Erstellung von Fachgutachten zur verkehrlich-schifffahrtspolizeilichen Risikoanalyse der im Rahmen der Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans der deutschen AWZ der Nordsee festzulegenden Gebiete

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie

Analyse der Ist-Situation des Schiffsverkehrs einschließlich der dahin führenden Entwicklung und eines möglichen Ausblicks.
Auswertung möglicher Auswirkungen einer Bebauung der zu untersuchenden Gebiete mit Offshore-Anlagen auf die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs, einschließlich der Untersuchung und Bewertung der damit verbundenen Risiken.
Berechnung der Kollisionswiederholungsrate (mit und ohne Berücksichtigung zusätzlicher Minimierungsmaßnahmen) für die betrachteten Gebiete zum Zeitpunkt der Bebauung.
Die Untersuchungen sollen auf möglichst aktuellen Daten zu Schiffsbewegungen beruhen und zudem in Form von Szenarien mögliche künftige Entwicklungen aufzeigen.
Die Arbeiten werden in die folgenden Arbeitspakete untergliedert:
— AP 1: Verkehrsanalyse;
— AP 2: Vertiefte Risikoanalyse auf Grundlage der Verkehrsanalyse;
— AP 3: Routenführungsmaßnahmen;
— AP 4: Adhoc Untersuchungen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-20.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-05-20 Auftragsbekanntmachung
2020-07-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-05-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Risiko- und Gefahrenabschätzung im Bau
Referenznummer: 0800Z12-1114/002/875
Kurze Beschreibung:
Analyse der Ist-Situation des Schiffsverkehrs einschließlich der dahin führenden Entwicklung und eines möglichen Ausblicks. Auswertung möglicher Auswirkungen einer Bebauung der zu untersuchenden Gebiete mit Offshore-Anlagen auf die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs, einschließlich der Untersuchung und Bewertung der damit verbundenen Risiken. Berechnung der Kollisionswiederholungsrate (mit und ohne Berücksichtigung zusätzlicher Minimierungsmaßnahmen) für die betrachteten Gebiete zum Zeitpunkt der Bebauung. Die Untersuchungen sollen auf möglichst aktuellen Daten zu Schiffsbewegungen beruhen und zudem in Form von Szenarien mögliche künftige Entwicklungen aufzeigen. Die Arbeiten werden in die folgenden Arbeitspakete untergliedert: — AP 1: Verkehrsanalyse; — AP 2: Vertiefte Risikoanalyse auf Grundlage der Verkehrsanalyse; — AP 3: Routenführungsmaßnahmen; — AP 4: Adhoc Untersuchungen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Risiko- und Gefahrenabschätzung im Bau 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Beratung im Bereich Infrastrukturen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Postanschrift: Bernhard-Nocht-Straße 78
Postleitzahl: 20359
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.bsh.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@bsh.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=323155 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=323155 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-05-20 📅
Einreichungsfrist: 2020-06-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-05-25 📅
Datum des Beginns: 2020-06-30 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 100-240938
ABl. S-Ausgabe: 100
Zusätzliche Informationen
„Zur Qualifikation Einzureichende Unterlagen im Vergabeverfahren“: Bei den sich aus den in den Teilnahmebedingungen (Abschnitt III) ergebenden Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führt. Daher sind zu allen Punkten Angaben vom Wirtschaftsteilnehmer zu machen. Bitte beachten Sie dies bei der Angebotsabgabe mit der erforderlichen Sorgfalt. Zu den Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen sind vom Wirtschaftsteilnehmer zunächst nur Eigenerklärungen zu den geforderten Aussagen abzugeben, sofern nichts anderes gefordert wird. Fehlende Angaben und Eigenerklärungen führen zum Ausschluss des Bieters. Die in der Eigenerklärung gemachten Angaben können vom Auftraggeber – soweit nicht bereits durch Präqualifikation der Nachweis erbracht wurde – durch Nachforderung der entsprechenden Unterlagen, wie Zertifikaten, Zulassungen und ähnlichem überprüft werden. Auf Nachforderung sind die nachgeforderten Unterlagen binnen der mit Nachforderung genannten angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht die Frist, ohne dass die nachgeforderten unterlagen vollständig beim Auftraggeber vorliegen, führt dies zum Ausschluss des Bieters. Die Erfüllung einiger Eignungskriterien kann ggf. in Form eines zum CPV-Code des Auftragsgegenstandes passenden Präqualifizierungscodes des jeweiligen Präqualifikationssystems (PQ; z. B. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de, https://www.pq-verein.de/) abhängig vom Inhalt der jeweiligen Präqualifikation des Wirtschaftsteilnehmers nachgewiesen werden. „Mit dem Angebot vorzulegen“: — Eigenerklärung Eignung; — Angebotsschreiben; — Vertrag; — Ergänzung der Leistungen anderer Unternehmer um die Namen der anderen Unternehmer*; — Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmen*; — Verpflichtungserklärung wirtschaftliche Eignungsleihe*; — Erklärung der Bewerber-/ Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft*. * soweit erforderlich „Nachforderung“: Der Auftragnehmer behält sich vor nach Ausübung seines Ermessens und unter Wahrung der Gleichbehandlung und Transparenz etwaig fehlende Verpflichtungserklärungen und Erklärungen der Bieter- und Arbeitsgemeinschaften nachzufordern. „Auf Gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen“: — Zeugnisse und sonstige Urkunden zur Befähigung und Qualifikation; — Lebensläufe; — Referenzschreiben des Referenzgebers; — Geschäftsabschlüsse oder Bestätigung des Steuerberaters; — Deckungsnachweis der Versicherung. „Referenzen“: Soweit Referenzen gefordert werden kann jedes Kriterium mit einer eigenen Referenz nachgewiesen werden; jede Referenz kann mehrere Kriterien gleichzeitig nachweisen. Zu den Referenzen sind mindestens folgenden projektbezogenen Angaben zu machen (siehe Formular Eigenerklärung): — Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer; — Bezeichnung des Projekts; — Beschreibung der ausgeführten Leistung; — Datum (Tag) der Fertigstellung der Leistung des Referenzprojekts; — Auftragssumme brutto. „Fachstudium Bedeutet“: — Studium an einer Fachhochschule oder Universität in einem Studiengang: oder gleichwertig in Bezug auf die berufsqualifizierenden Inhalte welche zur Beurteilung von befähigen mit dem Abschluss als Master oder Diplom-Ingenieur bzw. Diplom- oder gleichwertig; — Studienabschlüsse mit berufsqualifizierenden Inhalten welche zur Beurteilung von befähigen werden in Anlehnung an beurteilt. „Datenschutz“: Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Datensparsamkeit vom Bieter nur solche personenbezogenen Daten und Unterlagen (Daten) übermittelt werden sollen, die für die Durchführung des Vergabeverfahrens und zur etwaigen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Insbesondere zur Eignung und Qualifikation sind vom Bieter Daten nur soweit zu liefern, wie sie zum Zweck des Eignungsnachweises sowie ggf. zum Nachweis des Vorliegens der Zuschlagskriterien erforderlich sind. z. B. für Lebensläufe bedeutet dies, nur die Angabe der Zeiträume und Aufgaben, die die geforderten Kriterien betreffen. Es wird ebenfalls darauf Hingewiesen, dass der Bieter die Zustimmung seiner Arbeitnehmer zur Verwendung derer personenbezogenen Daten benötigt; die Zustimmung ist nicht mit den Unterlagen zu übermitteln. Der Bieter stimmt zu, dass das BSH Zugang zu allen erforderlichen Unterlagen erhält, mit denen die in der Eigenerklärung gemachten erforderlichen Angaben belegt werden. Das BSH verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art 6 Abs. 1 b DSGVO insbesondere i. V. m. §§ 122 bis 125 GWB sowie §§ 46, 48 VgV bzw. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A). Die Verarbeitung von Daten erfolgt zur Erbringung von Werk- und Dienstleistungen im Rahmen der fiskalischen Bedarfsdeckung des BSH. Das BSH speichert die Daten über einen Zeitraum, der zu Dokumentationszwecken erforderlich ist für etwaige vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren sowie für etwaige Prüfungen durch den Bundesrechnungshof nach den entsprechenden jeweils geltenden Vorgaben. Ansprechpersonen zum Datenschutz sind unter https://www.bsh.de/DE/Service/Datenschutz/datenschutz.html zu finden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Analyse der Ist-Situation des Schiffsverkehrs einschließlich der dahin führenden Entwicklung und eines möglichen Ausblicks.
Auswertung möglicher Auswirkungen einer Bebauung der zu untersuchenden Gebiete mit Offshore-Anlagen auf die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs, einschließlich der Untersuchung und Bewertung der damit verbundenen Risiken.
Berechnung der Kollisionswiederholungsrate (mit und ohne Berücksichtigung zusätzlicher Minimierungsmaßnahmen) für die betrachteten Gebiete zum Zeitpunkt der Bebauung.
