Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag folgende Anforderungen nachweisen:
— Personelle Kapazitäten;
— Qualifikation/Berufserfahrung Projektteam.
Der Projektleiter Objektplanung Gebäude muss über einen der folgenden Berufsabschlüsse verfügen: Dipl.-Ing. TH/TU/FH der Architektur; Master der Architektur; Bachelor der Architektur.
Der stellvertretende Projektleiter Objektplanung Gebäude muss über einen der folgenden Berufsabschlüsse verfügen: Dipl.-Ing. TH/TU/FH der Architektur; Master der Architektur; Bachelor der Architektur.
Der Projektleiter Technische Ausrüstung muss über einen der folgenden Berufsabschlüsse verfügen: Dipl.-Ing. TH/TU/FH des Ingenieurwesens (Technische Ausrüstung); Master des Ingenieurwesens (Technische Ausrüstung); Bachelor des Ingenieurwesens (Technische Ausrüstung).
Der stellvertretende Projektleiter Technische Ausrüstung muss über einen der folgenden Berufsabschlüsse verfügen: Dipl.-Ing. TH/TU/FH des Ingenieurwesens (Technische Ausrüstung); Master des Ingenieurwesens (Technische Ausrüstung); Bachelor des Ingenieurwesens (Technische Ausrüstung).
Die Bewerber weisen ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit außerdem anhand der geforderten Referenzen nach.
Sind folgende Mindestanforderungen an die Referenzprojekte nicht erfüllt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen:
a) Mindestens ein Referenzprojekt im Bereich Objektplanung Gebäude muss für einen öffentlichen Auftraggeber ausgeführt worden sein.
b) Mindestens ein Referenzprojekt im Bereich Technische Ausrüstung muss für einen öffentlichen Auftraggeber ausgeführt worden sein.
c) Die Referenzen im Bereich Objektplanung Gebäude müssen Leistungen im Zusammenhang mit der Erstellung einer vertiefenden Machbarkeitsstudie und/oder Leistungen der Objektplanung Gebäude in den Leistungsphasen 1 bis 4 für Kulturneubauten mit Messe-, Kongress- und Ausstellungsflächen sowie Veranstaltungssälen oder für Neubauten von Büro-/Verwaltungsgebäuden mit Versammlungs-/Konferenzbereichen oder für Neubauten zu Ausbildungs- und/oder Wissenschaftszwecken mit Kongress-/Konferenz-/Seminar-/Tagungsbereichen mit vergleichbarem Schwierigkeitsgrad und vergleichbarer Größe umfassen.
d) Bei mindestens einer der unter c) genannten Referenzen muss es sich um ein Gebäude mit Versammlungsräumen, die mehr als 200 Besucher fassen, und mit MICE-Flächen (Meetings Incentives Exhibitions/Events) von mindestens 3 000 m handeln.
e) Die Referenzen im Bereich Technische Ausrüstung müssen Leistungen im Zusammenhang mit der Erstellung einer vertiefenden Machbarkeitsstudie und/oder Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung in den Leistungsphasen 1 bis 4 für Kulturneubauten mit Messe-, Kongress- und Ausstellungsflächen sowie Veranstaltungssälen oder für Neubauten von Büro-/Verwaltungsgebäuden mit Versammlungs-/Konferenzbereichen oder für Neubauten zu Ausbildungs- und/oder Wissenschaftszwecken mit Kongress-/Konferenz-/Seminar-/Tagungsbereichen mit vergleichbarem Schwierigkeitsgrad und vergleichbarer Größe umfassen.
f) Bei mindestens einer der unter e) genannten Referenzen muss es sich um ein Gebäude mit Versammlungsräumen, die mehr als 200 Besucher fassen, und mit MICE-Flächen (Meetings Incentives Exhibitions/Events) von mindestens 3 000 m handeln.
Referenzprojekte, welche nachfolgende Anforderungen nicht erfüllen, werden nicht gewertet:
— für die Referenzen Objektplanung Gebäude betragen die Baukosten der Kostengruppen 300 + 400 mindestens 17,0 Mio. EUR brutto;
— für die Referenzen der Technischen Ausrüstung betragen die Baukosten der Kostengruppe 400 mindestens 5,0 Mio. EUR brutto;
— für die Referenzen Objektplanung Gebäude sind die Architektenleistungen mindestens der Honorarzone III zuzuordnen;
— für die Referenzen der Technischen Ausrüstung sind die Leistungen für alle bearbeiteten Anlagengruppen mindestens der Honorarzone II zuzuordnen;
— für die Referenzen der Technischen Ausrüstung müssen mindestens 2 Anlagengruppen bearbeitet worden sein.
Hinsichtlich des Leistungszeitraums 1.1.2010 bis 31.5.2020 für die Referenzen gelten folgende Regelungen:
Liegt für keine der Teilleistungen (Machbarkeitsstudie, Planung Leistungsphase 1, Planung Leistungsphase 2, Planung Leistungsphase 3, Planung Leistungsphase 4) der jeweilige Bearbeitungsbeginn und das jeweilige Bearbeitungsende im angegebenen Leistungszeitraum, so wird das Referenzprojekt nicht gewertet.
Liegt für mindestens eine der Teilleistungen (Machbarkeitsstudie; Planung Leistungsphase 1, Planung Leistungsphase 2, Planung Leistungsphase 3, Planung Leistungsphase 4) der jeweilige Bearbeitungsbeginn und das jeweilige Bearbeitungsende im angegebenen Leistungszeitraum, so wird das Referenzprojekt gewertet.
Jede Teilleistung (Machbarkeitsstudie, Leistungsphase 1, Leistungsphase 2, Leistungsphase 3, Leistungsphase 4), deren Bearbeitungsbeginn und deren Bearbeitungsende im angegebenen Leistungszeitraum liegen, wird entsprechend der angegebenen Punkte und Wichtung gewertet.
Es werden maximal 4 Referenzen gewertet. Werden mehr Referenzen vorgelegt, hat der Bewerber anzugeben, welche Referenzen gewertet werden sollen.
Es werden maximal 2 Referenzen Objektplanung Gebäude sowie maximal 2 Referenzen Technische Ausrüstung gewertet. Dabei kann dasselbe Projekt sowohl Leistungen der Objektplanung.
Als auch der Planung der Technischen Ausrüstung enthalten und wird dann entsprechend für beide Bereiche gewertet.
Einzelheiten zur Wertung und Wichtung der Eignungskriterien können der Wertungsmatrix Stufe 1 entnommen werden.