Ertüchtigung des r. Elbedeichs im LK Prignitz-HWS Ortslage Müggendorf Deich-km 26+733-27+215-Ausführungsplanung,Vorbereitung der Vergabe,Durchführung der Vergabe,BOL (HOAI 2013,LP 5-8) und bes. Leist
Das LfU plant die Verbesserung des Hochwasserschutzes in der Ortslage Müggendorf auf einer Länge von rund 540 m. Hierbei soll eine Hochwasserschutzwand mit einem Schutzziel von 24,25 m NHN inkl. Freibord (23,25 m NHN + 1,00 m FB) als Spundwand mit Stahlbetonholm neu errichtet werden. Die Dorfstraße „Am Elbdeich" sowie der Elberadweg verlaufen auf der aktuellen Deichkrone. Das Vorhaben ist nach den Grundsätzen der DIN 19712 Hochwasserschutzanlagen an Fließgewässern zu planen. Es sind umfassende Planungsleistungen zu erbringen, deren Umfang unter Pkt. 3 detailliert beschrieben wird. Seit Juli 2019 führt die Obere Wasserbehörde des Landes Brandenburg ein Planfeststellungsverfahren für die Hochwasserschutzanlage durch. Der Neubau der Hochwasserschutzwand soll zusammen mit der Beseitigung der Hochwasserschäden an der Straße „Am Elbdeich" als Gemeinschaftsbaumaßnahme des Landesamtes für Umwelt und des Amtes Lenzen-Elbtalaue realisiert werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-10-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: VB-20-374
Kurze Beschreibung:
Das LfU plant die Verbesserung des Hochwasserschutzes in der Ortslage Müggendorf auf einer Länge von rund 540 m. Hierbei soll eine Hochwasserschutzwand mit einem Schutzziel von 24,25 m NHN inkl. Freibord (23,25 m NHN + 1,00 m FB) als Spundwand mit Stahlbetonholm neu errichtet werden.
Die Dorfstraße „Am Elbdeich" sowie der Elberadweg verlaufen auf der aktuellen Deichkrone.
Das Vorhaben ist nach den Grundsätzen der DIN 19712 Hochwasserschutzanlagen an Fließgewässern zu planen.
Es sind umfassende Planungsleistungen zu erbringen, deren Umfang unter Pkt. 3 detailliert beschrieben wird.
Seit Juli 2019 führt die Obere Wasserbehörde des Landes Brandenburg ein Planfeststellungsverfahren für die Hochwasserschutzanlage durch.
Der Neubau der Hochwasserschutzwand soll zusammen mit der Beseitigung der Hochwasserschäden an der Straße „Am Elbdeich" als Gemeinschaftsbaumaßnahme des Landesamtes für Umwelt und des Amtes Lenzen-Elbtalaue realisiert werden.
Das LfU plant die Verbesserung des Hochwasserschutzes in der Ortslage Müggendorf auf einer Länge von rund 540 m. Hierbei soll eine Hochwasserschutzwand mit einem Schutzziel von 24,25 m NHN inkl. Freibord (23,25 m NHN + 1,00 m FB) als Spundwand mit Stahlbetonholm neu errichtet werden.
Die Dorfstraße „Am Elbdeich" sowie der Elberadweg verlaufen auf der aktuellen Deichkrone.
Das Vorhaben ist nach den Grundsätzen der DIN 19712 Hochwasserschutzanlagen an Fließgewässern zu planen.
Es sind umfassende Planungsleistungen zu erbringen, deren Umfang unter Pkt. 3 detailliert beschrieben wird.
Seit Juli 2019 führt die Obere Wasserbehörde des Landes Brandenburg ein Planfeststellungsverfahren für die Hochwasserschutzanlage durch.
Der Neubau der Hochwasserschutzwand soll zusammen mit der Beseitigung der Hochwasserschäden an der Straße „Am Elbdeich" als Gemeinschaftsbaumaßnahme des Landesamtes für Umwelt und des Amtes Lenzen-Elbtalaue realisiert werden.
Ergänzende Hinweise:
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/Bieter.
II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z. B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
III. Die Frauenförderverordnung (FrauFöV) findet Anwendung, vgl. § 14 LGG Bbg. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die im Formular 4.5 dargestellten Verhältnisse maßgeblich für die Zuschlagserteilung sind und bei fehlerhaften Angaben die Vertragserklärung wegen arglistiger Täuschung angefochten werden kann. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in diesem Fall Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
IV. Werden durch Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der aktuell herrschenden Pandemie des Virus SARS-CoV-2 Leistungsverzögerungen verursacht, wird in erster Linie auf die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Vertragsbedingungen zurückgegriffen. Insbesondere § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist in diesem Fall zu beachten.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4RRB5
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/Bieter.
