Die Ansprüche an Bundeswasserstraßen haben sich gewandelt. Neben der Bedeutung für die Schifffahrt ist das Gewässer einschließlich der angrenzenden Auen als Lebensraum verstärkt in den Vordergrund getreten, wodurch sich auch die Anforderungen an die Unterhaltung geändert haben. Schritt für Schritt sind durch die Novellierungen des Bundesnaturschutzgesetzes, die Einführung von EU-Richtlinien wie die FFH-Richtlinie oder die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), die Beachtung des besonderen Artenschutzes sowie die Zuständigkeit für die wasserwirtschaftliche Unterhaltung die Ansprüche an die Berücksichtigung ökologischer Belange bei der Unterhaltung einer Wasserstraße gestiegen. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, nutzt die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) den von der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) entwickelten und bundesweit erprobten Unterhaltungsplan. Die zur Vergabe anstehenden 4 Unterhaltungspläne (UP) teilen sich in einer geographischen Abfolge Von Nord nach Süd in folgende Lose auf (s. a. Inhaltsverzeichnis auf Seite 2): — Los A: UP Pinnau (Km 0,00 – Km 19,50); — Los B: UP Mittelweser mit 3 Abschnitten: Stauhaltung Schlüsselburg (Weser-Km 223,20-228,90) und Schleusenkanal Petershagen (Kanal-Km 6,00 – 8,00); Wehrarm Schlüsselburg (Weser-Km 230,90 – 239,00) und Stauhaltung Landesbergen (Weser-Km 246,00-250,00); — Los C: UP Main-Donau-Kanal, (Stauhaltung Riedenburg Km 135,00-Km 151,00); — Los D: UP Donau in 2 Abschnitten: Stauhaltung Jochenstein (Km 2203,20 bis 2230,60) sowie Stauhaltung Kachlet (Km 2230,60 bis 2257,00). Für die UP sind auf der Basis von aktuell durchzuführenden Biotoptypenkartierungen sowie zu recherchierender vorhandener Daten und Unterlagen Ziele und Anweisungen in enger Zusammenarbeit mit der BfG sowie dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) und dem Außenbezirk (ABz) zu erarbeiten. Die Inhalte des Unterhaltungsplans sind in sieben thematischen Karten und einem Erläuterungsbericht darzustellen. Die Pläne sind mit GIS-Software zu erstellen. Der Erläuterungsbericht zur Biotoptypenkartierung gliedert sich in eine Langfassung und in eine Kurzfassung. Die Kurzfassung findet sich wieder im Endbericht zum UP, dessen Inhalte von der BfG als Auftraggeber (AG) endbearbeitet werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-05-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-03-31.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-03-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
Referenznummer: U3/Z1/162.02/020/020
Kurze Beschreibung:
Die Ansprüche an Bundeswasserstraßen haben sich gewandelt. Neben der Bedeutung für die Schifffahrt ist das Gewässer einschließlich der angrenzenden Auen als Lebensraum verstärkt in den Vordergrund getreten, wodurch sich auch die Anforderungen an die Unterhaltung geändert haben. Schritt für Schritt sind durch die Novellierungen des Bundesnaturschutzgesetzes, die Einführung von EU-Richtlinien wie die FFH-Richtlinie oder die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), die Beachtung des besonderen Artenschutzes sowie die Zuständigkeit für die wasserwirtschaftliche Unterhaltung die Ansprüche an die Berücksichtigung ökologischer Belange bei der Unterhaltung einer Wasserstraße gestiegen. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, nutzt die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) den von der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) entwickelten und bundesweit erprobten Unterhaltungsplan.
Die zur Vergabe anstehenden 4 Unterhaltungspläne (UP) teilen sich in einer geographischen Abfolge
Von Nord nach Süd in folgende Lose auf (s. a. Inhaltsverzeichnis auf Seite 2):
— Los A: UP Pinnau (Km 0,00 – Km 19,50);
— Los B: UP Mittelweser mit 3 Abschnitten: Stauhaltung Schlüsselburg (Weser-Km 223,20-228,90) und Schleusenkanal Petershagen (Kanal-Km 6,00 – 8,00); Wehrarm Schlüsselburg (Weser-Km 230,90 – 239,00) und Stauhaltung Landesbergen (Weser-Km 246,00-250,00);
— Los C: UP Main-Donau-Kanal, (Stauhaltung Riedenburg Km 135,00-Km 151,00);
— Los D: UP Donau in 2 Abschnitten: Stauhaltung Jochenstein (Km 2203,20 bis 2230,60) sowie Stauhaltung Kachlet (Km 2230,60 bis 2257,00).
Für die UP sind auf der Basis von aktuell durchzuführenden Biotoptypenkartierungen sowie zu recherchierender vorhandener Daten und Unterlagen Ziele und Anweisungen in enger Zusammenarbeit mit der BfG sowie dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) und dem Außenbezirk (ABz) zu erarbeiten. Die Inhalte des Unterhaltungsplans sind in sieben thematischen Karten und einem Erläuterungsbericht darzustellen. Die Pläne sind mit GIS-Software zu erstellen. Der Erläuterungsbericht zur Biotoptypenkartierung gliedert sich in eine Langfassung und in eine Kurzfassung. Die Kurzfassung findet sich wieder im Endbericht zum UP, dessen Inhalte von der BfG als Auftraggeber (AG) endbearbeitet werden.
Die Ansprüche an Bundeswasserstraßen haben sich gewandelt. Neben der Bedeutung für die Schifffahrt ist das Gewässer einschließlich der angrenzenden Auen als Lebensraum verstärkt in den Vordergrund getreten, wodurch sich auch die Anforderungen an die Unterhaltung geändert haben. Schritt für Schritt sind durch die Novellierungen des Bundesnaturschutzgesetzes, die Einführung von EU-Richtlinien wie die FFH-Richtlinie oder die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), die Beachtung des besonderen Artenschutzes sowie die Zuständigkeit für die wasserwirtschaftliche Unterhaltung die Ansprüche an die Berücksichtigung ökologischer Belange bei der Unterhaltung einer Wasserstraße gestiegen. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, nutzt die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) den von der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) entwickelten und bundesweit erprobten Unterhaltungsplan.
Die zur Vergabe anstehenden 4 Unterhaltungspläne (UP) teilen sich in einer geographischen Abfolge
Von Nord nach Süd in folgende Lose auf (s. a. Inhaltsverzeichnis auf Seite 2):
— Los A: UP Pinnau (Km 0,00 – Km 19,50);
— Los B: UP Mittelweser mit 3 Abschnitten: Stauhaltung Schlüsselburg (Weser-Km 223,20-228,90) und Schleusenkanal Petershagen (Kanal-Km 6,00 – 8,00); Wehrarm Schlüsselburg (Weser-Km 230,90 – 239,00) und Stauhaltung Landesbergen (Weser-Km 246,00-250,00);
— Los C: UP Main-Donau-Kanal, (Stauhaltung Riedenburg Km 135,00-Km 151,00);
— Los D: UP Donau in 2 Abschnitten: Stauhaltung Jochenstein (Km 2203,20 bis 2230,60) sowie Stauhaltung Kachlet (Km 2230,60 bis 2257,00).
Für die UP sind auf der Basis von aktuell durchzuführenden Biotoptypenkartierungen sowie zu recherchierender vorhandener Daten und Unterlagen Ziele und Anweisungen in enger Zusammenarbeit mit der BfG sowie dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) und dem Außenbezirk (ABz) zu erarbeiten. Die Inhalte des Unterhaltungsplans sind in sieben thematischen Karten und einem Erläuterungsbericht darzustellen. Die Pläne sind mit GIS-Software zu erstellen. Der Erläuterungsbericht zur Biotoptypenkartierung gliedert sich in eine Langfassung und in eine Kurzfassung. Die Kurzfassung findet sich wieder im Endbericht zum UP, dessen Inhalte von der BfG als Auftraggeber (AG) endbearbeitet werden.
