlagene Konzept zur Zeitplanung für die Abwicklung des Denkmalpflegeplans ist nachvollziehbar, transparent und für Größe und Umfang des Projektes angemessen (max. 5 Punkte). Dieser erfasst alle wesentlichen Aufgaben, stellt die einzelnen Arbeitspakete und -schritte (Arbeitsaufwand in Tagen, Anzahl der im Projekt gebundenen Mitarbeiter, etc.) deutlich dar (max. 5 Punkte). Er ist daher aus Sicht der BVG geeignet, die Erstellung des Denkmalpflegeplanes erfolgreich umzusetzen. Es werden maximal 10 Punkte vergeben.
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Qualitätskriterium (Gewichtung): 13,50
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“4. Das Vorgehensmodell zur Kommunikation mit dem Landesdenkmalamt, bei Bedarf mit den Unteren Denkmalschutzbehörden, sowie dem Auftraggeber ist...”
Qualitätskriterium (Bezeichnung)
4. Das Vorgehensmodell zur Kommunikation mit dem Landesdenkmalamt, bei Bedarf mit den Unteren Denkmalschutzbehörden, sowie dem Auftraggeber ist nachvollziehbar und deckt sich mit den Erwartungen an ein derartiges Projekt. Der Ansatz berücksichtigt die Gegebenheiten bei der BVG und des Landesdenkmalamtes, sowie den Unteren Denkmalschutzbehörden und basiert auf einer gesunden Mischung aus Methodenwissen und Umsetzungsorientierung (max. 6 Punkte). Die Einbindung der BVG in die einzelnen Arbeitsprozesse und -schritte ist transparent und nachvollziehbar dargestellt (max. 4 Punkte). Es werden maximal 10 Punkte vergeben.
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Preis (Gewichtung): 40,00
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Öffentlichkeitsarbeit: In Bezug auf die Kommunikation zm das Thema Werbung in denkmalgeschützten U-Bahnhöfen sind möglicherweise weitere zusätzliche...”
Beschreibung der Optionen
Öffentlichkeitsarbeit: In Bezug auf die Kommunikation zm das Thema Werbung in denkmalgeschützten U-Bahnhöfen sind möglicherweise weitere zusätzliche Leistungen zu erbringen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 242-599824
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Erstellung eines Denkmalpflegeplans für Werbung
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-06-10 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: proloco Glatthaar/Lehmann GbR
Postanschrift: Am Neuen Markt 19
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28199
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 421/5975900📞
E-Mail: lehmann@proloco-bremen.de📧
Region: Bremen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 117-308699 (2021-06-14)