II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z. B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
III. Die Frauenförderverordnung (FrauFöV) findet Anwendung, vgl. § 14 LGG Bbg. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die im Formular 4.5 dargestellten Verhältnisse maßgeblich für die Zuschlagserteilung sind und bei fehlerhaften Angaben die Vertragserklärung wegen arglistiger Täuschung angefochten werden kann. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in diesem Fall Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
IV. Werden durch Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der aktuell herrschenden Pandemie des Virus SARS-CoV-2 Leistungsverzögerungen verursacht, wird in erster Linie auf die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Vertragsbedingungen zurückgegriffen. Insbesondere § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist in diesem Fall zu beachten.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4RRB5
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das LfU plant die Verbesserung des Hochwasserschutzes in der Ortslage Müggendorf auf einer Länge von rund 540 m. Hierbei soll eine Hochwasserschutzwand mit einem Schutzziel von 24,25 m NHN inkl. Freibord (23,25 m NHN + 1,00 m FB) als Spundwand mit Stahlbetonholm neu errichtet werden.
Das LfU plant die Verbesserung des Hochwasserschutzes in der Ortslage Müggendorf auf einer Länge von rund 540 m. Hierbei soll eine Hochwasserschutzwand mit einem Schutzziel von 24,25 m NHN inkl. Freibord (23,25 m NHN + 1,00 m FB) als Spundwand mit Stahlbetonholm neu errichtet werden.
Die Dorfstraße „Am Elbdeich" sowie der Elberadweg verlaufen auf der aktuellen Deichkrone.
Das Vorhaben ist nach den Grundsätzen der DIN 19712 Hochwasserschutzanlagen an Fließgewässern zu planen.
Es sind umfassende Planungsleistungen zu erbringen, deren Umfang unter Pkt. 3 detailliert beschrieben wird.
Seit Juli 2019 führt die Obere Wasserbehörde des Landes Brandenburg ein Planfeststellungsverfahren für die Hochwasserschutzanlage durch.
Der Neubau der Hochwasserschutzwand soll zusammen mit der Beseitigung der Hochwasserschäden an der Straße „Am Elbdeich" als Gemeinschaftsbaumaßnahme des Landesamtes für Umwelt und des Amtes Lenzen-Elbtalaue realisiert werden.
Dauer: 16 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Gemäß Punkt 3.3.6.5 der Leistungsbeschreibung kann die Leistung ggf. um bis zu 30 Kalendertage verlängert werden.
Beschreibung der Optionen:
Gemäß Punkt 3.3.6.4 können Leistungen der LP 9 — Objektbetreuung im Rahmen der Objektüberwachung optional beauftragt werden, falls innerhalb der Verjährungsfrist Mängel auftreten.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Land Brandenburg — Landkreis Prignitz Gemeinde Cumlosen
19322 Müggendorf
Das Planungsgebiet liegt am rechten Ufer der Elbe im Nordwesten des Landkreis Prignitz, ca. 7 km nordwestlich der Stadt Wittenberge (Abb. 1), bei Elbe-km 464. Der Ort erstreckt sich auf einer Länge von rund 500 m zwischen Elbdeich-Km 26,733 und km 27,215. Sämtliche Grundstücke des Ortes grenzen direkt an den Elbdeich, die Dorfstraße „Am Elbdeich" sowie der Elberadweg verlaufen auf der Deichkrone. Die Ortslage Müggendorf ist über die B 195 von Cumlosen aus zu erreichen. Bei Elbdeich-km 27,021 mündet die Ortsverbindungsstraße „Hinter den Höfen" aus Cumlosen in die Straße „Am Elbdeich" ein.