Die Ansprüche an Bundeswasserstraßen haben sich gewandelt. Neben der Bedeutung für die Schifffahrt ist das Gewässer einschließlich der angrenzenden Auen als Lebensraum verstärkt in den Vordergrund getreten, wodurch sich auch die Anforderungen an die Unterhaltung geändert haben. Schritt für Schritt sind durch die Novellierungen des Bundesnaturschutzgesetzes, die Einführung von EU-Richtlinien wie die FFH-Richtlinie oder die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), die Beachtung des besonderen Artenschutzes sowie die Zuständigkeit für die wasserwirtschaftliche Unterhaltung die Ansprüche an die Berücksichtigung ökologischer Belange bei der Unterhaltung einer Wasserstraße gestiegen. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, nutzt die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) den von der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) entwickelten und bundesweit erprobten Unterhaltungsplan.
Die Ansprüche an Bundeswasserstraßen haben sich gewandelt. Neben der Bedeutung für die Schifffahrt ist das Gewässer einschließlich der angrenzenden Auen als Lebensraum verstärkt in den Vordergrund getreten, wodurch sich auch die Anforderungen an die Unterhaltung geändert haben. Schritt für Schritt sind durch die Novellierungen des Bundesnaturschutzgesetzes, die Einführung von EU-Richtlinien wie die FFH-Richtlinie oder die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), die Beachtung des besonderen Artenschutzes sowie die Zuständigkeit für die wasserwirtschaftliche Unterhaltung die Ansprüche an die Berücksichtigung ökologischer Belange bei der Unterhaltung einer Wasserstraße gestiegen. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, nutzt die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) den von der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) entwickelten und bundesweit erprobten Unterhaltungsplan.
Die zur Vergabe anstehenden 4 Unterhaltungspläne (UP) teilen sich in einer geographischen Abfolge
Von Nord nach Süd in folgende Lose auf (s. a. Inhaltsverzeichnis auf Seite 2):
— Los A: UP Pinnau (Km 0,00 – Km 19,50);
— Los B: UP Mittelweser mit 3 Abschnitten: Stauhaltung Schlüsselburg (Weser-Km 223,20-228,90) und Schleusenkanal Petershagen (Kanal-Km 6,00 – 8,00); Wehrarm Schlüsselburg (Weser-Km 230,90 – 239,00) und Stauhaltung Landesbergen (Weser-Km 246,00-250,00);
— Los B: UP Mittelweser mit 3 Abschnitten: Stauhaltung Schlüsselburg (Weser-Km 223,20-228,90) und Schleusenkanal Petershagen (Kanal-Km 6,00 – 8,00); Wehrarm Schlüsselburg (Weser-Km 230,90 – 239,00) und Stauhaltung Landesbergen (Weser-Km 246,00-250,00);
— Los C: UP Main-Donau-Kanal, (Stauhaltung Riedenburg Km 135,00-Km 151,00);
— Los D: UP Donau in 2 Abschnitten: Stauhaltung Jochenstein (Km 2203,20 bis 2230,60) sowie Stauhaltung Kachlet (Km 2230,60 bis 2257,00).
Für die UP sind auf der Basis von aktuell durchzuführenden Biotoptypenkartierungen sowie zu recherchierender vorhandener Daten und Unterlagen Ziele und Anweisungen in enger Zusammenarbeit mit der BfG sowie dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) und dem Außenbezirk (ABz) zu erarbeiten. Die Inhalte des Unterhaltungsplans sind in sieben thematischen Karten und einem Erläuterungsbericht darzustellen. Die Pläne sind mit GIS-Software zu erstellen. Der Erläuterungsbericht zur Biotoptypenkartierung gliedert sich in eine Langfassung und in eine Kurzfassung. Die Kurzfassung findet sich wieder im Endbericht zum UP, dessen Inhalte von der BfG als Auftraggeber (AG) endbearbeitet werden.
Für die UP sind auf der Basis von aktuell durchzuführenden Biotoptypenkartierungen sowie zu recherchierender vorhandener Daten und Unterlagen Ziele und Anweisungen in enger Zusammenarbeit mit der BfG sowie dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) und dem Außenbezirk (ABz) zu erarbeiten. Die Inhalte des Unterhaltungsplans sind in sieben thematischen Karten und einem Erläuterungsbericht darzustellen. Die Pläne sind mit GIS-Software zu erstellen. Der Erläuterungsbericht zur Biotoptypenkartierung gliedert sich in eine Langfassung und in eine Kurzfassung. Die Kurzfassung findet sich wieder im Endbericht zum UP, dessen Inhalte von der BfG als Auftraggeber (AG) endbearbeitet werden.
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 4
Bezeichnung des Loses: UP Pinnau
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Anforderungsprofil zur Biotoptypenkartierung (Maßstab 1:2000)
Für das im Übersichtslageplan (Anlage 1) dargestellte Bearbeitungsgebiet ist im Zuge einer zweimaligen Begehung (Frühjahrs- und Spätsommeraspekt) eine Biotoptypenkartierung im Maßstab 1:2000 durchzuführen. Das Bearbeitungsgebiet umfasst ca. 400 ha (Anlage 1). Ggf. erforderliche Betretungserlaubnisse sind durch den AN einzuholen. Die erste Kartierung hat im Spätsommer 2020 zu erfolgen.
Für das im Übersichtslageplan (Anlage 1) dargestellte Bearbeitungsgebiet ist im Zuge einer zweimaligen Begehung (Frühjahrs- und Spätsommeraspekt) eine Biotoptypenkartierung im Maßstab 1:2000 durchzuführen. Das Bearbeitungsgebiet umfasst ca. 400 ha (Anlage 1). Ggf. erforderliche Betretungserlaubnisse sind durch den AN einzuholen. Die erste Kartierung hat im Spätsommer 2020 zu erfolgen.
Die Kartierung ist mit dem Biotoptypenschlüssel der Bundesanstalt für Gewässerkunde (Anlage 2) durchzuführen. Ggf. erforderliche Ergänzungen sind erwünscht und mit dem AG abzustimmen.
Für jeden Biotoptyp ist eine repräsentative, halbquantitative Artenliste zu erstellen (Anlage 3). Die Artenlisten sind für jede unterscheidbare Lokalität zu erstellen, d. h. auch für Gehölzgruppen, Baumreihen und Solitäre. Gehölzreihen und Einzelbäume sind unter Angabe des Artnamens zu kartieren. Das Alter der Einzelbäume ist mit „alt“, „mittel“ und „jung“ einzuschätzen. Gefährdete und geschützte Pflanzenarten sowie Neophytenbestände (ab ca. 1 m
Für jeden Biotoptyp ist eine repräsentative, halbquantitative Artenliste zu erstellen (Anlage 3). Die Artenlisten sind für jede unterscheidbare Lokalität zu erstellen, d. h. auch für Gehölzgruppen, Baumreihen und Solitäre. Gehölzreihen und Einzelbäume sind unter Angabe des Artnamens zu kartieren. Das Alter der Einzelbäume ist mit „alt“, „mittel“ und „jung“ einzuschätzen. Gefährdete und geschützte Pflanzenarten sowie Neophytenbestände (ab ca. 1 m
Die abgeschlossenen Kartierungen sind in den Kartier-Schlüssel von Schleswig-Holstein zu übersetzen und ebenfalls AG zu übergeben erforderlich ist außerdem eine ausführliche, digitale, GPS-gestützte Fotodokumentation (ca. 120 Fotos). Bemerkenswerte Örtlichkeiten und Biotoptypen, geschützte, gefährdete und weitere ökologisch bemerkenswerte Tier- und Pflanzenarten, zu erhaltende bzw. zu fördernde Situationen aber auch Negativbeispiele sowie im Rahmen der Erholungsnutzung relevante Strukturen sind zu erfassen. Die digitalen Bilder sind entsprechend der beigefügten Vorgaben zu beschriften (Anlage 6). Fachliche Hinweise zu den einzelnen Fotos sind unter Angabe von Km und Datum sowohl unter den analogen Bildern im Anhang der Langfassung und der Zielkonzeption als auch digital in den IPTC-Daten der einzelnen Bilddatei (u. a. Stichwort) festzuhalten.
