Es ist ein Gesamtschadstoffgutachten für das Gebäude des Flughafen Tempelhof zu erstellen, welches die Grundlage für die Kostenteilung zwischen verschiedenen Beteiligten bei Schadstoffuntersuchungen und -sanierungen ist. Im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung wird ein Schadstoffplanungsbüro ausgewählt und beauftragt, welches das Gesamtschadstoffgutachten einschließlich Kostenschätzung auf der Grundlage der bereits erarbeiteten Ausschreibungsunterlagen, Standards und Vorgaben erstellen wird.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-05-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-04-28.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erstellung Gesamtschadstoffgutachten
20-F-Ver-0095
Produkte/Dienstleistungen: Schadstoffrückverfolgung und -überwachung und Sanierung📦
Kurze Beschreibung:
“Es ist ein Gesamtschadstoffgutachten für das Gebäude des Flughafen Tempelhof zu erstellen, welches die Grundlage für die Kostenteilung zwischen...”
Kurze Beschreibung
Es ist ein Gesamtschadstoffgutachten für das Gebäude des Flughafen Tempelhof zu erstellen, welches die Grundlage für die Kostenteilung zwischen verschiedenen Beteiligten bei Schadstoffuntersuchungen und -sanierungen ist. Im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung wird ein Schadstoffplanungsbüro ausgewählt und beauftragt, welches das Gesamtschadstoffgutachten einschließlich Kostenschätzung auf der Grundlage der bereits erarbeiteten Ausschreibungsunterlagen, Standards und Vorgaben erstellen wird.
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Angebote können für alle Lose eingereicht werden
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Nordostflügel
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Gutachterische Tätigkeit📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Geophysikalische Untersuchungen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Geologische Untersuchungen📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin
Beschreibung der Beschaffung:
“Los 1 – Nordostflügel, 61 453 m, 49 Gebäudeteile:
Der Gebäudekomplex des ehem. Flughafens Berlin Tempelhof, in seinem heutigen Erscheinungsbild, wurde ab...”
Beschreibung der Beschaffung
Los 1 – Nordostflügel, 61 453 m, 49 Gebäudeteile:
Der Gebäudekomplex des ehem. Flughafens Berlin Tempelhof, in seinem heutigen Erscheinungsbild, wurde ab dem Jahr 1934 geplant und gebaut. Dabei wurden in der Vergangenheit übliche und zugelassene Baumaterialien und Stoffe verwendet, die sich im Laufe der Zeit als Gefahrstoffe für Mensch und Umwelt herausgestellt haben. Diese Gefahrstoffe wurden abhängig von Bau- und Nutzungsphasen über die Jahre verwendet, ein-, um- und überbaut.
Im Vorfeld der Stilllegung des Flughafens wurde eine orientierende Untersuchung der auf dem Flughafengelände befindlichen Bausubstanz auf Gebäudeschadstoffe erstellt. Für einzelne Teilbereiche und Bauteile liegen zwischenzeitlich Schadstoffkataster auf der Grundlage detaillierter Untersuchungen vor. Im Zuge der Bestandsvermietung, der projektbezogenen Planung und der Neuvermietung wurden bereits schadstoffhaltige Bauteile separiert entfernt bzw. Gebäudebereiche schadstoffsaniert.
Gegenstand des Auftrages ist, in den bislang noch nicht untersuchten Bereichen eine umfassende Schadstoffbegutachtung durchzuführen und zusammen mit den Ergebnissen der vorliegenden Schadstoffgutachten und Katastern in einem Gesamtschadstoffgutachten bzw. -kataster zusammenzuführen. Neben der Erfassung der schadstoffbezogenen Zustandssituation, sollen auch die Kosten für die zukünftige Sicherung, Sanierung bzw. ggf. notwendige Überwachung als Schätzung in verschiedenen Varianten durch das Gesamtschadstoffgutachten erarbeitet werden.
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Qualitätskriterium (Bezeichnung): Schriftliches Leistungserbringungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70 %
Preis (Gewichtung): 30 %
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 9
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Zentralbauten
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Los 2 – Zentralbauten, 94 300 m, 13 Gebäudeteile:
Der Gebäudekomplex des ehem. Flughafens Berlin Tempelhof, in seinem heutigen Erscheinungsbild, wurde ab...”