Das Planungsgebiet liegt am rechten Ufer der Elbe im Nordwesten des Landkreis Prignitz, ca. 7 km nordwestlich der Stadt Wittenberge (Abb. 1), bei Elbe-km 464. Der Ort erstreckt sich auf einer Länge von rund 500 m zwischen Elbdeich-Km 26,733 und km 27,215. Sämtliche Grundstücke des Ortes grenzen direkt an den Elbdeich, die Dorfstraße „Am Elbdeich" sowie der Elberadweg verlaufen auf der Deichkrone. Die Ortslage Müggendorf ist über die B 195 von Cumlosen aus zu erreichen. Bei Elbdeich-km 27,021 mündet die Ortsverbindungsstraße „Hinter den Höfen" aus Cumlosen in die Straße „Am Elbdeich" ein.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mindestanforderung:
Es ist der Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gem. §§ 31 II 2, 33 I 1 UVgO/§ 44 VgV zu erbringen. Hierfür sind folgende Nachweise alternativ/kumulativ mit dem Angebot einzureichen:
— Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder auf andere Weise.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mindestanforderung(en)/Eignungskriterium/-en:
I. Es ist der Nachweis eines durchschnittlichen Jahresumsatzes gem. §§ 31 II 2, 33 I 1 UVgO/§§ 45 I 2 Nr. 1, II, IV Nr. 4 VgV der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre zu erbringen.
Der durchschnittliche Jahresumsatz muss hierbei mindestens 440 000 EUR (netto) betragen.
Der Nachweis kann durch Eigenerklärung erbracht werden.
II. Es ist der Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung gem. §§ 31 II 2, 33 I 1 UVgO/§ 45 I 2 Nr. 3, IV Nr. 2 VgV zu erbringen. Die Deckungssumme je Schadensfall muss hierbei mindestens 1 500 000 EUR für Personen und mindestens 1 500 000 EUR für Sachschäden betragen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
II. Es ist der Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung gem. §§ 31 II 2, 33 I 1 UVgO/§ 45 I 2 Nr. 3, IV Nr. 2 VgV zu erbringen. Die Deckungssumme je Schadensfall muss hierbei mindestens 1 500 000 EUR für Personen und mindestens 1 500 000 EUR für Sachschäden betragen.
Der Nachweis kann durch eine aktuelle und gültige Versicherungsbescheinigung erbracht werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mindestanforderung(en)/Eignungskriterium/-en:
I. Es sind 3 geeignete Referenzen gem. §§ 31 II 2, 33 I 1 UVgO/§ 46 III Nr. 1 VgV über früher ausgeführte Liefer- oder Dienstleistungsaufträge der in den letzten 5 Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen aus den Fachbereichen „Ingenieurbauwerke" und „Tragwerksplanung" vorzulegen. Die Referenzen müssen den folgenden Tätigkeitsbereich zum Schwerpunkt haben: Innerörtlicher Hochwasserschutz, Spundwandbauwerke nahe sensibler Bausubstanz und Hochwasserschutz kombiniert mit Straßenbau und dergleichen.
I. Es sind 3 geeignete Referenzen gem. §§ 31 II 2, 33 I 1 UVgO/§ 46 III Nr. 1 VgV über früher ausgeführte Liefer- oder Dienstleistungsaufträge der in den letzten 5 Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen aus den Fachbereichen „Ingenieurbauwerke" und „Tragwerksplanung" vorzulegen. Die Referenzen müssen den folgenden Tätigkeitsbereich zum Schwerpunkt haben: Innerörtlicher Hochwasserschutz, Spundwandbauwerke nahe sensibler Bausubstanz und Hochwasserschutz kombiniert mit Straßenbau und dergleichen.
Ggf. Mindestanforderungen: Es müssen mit den Referenzen alle Schwerpunkte mindestens 1 mal nachgewiesen werden.
Der Nachweis kann erbracht werden durch eine Eigenerklärung in Form einer Liste mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
II. Es sind 3 geeignete Referenzen gem. §§ 31 II 2, 33 I 1 UVgO/§ 46 III Nr. 1 VgV über früher ausgeführte Liefer- oder Dienstleistungsaufträge der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen aus dem Fachbereich „Ingenieurbauwerke" für die Bauoberleitung/Örtliche Bauüberwachung vorzulegen.
II. Es sind 3 geeignete Referenzen gem. §§ 31 II 2, 33 I 1 UVgO/§ 46 III Nr. 1 VgV über früher ausgeführte Liefer- oder Dienstleistungsaufträge der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen aus dem Fachbereich „Ingenieurbauwerke" für die Bauoberleitung/Örtliche Bauüberwachung vorzulegen.