Die abgeschlossenen Kartierungen sind in den Kartier-Schlüssel von Schleswig-Holstein zu übersetzen und ebenfalls AG zu übergeben erforderlich ist außerdem eine ausführliche, digitale, GPS-gestützte Fotodokumentation (ca. 120 Fotos). Bemerkenswerte Örtlichkeiten und Biotoptypen, geschützte, gefährdete und weitere ökologisch bemerkenswerte Tier- und Pflanzenarten, zu erhaltende bzw. zu fördernde Situationen aber auch Negativbeispiele sowie im Rahmen der Erholungsnutzung relevante Strukturen sind zu erfassen. Die digitalen Bilder sind entsprechend der beigefügten Vorgaben zu beschriften (Anlage 6). Fachliche Hinweise zu den einzelnen Fotos sind unter Angabe von Km und Datum sowohl unter den analogen Bildern im Anhang der Langfassung und der Zielkonzeption als auch digital in den IPTC-Daten der einzelnen Bilddatei (u. a. Stichwort) festzuhalten.
Die zu bearbeitende Strecke ist durch digitale Schrägluftbildaufnahmen vom Flugzeug/Hubschrauber/Drohne aus mit hoher Auflösung (min. 8 Mio. Pixel) zu dokumentieren und die Lage der fotografierten Situation mittels GPS zu verorten. Die Aufnahmen sind unter Angabe des Objekts, Lage und Datum digital in den IPTC-Daten zu beschreiben (Anlage 6). Dabei ist von ca. 100 Aufnahmen auszugehen. Bei der Erstellung der Schrägluftbildaufnahmen ist so tief wie erlaubt zu fliegen. Die Fluggenehmigung für die Schrägluftbildaufnahmen ist dem AG vor der Befliegung vorzulegen.
Die zu bearbeitende Strecke ist durch digitale Schrägluftbildaufnahmen vom Flugzeug/Hubschrauber/Drohne aus mit hoher Auflösung (min. 8 Mio. Pixel) zu dokumentieren und die Lage der fotografierten Situation mittels GPS zu verorten. Die Aufnahmen sind unter Angabe des Objekts, Lage und Datum digital in den IPTC-Daten zu beschreiben (Anlage 6). Dabei ist von ca. 100 Aufnahmen auszugehen. Bei der Erstellung der Schrägluftbildaufnahmen ist so tief wie erlaubt zu fliegen. Die Fluggenehmigung für die Schrägluftbildaufnahmen ist dem AG vor der Befliegung vorzulegen.
Die beim WSA/ABz abzufragende Lage und Art der Ufersicherungen sind in einem separaten Plan im Bestandsplan Biotoptypen darzustellen (siehe Anlage 5).
Der BfG, dem WSA und dem ABz sind in einem gesonderten Termin (mindestens 8 Stunden) die Kartierergebnisse im Gelände zu erläutern.
Allgemeine Inhalte einer Zielkonzeption:
Die Zielkonzeption gibt die Leitlinie der Entwicklung der im Eigentum der WSV befindlichen Flächen und damit den Orientierungsrahmen für die Unterhaltung im jeweiligen Außenbezirk (ABz) eines Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes (WSA) in den nächsten Jahrzehnten vor.
Die Zielkonzeption gibt die Leitlinie der Entwicklung der im Eigentum der WSV befindlichen Flächen und damit den Orientierungsrahmen für die Unterhaltung im jeweiligen Außenbezirk (ABz) eines Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes (WSA) in den nächsten Jahrzehnten vor.
Unter Berücksichtigung der im WaStrG und WHG formulierten Vorgaben sowie auf der Grundlage der ermittelten Daten, der heutigen und zukünftigen Arbeiten, Aufgaben und Planungen des WSA und des ABz sowie eines bereits vorliegenden Unterhaltungsplanes aus 2008 ist die Zielkonzeption zu entwickeln. Hierbei sind unter Beachtung der Kostenneutralität durch Abweichen von der rein technischen und normierten Gewässerunterhaltung sowie durch Extensivieren der Unterhaltungsfrequenzen ökologisch wertvolle Uferabschnitte langfristig und nachhaltig zu schützen und zu sichern sowie in ökologisch verarmten Bereichen naturnahe Strukturen zu fördern. Die wasserwirtschaftliche Unterhaltung gemäß § 39 WHG wird integriert. Darüber hinaus enthält die Zielkonzeption auch Hinweise und Anregungen zu potenziellen Entwicklungsmaßnahmen, die über die Unterhaltung hinausgehen. Die Berücksichtigung ökologischer Belange erfordert außerdem die Einbeziehung von Flächen außerhalb der WSV-Eigentumsgrenze. Diese Aussagen und Ziele haben jedoch nur empfehlenden, unverbindlichen Charakter und somit auch keinen Einfluss auf die Unterhaltungsarbeiten des WSA/ABz. Ansonsten ist die Zielkonzeption für den unterhaltenden Abz. verbindlich, so dass die Erarbeitung in enger Abstimmung mit dem jeweiligen WSA/ABz erfolgen muss.
Unter Berücksichtigung der im WaStrG und WHG formulierten Vorgaben sowie auf der Grundlage der ermittelten Daten, der heutigen und zukünftigen Arbeiten, Aufgaben und Planungen des WSA und des ABz sowie eines bereits vorliegenden Unterhaltungsplanes aus 2008 ist die Zielkonzeption zu entwickeln. Hierbei sind unter Beachtung der Kostenneutralität durch Abweichen von der rein technischen und normierten Gewässerunterhaltung sowie durch Extensivieren der Unterhaltungsfrequenzen ökologisch wertvolle Uferabschnitte langfristig und nachhaltig zu schützen und zu sichern sowie in ökologisch verarmten Bereichen naturnahe Strukturen zu fördern. Die wasserwirtschaftliche Unterhaltung gemäß § 39 WHG wird integriert. Darüber hinaus enthält die Zielkonzeption auch Hinweise und Anregungen zu potenziellen Entwicklungsmaßnahmen, die über die Unterhaltung hinausgehen. Die Berücksichtigung ökologischer Belange erfordert außerdem die Einbeziehung von Flächen außerhalb der WSV-Eigentumsgrenze. Diese Aussagen und Ziele haben jedoch nur empfehlenden, unverbindlichen Charakter und somit auch keinen Einfluss auf die Unterhaltungsarbeiten des WSA/ABz. Ansonsten ist die Zielkonzeption für den unterhaltenden Abz. verbindlich, so dass die Erarbeitung in enger Abstimmung mit dem jeweiligen WSA/ABz erfolgen muss.
Außerdem ist für die Erarbeitung der Zielkonzeption eine Beteiligung der zuständigen Landesbehörden und ggf. der Vereinigungen vorgesehen.
Dauer: 27 Monate
Bezeichnung des Loses: UP Mittelweser
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Für das im Übersichtslageplan (Anlage 1) dargestellte Bearbeitungsgebiet ist im Zuge einer zweimaligen Begehung (Spätsommer- und Frühjahrsaspekt) eine Biotoptypenkartierung im Maßstab 1:2000 durchzuführen. Das Bearbeitungsgebiet umfasst ca. 710 ha (Anlage 1). Ggf. erforderliche Betretungserlaubnisse sind durch den AN einzuholen. Die erste Kartierung hat im Spätsommer 2020 zu erfolgen.
Für das im Übersichtslageplan (Anlage 1) dargestellte Bearbeitungsgebiet ist im Zuge einer zweimaligen Begehung (Spätsommer- und Frühjahrsaspekt) eine Biotoptypenkartierung im Maßstab 1:2000 durchzuführen. Das Bearbeitungsgebiet umfasst ca. 710 ha (Anlage 1). Ggf. erforderliche Betretungserlaubnisse sind durch den AN einzuholen. Die erste Kartierung hat im Spätsommer 2020 zu erfolgen.
Erforderlich ist außerdem eine ausführliche, digitale, GPS-gestützte Fotodokumentation (ca. 180 Fotos). Bemerkenswerte Örtlichkeiten und Biotoptypen, geschützte, gefährdete und weitere ökologisch bemerkenswerte Tier- und Pflanzenarten, zu erhaltende bzw. zu fördernde Situationen aber auch Negativbeispiele sowie im Rahmen der Erholungsnutzung relevante Strukturen sind zu erfassen. Die digitalen Bilder sind entsprechend der beigefügten Vorgaben zu beschriften (Anlage 6). Fachliche Hinweise zu den einzelnen Fotos sind unter Angabe von Km und Datum sowohl unter den analogen Bildern im Anhang der Langfassung und der Zielkonzeption als auch digital in den IPTC-Daten der einzelnen Bilddatei (u. a. Stichwort) festzuhalten.
