Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Erweiterung Altfriedschule, Frintroper Str. 432A, 45359 Essen, Metallbau- und Verglasungsarbeiten
2020-338”
Produkte/Dienstleistungen: Metallbauarbeiten📦
Kurze Beschreibung: Neubau- Erweiterungsbau,
Hier: Metallbau- und Verglasungsarbeiten.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Baufertigstellung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Einbau von Türen und Fenstern sowie Zubehör📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Einbau von Türen und Fenstern📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Einbau von Türen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Einbau von Fenstern📦
Ort der Leistung: Essen, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Erweiterung der Altfriedschule
Frintroper Str. 432 A
45359 Essen
Beschreibung der Beschaffung: Siehe beiliegendes Leistungsverzeichnis.
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-03-22 📅
Datum des Endes: 2021-04-23 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eignungsnachweise gemäß § 6a, 6b EU VOB/A
— Nicht präqualifizierte Unternehmen haben gemäß § 6a EU VOB/A zum Nachweis der Eignung, mit dem Angebot, das...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eignungsnachweise gemäß § 6a, 6b EU VOB/A
— Nicht präqualifizierte Unternehmen haben gemäß § 6a EU VOB/A zum Nachweis der Eignung, mit dem Angebot, das ausgefüllte Formblatt „VHB 124 – Eigenerklärung zur Eignung" in der aktuellen Fassung (ist den Vergabeunterlagen dieser Ausschreibung unter „Vergabeunterlagen – Vom Unternehmen
Auszufüllende Dokumente" beigefügt) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen, auch für die vorgesehenen Nachunternehmen, abzugeben, es sei denn die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
— Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung, mit dem Angebot gemäß § 6b EU VOB/A, durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
— Gelangt das Angebot eines Bieters in die engere Wahl, sind auf Verlangen der Vergabestelle, mit Fristsetzung gemäß § 16a EU VOB/A, die aufgeforderten Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) in Kopie ggf. im Original beizubringen. Darüber hinaus kann von einem öffentlichen Auftragnehmer auch weitere ihm geeignete Nachweise, wie den der gültigen Betriebshaftpflichtversicherung (gem. Pkt. 7. – Haftpflicht – der städtischen Angebotsseiten mit Ausweisung der notwendigen Haftungshöhen für Personen- und Sachschäden) oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen ausländischen Finanzamtes über die vollständige Entrichtung von Steuern verlangt werden.
Nachweise/ Erklärungen Bietergemeinschaften, Nachunternehmer
— Das Formularblatt „VHB 233 -Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen" ist den Vergabeunterlagen dieser Ausschreibung unter „Vergabeunterlagen – Vom Auftragnehmer auszufüllende Dokumente" beigefügt und mit dem Angebot, spätestens auf Verlangen der Vergabestelle mit Fristsetzung gemäß § 16a EU VOB/A, vor Zuschlagserteilung, ausgefüllt vorzulegen.
— Bieter und andere gemeinschaftliche Bieter, Arbeitsgemeinschaften haben mit dem Angebot dem Auftraggeber folgende Nachweise/Erklärungen zu übergeben:
— ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des Bevollmächtigten Vertreters und eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren sowie bei Abschluss und Durchführung des Vertrages rechtsverbindlich vertritt, mit uneingeschränkter Wirkung berechtigt ist, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft Zahlungen entgegenzunehmen und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
— Vertragsbedingungen der Stadt Essen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit haben nicht präqualifizierte Unternehmen gemäß § 6a EU Nr. 2 VOB/A und § 6b EU VOB/A...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit haben nicht präqualifizierte Unternehmen gemäß § 6a EU Nr. 2 VOB/A und § 6b EU VOB/A mit dem Angebot, vor Zuschlagserteilung, Nachweise zur Prüfung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Nachweise auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
— Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis, mit dem Angebot, gemäß § 6b EU VOB/A durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen;
— Gelangt das Angebot eines Bieters in die engere Wahl, sind auf Verlangen der Vergabestelle, mit Fristsetzung gemäß § 16a EU VOB/A, die angeforderten Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) in Kopie Ggf. im Original beizubringen.
— Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle die Urkalkulation und/oder die von ihr benannten Formblätter (VHB 221, 222, 223) mit Angaben zur Preisermittlung sowie die Aufgliederung wichtiger Einheitspreise ausgefüllt zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen.