Ggf. Mindestanforderungen:
Zu I. und II.: Umfasst eine Referenz alle ausgeschriebenen Leistungen, so ist sie nur einmal einzureichen und sowohl für den Fachbereich des technischen und beruflichen Eignungskriteriums I als auch des Eignungskriteriums II gültig.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-12-08 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-11-17 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation/Erfahrung des Projektteams Planung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation/Erfahrung des Projektteams Bauleitung/ÖBÜ
Terminplanung/Auseinandersetzung mit dem vorliegenden Projekt
Kostenkriterium (Name): Teilangebotssumme Grundhonorar inkl. Nebenkosten für Objekt und Fachplanung
Kostenkriterium (Gewichtung): 8
Kostenkriterium (Name): Teilangebotssumme Besondere Leistungen im Zuge der Ausführungsplanung
Kostenkriterium (Gewichtung): 10
Kostenkriterium (Name): Teilangebotssumme Örtliche Bauüberwachung
Teilangebotssumme Besondere Leistungen im Zuge der Örtlichen Bauüberwachung
Teilangebotssumme Bauzeitverlängerung je Kalenderwoche
Kostenkriterium (Gewichtung): 2
Kostenkriterium (Name): Durchschnittliche Stundensätze AN/Ing./sonstige Mitarbeiter (ohne ÖBÜ)
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/Bieter.
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/Bieter.
II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z. B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
III. Die Frauenförderverordnung (FrauFöV) findet Anwendung, vgl. § 14 LGG Bbg. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die im Formular 4.5 dargestellten Verhältnisse maßgeblich für die Zuschlagserteilung sind und bei fehlerhaften Angaben die Vertragserklärung wegen arglistiger Täuschung angefochten werden kann. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in diesem Fall Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
III. Die Frauenförderverordnung (FrauFöV) findet Anwendung, vgl. § 14 LGG Bbg. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die im Formular 4.5 dargestellten Verhältnisse maßgeblich für die Zuschlagserteilung sind und bei fehlerhaften Angaben die Vertragserklärung wegen arglistiger Täuschung angefochten werden kann. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in diesem Fall Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
IV. Werden durch Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der aktuell herrschenden Pandemie des Virus SARS-CoV-2 Leistungsverzögerungen verursacht, wird in erster Linie auf die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Vertragsbedingungen zurückgegriffen. Insbesondere § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist in diesem Fall zu beachten.
IV. Werden durch Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der aktuell herrschenden Pandemie des Virus SARS-CoV-2 Leistungsverzögerungen verursacht, wird in erster Linie auf die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Vertragsbedingungen zurückgegriffen. Insbesondere § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist in diesem Fall zu beachten.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4RRB5
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331866-1610📞
Fax: +49 331866-1652 📠
Internetadresse: www.mwe.brandenburg.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 ? 4 GWB hin.
Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen Vergabevorschriften gelten machen möchte.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg
Postanschrift: Henning-von-Tresckow-Straße 2-13
Postleitzahl: 14467
Telefon: +49 331866-7232📞
Fax: +49 331866-7248 📠
Internetadresse: www.mluk.brandenburg.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 204-496390 (2020-10-15)
Ergänzende Angaben (2020-10-29) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-04-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das LfU plant die Verbesserung des Hochwasserschutzes in der Ortslage Müggendorf auf einer Länge von rund
540 m. Hierbei soll eine Hochwasserschutzwand mit einem Schutzziel von 24,25 m NHN inkl. Freibord
(23,25 m NHN + 1,00 m FB) als Spundwand mit Stahlbetonholm neu errichtet werden.
Die Dorfstraße „Am Elbdeich“ sowie der Elberadweg verlaufen auf der aktuellen Deichkrone.
Das Vorhaben ist nach den Grundsätzen der DIN 19712 Hochwasserschutzanlagen an Fließgewässern zu planen.
Es sind umfassende Planungsleistungen zu erbringen, deren Umfang unter Pkt. 3 detailliert beschrieben wird.
Seit Juli 2019 führt die Obere Wasserbehörde des Landes Brandenburg ein Planfeststellungsverfahren für die
Hochwasserschutzanlage durch.
Der Neubau der Hochwasserschutzwand soll zusammen mit der Beseitigung der Hochwasserschäden an der Straße „Am Elbdeich“ als Gemeinschaftsbaumaßnahme des Landesamtes für Umwelt und des Amtes Lenzen-Elbtalaue realisiert werden.
Das LfU plant die Verbesserung des Hochwasserschutzes in der Ortslage Müggendorf auf einer Länge von rund
540 m. Hierbei soll eine Hochwasserschutzwand mit einem Schutzziel von 24,25 m NHN inkl. Freibord
(23,25 m NHN + 1,00 m FB) als Spundwand mit Stahlbetonholm neu errichtet werden.
Die Dorfstraße „Am Elbdeich“ sowie der Elberadweg verlaufen auf der aktuellen Deichkrone.
