Erweiterung der Palo Alto-basierten Firewall-Infrastruktur

Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Abt. Beschaffung, Zahlstelle (K13)

Erweiterung der Palo Alto-basierten Firewall-Infrastruktur.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-30.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-01-30 Auftragsbekanntmachung
2020-03-23 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-01-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Referenznummer: 2020/0041/K13/Kr
Kurze Beschreibung: Erweiterung der Palo Alto-basierten Firewall-Infrastruktur.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Sachsen-Anhalt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Abt. Beschaffung, Zahlstelle (K13)
Postanschrift: Universitätsplatz 2
Postleitzahl: 39106
Postort: Magdeburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.ovgu.de 🌏
E-Mail: christoph.krause@ovgu.de 📧
URL der Dokumente: http://www.evergabe.de/unterlagen 🌏
URL der Teilnahme: http://www.evergabe.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-01-30 📅
Einreichungsfrist: 2020-03-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-02-04 📅
Datum des Beginns: 2020-05-01 📅
Datum des Endes: 2025-05-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 024-053859
ABl. S-Ausgabe: 24
Zusätzliche Informationen
Entfällt

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 570 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Einschl. Instandsetzung, Plege & Support für 60 Monate
Geschätzer Auftragswert 570T EUR netto.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 569297.10 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
URZ
Universitätsplatz 2
39106 Magdeburg

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt oder gültige Bescheinigung einer anerkannten Präqualifizierungsstelle z. B. DIHK PQ-VOL (www.pq-vol.de) oder folgende Einzelnachweise: Bewerbererklärung (= Erklärung nach Abschnitt 1 – Basisparagraphen http://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/EKeu.pdf). Hinweis: Wenn zutreffend, sind im Formular nur die Nachunternehmerleistungen zu benennen/beschreiben.
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Die Benennung sowie die Einreichung von Erklärungen der Nachunternehmer erfolgt erst nach gesonderter Aufforderung durch den Auftraggeber an den Bieter, wenn das Angebot des Bieters für eine Zuschlagserteilung in die engere Wahl kommt. (VK Bund, B. v. 28.09.17, VK 1 – 93/17)
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 LVG LSA), Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 13 LVG LSA), Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnorm (§ 12 LVG LSA), Erklärung zur Handwerksrolleneintragung (§ 2 LVG LSA).

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-04-20 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-03-03 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Universität/Hochschule
Kontakt
Internetadresse: www.ovgu.de 🌏
Dokumente URL: www.evergabe.de/unterlagen 🌏
URL der Teilnahme: www.evergabe.de 🌏
URL der Dokumente: www.evergabe.de/unterlagen 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Es gelten ausschließlich die „Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen „(VOL/B), Stand: Ausgabe 2003. Es werden keine Vorauszahlungen geleistet. Zahlungsziel 30 Tage, gegen Rechnung, http://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/VOLB.pdf. Ein Verweis in den Angebotsunterlagen auf die eigenen Geschäfts- bzw. Vertragsbedingungen des Bieters oder Dritten führt zum Verfahrensausschluss. Weiterhin gelten die Ergänzende Vertragsbedingungen zu den §§ 12, 17, 18 LVG LSA (§ 18 LVG LSA) http://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/LVGLSAanl.pdf.
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Neben der VOL/B und den Landesvergabegesetz LSA finden die Bedingungen des EVB-IT Kauf-AGB, EVB-IT INstandhaltungs-AGB, EVB-IT Überlassung-AGB und EVB-IT Pflege S-AGB Anwendung.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt 1. und 2. Vergabekammer
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
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1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Gemäß § 161 GWB ist der Antrag schriftlich bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antraggegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Ernst - Kamieth - Straße 2
Quelle: OJS 2020/S 024-053859 (2020-01-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Erweiterung der Palo Alto-basierten Firewall–Infrastruktur.
Gesamtwert des Auftrags: 568966.96 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Magdeburg, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Otto–von–Guericke–Universität Magdeburg, Abt. Beschaffung, Zahlstelle (K13)

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-03-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-03-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 061-146036
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 024-053859
ABl. S-Ausgabe: 61

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Einschl. Instandsetzung, Plege & Support für 60 Monate geschätzer Auftragswert 570T EUR netto.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Otto–von–Guericke–Universität Magdeburg

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-23 📅
Name: SBSK GmbH & Co. KG
Postanschrift: Zackmünder Strasse 4
Postort: Schönebeck
Postleitzahl: 39218
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 392848040 📞
E-Mail: kdraband@sbsk.de 📧
Land: Salzlandkreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 568966.96 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Ernst – Kamieth – Straße 2
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über dasVergabeverfahren hin.
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Etwaige Rügen sind über die eVergabe–Plattform (evergabe.de) oder über die unter I.3 angegebeneKontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, beiInformation auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung derInformation durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Ernst–Kamieth–Straße 2
Quelle: OJS 2020/S 061-146036 (2020-03-23)