Dies gilt auch für Nachunternehmerleistungen.
“Für das ausgeschriebene Leistungsbild wird als Bedingung für die Ausführung des Auftrags gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe a), § 6a EU Nr. 2 VOB/A und § 45...”
Für das ausgeschriebene Leistungsbild wird als Bedingung für die Ausführung des Auftrags gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe a), § 6a EU Nr. 2 VOB/A und § 45 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 VgV ein jeweiliger Mindestjahresumsatz des Unternehmens, aus den letzten 3 Geschäftsjahren (2016-2018), von 500 000,00 EUR gefordert. Der Nachweis kann mit dem Formular – VHB 124 – Eigenerklärung zur Eignung, aktuelle Fassung- (ist den Vergabeunterlagen unter „Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente" beigefügt) erfolgen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit haben nicht präqualifizierte Unternehmen gemäß § 6a EU Nr. 3, § 6b EU VOB/A und § 46 Abs....”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit haben nicht präqualifizierte Unternehmen gemäß § 6a EU Nr. 3, § 6b EU VOB/A und § 46 Abs. 3 VgV, mit dem Angebot, vor Zuschlagserteilung, Nachweise zur Prüfung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Nachweise auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
— Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis, mit dem Angebot Gemäß § 6b EU VOB/A, durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
— Gelangt das Angebot eines Bieters in die engere Wahl, sind auf Verlangen der Vergabestelle gemäß § 6a EU Nr. 3, § 6b EU VOB/A und § 46 Abs. 3 VgV, mit Fristsetzung gemäß § 16a EU VOB/A, noch vor Zuschlagserteilung, die angeforderten Nachweise/Erklärungen in Kopie Ggf. im Original zur Prüfung vorzulegen. Die einzureichenden Bescheinigungen dürfen nicht älter als 12 Monate sein.
Einzureichende Unterlagen:
— VHB 444 – Referenzbescheinigungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Mit dem Angebot, spätestens auf Verlangen der Vergabe sind Referenznachweise gemäß § 6a Abs. 2 Nr. 2 VOB/A, § 6a EU Nr. 3 Buchstabe a) VOB/A, vor Zuschlagserteilung, mit Fristsetzung nach § 16a VOB/A, § 16a EU VOB/A, vom Bieter und ggfls. von seinem Nachunternehmer, mit Angaben über die Ausführung vergleichbarer Leistungen – nicht älter als 3 Jahre – mit mindestens 3 Referenzen nachzuweisen.
Vergleichbar ist eine Referenzleistung mit der ausgeschriebenen Leistung, wenn sie dieser soweit gleicht, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die ausgeschriebene Leistung eröffnet. Das Formblatt „VHB 444 – Referenzbescheinigung" ist bevorzugt zu verwenden und wird den Vergabeunterlagen spätestens mit der
Anforderung beigefügt und ist entsprechend ausgefüllt vorzulegen.
— VHB 233 – Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): Das Formular VHB 233 ist mit dem Angebot, spätestens auf Verlangen der Vergabestelle, vor Zuschlagserteilung, mit Fristsetzung gemäß § 16a VOB/A, § 16a EU VOB/A, ausgefüllt vorzulegen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Die für die Ausführung des Auftrags verantwortliche Person und ein/e Stellvertreter/in müssen zur Führung der Berufsbezeichnung Meister, Dipl.-Ing.,...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Die für die Ausführung des Auftrags verantwortliche Person und ein/e Stellvertreter/in müssen zur Führung der Berufsbezeichnung Meister, Dipl.-Ing., Dipl.-Ing. (FH) bzw. M.Sc., B.Sc. in einem für das Gewerk Metallbauarbeiten und Verglasungsarbeiten einschlägigen Berufsfeld sein und nachweislich – vgl. Referenzen – vergleichbare Baumaßnahmen ohne Beanstandung abgewickelt haben.
