Erstuntersuchung und hausärztliche Versorgung Geflüchteter im Ankunftszentrum und hausärztliche Versorgung in den Erstaufnahmestandorten der Freien und Hansestadt Hamburg
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH), vertreten durch die Zentrale Vergabestelle der Behörde für Inneres und Sport (ZVST BIS) — organisatorisch angebunden bei der Polizei Hamburg- beabsichtigt im Auftrag des Einwohner-Zentralamtes den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages für die Gesundheitsuntersuchungen und die hausärztliche Versorgung in der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete im Ankunftszentrum in Hamburg-Rahlstedt sowie die hausärztliche Versorgung in den Erstaufnahmestandorten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Erstuntersuchung und hausärztliche Versorgung Geflüchteter im Ankunftszentrum und hausärztliche Versorgung in den Erstaufnahmestandorten der Freien und...”
Titel
Erstuntersuchung und hausärztliche Versorgung Geflüchteter im Ankunftszentrum und hausärztliche Versorgung in den Erstaufnahmestandorten der Freien und Hansestadt Hamburg
BIS OV 2020211459
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Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Arztpraxen📦
Kurze Beschreibung:
“Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH), vertreten durch die Zentrale Vergabestelle der Behörde für Inneres und Sport (ZVST BIS) — organisatorisch angebunden...”
Kurze Beschreibung
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH), vertreten durch die Zentrale Vergabestelle der Behörde für Inneres und Sport (ZVST BIS) — organisatorisch angebunden bei der Polizei Hamburg- beabsichtigt im Auftrag des Einwohner-Zentralamtes den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages für die Gesundheitsuntersuchungen und die hausärztliche Versorgung in der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete im Ankunftszentrum in Hamburg-Rahlstedt sowie die hausärztliche Versorgung in den Erstaufnahmestandorten.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 2 960 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH), vertreten durch die Zentrale Vergabestelle der Behörde für Inneres und Sport (ZVST BIS) — organisatorisch angebunden...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH), vertreten durch die Zentrale Vergabestelle der Behörde für Inneres und Sport (ZVST BIS) — organisatorisch angebunden bei der Polizei Hamburg- beabsichtigt im Auftrag des Einwohner-Zentralamtes den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages für die Gesundheitsuntersuchungen und die hausärztliche Versorgung in der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete im Ankunftszentrum in Hamburg-Rahlstedt sowie die hausärztliche Versorgung in den Erstaufnahmestandorten.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-07-01 📅
Datum des Endes: 2022-06-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, längstens jedoch bis zu einer Gesamtlaufzeit von 5 Jahren, wenn nicht einer der Vertragspartner 4...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, längstens jedoch bis zu einer Gesamtlaufzeit von 5 Jahren, wenn nicht einer der Vertragspartner 4 Monate vor Ablauf eines Vertragsjahres der Verlängerung schriftlich widerspricht.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Nachweis über den Eintrag in das Arztregister;
— Eigenerklärung zur Eignung;
— Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes.” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Erläuterung der angebotenen Anzahl der ab dem 1.7.2020 einzusetzenden Ärzte gem. Nr. 1.7 der Leistungsbeschreibung;
— Nachweise über die Einhaltung der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Erläuterung der angebotenen Anzahl der ab dem 1.7.2020 einzusetzenden Ärzte gem. Nr. 1.7 der Leistungsbeschreibung;
— Nachweise über die Einhaltung der Anforderungen gem. Nr. 2.2 der Leistungsbeschreibung;
— Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmen;
— Falls zutreffend: Verzeichnis Nachunternehmerleistungen;
— Falls zutreffend: Erklärung zur Bietergemeinschaft.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-06-08
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-07-09 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-06-08
23:59 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Postfach 30 17 41
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428231448📞
E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
§ 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
§ 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 089-212664 (2020-05-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-25) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Behörde für Inneres und Sport – Polizei
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH), vertreten durch die Zentrale Vergabestelle der Behörde für Inneres und Sport (ZVST BIS) – organisatorisch angebunden...”
Kurze Beschreibung
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH), vertreten durch die Zentrale Vergabestelle der Behörde für Inneres und Sport (ZVST BIS) – organisatorisch angebunden bei der Polizei Hamburg- beabsichtigt im Auftrag des Einwohner-Zentralamtes den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages für die Gesundheitsuntersuchungen und die hausärztliche Versorgung in der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete im Ankunftszentrum in Hamburg-Rahlstedt sowie die hausärztliche Versorgung in den Erstaufnahmestandorten.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 3 018 720 💰
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Arztpraxen📦
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH), vertreten durch die Zentrale Vergabestelle der Behörde für Inneres und Sport (ZVST BIS) – organisatorisch angebunden...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH), vertreten durch die Zentrale Vergabestelle der Behörde für Inneres und Sport (ZVST BIS) – organisatorisch angebunden bei der Polizei Hamburg- beabsichtigt im Auftrag des Einwohner-Zentralamtes den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages für die Gesundheitsuntersuchungen und die hausärztliche Versorgung in der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete im Ankunftszentrum in Hamburg-Rahlstedt sowie die hausärztliche Versorgung in den Erstaufnahmestandorten.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Angebotsvergleichspreis
Kostenkriterium (Gewichtung): 100
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 089-212664
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Erstuntersuchung und hausärztliche Versorgung Geflüchteter im Ankunftszentrum und hausärztliche Versorgung in den Erstaufnahmestandorten der Freien und...”
Titel
Erstuntersuchung und hausärztliche Versorgung Geflüchteter im Ankunftszentrum und hausärztliche Versorgung in den Erstaufnahmestandorten der Freien und Hansestadt Hamburg
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Datum des Vertragsabschlusses: 2020-06-25 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Gesundheitszentrum Dr.Dr. Tadzic und Kollegen MVZ GmbH
Postort: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Hamburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 3 018 720 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 GWB....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 123-302047 (2020-06-25)