Erforderlich ist außerdem eine ausführliche, digitale, GPS-gestützte Fotodokumentation (ca. 180 Fotos). Bemerkenswerte Örtlichkeiten und Biotoptypen, geschützte, gefährdete und weitere ökologisch bemerkenswerte Tier- und Pflanzenarten, zu erhaltende bzw. zu fördernde Situationen aber auch Negativbeispiele sowie im Rahmen der Erholungsnutzung relevante Strukturen sind zu erfassen. Die digitalen Bilder sind entsprechend der beigefügten Vorgaben zu beschriften (Anlage 6). Fachliche Hinweise zu den einzelnen Fotos sind unter Angabe von Km und Datum sowohl unter den analogen Bildern im Anhang der Langfassung und der Zielkonzeption als auch digital in den IPTC-Daten der einzelnen Bilddatei (u. a. Stichwort) festzuhalten.
Die zu bearbeitende Strecke ist durch digitale Schrägluftbildaufnahmen vom Flugzeug/Hubschrauber aus mit hoher Auflösung (min. 8 Mio. Pixel) zu dokumentieren und die Lage der fotografierten Situation mittels GPS zu verorten. Die Aufnahmen sind unter Angabe des Objekts, Lage und Datum digital in den IPTC-Daten zu beschreiben (Anlage 6). Dabei ist von ca. 120 Aufnahmen auszugehen. Bei der Erstellung der Schrägluftbildaufnahmen ist so tief wie erlaubt zu fliegen. Die Fluggenehmigung für die Schrägluftbildaufnahmen ist dem AG vor der Befliegung vorzulegen.
Die zu bearbeitende Strecke ist durch digitale Schrägluftbildaufnahmen vom Flugzeug/Hubschrauber aus mit hoher Auflösung (min. 8 Mio. Pixel) zu dokumentieren und die Lage der fotografierten Situation mittels GPS zu verorten. Die Aufnahmen sind unter Angabe des Objekts, Lage und Datum digital in den IPTC-Daten zu beschreiben (Anlage 6). Dabei ist von ca. 120 Aufnahmen auszugehen. Bei der Erstellung der Schrägluftbildaufnahmen ist so tief wie erlaubt zu fliegen. Die Fluggenehmigung für die Schrägluftbildaufnahmen ist dem AG vor der Befliegung vorzulegen.
Die beim WSA/ABz abzufragende Lage und Art der Ufersicherungen sind in einem separaten Plan, im „Bestandsplan der Biotoptypen" darzustellen (siehe Anlage 5).
Unter Berücksichtigung der im WaStrG und WHG formulierten Vorgaben sowie auf der Grundlage der ermittelten Daten, der heutigen und zukünftigen Arbeiten, Aufgaben und Planungen des WSA und des ABz ist die Zielkonzeption zu entwickeln. Hierbei sind unter Beachtung der Kostenneutralität durch Abweichen von der rein technischen und normierten Gewässerunterhaltung sowie durch Extensivieren der Unterhaltungsfrequenzen ökologisch wertvolle Uferabschnitte langfristig
Unter Berücksichtigung der im WaStrG und WHG formulierten Vorgaben sowie auf der Grundlage der ermittelten Daten, der heutigen und zukünftigen Arbeiten, Aufgaben und Planungen des WSA und des ABz ist die Zielkonzeption zu entwickeln. Hierbei sind unter Beachtung der Kostenneutralität durch Abweichen von der rein technischen und normierten Gewässerunterhaltung sowie durch Extensivieren der Unterhaltungsfrequenzen ökologisch wertvolle Uferabschnitte langfristig
Und nachhaltig zu schützen und zu sichern sowie in ökologisch verarmten Bereichen naturnahe Strukturen zu fördern. Die wasserwirtschaftliche Unterhaltung gemäß § 39 WHG wird integriert.
Darüber hinaus enthält die Zielkonzeption auch Hinweise und Anregungen zu potenziellen Entwicklungsmaßnahmen,
Die über die Unterhaltung hinausgehen. Die Berücksichtigung ökologischer Belange erfordert außerdem die Einbeziehung von Flächen außerhalb der WSV-Eigentumsgrenze.
Diese Aussagen und Ziele haben jedoch nur empfehlenden, unverbindlichen Charakter und somit auch keinen Einfluss auf die Unterhaltungsarbeiten des WSA/ABz. Ansonsten ist die Zielkonzeption für den unterhaltenden Abz verbindlich, so dass die Erarbeitung in enger Abstimmung mit dem jeweiligen WSA/ABz erfolgen muss.
Diese Aussagen und Ziele haben jedoch nur empfehlenden, unverbindlichen Charakter und somit auch keinen Einfluss auf die Unterhaltungsarbeiten des WSA/ABz. Ansonsten ist die Zielkonzeption für den unterhaltenden Abz verbindlich, so dass die Erarbeitung in enger Abstimmung mit dem jeweiligen WSA/ABz erfolgen muss.
Außerdem ist für die Erarbeitung der Zielkonzeption eine Beteiligung der zuständigen Behörden und ggf. der Vereinigungen vorgesehen.
Bezeichnung des Loses: Main-Donau-Kanal
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Anforderungsprofil zur Biotoptypenkartierung (Maßstab 1:2 500) für das im Übersichtslageplan (Anlage 1) dargestellte Bearbeitungsgebiet ist im Zuge einer zweimaligen Begehung (Spätsommer- und Frühjahrsaspekt) eine Biotoptypenkartierung im Maßstab 1:2500 durchzuführen. Das Bearbeitungsgebiet umfasst ca. 800 ha (Anlage 1). Ggf. erforderliche Betretungserlaubnisse sind durch den AN einzuholen. Die erste Kartierung hat im Spätsommer 2020 zu erfolgen.
Anforderungsprofil zur Biotoptypenkartierung (Maßstab 1:2 500) für das im Übersichtslageplan (Anlage 1) dargestellte Bearbeitungsgebiet ist im Zuge einer zweimaligen Begehung (Spätsommer- und Frühjahrsaspekt) eine Biotoptypenkartierung im Maßstab 1:2500 durchzuführen. Das Bearbeitungsgebiet umfasst ca. 800 ha (Anlage 1). Ggf. erforderliche Betretungserlaubnisse sind durch den AN einzuholen. Die erste Kartierung hat im Spätsommer 2020 zu erfolgen.
Unter Berücksichtigung der im WaStrG und WHG formulierten Vorgaben sowie auf der Grundlage der ermittelten Daten, der heutigen und zukünftigen Arbeiten, Aufgaben und Planungen des WSA und des ABz sowie eines bereits vorliegenden Unterhaltungsplanes zur Stauhaltung Riedenburg aus 2000 ist die Zielkonzeption zu entwickeln. Hierbei sind unter Beachtung der Kostenneutralität durch Abweichen von der rein technischen und normierten Gewässerunterhaltung sowie durch Extensivieren der Unterhaltungsfrequenzen ökologisch wertvolle Uferabschnitte langfristig und nachhaltig zu schützen und zu sichern sowie in ökologisch verarmten Bereichen naturnahe Strukturen zu fördern. Die wasserwirtschaftliche Unterhaltung gemäß § 39 WHG wird integriert. Darüber hinaus enthält die Zielkonzeption auch Hinweise und Anregungen zu potenziellen Entwicklungsmaßnahmen, die über die Unterhaltung hinausgehen. Die Berücksichtigung ökologischer Belange erfordert außerdem die Einbeziehung von Flächen außerhalb der WSV-Eigentumsgrenze. Diese Aussagen und Ziele haben jedoch nur empfehlenden, unverbindlichen Charakter und somit auch keinen Einfluss auf die Unterhaltungsarbeiten des WSA/ABz. Ansonsten ist die Zielkonzeption für den unterhaltenden Abz verbindlich, so dass die Erarbeitung in enger Abstimmung mit dem jeweiligen WSA/ABz erfolgen muss.