Beschreibung der Beschaffung
Los 2 – Zentralbauten, 94 300 m, 13 Gebäudeteile:
Der Gebäudekomplex des ehem. Flughafens Berlin Tempelhof, in seinem heutigen Erscheinungsbild, wurde ab dem Jahr 1934 geplant und gebaut. Dabei wurden in der Vergangenheit übliche und zugelassene Baumaterialien und Stoffe verwendet, die sich im Laufe der Zeit als Gefahrstoffe für Mensch und Umwelt herausgestellt haben. Diese Gefahrstoffe wurden abhängig von Bau- und Nutzungsphasen über die Jahre verwendet, ein-, um- und überbaut.
Im Vorfeld der Stilllegung des Flughafens wurde eine orientierende Untersuchung der auf dem Flughafengelände befindlichen Bausubstanz auf Gebäudeschadstoffe erstellt. Für einzelne Teilbereiche und Bauteile liegen zwischenzeitlich Schadstoffkataster auf der Grundlage detaillierter Untersuchungen vor. Im Zuge der Bestandsvermietung, der projektbezogenen Planung und der Neuvermietung wurden bereits schadstoffhaltige Bauteile separiert entfernt bzw. Gebäudebereiche schadstoffsaniert.
Gegenstand des Auftrages ist, in den bislang noch nicht untersuchten Bereichen eine umfassende Schadstoffbegutachtung durchzuführen und zusammen mit den Ergebnissen der vorliegenden Schadstoffgutachten und Katastern in einem Gesamtschadstoffgutachten bzw. -kataster zusammenzuführen. Neben der Erfassung der schadstoffbezogenen Zustandssituation, sollen auch die Kosten für die zukünftige Sicherung, Sanierung bzw. ggf. notwendige Überwachung als Schätzung in verschiedenen Varianten durch das Gesamtschadstoffgutachten erarbeitet werden.
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Verwaltungsbauten
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Los 3 – Verwaltungsbauten, 111 957 m, 15 Gebäudeteile:
Der Gebäudekomplex des ehem. Flughafens Berlin Tempelhof, in seinem heutigen Erscheinungsbild, wurde...”
Beschreibung der Beschaffung
Los 3 – Verwaltungsbauten, 111 957 m, 15 Gebäudeteile:
Der Gebäudekomplex des ehem. Flughafens Berlin Tempelhof, in seinem heutigen Erscheinungsbild, wurde ab dem Jahr 1934 geplant und gebaut. Dabei wurden in der Vergangenheit übliche und zugelassene Baumaterialien und Stoffe verwendet, die sich im Laufe der Zeit als Gefahrstoffe für Mensch und Umwelt herausgestellt haben. Diese Gefahrstoffe wurden abhängig von Bau- und Nutzungsphasen über die Jahre verwendet, ein-, um- und überbaut.
Im Vorfeld der Stilllegung des Flughafens wurde eine orientierende Untersuchung der auf dem Flughafengelände befindlichen Bausubstanz auf Gebäudeschadstoffe erstellt [U2]. Für einzelne Teilbereiche und Bauteile liegen zwischenzeitlich Schadstoffkataster auf der Grundlage detaillierter Untersuchungen vor. Im Zuge der Bestandsvermietung, der projektbezogenen Planung und der Neuvermietung wurden bereits schadstoffhaltige Bauteile separiert entfernt bzw. Gebäudebereiche schadstoffsaniert.
Gegenstand des Auftrages ist, in den bislang noch nicht untersuchten Bereichen eine umfassende Schadstoffbegutachtung durchzuführen und zusammen mit den Ergebnissen der vorliegenden Schadstoffgutachten und Katastern in einem Gesamtschadstoffgutachten bzw. -kataster zusammenzuführen. Neben der Erfassung der schadstoffbezogenen Zustandssituation, sollen auch die Kosten für die zukünftige Sicherung, Sanierung bzw. ggf. notwendige Überwachung als Schätzung in verschiedenen Varianten durch das Gesamtschadstoffgutachten erarbeitet werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist (der Auszug soll zum Zeitpunkt...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für die Angebotsabgabe möglichst nicht älter als 6 Monate sein),
2. Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB – siehe Formular Eignung,
3. Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung – siehe Formular Eignung,
4. Erklärung zum SchwarzArbG und AentG, MiLoG und AufenthG – siehe Formular Eignung,
5. Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
6. Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 15 000 EUR im Rahmen der Eignungsprüfung eine Abfrage des Korruptionsregisters vornehmen. Unterhalb dieser Wertgrenze steht die Abfrage im Ermessen des Auftraggebers.