Die Untersuchungen sollen auf möglichst aktuellen Daten zu Schiffsbewegungen beruhen und zudem in Form von Szenarien mögliche künftige Entwicklungen aufzeigen.
Die Arbeiten werden in die folgenden Arbeitspakete untergliedert:
— AP 1: Verkehrsanalyse;
— AP 2: Vertiefte Risikoanalyse auf Grundlage der Verkehrsanalyse;
— AP 3: Routenführungsmaßnahmen;
— AP 4: Adhoc Untersuchungen.
Geschätzter Gesamtwert: 1 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer hat jeweils für unterschiedliche Ausprägungen der Festlegungen von Gebieten für Windenergie in der deutschen AWZ der Nordsee im Flächenentwicklungsplan (siehe Arbeitspakete) das Risiko für die Schifffahrt zu analysieren.
Dabei ist im Arbeitspaket 1 zunächst die Ist-Situation des Verkehrs einschl. der dahin führenden Entwicklung und eines möglichen Ausblicks aufzuarbeiten und zu analysieren. Im Arbeitspaket 2 hat der Auftragnehmer dann die eigentliche Risikoanalyse durchzuführen und im Arbeitspaket 3 gibt der Auftragnehmer eine Einschätzung zu langfristig sinnvollen Routenführungsmaßnahmen ab. Das Arbeitspaket 4 dient der kurzfristigen fachlichen Beratung.
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Grundlage für die Risikoanalyse und -bewertung sind die Ergebnisse der Arbeitsgruppe „Genehmigungsrelevante Richtwerte für Offshore-Windparks“ des BMV (I 2004 und II 2008).
Im Ergebnis ist bei Addition aller Kollisionsrisiken durch manövrierunfähige und manövrierfähige Fahrzeuge aller Schiffstypen der gewerblichen Schifffahrt auf den verschiedenen identifizierten Schifffahrtsrouten in der Umgebung des jeweiligen Gebiets und aller weiteren Vorhaben im selben Verkehrsraum (kumulative Betrachtung) der statistisch zu erwartende Zeitraum zwischen 2 Kollisionen (Kollisionswiederholrate) ohne Berücksichtigung weiterer risikomindernder Maßnahmen zu ermitteln. Hierauf aufbauend sollen, soweit die in der o. g. Arbeitsgruppe erarbeiteten Akzeptanzgrenzwerte nicht eingehalten werden, risikomindernde Maßnahmen (z. B. AIS-Ausstattung, Seeraumbeobachtung/Verkehrsüberwachung, staatlicher Notschlepper, private Schleppkapazität) berücksichtigt werden.
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Es soll eine kumulative Betrachtung für alle in einem Arbeitspaket untersuchten Gebiete erfolgen. Insgesamt sollen die qualitativen und quantitativen Auswirkungen der Bebauung des jeweiligen Gebiets auf die Schifffahrt unter kumulativer Betrachtung aller in einem Verkehrsraum befindlicher Gebiete bzw. bestehender und geplanter Windparkvorhaben beurteilt werden.
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Bei den Risikoanalysen sind u.a. die folgenden Schwerpunkte zu berücksichtigen:
— Schiffsverkehr: Die Untersuchungen sollen auf möglichst aktuellen Daten zu Schiffsbewegungen beruhen und zudem in Form von Szenarien mögliche künftige Entwicklungen aufzeigen. Es soll daher zusätzlich zu den Risikoanalysen eine Verkehrsanalyse auf Grundlage aktueller Verkehrsdaten durchgeführt werden (siehe AP 1). Die Auswahl der hierfür erforderlichen Daten wird mit dem BSH abgestimmt. Bei der Betrachtung sind ausschließlich Schiffe, die dem SOLAS-Abkommen unterfallen (>500 BRZ), soweit nicht kleinere Schiffe revierspezifisch zuordenbar sind und ein vergleichbares Gefährdungspotential aufweisen, zu berücksichtigen. Schiffe der Bundesmarine sind nicht zu berücksichtigen. Außerdem soll in Abstimmung mit dem BSH eine Prognose des Schiffsverkehrs bis 2030 bzw. ggf. auch darüber hinaus in den untersuchten Bereichen erstellt und in den Berechnungen berücksichtigt werden,
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— Bebauung: Für die vom BSH vorgegebenen Gebiete wird eine Bebauung dieser mit Offshore-Anlagen zugrunde gelegt. Die Annahmen zur Bebauung werden mit dem BSH eng abgestimmt. Darüber hinaus sind bestehende bzw. geplante Offshore-Windparkvorhaben zu berücksichtigen. Ggf. weicht im vorliegenden Gutachten die Größe des Verkehrsraum von den in den Richtlinien vorgegebenen 20 sm ab. Einzelheiten werden zwischen Auftragnehmer und BSH abgestimmt;
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— Umweltverhältnisse: In den Risikoanalysen sind relevante Umwelteinflüsse im betrachteten Bereich, wie Wind, Seegang und Strömungen zu berücksichtigen.