Das Vorhaben ist nach den Grundsätzen der DIN 19712 Hochwasserschutzanlagen an Fließgewässern zu planen.
Es sind umfassende Planungsleistungen zu erbringen, deren Umfang unter Pkt. 3 detailliert beschrieben wird.
Seit Juli 2019 führt die Obere Wasserbehörde des Landes Brandenburg ein Planfeststellungsverfahren für die
Hochwasserschutzanlage durch.
Der Neubau der Hochwasserschutzwand soll zusammen mit der Beseitigung der Hochwasserschäden an der Straße „Am Elbdeich“ als Gemeinschaftsbaumaßnahme des Landesamtes für Umwelt und des Amtes Lenzen-Elbtalaue realisiert werden.
Gesamtwert des Auftrags: 164985.38 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ergänzende Hinweise:
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber / Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber / Bieter.
II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z. B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
III. Die Frauenförderverordnung (FrauFöV) findet Anwendung, vgl. § 14 LGG Bbg. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die im Formular 4.5 dargestellten Verhältnisse maßgeblich für die Zuschlagserteilung sind und bei fehlerhaften Angaben die Vertragserklärung wegen arglistiger Täuschung angefochten werden kann. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in diesem Fall Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
IV. Werden durch Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der aktuell herrschenden Pandemie des Virus SARS-CoV-2 Leistungsverzögerungen verursacht, wird in erster Linie auf die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Vertragsbedingungen zurückgegriffen. Insbesondere § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL / B) ist in diesem Fall zu beachten.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4REQ0.
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber / Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber / Bieter.
II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z. B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
III. Die Frauenförderverordnung (FrauFöV) findet Anwendung, vgl. § 14 LGG Bbg. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die im Formular 4.5 dargestellten Verhältnisse maßgeblich für die Zuschlagserteilung sind und bei fehlerhaften Angaben die Vertragserklärung wegen arglistiger Täuschung angefochten werden kann. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in diesem Fall Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
IV. Werden durch Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der aktuell herrschenden Pandemie des Virus SARS-CoV-2 Leistungsverzögerungen verursacht, wird in erster Linie auf die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Vertragsbedingungen zurückgegriffen. Insbesondere § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL / B) ist in diesem Fall zu beachten.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4REQ0.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das LfU plant die Verbesserung des Hochwasserschutzes in der Ortslage Müggendorf auf einer Länge von rund
540 m. Hierbei soll eine Hochwasserschutzwand mit einem Schutzziel von 24,25 m NHN inkl. Freibord
(23,25 m NHN + 1,00 m FB) als Spundwand mit Stahlbetonholm neu errichtet werden.
Die Dorfstraße „Am Elbdeich“ sowie der Elberadweg verlaufen auf der aktuellen Deichkrone.
Seit Juli 2019 führt die Obere Wasserbehörde des Landes Brandenburg ein Planfeststellungsverfahren für die
Hochwasserschutzanlage durch.
Der Neubau der Hochwasserschutzwand soll zusammen mit der Beseitigung der Hochwasserschäden an der Straße „Am Elbdeich“ als Gemeinschaftsbaumaßnahme des Landesamtes für Umwelt und des Amtes Lenzen-Elbtalaue realisiert werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Land Brandenburg - Landkreis Prignitz Gemeinde Cumlosen 19322 Müggendorf Das Planungsgebiet liegt am rechten Ufer der Elbe im Nordwesten des Landkreis Prignitz, ca. 7 km nordwestlich der Stadt Wittenberge (Abb. 1), bei Elbe-km 464. Der Ort erstreckt sich auf einer Länge von rund 500 m zwischen Elbdeich-
Land Brandenburg - Landkreis Prignitz Gemeinde Cumlosen 19322 Müggendorf Das Planungsgebiet liegt am rechten Ufer der Elbe im Nordwesten des Landkreis Prignitz, ca. 7 km nordwestlich der Stadt Wittenberge (Abb. 1), bei Elbe-km 464. Der Ort erstreckt sich auf einer Länge von rund 500 m zwischen Elbdeich-
Km 26,733 und km 27,215. Sämtliche Grundstücke des Ortes grenzen direkt an den Elbdeich, die Dorfstraße
„Am Elbdeich“ sowie der Elberadweg verlaufen auf der Deichkrone. Die Ortslage Müggendorf ist über die B 195 von Cumlosen aus zu erreichen. Bei Elbdeich-km 27,021 mündet die Ortsverbindungsstraße „Hinter den Höfen“ aus Cumlosen in die Straße „Am Elbdeich“ ein.