Unter Berücksichtigung der im WaStrG und WHG formulierten Vorgaben sowie auf der Grundlage der ermittelten Daten, der heutigen und zukünftigen Arbeiten, Aufgaben und Planungen des WSA und des ABz sowie eines bereits vorliegenden Unterhaltungsplanes zur Stauhaltung Riedenburg aus 2000 ist die Zielkonzeption zu entwickeln. Hierbei sind unter Beachtung der Kostenneutralität durch Abweichen von der rein technischen und normierten Gewässerunterhaltung sowie durch Extensivieren der Unterhaltungsfrequenzen ökologisch wertvolle Uferabschnitte langfristig und nachhaltig zu schützen und zu sichern sowie in ökologisch verarmten Bereichen naturnahe Strukturen zu fördern. Die wasserwirtschaftliche Unterhaltung gemäß § 39 WHG wird integriert. Darüber hinaus enthält die Zielkonzeption auch Hinweise und Anregungen zu potenziellen Entwicklungsmaßnahmen, die über die Unterhaltung hinausgehen. Die Berücksichtigung ökologischer Belange erfordert außerdem die Einbeziehung von Flächen außerhalb der WSV-Eigentumsgrenze. Diese Aussagen und Ziele haben jedoch nur empfehlenden, unverbindlichen Charakter und somit auch keinen Einfluss auf die Unterhaltungsarbeiten des WSA/ABz. Ansonsten ist die Zielkonzeption für den unterhaltenden Abz verbindlich, so dass die Erarbeitung in enger Abstimmung mit dem jeweiligen WSA/ABz erfolgen muss.
Bezeichnung des Loses: UP Donau
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Anforderungsprofil zur Biotoptypenkartierung (Maßstab 1:5 000) für das im Übersichtslageplan (Anlage 1) dargestellte Bearbeitungsgebiet ist im Zuge einer
Zweimaligen Begehung (Spätsommer- und Frühjahrsaspekt) eine Biotoptypenkartierung im Maßstab 1:5000 durchzuführen. Das Bearbeitungsgebiet umfasst ca. 158 ha (Stauhaltung Jochenstein) bzw. 504 ha (Stauhaltung Kachlet) (Anlage 1). Ggf. erforderliche Betretungserlaubnisse sind durch den AN einzuholen. Die erste Kartierung hat im Spätsommer 2020 zu erfolgen.
Zweimaligen Begehung (Spätsommer- und Frühjahrsaspekt) eine Biotoptypenkartierung im Maßstab 1:5000 durchzuführen. Das Bearbeitungsgebiet umfasst ca. 158 ha (Stauhaltung Jochenstein) bzw. 504 ha (Stauhaltung Kachlet) (Anlage 1). Ggf. erforderliche Betretungserlaubnisse sind durch den AN einzuholen. Die erste Kartierung hat im Spätsommer 2020 zu erfolgen.
Erforderlich ist außerdem eine ausführliche, digitale, GPS-gestützte Fotodokumentation (ca. 140 Fotos). Bemerkenswerte Örtlichkeiten und Biotoptypen, geschützte, gefährdete und weitere ökologisch bemerkenswerte Tier- und Pflanzenarten, zu erhaltende bzw. zu fördernde Situationen aber auch Negativbeispiele sowie im Rahmen der Erholungsnutzung relevante Strukturen sind zu erfassen. Die digitalen Bilder sind entsprechend der beigefügten Vorgaben zu beschriften (Anlage 6). Fachliche Hinweise zu den einzelnen Fotos sind unter Angabe von Km und Datum sowohl unter den analogen Bildern im Anhang der Langfassung und der Zielkonzeption als auch digital in den IPTC-Daten der einzelnen Bilddatei (u. a. Stichwort) festzuhalten.
Erforderlich ist außerdem eine ausführliche, digitale, GPS-gestützte Fotodokumentation (ca. 140 Fotos). Bemerkenswerte Örtlichkeiten und Biotoptypen, geschützte, gefährdete und weitere ökologisch bemerkenswerte Tier- und Pflanzenarten, zu erhaltende bzw. zu fördernde Situationen aber auch Negativbeispiele sowie im Rahmen der Erholungsnutzung relevante Strukturen sind zu erfassen. Die digitalen Bilder sind entsprechend der beigefügten Vorgaben zu beschriften (Anlage 6). Fachliche Hinweise zu den einzelnen Fotos sind unter Angabe von Km und Datum sowohl unter den analogen Bildern im Anhang der Langfassung und der Zielkonzeption als auch digital in den IPTC-Daten der einzelnen Bilddatei (u. a. Stichwort) festzuhalten.
Die zu bearbeitende Strecke ist durch digitale Schrägluftbildaufnahmen vom Flugzeug/Hubschrauber aus mit hoher Auflösung (min. 8 Mio. Pixel) zu dokumentieren und die Lage der fotografierten Situation mittels GPS zu verorten. Die Aufnahmen sind unter Angabe des Objekts, Lage und Datum digital in den IPTC-Daten zu beschreiben (Anlage 6). Dabei ist von ca. 100 Aufnahmen auszugehen. Bei der Erstellung der Schrägluftbildaufnahmen ist so tief wie erlaubt zu fliegen. Die Fluggenehmigung für die Schrägluftbildaufnahmen ist dem AG vor der Befliegung vorzulegen.
Die zu bearbeitende Strecke ist durch digitale Schrägluftbildaufnahmen vom Flugzeug/Hubschrauber aus mit hoher Auflösung (min. 8 Mio. Pixel) zu dokumentieren und die Lage der fotografierten Situation mittels GPS zu verorten. Die Aufnahmen sind unter Angabe des Objekts, Lage und Datum digital in den IPTC-Daten zu beschreiben (Anlage 6). Dabei ist von ca. 100 Aufnahmen auszugehen. Bei der Erstellung der Schrägluftbildaufnahmen ist so tief wie erlaubt zu fliegen. Die Fluggenehmigung für die Schrägluftbildaufnahmen ist dem AG vor der Befliegung vorzulegen.
Darüber hinaus enthält die Zielkonzeption auch Hinweise und Anregungen zu potenziellen Entwicklungsmaßnahmen, die über die Unterhaltung hinausgehen. Die Berücksichtigung ökologischer Belange erfordert außerdem die Einbeziehung von Flächen außerhalb der WSV-Eigentumsgrenze.
Darüber hinaus enthält die Zielkonzeption auch Hinweise und Anregungen zu potenziellen Entwicklungsmaßnahmen, die über die Unterhaltung hinausgehen. Die Berücksichtigung ökologischer Belange erfordert außerdem die Einbeziehung von Flächen außerhalb der WSV-Eigentumsgrenze.
Dauer: 28 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Bereich Pinnau u. a.
Bereich Mittelweser u.a.
Bereich Main-Donau-Kanal u.a.
Bereich Donau u. a.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Angaben zur Eintragung in das Berufsregister;
— Erklärung, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat;
— Nachweise über die berufliche Befähigung des Bewerbers (Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug);
— Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB (im Vordruck Eigenerklärung zur Eignung enthalten).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung/eine Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von jeweils mindestens 1 500 000,00 EUR für Personen und sonstige Schäden nachgewiesen bzw. im Auftragsfall vor Zuschlagserteilung abgeschlossen wird.
— Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen…
… Geschäftsjahren, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
… Geschäftsjahren über den konkreten, in der Bekanntmachung definierten Tätigkeitsbereich des Auftrags, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.
— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.
— Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens.
— Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-07-06 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-05-04 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2020/S 066-157366 (2020-03-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Ansprüche an Bundeswasserstraßen haben sich gewandelt. Neben der Bedeutung für die Schifffahrt ist das Gewässer einschließlich der angrenzenden Auen als Lebensraum verstärkt in den Vordergrund getreten, wodurch sich auch die Anforderungen an die Unterhaltung geändert haben. Schritt für Schritt sind durch die Novellierungen des Bundesnaturschutzgesetzes, die Einführung von EU-Richtlinien wie die FFH-Richtlinie oder die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), die Beachtung des besonderen Artenschutzes sowie die Zuständigkeit für die wasserwirtschaftliche Unterhaltung die Ansprüche an die Berücksichtigung ökologischer Belange bei der Unterhaltung einer Wasserstraße gestiegen. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, nutzt die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) den von der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) entwickelten und bundesweit erprobten Unterhaltungsplan.