Die Ergebnisse sind in einer allgemein verständlichen und transparenten Form herzuleiten und darzustellen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Sitz des Auftragnehmers

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Zuverlässigkeit im Sinne der §§ 123 ff. GWB (vgl. Artikel 57 Richtlinie 2014/24/EU)
Die Angaben zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123 und 124 GWB sowie zur Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB sind im Formblatt „Eigenerklärung der Eignung“ zu machen. Unternehmen werden ausgeschlossen, sofern mindestens ein Ausschlussgrund aus den §§ 123 und 124 GWB vorliegt und keine Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB erfolgte. (fakultatives Ausschlusskriterium).
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Nachweise: Eigenerklärung.
b) Eintragung in einem einschlägigen Berufsregister
Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Berufsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaats verzeichnet; aufgelistet in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU; Wirtschaftsteilnehmer aus bestimmten Mitgliedstaaten müssen ggf. andere in jenem Anhang aufgeführte Anforderungen erfüllen. (Ausschlusskriterium)
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c) Eintragung in einem Handelsregister:
Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Handelsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaats verzeichnet; aufgelistet in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU; Wirtschaftsteilnehmer aus bestimmten Mitgliedstaaten müssen ggf. andere in jenem Anhang aufgeführte Anforderungen erfüllen. (Ausschlusskriterium)
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Der durchschnittliche Jahresumsatz des Wirtschaftsteilnehmers muss in den letzten 3 Geschäftsjahren mindestens betragen haben:
600 000,00 EUR (Ausschlusskriterium)
Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Geschäftsabschlüsse oder Bestätigung des Steuerberaters.
b) Der Wirtschaftsteilnehmer hat über folgende Versicherungen mit Beginn der ersten Leistung bis zum Abschluss aller Leistungen zu verfügen:
—— Berufshaftpflichtversicherung/Betriebshaftpflichtversicherung
Die Deckungssummen der Versicherung müssen mindestens betragen:
— für Personenschäden 10 000 000,00 EUR;
— für sonstige Schäden 2 000 000,00 EUR.
In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt. (Ausschlusskriterium);
—— Der Wirtschaftsteilnehmer hat mindestens über alle nach deutschem Recht erforderlichen Pflichtversicherungen zu verfügen, die für die auftragsgegenständlichen Leistungen und Tätigkeiten erforderlich sind sowie solche, die erforderlich wären, wenn die eingesetzten Geräte, Fahrzeuge und Maschinen unter deutscher Flagge registriert bzw. in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet bzw. betrieben würden. (Ausschlusskriterium).
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Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Bestätigung des Versicherungsunternehmens, dass zu Beginn der Leistungen entsprechender Versicherungsschutz gewährt werden kann zu erbringen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) In den letzten 5 Geschäftsjahren hat der Wirtschaftsteilnehmer mindestens folgende wesentliche Dienstleistungen der genannten Art erbracht. Über jedes Kriterium sind mindestens 3 Referenzen zu benennen.:
Erfahrungen bei der Erstellung von Technischen Risikoanalysen zur Beurteilung des von einem Offshorewindpark ausgehenden Risikos für die Schifffahrt in der AWZ der Nord- und Ostsee oder vergleichbaren Seegebieten (Ausschlusskriterium)
Nachweis: Eigenerklärung, auf Nachforderung Referenzschreiben,
b) Der Wirtschaftsteilnehmer muss für Ausführung der Leistungen über technische Fachkräfte mit folgender Mindestqualifikation mit den genannten Ausbildungsnachweisen und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung verfügen.:
Das projektleitende sowie das verantwortliche Fachpersonal muss über Deutsch- und Englischkenntnisse jeweils mindestens der Niveaustufe B2 verfügen.
Mindestens 1 bearbeitender Mitarbeiter muss über
—— nautische Erfahrungen im betreffenden Seegebiet oder vergleichbar verfügen oder
—— ein nautisches Patent nach STCW innehaben/ innegehabt haben (Ausschlusskriterium).
Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung Referenzschreiben, Zeugnisse, Urkunden und Lebensläufe.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Auftragnehmer hat seinen Leistungen zugrunde zu legen:
— Deutsches Recht (insbesondere: Bürgerliches Gesetzbuch, Bundesberg-Gesetz, Hohe-See-Einbringungsgesetz, Windenergie-auf-See-Gesetz, zu finden auf: www.gesetze-im-internet.de;
— ZVL-F;
— Standard Konstruktion – Mindestanforderungen an die konstruktive Ausführung von Offshore-Bauwerken in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ), 1. Fortschreibung 28.7.2015 – Berichtigung vom 1.12.2015, zu finden unter:
— Flächenentwicklungsplan für die deutsche Nord- und Ostsee mit Stand 28.6.2019 (zu finden unter: https://www.bsh.de/DE/THEMEN/Offshore/Meeresfachplanung/Flaechenentwicklungsplan/flaechenentwicklungsplan_node.html;
— Genehmigungsrelevante Richtwerte für Offshore-Windparks, Bericht der Arbeitsgruppe des BMVBW (jetzt BMVI), Bonn, 14.3.2005;
— Offshore Windparks – Parameter für Risikoanalysen im Genehmigungsverfahren und Wirksamkeit kollisionsverhindernder Maßnahmen, Bericht zu Zusammenfassung der Ergebnisse der AG Richtwerte 2004/05 & 2008, GL, 16.4.2010;
— Notschleppkonzept Nordic (neue Bereitschaftsposition südöstlich vor Helgoland).
Siehe auch Vertragsbedingungen und Leistungsbeschreibung.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-07-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-06-23 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Adresse des Käuferprofils: http://www.evergabe-online.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=323155 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
„Zur Qualifikation Einzureichende Unterlagen im Vergabeverfahren“:
Bei den sich aus den in den Teilnahmebedingungen (Abschnitt III) ergebenden Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führt. Daher sind zu allen Punkten Angaben vom Wirtschaftsteilnehmer zu machen. Bitte beachten Sie dies bei der Angebotsabgabe mit der erforderlichen Sorgfalt.
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Zu den Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen sind vom Wirtschaftsteilnehmer zunächst nur Eigenerklärungen zu den geforderten Aussagen abzugeben, sofern nichts anderes gefordert wird. Fehlende Angaben und Eigenerklärungen führen zum Ausschluss des Bieters.
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Die in der Eigenerklärung gemachten Angaben können vom Auftraggeber – soweit nicht bereits durch Präqualifikation der Nachweis erbracht wurde – durch Nachforderung der entsprechenden Unterlagen, wie Zertifikaten, Zulassungen und ähnlichem überprüft werden. Auf Nachforderung sind die nachgeforderten Unterlagen binnen der mit Nachforderung genannten angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht die Frist, ohne dass die nachgeforderten unterlagen vollständig beim Auftraggeber vorliegen, führt dies zum Ausschluss des Bieters.
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Die Erfüllung einiger Eignungskriterien kann ggf. in Form eines zum CPV-Code des Auftragsgegenstandes passenden Präqualifizierungscodes des jeweiligen Präqualifikationssystems (PQ; z. B. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de, https://www.pq-verein.de/) abhängig vom Inhalt der jeweiligen Präqualifikation des Wirtschaftsteilnehmers nachgewiesen werden.
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„Mit dem Angebot vorzulegen“:
— Eigenerklärung Eignung;
— Angebotsschreiben;
— Vertrag;
— Ergänzung der Leistungen anderer Unternehmer um die Namen der anderen Unternehmer*;
— Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmen*;
— Verpflichtungserklärung wirtschaftliche Eignungsleihe*;
— Erklärung der Bewerber-/ Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft*.
* soweit erforderlich
„Nachforderung“:
Der Auftragnehmer behält sich vor nach Ausübung seines Ermessens und unter Wahrung der Gleichbehandlung und Transparenz etwaig fehlende Verpflichtungserklärungen und Erklärungen der Bieter- und Arbeitsgemeinschaften nachzufordern.
„Auf Gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen“:
— Zeugnisse und sonstige Urkunden zur Befähigung und Qualifikation;
— Lebensläufe;
— Referenzschreiben des Referenzgebers;
— Geschäftsabschlüsse oder Bestätigung des Steuerberaters;
— Deckungsnachweis der Versicherung.
„Referenzen“:
Soweit Referenzen gefordert werden kann jedes Kriterium mit einer eigenen Referenz nachgewiesen werden; jede Referenz kann mehrere Kriterien gleichzeitig nachweisen. Zu den Referenzen sind mindestens folgenden projektbezogenen Angaben zu machen (siehe Formular Eigenerklärung):
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— Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer;
— Bezeichnung des Projekts;
— Beschreibung der ausgeführten Leistung;
— Datum (Tag) der Fertigstellung der Leistung des Referenzprojekts;
— Auftragssumme brutto.