„Am Elbdeich“ sowie der Elberadweg verlaufen auf der Deichkrone. Die Ortslage Müggendorf ist über die B 195 von Cumlosen aus zu erreichen. Bei Elbdeich-km 27,021 mündet die Ortsverbindungsstraße „Hinter den Höfen“ aus Cumlosen in die Straße „Am Elbdeich“ ein.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation / Erfahrung des Projektteams Planung
Qualifikation / Erfahrung des Projektteams Bauleitung/ ÖBÜ
Terminplanung / Auseinandersetzung mit dem vorliegenden Projekt
Kostenkriterium (Name): durchschnittliche Stundensätze AN/ Ing. / sonstige Mitarbeiter (ohne ÖBÜ)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-04-23 📅
Name: iHC GmbH
Postanschrift: Gerhart-Hauptmann-Str. 15
Postort: Cottbus
Postleitzahl: 03044
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: ihc@ipp-hydro-consult.de📧
Land: Cottbus, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 138643.18 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Referat S 6 — Zentrale Vergabestelle
Referenz Zusätzliche Informationen
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber / Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber / Bieter.
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber / Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber / Bieter.
IV. Werden durch Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der aktuell herrschenden Pandemie des Virus SARS-CoV-2 Leistungsverzögerungen verursacht, wird in erster Linie auf die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Vertragsbedingungen zurückgegriffen. Insbesondere § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL / B) ist in diesem Fall zu beachten.
IV. Werden durch Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der aktuell herrschenden Pandemie des Virus SARS-CoV-2 Leistungsverzögerungen verursacht, wird in erster Linie auf die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Vertragsbedingungen zurückgegriffen. Insbesondere § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL / B) ist in diesem Fall zu beachten.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4REQ0.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWBbeachtet werden.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 — 4 GWB hin.
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2021/S 082-212163 (2021-04-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-05-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ertüchtigung des rechten Elbedeichs im LK Prignitz – Hochwasserschutz Ortslage Müggendorf Deich-km 26+733 bis 27+215 – Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Durchführung der Vergabe, Bauoberleitung (HOAI 2013, LP 5-8) und besondere Leistungen
Referenznummer: VB-20-374
Kurze Beschreibung:
Das LfU plant die Verbesserung des Hochwasserschutzes in der Ortslage Müggendorf auf einer Länge von rund 540 m. Hierbei soll eine Hochwasserschutzwand mit einem Schutzziel von 24,25 m NHN inkl. Freibord (23,25 m NHN + 1,00 m FB) als Spundwand mit Stahlbetonholm neu errichtet werden. Die Dorfstraße "Am Elbdeich" sowie der Elberadweg verlaufen auf der aktuellen Deichkrone. Das Vorhaben ist nach den Grundsätzen der DIN 19712 Hochwasserschutzanlagen an Fließgewässern zu planen. Es sind umfassende Planungsleistungen zu erbringen, deren Umfang unter Pkt. 3 detailliert beschrieben wird. Seit Juli 2019 führt die Obere Wasserbehörde des Landes Brandenburg ein Planfeststellungsverfahren für die Hochwasserschutzanlage durch. Der Neubau der Hochwasserschutzwand soll zusammen mit der Beseitigung der Hochwasserschäden an der Straße "Am Elbdeich" als Gemeinschaftsbaumaßnahme des Landesamtes für Umwelt und des Amtes Lenzen-Elbtalaue realisiert werden.
Das LfU plant die Verbesserung des Hochwasserschutzes in der Ortslage Müggendorf auf einer Länge von rund 540 m. Hierbei soll eine Hochwasserschutzwand mit einem Schutzziel von 24,25 m NHN inkl. Freibord (23,25 m NHN + 1,00 m FB) als Spundwand mit Stahlbetonholm neu errichtet werden. Die Dorfstraße "Am Elbdeich" sowie der Elberadweg verlaufen auf der aktuellen Deichkrone. Das Vorhaben ist nach den Grundsätzen der DIN 19712 Hochwasserschutzanlagen an Fließgewässern zu planen. Es sind umfassende Planungsleistungen zu erbringen, deren Umfang unter Pkt. 3 detailliert beschrieben wird. Seit Juli 2019 führt die Obere Wasserbehörde des Landes Brandenburg ein Planfeststellungsverfahren für die Hochwasserschutzanlage durch. Der Neubau der Hochwasserschutzwand soll zusammen mit der Beseitigung der Hochwasserschäden an der Straße "Am Elbdeich" als Gemeinschaftsbaumaßnahme des Landesamtes für Umwelt und des Amtes Lenzen-Elbtalaue realisiert werden.
