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Mindestanforderung(en)/ Eignungskriterium/-en:
I. Es sind 3 geeignete Referenzen gem. §§ 31 II 2, 33 I 1 UVgO/ § 46 III Nr. 1 VgV über früher ausgeführte Liefer- oder Dienstleistungsaufträge der in den letzten 5 Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen aus den Fachbereichen „Ingenieurbauwerke“ und „Tragwerksplanung“ vorzulegen. Die Referenzen müssen den folgenden Tätigkeitsbereich zum Schwerpunkt haben: Innerörtlicher Hochwasserschutz, Spundwandbauwerke nahe sensibler Bausubstanz und Hochwasserschutz kombiniert mit Straßenbau und dergleichen.
Ggf. Mindestanforderungen: Es müssen mit den Referenzen alle Schwerpunkte mindestens 1 mal nachgewiesen werden.
Der Nachweis kann erbracht werden durch eine Eigenerklärung in Form einer Liste mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
Es müssen mit den Referenzen mindestens 4 der 9 Vergleichspunkte:
(1) Bauwerkslänge min. 200 m,
(2) Spundwandbohlenlänge > 15 m,
(3) Kombination mit mobilem Hochwasserschutz,
(4) nahe sensibler Bausubstanz/ innerörtliche Wohnbebauung,
(5) Ökologisch wertvolles Umfeld,
(6) Berücksichtigung Denkmalschutz,
(7) ggf. weitere Vorhabenträger/ Bauherren,
(8) Kombination Straßenbau/Wegebau,
(9) sonstige Übereinstimmungen.
(siehe auch Leistungsbeschreibung unter Punkt 5.2) mindestens 1 mal nachgewiesen werden. Dabei müssen die Vergleichspunkte (1), (4) und (8) zwingend enthalten sein. In der Wahl des vierten Vergleichspunktes sind die Bieter im Rahmen der aufgeführten und nicht zwingend nachzuweisenden Punkte frei. Ein Nachweis von 4 Vergleichspunkten in jeder Referenz ist ausdrücklich nicht erforderlich. Es genügt, wenn der Gesamtheit der Referenzen, die für den Leistungsbereich der Planung eingereicht wurden, die 4 Vergleichspunkte zu entnehmen sind.
II. Es sind 3 geeignete Referenzen gem. §§ 31 II 2, 33 I 1 UVgO/ § 46 III Nr. 1 VgV über früher ausgeführte Liefer- oder Dienstleistungsaufträge der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen aus dem Fachbereich „Ingenieurbauwerke“ für die Bauoberleitung/ Örtliche Bauüberwachung vorzulegen.
Ggf. Mindestanforderungen:
Der Nachweis kann erbracht werden durch eine Eigenerklärung in Form einer Liste mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
Es müssen mit den Referenzen mindestens 4 der 9 Vergleichspunkte:
(1) Bauwerkslänge min. 200 m,
(2) Spundwandbohlenlänge > 15 m,
(3) Kombination mit mobilem Hochwasserschutz,
(4) nahe sensibler Bausubstanz/ innerörtliche Wohnbebauung,
(5) Ökologisch wertvolles Umfeld,
(6) Berücksichtigung Denkmalschutz,
(7) ggf. weitere Vorhabenträger/ Bauherren,
(8) Kombination Straßenbau/Wegebau,
(9) sonstige Übereinstimmungen.
(siehe auch Leistungsbeschreibung unter Punkt 5.2) mindestens 1 mal nachgewiesen werden. Dabei müssen die Vergleichspunkte (1), (4) und (8) zwingend enthalten sein. In der Wahl des vierten Vergleichspunktes sind die Bieter im Rahmen der aufgeführten und nicht zwingend nachzuweisenden Punkte frei. Ein Nachweis von 4 Vergleichspunkten in jeder Referenz ist ausdrücklich nicht erforderlich. Es genügt, wenn der Gesamtheit der Referenzen, die für den Leistungsbereich der Bauoberleitung/ ÖBÜ eingereicht wurden, die 4 Vergleichspunkte zu entnehmen sind.
Zu I. und II.: Umfasst eine Referenz alle ausgeschriebenen Leistungen, so ist sie nur einmal einzureichen und sowohl für den Fachbereich des technischen und beruflichen Eignungskriteriums I als auch des Eignungskriteriums II gültig.