„Fachstudium Bedeutet“:
— Studium an einer Fachhochschule oder Universität in einem Studiengang: oder gleichwertig in Bezug auf die berufsqualifizierenden Inhalte welche zur Beurteilung von befähigen mit dem Abschluss als Master oder Diplom-Ingenieur bzw. Diplom- oder gleichwertig;
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— Studienabschlüsse mit berufsqualifizierenden Inhalten welche zur Beurteilung von befähigen werden in Anlehnung an beurteilt.
„Datenschutz“:
Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Datensparsamkeit vom Bieter nur solche personenbezogenen Daten und Unterlagen (Daten) übermittelt werden sollen, die für die Durchführung des Vergabeverfahrens und zur etwaigen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Insbesondere zur Eignung und Qualifikation sind vom Bieter Daten nur soweit zu liefern, wie sie zum Zweck des Eignungsnachweises sowie ggf. zum Nachweis des Vorliegens der Zuschlagskriterien erforderlich sind. z. B. für Lebensläufe bedeutet dies, nur die Angabe der Zeiträume und Aufgaben, die die geforderten Kriterien betreffen.
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Es wird ebenfalls darauf Hingewiesen, dass der Bieter die Zustimmung seiner Arbeitnehmer zur Verwendung derer personenbezogenen Daten benötigt; die Zustimmung ist nicht mit den Unterlagen zu übermitteln.
Der Bieter stimmt zu, dass das BSH Zugang zu allen erforderlichen Unterlagen erhält, mit denen die in der Eigenerklärung gemachten erforderlichen Angaben belegt werden.
Das BSH verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art 6 Abs. 1 b DSGVO insbesondere i. V. m. §§ 122 bis 125 GWB sowie §§ 46, 48 VgV bzw. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A).
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Die Verarbeitung von Daten erfolgt zur Erbringung von Werk- und Dienstleistungen im Rahmen der fiskalischen Bedarfsdeckung des BSH.
Das BSH speichert die Daten über einen Zeitraum, der zu Dokumentationszwecken erforderlich ist für etwaige vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren sowie für etwaige Prüfungen durch den Bundesrechnungshof nach den entsprechenden jeweils geltenden Vorgaben.
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Ansprechpersonen zum Datenschutz sind unter https://www.bsh.de/DE/Service/Datenschutz/datenschutz.html zu finden.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes-
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-9499561 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie – Justitiariat Z11
Postanschrift: Bernhard-Nocht-Straße 78
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20359
Telefon: +49 40-31900 📞
Fax: +49 40-31905001 📠
Quelle: OJS 2020/S 100-240938 (2020-05-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Analyse der Ist-Situation des Schiffsverkehrs einschließlich der dahin führenden Entwicklung und eines möglichen Ausblicks. Auswertung möglicher Auswirkungen einer Bebauung der zu untersuchenden Gebiete mit Offshore-Anlagen auf die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs, einschließlich der Untersuchung und Bewertung der damit verbundenen Risiken. Berechnung der Kollisionswiederholungsrate (mit und ohne Berücksichtigung zusätzlicher Minimierungsmaßnahmen) für die betrachteten Gebiete zum Zeitpunkt der Bebauung. Die Untersuchungen sollen auf möglichst aktuellen Daten zu Schiffsbewegungen beruhen und zudem in Form von Szenarien mögliche künftige Entwicklungen aufzeigen. Die Arbeiten werden in die folgenden Arbeitspakete untergliedert: AP 1: Verkehrsanalyse AP 2: Vertiefte Risikoanalyse auf Grundlage der Verkehrsanalyse AP 3: Routenführungsmaßnahmen AP 4: Adhoc Untersuchungen
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Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-07-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 141-347481
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 100-240938
ABl. S-Ausgabe: 141
Zusätzliche Informationen