Die zur Vergabe anstehenden 4 Unterhaltungspläne (UP) teilen sich in einer geographischen Abfolge
Von Nord nach Süd in folgende LOSE auf (s. a. Inhaltsverzeichnis auf Seite 2):
— Los A: UP Pinnau (Km 0,00 – Km 19,50);
— Los B: UP Mittelweser mit 3 Abschnitten: Stauhaltung Schlüsselburg (Weser-Km 223,20 –228,90) und Schleusenkanal Petershagen (Kanal-Km 6,00 – 8,00); Wehrarm Schlüsselburg (Weser-
Km 230,90 – 239,00) und Stauhaltung Landesbergen (Weser-Km 246,00 – 250,00);
— Los C: UP Main-Donau-Kanal, (Stauhaltung Riedenburg Km 135,00 – Km 151,00);
— Los D: UP Donau in 2 Abschnitten: Stauhaltung Jochenstein (Km 2203,20 bis 2230,60) sowie Stauhaltung Kachlet (Km 2230,60 bis 2257,00).
Für die UP sind auf der Basis von aktuell durchzuführenden Biotoptypenkartierungen sowie zu recherchierender vorhandener Daten und Unterlagen Ziele und Anweisungen in enger Zusammenarbeit mit der BfG sowie dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) und dem Außenbezirk
(ABz) zu erarbeiten. Die Inhalte des Unterhaltungsplans sind in sieben thematischen Karten und einem Erläuterungsbericht darzustellen. Die Pläne sind mit GIS-Software zu erstellen. Der Erläuterungsbericht zur Biotoptypenkartierung gliedert sich in eine Langfassung und in eine Kurzfassung. Die Kurzfassung findet sich wieder im Endbericht zum UP, dessen Inhalte von der BfG als Auftraggeber (AG) endbearbeitet werden.
Die Ansprüche an Bundeswasserstraßen haben sich gewandelt. Neben der Bedeutung für die Schifffahrt ist das Gewässer einschließlich der angrenzenden Auen als Lebensraum verstärkt in den Vordergrund getreten, wodurch sich auch die Anforderungen an die Unterhaltung geändert haben. Schritt für Schritt sind durch die Novellierungen des Bundesnaturschutzgesetzes, die Einführung von EU-Richtlinien wie die FFH-Richtlinie oder die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), die Beachtung des besonderen Artenschutzes sowie die Zuständigkeit für die wasserwirtschaftliche Unterhaltung die Ansprüche an die Berücksichtigung ökologischer Belange bei der Unterhaltung einer Wasserstraße gestiegen. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, nutzt die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) den von der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) entwickelten und bundesweit erprobten Unterhaltungsplan.
Die zur Vergabe anstehenden 4 Unterhaltungspläne (UP) teilen sich in einer geographischen Abfolge
Von Nord nach Süd in folgende LOSE auf (s. a. Inhaltsverzeichnis auf Seite 2):
— Los A: UP Pinnau (Km 0,00 – Km 19,50);
— Los B: UP Mittelweser mit 3 Abschnitten: Stauhaltung Schlüsselburg (Weser-Km 223,20 –228,90) und Schleusenkanal Petershagen (Kanal-Km 6,00 – 8,00); Wehrarm Schlüsselburg (Weser-
Km 230,90 – 239,00) und Stauhaltung Landesbergen (Weser-Km 246,00 – 250,00);
— Los C: UP Main-Donau-Kanal, (Stauhaltung Riedenburg Km 135,00 – Km 151,00);
— Los D: UP Donau in 2 Abschnitten: Stauhaltung Jochenstein (Km 2203,20 bis 2230,60) sowie Stauhaltung Kachlet (Km 2230,60 bis 2257,00).
Für die UP sind auf der Basis von aktuell durchzuführenden Biotoptypenkartierungen sowie zu recherchierender vorhandener Daten und Unterlagen Ziele und Anweisungen in enger Zusammenarbeit mit der BfG sowie dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) und dem Außenbezirk
(ABz) zu erarbeiten. Die Inhalte des Unterhaltungsplans sind in sieben thematischen Karten und einem Erläuterungsbericht darzustellen. Die Pläne sind mit GIS-Software zu erstellen. Der Erläuterungsbericht zur Biotoptypenkartierung gliedert sich in eine Langfassung und in eine Kurzfassung. Die Kurzfassung findet sich wieder im Endbericht zum UP, dessen Inhalte von der BfG als Auftraggeber (AG) endbearbeitet werden.
Gesamtwert des Auftrags: 298 516 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Von Nord nach Süd in folgende LOSE auf (s. a. Inhaltsverzeichnis auf Seite 2):
— Los B: UP Mittelweser mit 3 Abschnitten: Stauhaltung Schlüsselburg (Weser-Km 223,20 –228,90) und Schleusenkanal Petershagen (Kanal-Km 6,00 – 8,00); Wehrarm Schlüsselburg (Weser-
Km 230,90 – 239,00) und Stauhaltung Landesbergen (Weser-Km 246,00 – 250,00);
— Los C: UP Main-Donau-Kanal, (Stauhaltung Riedenburg Km 135,00 – Km 151,00);
Für die UP sind auf der Basis von aktuell durchzuführenden Biotoptypenkartierungen sowie zu recherchierender vorhandener Daten und Unterlagen Ziele und Anweisungen in enger Zusammenarbeit mit der BfG sowie dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) und dem Außenbezirk
Für die UP sind auf der Basis von aktuell durchzuführenden Biotoptypenkartierungen sowie zu recherchierender vorhandener Daten und Unterlagen Ziele und Anweisungen in enger Zusammenarbeit mit der BfG sowie dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) und dem Außenbezirk
(ABz) zu erarbeiten. Die Inhalte des Unterhaltungsplans sind in sieben thematischen Karten und einem Erläuterungsbericht darzustellen. Die Pläne sind mit GIS-Software zu erstellen. Der Erläuterungsbericht zur Biotoptypenkartierung gliedert sich in eine Langfassung und in eine Kurzfassung. Die Kurzfassung findet sich wieder im Endbericht zum UP, dessen Inhalte von der BfG als Auftraggeber (AG) endbearbeitet werden.
(ABz) zu erarbeiten. Die Inhalte des Unterhaltungsplans sind in sieben thematischen Karten und einem Erläuterungsbericht darzustellen. Die Pläne sind mit GIS-Software zu erstellen. Der Erläuterungsbericht zur Biotoptypenkartierung gliedert sich in eine Langfassung und in eine Kurzfassung. Die Kurzfassung findet sich wieder im Endbericht zum UP, dessen Inhalte von der BfG als Auftraggeber (AG) endbearbeitet werden.
Für das im Übersichtslageplan (Anlage 1) dargestellte Bearbeitungsgebiet ist im Zuge einer zweimaligen Begehung (Frühjahrs- und Spätsommeraspekt) eine Biotoptypenkartierung im Maßstab
1:2000 durchzuführen. Das Bearbeitungsgebiet umfasst ca. 400 ha (Anlage 1). Ggf. erforderliche Betretungserlaubnisse sind durch den AN einzuholen. Die erste Kartierung hat im Spätsommer
2020 zu erfolgen.
Für jeden Biotoptyp ist eine repräsentative, halbquantitative Artenliste zu erstellen (Anlage 3). Die Artenlisten sind für jede unterscheidbare Lokalität zu erstellen, d. h. auch für Gehölzgruppen,
Baumreihen und Solitäre. Gehölzreihen und Einzelbäume sind unter Angabe des Artnamens zu kartieren. Das Alter der Einzelbäume ist mit „alt“, „mittel“ und „jung“ einzuschätzen. Gefährdete und geschützte Pflanzenarten sowie Neophytenbestände (ab ca. 1 m
Baumreihen und Solitäre. Gehölzreihen und Einzelbäume sind unter Angabe des Artnamens zu kartieren. Das Alter der Einzelbäume ist mit „alt“, „mittel“ und „jung“ einzuschätzen. Gefährdete und geschützte Pflanzenarten sowie Neophytenbestände (ab ca. 1 m
Die abgeschlossenen Kartierungen sind in den Kartier-Schlüssel von Schleswig-Holstein zu übersetzen und ebenfalls AG zu übergeben erforderlich ist außerdem eine ausführliche, digitale, GPS-gestützte Fotodokumentation (ca. 120 Fotos). Bemerkenswerte Örtlichkeiten und Biotoptypen, geschützte, gefährdete und weitere ökologisch bemerkenswerte Tier- und Pflanzenarten, zu erhaltende bzw. zu fördernde Situationen aber auch Negativbeispiele sowie im Rahmen der Erholungsnutzung relevante Strukturen sind zu erfassen. Die digitalen Bilder sind entsprechend der beigefügten Vorgaben zu beschriften (Anlage 6). Fachliche Hinweise zu den einzelnen Fotos sind unter Angabe von Km und Datum sowohl unter den analogen Bildern im Anhang der Langfassung
Die abgeschlossenen Kartierungen sind in den Kartier-Schlüssel von Schleswig-Holstein zu übersetzen und ebenfalls AG zu übergeben erforderlich ist außerdem eine ausführliche, digitale, GPS-gestützte Fotodokumentation (ca. 120 Fotos). Bemerkenswerte Örtlichkeiten und Biotoptypen, geschützte, gefährdete und weitere ökologisch bemerkenswerte Tier- und Pflanzenarten, zu erhaltende bzw. zu fördernde Situationen aber auch Negativbeispiele sowie im Rahmen der Erholungsnutzung relevante Strukturen sind zu erfassen. Die digitalen Bilder sind entsprechend der beigefügten Vorgaben zu beschriften (Anlage 6). Fachliche Hinweise zu den einzelnen Fotos sind unter Angabe von Km und Datum sowohl unter den analogen Bildern im Anhang der Langfassung
Und der Zielkonzeption als auch digital in den IPTC-Daten der einzelnen Bilddatei (u. a. Stichwort) festzuhalten.