Ersatzweise für vorgenannte Bescheinigungen/Erklärungen Nr. 1)-4): Nachweis der Eintragung in die Liste präqualifizierter Unternehmen (PQL) oder der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) des Firmensitzes für die ausgeschriebene Leistung bzw. Mitteilung der PQL/ULV Nummer – siehe Formular Eignung.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen sowie eine Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers, jeweils in deutscher Sprache.
Die vorgenannten Angaben und Erklärungen müssen sich grundsätzlich auf den Bieter oder im Falle des Vorliegens einer Bietergemeinschaft auf die Mitglieder der Bietergemeinschaft beziehen.
Sofern auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen zum Nachweis der Eignung zurückgegriffen wird, sind die Nachweise/Erklärungen auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Eigenerklärung zum Umsatz der Jahre 2018, 2017, 2016 – siehe Formular Eignung,
2. Erklärung, dass dem Auftraggeber auf besondere Anfrage eine...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Eigenerklärung zum Umsatz der Jahre 2018, 2017, 2016 – siehe Formular Eignung,
2. Erklärung, dass dem Auftraggeber auf besondere Anfrage eine schriftliche Bankauskunft mit Aussagen zum Zahlungsverhalten, zur Geschäftsverbindung/Kontoführung, zu den finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Kreditbeurteilung (die Auskunft soll zum Zeitpunkt des Fristendes der Angebotsaufforderung nicht älter als 6 Monate sein) vorgelegt wird.
“Zu 1): Als Mindestanforderung muss ein mittlerer Jahresumsatz der Geschäftsjahre 2018, 2017, 2016 von:
— für Los 1 von mindestens 1 500 000 EUR;
— für Los 2...”
Zu 1): Als Mindestanforderung muss ein mittlerer Jahresumsatz der Geschäftsjahre 2018, 2017, 2016 von:
— für Los 1 von mindestens 1 500 000 EUR;
— für Los 2 von mindestens 1 000 000 EUR;
— für Los 3 von mindestens 1 300000 EUR nachgewiesen werden.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Eigenerklärung zur Zahl der beschäftigten Arbeitskräfte der Jahre 2019, 2018, 2017 – siehe Formular Eignung,
2. Angabe von erbrachten Referenzprojekten –...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Eigenerklärung zur Zahl der beschäftigten Arbeitskräfte der Jahre 2019, 2018, 2017 – siehe Formular Eignung,
2. Angabe von erbrachten Referenzprojekten – siehe Formular Eignung:
Die Bieter sollen Referenzen benennen, die nach Leistungsart und Leistungsumfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Hinsichtlich der Anzahl an Referenzen macht die Auftraggeberin keine Vorgaben, jedoch ist die Erfüllung der Mindestanforderungen zwingend nachzuweisen.
3. Angaben zum vorgesehenen Projektleiter/zur vorgesehenen Projektleiterin:
Zum vorgesehenen Projektleiters/der vorgesehenen Projektleiterin sind die nachfolgenden Angaben gefordert:
— Namentliche Benennung des/der der vorgesehenen Projektleiter/in;
— Angabe der Berufserfahrung in Jahren und Kurzlebenslauf;
— Angabe der Sprachkenntnisse;
— Angabe der Qualifikationen;
— Benennung von 3 Referenzen, die nach Leistungsart und -umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Zu 1.
Als Mindestanforderung müssen im Mittel der Jahre 2019, 2018, 2017:
— für Los 1 mindestens 20 Angestellte und Gewerbliche Mitarbeiter;
— für Los 2...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu 1.
Als Mindestanforderung müssen im Mittel der Jahre 2019, 2018, 2017:
— für Los 1 mindestens 20 Angestellte und Gewerbliche Mitarbeiter;
— für Los 2 mindestens 10 Angestellte und Gewerbliche Mitarbeiter;
— für Los 3 mindestens 18 Angestellte und Gewerbliche Mitarbeiter nachgewiesen werden.
Zu 2.