Zur Qualifikation einzureichende Unterlagen im Vergabeverfahren: Bei den sich aus den in den Teilnahmebedingungen (Abschnitt III) ergebenden Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führt. Daher sind zu allen Punkten Angaben vom Wirtschaftsteilnehmer zu machen. Bitte beachten Sie dies bei der Angebotsabgabe mit der erforderlichen Sorgfalt. Zu den Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen sind vom Wirtschaftsteilnehmer zunächst nur Eigenerklärungen zu den geforderten Aussagen abzugeben, sofern nichts anderes gefordert wird. Fehlende Angaben und Eigenerklärungen führen zum Ausschluss des Bieters. Die in der Eigenerklärung gemachten Angaben können vom Auftraggeber – soweit nicht bereits durch Präqualifikation der Nachweis erbracht wurde – durch Nachforderung der entsprechenden Unterlagen, wie Zertifikaten, Zulassungen und ähnlichem überprüft werden. Auf Nachforderung sind die nachgeforderten Unterlagen binnen der mit Nachforderung genannten angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht die Frist, ohne dass die nachgeforderten unterlagen vollständig beim Auftraggeber vorliegen, führt dies zum Ausschluss des Bieters. Die Erfüllung einiger Eignungskriterien kann ggf. in Form eines zum CPV-Code des Auftragsgegenstandes passenden Präqualifizierungscodes des jeweiligen Präqualifikationssystems (PQ; z. B. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de, https://www.pq-verein.de/) abhängig vom Inhalt der jeweiligen Präqualifikation des Wirtschaftsteilnehmers nachgewiesen werden. Mit dem Angebot vorzulegen: — Eigenerklärung Eignung, — Angebotsschreiben, — Vertrag, — Ergänzung der Leistungen anderer Unternehmer um die Namen der anderen Unternehmer*, — Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmen*, — Verpflichtungserklärung wirtschaftliche Eignungsleihe*, — Erklärung der Bewerber-/Bieter-/Arbeitsgemeinschaft*. * soweit erforderlich Nachforderung: Der Auftragnehmer behält sich vor nach Ausübung seines Ermessens und unter Wahrung der Gleichbehandlung und Transparenz etwaig fehlende Verpflichtungserklärungen und Erklärungen der Bieter- und Arbeitsgemeinschaften nachzufordern. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: — Zeugnisse und sonstige Urkunden zur Befähigung und Qualifikation, — Lebensläufe, — Referenzschreiben des Referenzgebers, — Geschäftsabschlüsse oder Bestätigung des Steuerberaters, — Deckungsnachweis der Versicherung. Referenzen: Soweit Referenzen gefordert werden kann jedes Kriterium mit einer eigenen Referenz nachgewiesen werden; jede Referenz kann mehrere Kriterien gleichzeitig nachweisen. Zu den Referenzen sind mindestens folgenden projektbezogenen Angaben zu machen (siehe Formular Eigenerklärung): — Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer, — Bezeichnung des Projekts, — Beschreibung der ausgeführten Leistung, — Datum (Tag) der Fertigstellung der Leistung des Referenzprojekts, — Auftragssumme brutto. Fachstudium bedeutet: — Studium an einer Fachhochschule oder Universität in einem Studiengang: oder gleichwertig in Bezug auf die berufsqualifizierenden Inhalte welche zur Beurteilung von befähigen mit dem Abschluss als Master oder Diplom-Ingenieur bzw. Diplom- oder gleichwertig, — Studienabschlüsse mit berufsqualifizierenden Inhalten welche zur Beurteilung von befähigen werden in Anlehnung an beurteilt. Datenschutz: Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Datensparsamkeit vom Bieter nur solche personenbezogenen Daten und Unterlagen (Daten) übermittelt werden sollen, die für die Durchführung des Vergabeverfahrens und zur etwaigen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Insbesondere zur Eignung und Qualifikation sind vom Bieter Daten nur soweit zu liefern, wie sie zum Zweck des Eignungsnachweises sowie ggf. zum Nachweis des Vorliegens der Zuschlagskriterien erforderlich sind. Z. B. für Lebensläufe bedeutet dies, nur die Angabe der Zeiträume und Aufgaben, die die geforderten Kriterien betreffen. Es wird ebenfalls darauf Hingewiesen, dass der Bieter die Zustimmung seiner Arbeitnehmer zur Verwendung derer personenbezogenen Daten benötigt; die Zustimmung ist nicht mit den Unterlagen zu übermitteln. Der Bieter stimmt zu, dass das BSH Zugang zu allen erforderlichen Unterlagen erhält, mit denen die in der Eigenerklärung gemachten erforderlichen Angaben belegt werden. Das BSH verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art 6 Abs. 1 b DSGVO insbesondere i. V. m. §§ 122 bis 125 GWB sowie §§ 46, 48 VgV bzw. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A). Die Verarbeitung von Daten erfolgt zur Erbringung von Werk- und Dienstleistungen im Rahmen der fiskalischen Bedarfsdeckung des BSH. Das BSH speichert die Daten über einen Zeitraum, der zu Dokumentationszwecken erforderlich ist für etwaige vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren sowie für etwaige Prüfungen durch den Bundesrechnungshof nach den entsprechenden jeweils geltenden Vorgaben. Ansprechpersonen zum Datenschutz sind unter https://www.bsh.de/DE/Service/Datenschutz/datenschutz.html zu finden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