Die Zielkonzeption gibt die Leitlinie der Entwicklung der im Eigentum der WSV befindlichen Flächen und damit den Orientierungsrahmen für die Unterhaltung im jeweiligen Außenbezirk (ABz)
Eines Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes (WSA) in den nächsten Jahrzehnten vor.
Unter Berücksichtigung der im WaStrG und WHG formulierten Vorgaben sowie auf der Grundlage der ermittelten Daten, der heutigen und zukünftigen Arbeiten, Aufgaben und Planungen des WSA und des ABz sowie eines bereits vorliegenden Unterhaltungsplanes aus 2008 ist die Zielkonzeption zu entwickeln. Hierbei sind unter Beachtung der Kostenneutralität durch Abweichen von der rein Technischen und normierten Gewässerunterhaltung sowie durch Extensivieren der Unterhaltungsfrequenzen ökologisch wertvolle Uferabschnitte langfristig und nachhaltig zu schützen und zu sichern sowie in ökologisch verarmten Bereichen naturnahe Strukturen zu fördern. Die wasserwirtschaftliche Unterhaltung gemäß § 39 WHG wird integriert. Darüber hinaus enthält die Zielkonzeption auch Hinweise und Anregungen zu potenziellen Entwicklungsmaßnahmen, die über die Unterhaltung hinausgehen. Die Berücksichtigung ökologischer Belange erfordert außerdem die Einbeziehung von Flächen außerhalb der WSV-Eigentumsgrenze. Diese Aussagen und Ziele haben jedoch nur empfehlenden, unverbindlichen Charakter und somit auch keinen Einfluss auf die Unterhaltungsarbeiten des WSA/ABz. Ansonsten ist die Zielkonzeption für den unterhaltenden Abz verbindlich, so dass die Erarbeitung in enger Abstimmung mit dem jeweiligen WSA/ABz erfolgen muss.
Unter Berücksichtigung der im WaStrG und WHG formulierten Vorgaben sowie auf der Grundlage der ermittelten Daten, der heutigen und zukünftigen Arbeiten, Aufgaben und Planungen des WSA und des ABz sowie eines bereits vorliegenden Unterhaltungsplanes aus 2008 ist die Zielkonzeption zu entwickeln. Hierbei sind unter Beachtung der Kostenneutralität durch Abweichen von der rein Technischen und normierten Gewässerunterhaltung sowie durch Extensivieren der Unterhaltungsfrequenzen ökologisch wertvolle Uferabschnitte langfristig und nachhaltig zu schützen und zu sichern sowie in ökologisch verarmten Bereichen naturnahe Strukturen zu fördern. Die wasserwirtschaftliche Unterhaltung gemäß § 39 WHG wird integriert. Darüber hinaus enthält die Zielkonzeption auch Hinweise und Anregungen zu potenziellen Entwicklungsmaßnahmen, die über die Unterhaltung hinausgehen. Die Berücksichtigung ökologischer Belange erfordert außerdem die Einbeziehung von Flächen außerhalb der WSV-Eigentumsgrenze. Diese Aussagen und Ziele haben jedoch nur empfehlenden, unverbindlichen Charakter und somit auch keinen Einfluss auf die Unterhaltungsarbeiten des WSA/ABz. Ansonsten ist die Zielkonzeption für den unterhaltenden Abz verbindlich, so dass die Erarbeitung in enger Abstimmung mit dem jeweiligen WSA/ABz erfolgen muss.
Für das im Übersichtslageplan (Anlage 1) dargestellte Bearbeitungsgebiet ist im Zuge einer zweimaligen Begehung (Spätsommer- und Frühjahrsaspekt) eine Biotoptypenkartierung im Maßstab
1:2000 durchzuführen. Das Bearbeitungsgebiet umfasst ca. 710 ha (Anlage 1). Ggf. erforderliche Betretungserlaubnisse sind durch den AN einzuholen. Die erste Kartierung hat im Spätsommer
Erforderlich ist außerdem eine ausführliche, digitale, GPS-gestützte Fotodokumentation (ca. 180 Fotos). Bemerkenswerte Örtlichkeiten und Biotoptypen, geschützte, gefährdete und weitere ökologisch bemerkenswerte Tier- und Pflanzenarten, zu erhaltende bzw. zu fördernde Situationen aber auch Negativbeispiele sowie im Rahmen der Erholungsnutzung relevante Strukturen sind zu erfassen. Die digitalen Bilder sind entsprechend der beigefügten Vorgaben zu beschriften (Anlage 6). Fachliche Hinweise zu den einzelnen Fotos sind unter Angabe von Km und Datum sowohl unter den analogen Bildern im Anhang der Langfassung und der Zielkonzeption als auch digital in den IPTC-Daten der einzelnen Bilddatei (u. a. Stichwort) festzuhalten.
Erforderlich ist außerdem eine ausführliche, digitale, GPS-gestützte Fotodokumentation (ca. 180 Fotos). Bemerkenswerte Örtlichkeiten und Biotoptypen, geschützte, gefährdete und weitere ökologisch bemerkenswerte Tier- und Pflanzenarten, zu erhaltende bzw. zu fördernde Situationen aber auch Negativbeispiele sowie im Rahmen der Erholungsnutzung relevante Strukturen sind zu erfassen. Die digitalen Bilder sind entsprechend der beigefügten Vorgaben zu beschriften (Anlage 6). Fachliche Hinweise zu den einzelnen Fotos sind unter Angabe von Km und Datum sowohl unter den analogen Bildern im Anhang der Langfassung und der Zielkonzeption als auch digital in den IPTC-Daten der einzelnen Bilddatei (u. a. Stichwort) festzuhalten.
Die beim WSA/ABz abzufragende Lage und Art der Ufersicherungen sind in einem separaten Plan, im „Bestandsplan der Biotoptypen“ darzustellen (siehe Anlage 5).
Unter Berücksichtigung der im WaStrG und WHG formulierten Vorgaben sowie auf der Grundlage der ermittelten Daten, der heutigen und zukünftigen Arbeiten, Aufgaben und Planungen des WSA und des ABz ist die Zielkonzeption zu entwickeln. Hierbei sind unter Beachtung der Kostenneutralität durch Abweichen von der rein technischen und normierten Gewässerunterhaltung sowie durch Extensivieren der Unterhaltungsfrequenzen ökologisch wertvolle Uferabschnitte langfristig und nachhaltig zu schützen und zu sichern sowie in ökologisch verarmten Bereichen naturnahe
Unter Berücksichtigung der im WaStrG und WHG formulierten Vorgaben sowie auf der Grundlage der ermittelten Daten, der heutigen und zukünftigen Arbeiten, Aufgaben und Planungen des WSA und des ABz ist die Zielkonzeption zu entwickeln. Hierbei sind unter Beachtung der Kostenneutralität durch Abweichen von der rein technischen und normierten Gewässerunterhaltung sowie durch Extensivieren der Unterhaltungsfrequenzen ökologisch wertvolle Uferabschnitte langfristig und nachhaltig zu schützen und zu sichern sowie in ökologisch verarmten Bereichen naturnahe
Strukturen zu fördern. Die wasserwirtschaftliche Unterhaltung gemäß § 39 WHG wird integriert.