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 164985.38 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: VB-20-374
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Einhaltung der Vereinbarungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen
Postanschrift: Land Brandenburg - Landkreis Prignitz Gemeinde Cumlosen
Postleitzahl: 19322
Stadt: Müggendorf
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Prignitz
🏙️
Dauer: 16 Monate Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Gemäß Punkt 3.3.6.4 können Leistungen der LP 9 - Objektbetreuung im Rahmen der Objektüberwachung optional beauftragt werden, falls innerhalb der Verjährungsfrist Mängel auftreten.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000 Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Das Planungsgebiet liegt am rechten Ufer der Elbe im Nordwesten des Landkreis Prignitz, ca. 7 km nordwestlich der Stadt Wittenberge (Abb. 1), bei Elbe-km 464. Der Ort erstreckt sich auf einer Länge von rund 500 m zwischen Elbdeich-km 26,733 und km 27,215. Sämtliche Grundstücke des Ortes grenzen direkt an den Elbdeich, die Dorfstraße "Am Elbdeich" sowie der Elberadweg verlaufen auf der Deichkrone. Die Ortslage Müggendorf ist über die B 195 von Cumlosen aus zu erreichen. Bei Elbdeich-km 27,021 mündet die Ortsverbindungsstraße "Hinter den Höfen" aus Cumlosen in die Straße "Am Elbdeich" ein.
Das Planungsgebiet liegt am rechten Ufer der Elbe im Nordwesten des Landkreis Prignitz, ca. 7 km nordwestlich der Stadt Wittenberge (Abb. 1), bei Elbe-km 464. Der Ort erstreckt sich auf einer Länge von rund 500 m zwischen Elbdeich-km 26,733 und km 27,215. Sämtliche Grundstücke des Ortes grenzen direkt an den Elbdeich, die Dorfstraße "Am Elbdeich" sowie der Elberadweg verlaufen auf der Deichkrone. Die Ortslage Müggendorf ist über die B 195 von Cumlosen aus zu erreichen. Bei Elbdeich-km 27,021 mündet die Ortsverbindungsstraße "Hinter den Höfen" aus Cumlosen in die Straße "Am Elbdeich" ein.
Verfahren Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: VB-20-374
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-04-23 📅
Titel: Ertüchtigung des rechten Elbedeichs im LK Prignitz – Hochwasserschutz Ortslage Müggendorf Deich-km 26+733 bis 27+215 – Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Durchführung der Vergabe, Bauoberleitung (HOAI 2013, LP 5-8) und besondere Leistungen
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 164985.38 EUR 💰
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Kennung des Angebots: 1
Leiter der anbietenden Partei ✅
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000 Informationen über Ausschreibungen
Name der anbietenden Partei: IPP HYDRO CONSULT GmbH
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: IPP HYDRO CONSULT GmbH
Nationale Registrierungsnummer: UStID. DE139065250
Postanschrift: Gerhart Hauptmann Str. 15
Postleitzahl: 03044
Postort: Cottbus - Chóśebuz
Region: Cottbus, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: ihc@ipp-hydro-consult.de📧
Telefon: +493557570050📞
URL: https://www.ipp-hydro-consult.de🌏
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK), dieses vertreten durch den Minister, dieser wiederum vertreten durch das Landesamt für Umwelt (LfU)
Nationale Registrierungsnummer: 0204: <12-121304900588392-28>
Postanschrift: Seeburger Chaussee 2, Haus 2
Postleitzahl: 14476
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Referat S6 - Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabestelles6@lfu.brandenburg.de📧
Telefon: 000📞
URL: https://www.lfu.brandenburg.de🌏 Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz
Nationale Registrierungsnummer: t:03318667237
Postanschrift: Henning-von-Tresckow-Straße 2-13 Haus S
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt
🏙️
E-Mail: poststelle@mluk.brandenburg.de📧
Telefon: +493318667232📞 Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: t:03318661719
E-Mail: vergabekammer@mwae.brandenburg.de📧
Telefon: +49331866-1610📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWBbeachtet werden.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 ? 4 GWB hin.
Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegenVergabevorschriften gelten machen möchte.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWBbeachtet werden.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 ? 4 GWB hin.
Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegenVergabevorschriften gelten machen möchte.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-05-08+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Die Änderung ist für den Auftraggeber notwendig und war unvorhersehbar, weil zum Zeitpunkt der Erstellung der Leistungsbeschreibung und auch während des Vergabeverfahrens noch nicht abzusehen war, ob und welche technischen Änderungen an den Planungsunterlagen vorzunehmen sein werden. Die technischen Änderungen haben sich erst während der Entwicklung des Projektes aufgrund der problematischen Lage der Hochwasserschutzanlage nahe zu Wohnbebauung, schwierigen Baugrundverhältnissen und den erforderlichen Statiknachweisen ergeben. Um diese in die Planänderungsunterlagen einzuarbeiten und vor der Einreichung bei der Oberen Wasserbehörde eine korrekte Aktenlage zu gewährleisten, soll ein Deckblattverfahren durchgeführt werden.
Der Gesamtcharakter ändert sich nicht, weil das Deckblattverfahren weiterhin dem typischen Aufgaben- und Leistungsbereich eines Planungsbüros zuzuordnen ist und an dem Vertragsverhältnis keine weiteren Änderungen (bspw. hinsichtlich Vertrags- und Leistungsart oder Zahlungsmodalitäten) vorgenommen werden. Hinzu kommt, dass der finanzielle Umfang der Änderung sehr nah an der Unwesentlichkeitsschwelle von 10 % aus § 132 Abs. 3 GWB ist und somit bereits wegen des geringen Umfangs argumentiert werden könnte, dass eine Änderung des Gesamtcharakters allein deswegen kaum zu erwarten ist.
Die Änderung ist für den Auftraggeber notwendig und war unvorhersehbar, weil zum Zeitpunkt der Erstellung der Leistungsbeschreibung und auch während des Vergabeverfahrens noch nicht abzusehen war, ob und welche technischen Änderungen an den Planungsunterlagen vorzunehmen sein werden. Die technischen Änderungen haben sich erst während der Entwicklung des Projektes aufgrund der problematischen Lage der Hochwasserschutzanlage nahe zu Wohnbebauung, schwierigen Baugrundverhältnissen und den erforderlichen Statiknachweisen ergeben. Um diese in die Planänderungsunterlagen einzuarbeiten und vor der Einreichung bei der Oberen Wasserbehörde eine korrekte Aktenlage zu gewährleisten, soll ein Deckblattverfahren durchgeführt werden.
Der Gesamtcharakter ändert sich nicht, weil das Deckblattverfahren weiterhin dem typischen Aufgaben- und Leistungsbereich eines Planungsbüros zuzuordnen ist und an dem Vertragsverhältnis keine weiteren Änderungen (bspw. hinsichtlich Vertrags- und Leistungsart oder Zahlungsmodalitäten) vorgenommen werden. Hinzu kommt, dass der finanzielle Umfang der Änderung sehr nah an der Unwesentlichkeitsschwelle von 10 % aus § 132 Abs. 3 GWB ist und somit bereits wegen des geringen Umfangs argumentiert werden könnte, dass eine Änderung des Gesamtcharakters allein deswegen kaum zu erwarten ist.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0000
Neuer Wert
Text:
Durch die Entwicklung des Projektes mit erheblichen Änderungen der technischen Lösung und Komplexitätssteigerungen aufgrund der problematischen Lage der HWSA nahe Wohnbebauung, schwierigem Baugrund und Nachweisen der Statik kam es zu erheblichem Mehraufwand in der Erarbeitung der LP 5 und 6, IBW. Diese Änderungen bildet der Hauptvertrag nicht ab und war zum Auftragszeitpunkt nicht absehbar.
Aufgrund dieser technischen Änderungen ist ein Deckblattverfahren durchzuführen. Das IB soll die bei der OWB einzureichenden Planänderungsunterlagen erarbeiten. Das Deckblattverfahren stellt die korrekte Aktenlage bei der OWB sicher.
Durch die Entwicklung des Projektes mit erheblichen Änderungen der technischen Lösung und Komplexitätssteigerungen aufgrund der problematischen Lage der HWSA nahe Wohnbebauung, schwierigem Baugrund und Nachweisen der Statik kam es zu erheblichem Mehraufwand in der Erarbeitung der LP 5 und 6, IBW. Diese Änderungen bildet der Hauptvertrag nicht ab und war zum Auftragszeitpunkt nicht absehbar.
Aufgrund dieser technischen Änderungen ist ein Deckblattverfahren durchzuführen. Das IB soll die bei der OWB einzureichenden Planänderungsunterlagen erarbeiten. Das Deckblattverfahren stellt die korrekte Aktenlage bei der OWB sicher.