Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist müssen mindestens 20 fest angestellte Mitarbeiter mit der Qualifikation Architekt oder Ingenieur beschäftigt werden (einschließlich Führungsebene/Partner).
— Es müssen mindestens 4 wertbare Projektreferenzen über vergleichbare Leistungen (Generalplanung einer Anlage zur kommunalen Abwasserbehandlung) vorliegen, wobei die Leistungen nicht vor dem Jahr 2015 (maßgeblich ist die Abnahme der Bauleistung; ohne Berücksichtigung einer etwaigen Beauftragung der LPH 9) abgeschlossen sein dürfen. Als vergleichbares Referenzprojekt gilt:
— Generalplanung für Ingenieurbauwerke, Technische Ausrüstung und Tragwerksplanung nach HOAI, wobei alle Leistungen im eigenen Hause erbracht wurden;
— Nachweis der erbrachten Leistungen der Leistungsphasen 1-8 HOAI (Ingenieurbauwerke, Technische Anlagen) sowie Leistungsphasen 1-6 HOAI (Tragwerksplanung) durch schriftliche Bestätigung als Eigenerklärung für jede Projektreferenz;
— Mindestinvestitionssumme von 3,0 Mio. EUR netto (KG 300, 400 und 700);
— Ausbaugröße der Abwasserbehandlungsanlage zwischen 20 000 und 100 000 EW;
— Referenzschreiben des Auftraggebers.
Mindestanforderung für Angebote:
— Das angebotene Projektteam muss mindestens auf 5 Personen bestehen.
— Mindestens 5 Mitglieder des Projektteams müssen über einen Berufsabschluss als Architekt oder Ingenieur verfügen.
— Der Projektleiter des Bieters muss über mindestens 12 Jahre Berufserfahrung als Architekt oder Ingenieur verfügen und persönlich innerhalb der letzten 5 Jahre (2015-2020) mindestens 2 vergleichbare Referenzprojekte (Generalplanung einer Anlage zur kommunalen Abwasserbehandlung) bearbeitet haben. Als vergleichbares Referenzprojekt gilt:
— Generalplanung für Ingenieurbauwerke, Technische Ausrüstung und Tragwerksplanung nach HOAI, wobei alle Leistungen im eigenen Hause erbracht wurden:
— Nachweis der erbrachten Leistungen der Leistungsphasen 1-8 HOAI (Ingenieurbauwerke, Technische Anlagen) sowie Leistungsphasen 1-6 HOAI (Tragwerksplanung) durch schriftliche Bestätigung als Eigenerklärung für jede Projektreferenz;
— Mindestinvestitionssumme von 3,0 Mio. EUR netto (KG 300, 400 und 700);
— Ausbaugröße der Abwasserbehandlungsanlage zwischen 20 000 und 60 000 EW;
— Referenzschreiben des Auftraggebers.
(siehe Vergabeunterlagen).