Als Mindestanforderung muss nachgewiesen werden:
Los 1 und Los 3:
a) 1 Referenz über Gebäudeschadstofferkundung mit einer Auftragssumme größer 100 000 EUR in einem Gebäude unter Denkmalschutz sowie Leistungserbringung bei laufender Nutzung und
b) 1 Referenz über Erstellung eines Schadstoffkatasters mit einer Auftragssumme größer 40 000 EUR und
c) 1 Referenz über Erstellung eins Sanierungs- und Entsorgungskonzeptes mit einer Auftragssumme größer 100 000 EUR und
d) 1 Referenz über Kostenermittlung zu Schadstoffen- und Schadstoffsanierungen mit einer Auftragssumme größer 50 000 EUR.
Eine Referenz kann mehrere bzw. alle der Anforderungen erfüllen. Die Anforderungen können auch durch jeweils einzelne Referenzen nachgewiesen werden, wobei die einzelnen Anforderungen unter a) in einer Referenz erfüllt werden müssen.
Als erbracht gelten ausschließlich Leistungen, die ab 2010 begonnen wurden und die Leistungserbringung überwiegend abgeschlossen ist.
Los 2:
a) 1 Referenz über Gebäudeschadstofferkundung mit einer Auftragssumme größer 50 000 EUR in einem Gebäude unter Denkmalschutz sowie Leistungserbringung bei laufender Nutzung und
b) 1 Referenz über Erstellung eines Schadstoffkatasters mit einer Auftragssumme größer 20 000 EUR und
c) 1 Referenz über Erstellung eins Sanierungs- und Entsorgungskonzeptes mit einer Auftragssumme größer 50 000 EUR und
d) 1 Referenz über Kostenermittlung zu Schadstoffen- und Schadstoffsanierungen mit einer Auftragssumme größer 20 000 EUR.
Eine Referenz kann mehrere bzw. alle der Anforderungen erfüllen. Die Anforderungen können auch durch jeweils einzelne Referenzen nachgewiesen werden, wobei die einzelnen Anforderungen unter a) in einer Referenz erfüllt werden müssen.
Als erbracht gelten ausschließlich Leistungen, die ab 2010 begonnen wurden und die Leistungserbringung überwiegend abgeschlossen ist.
Zu 3.
Als Mindestanforderung muss nachgewiesen werden:
Lose 1, 2, 3:
Als Mindestanforderung muss der Projektleiter/die Projektleiterin über Kenntnisse der deutschen Sprache mindestens auf der Niveaustufe C1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (ERS) verfügen.
Als Mindestanforderung muss der Projektleiter/die Projektleiterin mindestens 5 Jahre Berufserfahrung nachweisen.
Als Mindestanforderung muss der Nachweis folgender Qualifikationen erbracht werden:
— BGR128 oder TRGS 524 oder DGUV 101-004 und
— TRGS 519 und
— TRGS 505.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-05-29
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-07-28 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-05-29
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Öffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“1. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Kontaktstelle...”
1. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Kontaktstelle über die Vergabeplattform oder per E-Mail (vergabe@tempelhof-projekt.de) darauf hinzuweisen. Fragen und Antworten, zusätzliche Auskünfte und Erklärungen werden allen Bietern in anonymisierter Form über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie, dass Sie ohne Registrierung auf der Vergabeplattform nicht automatisch über Antworten, zusätzliche Auskünfte und Erklärungen informiert werden.
2. Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Es besteht kein Anspruch der Bieter auf Nachforderung und kein Anspruch auf Rücksendung der Unterlagen.
3. Achtung: Angebote sind ausschließlich digital in Textform über die Vergabeplattform des Landes Berlin einzureichen. Angebote mit digitaler Signatur sind nicht zugelassen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Fax: +49 3090137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist“
§ 135 GWB Unwirksamkeit:
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat …“
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer:
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigungen der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden."
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 085-202027
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.3)
Ort des zu ändernden Textes: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Alter Wert
Text:
“Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Als Mindestanforderung muss der Nachweis folgender Qualifikationen erbracht werden:
— BGR128 oder TRGS 524 oder...”
Text
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Als Mindestanforderung muss der Nachweis folgender Qualifikationen erbracht werden:
— BGR128 oder TRGS 524 oder DGUV 101-004 und
— TRGS 519 und
— TRGS 505.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Als Mindestanforderung muss der Nachweis folgender Qualifikationen erbracht werden:
— BGR128 oder TRGS 524 oder...”
Text
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Als Mindestanforderung muss der Nachweis folgender Qualifikationen erbracht werden:
— BGR128 oder TRGS 524 oder DGUV 101-004 und
— TRGS 519.