Darüber hinaus enthält die Zielkonzeption auch Hinweise und Anregungen zu potenziellen Entwicklungsmaßnahmen, die über die Unterhaltung hinausgehen. Die Berücksichtigung ökologischer
Belange erfordert außerdem die Einbeziehung von Flächen außerhalb der WSV-Eigentumsgrenze.
Anforderungsprofil zur Biotoptypenkartierung (Maßstab 1:2 500)
1:2500 durchzuführen. Das Bearbeitungsgebiet umfasst ca. 800 ha (Anlage 1). Ggf. erforderliche Betretungserlaubnisse sind durch den AN einzuholen. Die erste Kartierung hat im Spätsommer
Die Kartierung ist mit dem Biotoptypenschlüssel der Bundesanstalt für Gewässerkunde (Anlage 2) durchzuführen. Ggf. erforderliche Ergänzungen sind erwünscht und mit dem AG Abzustimmen.
Baumreihen und Solitäre. Gehölzreihen und Einzelbäume sind unter Angabe des Artnamens zu kartieren. Das Alter der Einzelbäume ist mit „alt“, „mittel“ und „jung“ Einzuschätzen. Gefährdete und geschützte Pflanzenarten sowie Neophytenbestände (ab ca. 1 m
Baumreihen und Solitäre. Gehölzreihen und Einzelbäume sind unter Angabe des Artnamens zu kartieren. Das Alter der Einzelbäume ist mit „alt“, „mittel“ und „jung“ Einzuschätzen. Gefährdete und geschützte Pflanzenarten sowie Neophytenbestände (ab ca. 1 m
Unter Berücksichtigung der im WaStrG und WHG formulierten Vorgaben sowie auf der Grundlage der ermittelten Daten, der heutigen und zukünftigen Arbeiten, Aufgaben und Planungen des WSA
Und des ABz sowie eines bereits vorliegenden Unterhaltungsplanes zur Stauhaltung Riedenburg aus 2000 ist die Zielkonzeption zu entwickeln. Hierbei sind unter Beachtung der Kostenneutralität
Durch Abweichen von der rein technischen und normierten Gewässerunterhaltung sowie durch Extensivieren der Unterhaltungsfrequenzen ökologisch wertvolle Uferabschnitte langfristig und nachhaltig zu schützen und zu sichern sowie in ökologisch verarmten Bereichen naturnahe Strukturen zu fördern. Die wasserwirtschaftliche Unterhaltung gemäß § 39 WHG wird integriert. Darüber hinaus Enthält die Zielkonzeption auch Hinweise und Anregungen zu potenziellen Entwicklungsmaßnahmen, die über die Unterhaltung hinausgehen. Die Berücksichtigung ökologischer Belange erfordert Außerdem die Einbeziehung von Flächen außerhalb der WSV-Eigentumsgrenze. Diese Aussagen und Ziele haben jedoch nur empfehlenden, unverbindlichen Charakter und somit auch keinen Einfluss auf die Unterhaltungsarbeiten des WSA/ABz. Ansonsten ist die Zielkonzeption für den unterhaltenden Abz verbindlich, so dass die Erarbeitung in enger Abstimmung mit dem jeweiligen WSA/ABz erfolgen muss.
Durch Abweichen von der rein technischen und normierten Gewässerunterhaltung sowie durch Extensivieren der Unterhaltungsfrequenzen ökologisch wertvolle Uferabschnitte langfristig und nachhaltig zu schützen und zu sichern sowie in ökologisch verarmten Bereichen naturnahe Strukturen zu fördern. Die wasserwirtschaftliche Unterhaltung gemäß § 39 WHG wird integriert. Darüber hinaus Enthält die Zielkonzeption auch Hinweise und Anregungen zu potenziellen Entwicklungsmaßnahmen, die über die Unterhaltung hinausgehen. Die Berücksichtigung ökologischer Belange erfordert Außerdem die Einbeziehung von Flächen außerhalb der WSV-Eigentumsgrenze. Diese Aussagen und Ziele haben jedoch nur empfehlenden, unverbindlichen Charakter und somit auch keinen Einfluss auf die Unterhaltungsarbeiten des WSA/ABz. Ansonsten ist die Zielkonzeption für den unterhaltenden Abz verbindlich, so dass die Erarbeitung in enger Abstimmung mit dem jeweiligen WSA/ABz erfolgen muss.
Anforderungsprofil zur Biotoptypenkartierung (Maßstab 1:5 000) für das im Übersichtslageplan (Anlage 1) dargestellte Bearbeitungsgebiet ist im Zuge einer Zweimaligen Begehung (Spätsommer- und Frühjahrsaspekt) eine Biotoptypenkartierung im Maßstab 1:5000 durchzuführen. Das Bearbeitungsgebiet umfasst ca. 158 ha (Stauhaltung Jochenstein) bzw. 504 ha (Stauhaltung Kachlet) (Anlage 1). Ggf. erforderliche Betretungserlaubnisse sind durch den AN einzuholen. Die erste Kartierung hat im Spätsommer 2020 zu erfolgen.
Anforderungsprofil zur Biotoptypenkartierung (Maßstab 1:5 000) für das im Übersichtslageplan (Anlage 1) dargestellte Bearbeitungsgebiet ist im Zuge einer Zweimaligen Begehung (Spätsommer- und Frühjahrsaspekt) eine Biotoptypenkartierung im Maßstab 1:5000 durchzuführen. Das Bearbeitungsgebiet umfasst ca. 158 ha (Stauhaltung Jochenstein) bzw. 504 ha (Stauhaltung Kachlet) (Anlage 1). Ggf. erforderliche Betretungserlaubnisse sind durch den AN einzuholen. Die erste Kartierung hat im Spätsommer 2020 zu erfolgen.
Der BfG, dem WSA und dem ABz sind in einem gesonderten Termin (mindestens 8 Stunden) Die Kartierergebnisse im Gelände zu erläutern.
Und des ABz ist die Zielkonzeption zu entwickeln. Hierbei sind unter Beachtung der Kostenneutralität durch Abweichen von der rein technischen und normierten Gewässerunterhaltung sowie
Durch Extensivieren der Unterhaltungsfrequenzen ökologisch wertvolle Uferabschnitte langfristig und nachhaltig zu schützen und zu sichern sowie in ökologisch verarmten Bereichen naturnahe
Diese Aussagen und Ziele haben jedoch nur empfehlenden, unverbindlichen Charakter und somit Auch keinen Einfluss auf die Unterhaltungsarbeiten des WSA/ABz. Ansonsten ist die Zielkonzeption für den unterhaltenden Abz verbindlich, so dass die Erarbeitung in enger Abstimmung mit dem jeweiligen WSA/ABz erfolgen muss.
Diese Aussagen und Ziele haben jedoch nur empfehlenden, unverbindlichen Charakter und somit Auch keinen Einfluss auf die Unterhaltungsarbeiten des WSA/ABz. Ansonsten ist die Zielkonzeption für den unterhaltenden Abz verbindlich, so dass die Erarbeitung in enger Abstimmung mit dem jeweiligen WSA/ABz erfolgen muss.
Außerdem ist für die Erarbeitung der Zielkonzeption eine Beteiligung der zuständigen Behörden Und ggf. der Vereinigungen vorgesehen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Bereich Pinnau u.a.
Bereich Mittelweser u. a.
Bereich Main-Donau-Kanal u. a.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Berufserfahrung der vorgesehenen Mitarbeiter und Projektleiter mit vergleichbaren Projekten in Größe und Umfang
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Berufserfahrung der vorgesehenen Mitarbeiter mit Unterhaltungs- oder Entwicklungsplänen an Wasserstraßen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Preis (Gewichtung): 30
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-06-10 📅
Name: Planungsbüro Koenzen -Wasser und Landschaft
Postort: Hilden
Land: Deutschland 🇩🇪 Mettmann
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Name: WWK Weil Winterkamp Knopp Partnerschaft für Umweltplanung
Postort: Warendorf
Land: Warendorf
🏙️
Name: Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
Postort: Koblenz
Land: Koblenz, Kreisfreie Stadt
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
2
3
Quelle: OJS 2020/S 123-302195 (2020-06-26)