Zur Erweiterung des bestehenden High Performance Computing Clusters sollen weitere Rechenknoten, InfiniBand- und Netzwerk-Komponenten angeschafft werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erweiterung eines HPC Clusters
EUOV2008
Produkte/Dienstleistungen: Server📦
Kurze Beschreibung:
“Zur Erweiterung des bestehenden High Performance Computing Clusters sollen weitere Rechenknoten, InfiniBand- und Netzwerk-Komponenten angeschafft werden.”
1️⃣
Ort der Leistung: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Helmholtz-Zentrum Dresden — Rossendorf e. V.
Bautzner Landstraße 400
01328 Dresden
Deutschland”
Beschreibung der Beschaffung:
“Anzahl der geforderten Baugruppen und dazugehörigen Serviceleistungen:
— 6 x GPU Rechnerknoten inklusive Ersatzteile und 3 Jahre...”
Beschreibung der Beschaffung
Anzahl der geforderten Baugruppen und dazugehörigen Serviceleistungen:
— 6 x GPU Rechnerknoten inklusive Ersatzteile und 3 Jahre Vorab-Teileaustauschservice;
— 1 x Infiniband- und Netzwerk Knoten.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): CPU-Leistung (Kernanzahl/Speicherbrandbreite)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50,00
Preis (Gewichtung): 50,00
Dauer
Datum des Endes: 2020-11-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Optionalen Positionen behält sich der Auftraggeber vor mit einer gesonderen Bestellung bis zum 30.11.2020 zu beauftragen. Folgende Baugruppen und...”
Beschreibung der Optionen
Optionalen Positionen behält sich der Auftraggeber vor mit einer gesonderen Bestellung bis zum 30.11.2020 zu beauftragen. Folgende Baugruppen und dazugehörigen Serviceleistungen sind dafür anzubieten:
— bis zu 10 x CPU Rechnerknoten inklusive 3 Jahre Vorab-Teileaustauschservice;
— bis zu 2 x EDR Infiniband Switch;
— bis zu 2 x 10 Gbit/s Ethernet Switch inklusive 3 Jahre Vorab-Teileaustauschservice.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Erklärung zu den in §§ 123, 124 GWB genannten Ausschlussgründen sowie Unternehmensdarstellung mit Angaben zum Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Erklärung zu den in §§ 123, 124 GWB genannten Ausschlussgründen sowie Unternehmensdarstellung mit Angaben zum Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bieter niedergelassen ist.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-07-29
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-11-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-07-29
12:15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2020/S 121-294615 (2020-06-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-08-17) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Helmholtz-Zentrum Dresden – Rossendorf e.V.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: außeruniversitäre Forschungseinrichtung
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Helmholtz-Zentrum Dresden – Rossendorf e.V.
Bautzner Landstraße 400
01328 Dresden
Deutschland” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): CPU-Leistung (Kernanzahl / Speicherbrandbreite)
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Optionalen Positionen behält sich der Auftraggeber vor mit einer gesonderen Bestellung bis zum 30.11.2020 zu beauftragen.
Folgende Baugruppen und...”
Beschreibung der Optionen
Optionalen Positionen behält sich der Auftraggeber vor mit einer gesonderen Bestellung bis zum 30.11.2020 zu beauftragen.
Folgende Baugruppen und dazugehörigen Serviceleistungen sind dafür anzubieten:
— bis zu 10 x CPU Rechnerknoten inklusive 3 Jahre Vorab-Teileaustauschservice;
— bis zu 2 x EDR Infiniband Switch;
— bis zu 2 x 10 Gbit/s Ethernet Switch inklusive 3 Jahre Vorab-Teileaustauschservice.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 121-294615
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Erweiterung eines HPC Clusters
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-08-14 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 7
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 7
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: NEC Deutschland GmbH
Postanschrift: Fritz-Vomfelde-Straße 14-16
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40547
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 711-78055-0📞
E-Mail: andreas.goettlicher@emea.nec.com📧
Fax: +49 152-22851530 📠
Region: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des Auftrages unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des...”
Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des Auftrages unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nicht bekannt gegeben. Daher wurde der fiktive Wert 0,01 EUR eingetragen.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung vonVergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
(1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 162-392494 (2020-08-17)