Beschreibung der Beschaffung
(Biotoptypenkartierung/Artenlisten/Ufersicherungen/digitale Anforderungen/Berichte):
Anforderungsprofil zur Biotoptypenkartierung (Maßstab 1:5 000) für das im Übersichtslageplan (Anlage 1) dargestellte Bearbeitungsgebiet ist im Zuge einer Zweimaligen Begehung (Spätsommer- und Frühjahrsaspekt) eine Biotoptypenkartierung im Maßstab 1:5000 durchzuführen. Das Bearbeitungsgebiet umfasst ca. 158 ha (Stauhaltung Jochenstein) bzw. 504 ha (Stauhaltung Kachlet) (Anlage 1). Ggf. erforderliche Betretungserlaubnisse sind durch den AN einzuholen. Die erste Kartierung hat im Spätsommer 2020 zu erfolgen.
Die Kartierung ist mit dem Biotoptypenschlüssel der Bundesanstalt für Gewässerkunde (Anlage 2) durchzuführen. Ggf. erforderliche Ergänzungen sind erwünscht und mit dem AG abzustimmen.
Für jeden Biotoptyp ist eine repräsentative, halbquantitative Artenliste zu erstellen (Anlage 3). Die Artenlisten sind für jede unterscheidbare Lokalität zu erstellen, d. h. auch für Gehölzgruppen,
Baumreihen und Solitäre. Gehölzreihen und Einzelbäume sind unter Angabe des Artnamens zu kartieren. Das Alter der Einzelbäume ist mit „alt“, „mittel“ und „jung“ Einzuschätzen. Gefährdete und geschützte Pflanzenarten sowie Neophytenbestände (ab ca. 1 m Größe) sind zu erfassen und punktgenau darzustellen. Darüber hinaus sind erkennbare, ökologisch bemerkenswerte Habitatstrukturen, z. B. Bäume mit Horsten und Bruthöhlen, Uferabbrüche etc., gesondert darzustellen und zu beschreiben. Der Artname dieser Bäume ist anzugeben (auch im Gehölzbestand).
Erforderlich ist außerdem eine ausführliche, digitale, GPS-gestützte Fotodokumentation (ca. 140 Fotos). Bemerkenswerte Örtlichkeiten und Biotoptypen, geschützte, gefährdete und weitere ökologisch bemerkenswerte Tier- und Pflanzenarten, zu erhaltende bzw. zu fördernde Situationen aber auch Negativbeispiele sowie im Rahmen der Erholungsnutzung relevante Strukturen sind zu erfassen. Die digitalen Bilder sind entsprechend der beigefügten Vorgaben zu beschriften (Anlage 6). Fachliche Hinweise zu den einzelnen Fotos sind unter Angabe von Km und Datum sowohl unter den analogen Bildern im Anhang der Langfassung und der Zielkonzeption als auch digital in den IPTC-Daten der einzelnen Bilddatei (u. a. Stichwort) festzuhalten.
Die zu bearbeitende Strecke ist durch digitale Schrägluftbildaufnahmen vom Flugzeug/Hubschrauber aus mit hoher Auflösung (min. 8 Mio. Pixel) zu dokumentieren und die Lage der fotografierten Situation mittels GPS zu verorten. Die Aufnahmen sind unter Angabe des Objekts, Lage und Datum digital in den IPTC-Daten zu beschreiben (Anlage 6). Dabei ist von ca. 100 Aufnahmen auszugehen. Bei der Erstellung der Schrägluftbildaufnahmen ist so tief wie erlaubt zu fliegen. Die Fluggenehmigung für die Schrägluftbildaufnahmen ist dem AG vor der Befliegung vorzulegen.
Die beim WSA/ABz abzufragende Lage und Art der Ufersicherungen sind in einem separaten Plan im Bestandsplan Biotoptypen darzustellen (siehe Anlage 5).
Der BfG, dem WSA und dem ABz sind in einem gesonderten Termin (mindestens 8 Stunden) Die Kartierergebnisse im Gelände zu erläutern.
Allgemeine Inhalte einer Zielkonzeption:
Die Zielkonzeption gibt die Leitlinie der Entwicklung der im Eigentum der WSV befindlichen Flächen und damit den Orientierungsrahmen für die Unterhaltung im jeweiligen Außenbezirk (ABz)
Eines Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes (WSA) in den nächsten Jahrzehnten vor.
Unter Berücksichtigung der im WaStrG und WHG formulierten Vorgaben sowie auf der Grundlage der ermittelten Daten, der heutigen und zukünftigen Arbeiten, Aufgaben und Planungen des WSA
Und des ABz ist die Zielkonzeption zu entwickeln. Hierbei sind unter Beachtung der Kostenneutralität durch Abweichen von der rein technischen und normierten Gewässerunterhaltung sowie
Durch Extensivieren der Unterhaltungsfrequenzen ökologisch wertvolle Uferabschnitte langfristig und nachhaltig zu schützen und zu sichern sowie in ökologisch verarmten Bereichen naturnahe
Strukturen zu fördern. Die wasserwirtschaftliche Unterhaltung gemäß § 39 WHG wird integriert.
Darüber hinaus enthält die Zielkonzeption auch Hinweise und Anregungen zu potenziellen Entwicklungsmaßnahmen, die über die Unterhaltung hinausgehen. Die Berücksichtigung ökologischer
Belange erfordert außerdem die Einbeziehung von Flächen außerhalb der WSV-Eigentumsgrenze.
Diese Aussagen und Ziele haben jedoch nur empfehlenden, unverbindlichen Charakter und somit Auch keinen Einfluss auf die Unterhaltungsarbeiten des WSA/ABz. Ansonsten ist die Zielkonzeption für den unterhaltenden Abz verbindlich, so dass die Erarbeitung in enger Abstimmung mit dem jeweiligen WSA/ABz erfolgen muss.
Außerdem ist für die Erarbeitung der Zielkonzeption eine Beteiligung der zuständigen Behörden Und ggf. der Vereinigungen vorgesehen.