AP 1: Verkehrsanalyse
AP 2: Vertiefte Risikoanalyse auf Grundlage der Verkehrsanalyse
AP 3: Routenführungsmaßnahmen
AP 4: Adhoc Untersuchungen
Im Ergebnis ist bei Addition aller Kollisionsrisiken durch manövrierunfähige und manövrierfähige Fahrzeuge aller Schiffstypen der gewerblichen Schifffahrt auf den verschiedenen identifizierten Schifffahrtsrouten in der Umgebung des jeweiligen Gebiets und aller weiteren Vorhaben im selben Verkehrsraum (kumulative Betrachtung) der statistisch zu erwartende Zeitraum zwischen zwei Kollisionen (Kollisionswiederholrate) ohne Berücksichtigung weiterer risikomindernder Maßnahmen zu ermitteln. Hierauf aufbauend sollen, soweit die in der o. g. Arbeitsgruppe erarbeiteten Akzeptanzgrenzwerte nicht eingehalten werden, risikomindernde Maßnahmen (z. B. AIS-Ausstattung, Seeraumbeobachtung/Verkehrsüberwachung, staatlicher Notschlepper, private Schleppkapazität) berücksichtigt werden.
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Bei den Risikoanalysen sind u. a. die folgenden Schwerpunkte zu berücksichtigen:
— Bebauung: Für die vom BSH vorgegebenen Gebiete wird eine Bebauung dieser mit Offshore-Anlagen zugrunde gelegt. Die Annahmen zur Bebauung werden mit dem BSH eng abgestimmt. Darüber hinaus sind bestehende bzw. geplante Offshore-Windparkvorhaben zu berücksichtigen. Ggf. weicht im vorliegenden Gutachten die Größe des Verkehrsraum von den in den Richtlinien vorgegebenen 20 sm ab. Einzelheiten werden zwischen Auftragnehmer und BSH abgestimmt,
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Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Durchführungskonzeption
Qualitätskriterium (Gewichtung): 1-30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Arbeitsplan
Qualitätskriterium (Gewichtung): 31-60
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kurzfristberatung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 61-70
Preis (Gewichtung): 71-100

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-13 📅
Name: DNV GL Maritime Academy Germany
Postort: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Hamburg 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 309 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Referenz
Zusätzliche Informationen
Zur Qualifikation einzureichende Unterlagen im Vergabeverfahren:
Mit dem Angebot vorzulegen:
— Eigenerklärung Eignung,
— Angebotsschreiben,
— Vertrag,
— Ergänzung der Leistungen anderer Unternehmer um die Namen der anderen Unternehmer*,
— Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmen*,
— Verpflichtungserklärung wirtschaftliche Eignungsleihe*,
— Erklärung der Bewerber-/Bieter-/Arbeitsgemeinschaft*.
Nachforderung:
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
— Zeugnisse und sonstige Urkunden zur Befähigung und Qualifikation,
— Lebensläufe,
— Referenzschreiben des Referenzgebers,
— Geschäftsabschlüsse oder Bestätigung des Steuerberaters,
Referenzen:
— Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer,
— Bezeichnung des Projekts,
— Beschreibung der ausgeführten Leistung,
— Datum (Tag) der Fertigstellung der Leistung des Referenzprojekts,
Fachstudium bedeutet:
— Studium an einer Fachhochschule oder Universität in einem Studiengang: oder gleichwertig in Bezug auf die berufsqualifizierenden Inhalte welche zur Beurteilung von befähigen mit dem Abschluss als Master oder Diplom-Ingenieur bzw. Diplom- oder gleichwertig,
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Datenschutz:
Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Datensparsamkeit vom Bieter nur solche personenbezogenen Daten und Unterlagen (Daten) übermittelt werden sollen, die für die Durchführung des Vergabeverfahrens und zur etwaigen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Insbesondere zur Eignung und Qualifikation sind vom Bieter Daten nur soweit zu liefern, wie sie zum Zweck des Eignungsnachweises sowie ggf. zum Nachweis des Vorliegens der Zuschlagskriterien erforderlich sind. Z. B. für Lebensläufe bedeutet dies, nur die Angabe der Zeiträume und Aufgaben, die die geforderten Kriterien betreffen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes –
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie — Justitiariat Z11 —
Quelle: OJS 2020/S 141-347481 (2020-07-20)