Mit dem Angebot, spätestens auf Anforderung der Vergabestelle gemäß § 16a EU VOB/A sind die entsprechenden Nachweise in Kopie vorzulegen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Im Rahmen der Auftragsvergabe wird der Auftragnehmer – auf Verlangen der Vergabestelle – aufgefordert, die Urkalkulation in einem verschlossenen Umschlag...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Im Rahmen der Auftragsvergabe wird der Auftragnehmer – auf Verlangen der Vergabestelle – aufgefordert, die Urkalkulation in einem verschlossenen Umschlag bei der Vergabestelle einzureichen. Die Formulare -Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation (VVB 221) u. Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme (VVB 222) und Aufgliederung der Einheitspreise (VVB 223)- sind den Vergabeunterlagen unter „vom Unternehmen auszufüllende Dokumente" beigefügt.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-11-10
10:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-01-15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-11-10
10:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Lindenallee 68, 45127 Essen, 5. Etage
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“In offenen und nicht offenen Verfahren stellt der öffentliche Auftraggeber gemäß § 14 EU Abs. 6 VOB/A den Bietern die Niederschrift unverzüglich...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
In offenen und nicht offenen Verfahren stellt der öffentliche Auftraggeber gemäß § 14 EU Abs. 6 VOB/A den Bietern die Niederschrift unverzüglich elektronisch zur Verfügung. Den Bietern und ihren Bevollmächtigten ist die Einsicht in die Niederschrift und ihre Nachträge (Absätze 4 und 5 sowie § 16c EU Absatz 3) zu gestatten. Die Submission erfolgt ohne Bieterbeteiligung.
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe
1. Anforderungen an den Einsatz elektronischer Mittel und Grundsätze der Kommunikation im Vergabeverfahren gemäß Art.22...”
Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe
1. Anforderungen an den Einsatz elektronischer Mittel und Grundsätze der Kommunikation im Vergabeverfahren gemäß Art.22 der EU-Richtlinie 2014/24/EU und § 11a EU VOB/A
1.1. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch in der vollständig webbasierten E-Vergabeplattform „Vergabe.NRW/Vergabemarktplatz" durchgeführt und ist unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ und dem angeschlossenen Vergabemarktplatz http://www.vergabe.metropoleruhr.de" im Internet erreichbar. Die Teilnahme und der Zugang zur Auftragsbekanntmachung und zu den Vergabeunterlagen sind für Bieter vollständig kostenfrei. Die freiwillige Registrierung wird bereits vor der Submission/Angebotsöffnung erbeten.
1.2. Mit Angebotsöffnung wird der Bieter für das weitere Vergabeverfahren gemäß § 11a EU Abs. 6 VOB/A verpflichtend aufgefordert seine Unternehmensbezeichnungen sowie eine elektronische Adresse im Vergabeportal NRW anzugeben/zu registrieren. Kommt der Bieter dieser Aufforderung, auch nach Fristsetzung von 6 Kalendertagen nicht nach, wird er aus diesem Vergabeverfahren ausgeschlossen.
1.3. Die Kommunikation, z.B. bei Bewerberfragen und deren Beantwortung, das Nachreichen von Nachweisen und Erklärungen, die Einstellung ergänzender Informationen wird ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz NRW/Metropole Ruhr geführt (über die bei der Registrierung vom Bieter angegebene E-Mailadresse) um die Unversehrtheit, die Vertraulichkeit und die Echtheit der Daten zu gewährleisten.
1.4. Die von der Vergabestelle übermittelten Informationen werden direkt über die Oberfläche der E-Vergabeplattform bzw. dem virtuellen Projektraum zum Vergabeverfahren (z.B. Bekanntmachungen, Kommunikationsnachrichten, Vergabeunterlagen oder Anhänge zu Kommunikationsnachrichten) oder innerhalb der Plattform bzw. virtuellen Projekträume als Datei-Downloads kostenlos bereitgestellt. Die verwendeten Dateitypen und Dateiformate werden durch das Vergabeverfahren bzw. die Vergabestelle vorgegeben und können je nach Ausschreibungsgegenstand abweichen (z. B. GAEB-Dateien im Bereich von Bauleistungen).
