Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Folgende Nachweise / Erklärungen sind von allen Bewerbern (auch präqualifizierten Unternehmen) mit dem Angebot vorzulegen:
— Referenzliste mit der Angabe vergleichbarer Leistungen der letzten 5 Jahre mit Angabe des Objektes/ Ausführungsort, Ausführungszeit, Auftragswert, Auftraggeber
— gültiger Nachweis über die bestehende Haftpflichtversicherung *
* Die Nachweise/Erklärungen sollten nicht älter als 1 Jahr sein.
Der Auftraggeber behält sich die Vorlage folgender Nachweise und Erklärungen vor:
1. gültige Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes *
2. gültige Bescheinigung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft *
3. gültiger Nachweis über die Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und der gemeinsamen Einrichtung der Tarifvertragsparteien im Sinne des § 5 Nummer 3 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes. (Der Nachweis entspr. § 5 Nr. 3 des AEntG muss nur dann eingereicht werden, wenn die ausgeschriebene Leistung dem AEntG unterliegt.) *
4. ggfs. Bescheinigung über die Eintragung in die Handwerksrolle
* Die Nachweise/Erklärungen zu den Punkten 1., 2. und 3. sollten nicht älter als 1 Jahr sein.
Bei Bewerbern, die in die Liste des Vereins für Präqualifikation für Bauunternehmen e. V. eingetragen sind, wird gem. § 6b (EU) Abs. 1 VOB/A auf die Vorlage der nachfolgend genannten Nachweise 1-4 verzichtet.