1.5. Technische Parametervorgabe bei elektronischer Angebotseinreichung
Das Angebot ist im Offenen Verfahren -EU- zwingend, bei Öffentlichen/Beschränkten und Freihändigen nationalen Vergabeverfahren, bei entsprechender Vorgabe der Vergabestelle, elektronisch über die Plattform Vergabemarktplatz NRW, mit dem Bietertool, zu übermitteln. Als Dateiformat für mit dem Angebot eingereichte Dokumente sind zwingend das PDF-Format und für die Angebotsdatei das GAEB d84-, X84- Format und im Übrigen allgemein verfügbare und lesbare Formate zu verwenden (z.B. *.txt, *.docx, *.xls, *.jpg, *.tif etc.). Es ist ratsam, zusätzlich zur GAEB-Datei, das bepreiste Leistungsverzeichnis eingescannt als PDF-Dokument zu übermitteln. Andere nicht allgemein verfügbare Dateiformate, oder Dateifragmente die nicht durch die Vergabestelle einzulesen sind, führen zum Angebotsausschluss. Alle zu einem Angebot gehörenden Dokumente sollen möglichst in einem einheitlichen Sendevorgang an die Plattform Vergabemarktplatz NRW übertragen werden.
2. Angebot
2.1. Bei dieser Ausschreibung können Sie ausschließlich elektronische Angebote/Teilnahmeanträge über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr abgeben. Papierangebote/Papierteilnahmeanträge sind nicht zugelassen. Eine Angebotsabgabe über die Kommunikation oder per Mail an die Vergabestelle ist nicht möglich und führt zum Angebotsausschluss. Umfassende Informationen zur E-Vergabe können Sie den Vergabeunterlagen und insbesondere den Teilnahmebedingungen für die Abgabe elektronischer Angebote/Teilnahmeanträge entnehmen. Der Immobilienwirtschaft der Stadt Essen ist sehr daran gelegen, dass Ihre elektronischen Angebote/Teilnahmeanträge rechtzeitig auf dem Vergabemarktplatz eingehen. Stellen Sie frühzeitig sicher, dass Sie die technischen Voraussetzungen zur Nutzung des Vergabemarktplatzes erfüllen. Hierbei können wir Ihnen weitergehend leider nicht behilflich sein, da es um Ihre unternehmensinternen IT-Systemvoraussetzungen geht.
2.3. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter zu erkennen sein; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur/dem geforderten Siegel zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform, mit dem Bietertool, der Vergabestelle zu übermitteln.
2.4. Die Abgabe einer GAEB Angebotsdatei ist gewünscht, jedoch ist keine Bedingung zur Angebotsabgabe. Bei Abweichungen von Papierangebot und eingereichter GAEB d84 Angebotsdatei ist allein das schriftliche Angebot verbindlich. In den Vergabeunterlagen ist das Dokument „Angebotsschreiben" vollständig und an allen vorgesehenen Stellen zu unterschreiben. Das Fehlen von Seiten und Unterschriften führt ggfs. zum Ausschluss des Angebotes.
2.5. Wertung von Preisnachlässen
Gemäß § 16d EU Abs. 4 VOB/A werden Preisnachlässe ohne Bedingung nicht gewertet, wenn sie nicht an der vom öffentlichen Auftraggeber nach § 13 EU Absatz 4 VOB/A bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Unaufgeforderte angebotene Preisnachlässe mit Bedingungen für die Zahlungsfrist (Skonti) werden bei der Wertung der Angebote nicht berücksichtigt. Nicht gewertete Preisnachlässe (Skonti) bleiben Inhalt des Angebotes und können im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt werden.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRVYDA8.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221147-3045📞
E-Mail: vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 221147-2889 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221147-3045📞
E-Mail: vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 221147-2889 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter und Bewerber sowie auf die Präklusionsregelungen gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter und Bewerber sowie auf die Präklusionsregelungen gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221147-3045📞
E-Mail: vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 221147-2889 📠
Quelle: OJS 2020/S 200-484000 (2020-10-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 294581.07 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 200-484000
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 60243538
Titel: Auftragsvergabe Noll GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-01-08 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 21
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Noll GmbH
Postanschrift: In der Neuwiese 2
Postort: Görgeshausen
Postleitzahl: 56412
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 648591500📞
E-Mail: anfragen@noll-metallbau.de📧
Fax: +49 6485915070 📠
Region: Westerwaldkreis🏙️
URL: http://www.noll-metallbau.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 294581.07 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRVYDXK
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter und Bewerber sowie auf die Präklusionsregelungen gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter und Bewerber sowie auf die Präklusionsregelungen gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 010-015965 (2021-01-11)