Erweiterung Haus am Klostergarten in Preetz

Kreis Plön, Die Landrätin, Zentrale Vergabestelle

Interimsgang.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-02-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-13.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-01-13 Auftragsbekanntmachung
2020-02-26 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-01-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Zimmer- und Tischlerarbeiten
Referenznummer: K-PLOEN-2020-0002
Kurze Beschreibung: Interimsgang.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Zimmer- und Tischlerarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Plön 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreis Plön, Die Landrätin, Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Hamburger Straße 17-18
Postleitzahl: 24306
Postort: Plön
Kontakt
Internetadresse: http://www.kreis-ploen.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@kreis-ploen.de 📧
Telefon: +49 4522743558 📞
Fax: +49 452274395558 📠
URL der Dokumente: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/K-PLOEN-2020-0002 🌏
URL der Teilnahme: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/K-PLOEN-2020-0002 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-01-13 📅
Einreichungsfrist: 2020-02-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-01-14 📅
Datum des Beginns: 2020-04-06 📅
Datum des Endes: 2020-05-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 009-015459
ABl. S-Ausgabe: 9
Zusätzliche Informationen
Bieter und deren bevollmächtigte Vertreter.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Abbrucharbeiten:
— 1,00 St. Abbruch eines Fensters,
— 20,00 m
Erdarbeiten:
— 100,00 m
— 25,00 m
Beton – und Stahlbetonarbeiten:
— 15,00 m
Zimmerarbeiten:
— 10 m
— 750 m Holz abbinden,
— 450 m Holzlattung 6,00 * 4,00 cm,
— 460 m
In Wänden, Decken, Balkenlage einbauen.
— 260 m
— 510 m
Wände, Decken, Balkenlage.
— 300 m Lüftungsbleche und Kantteile,
— 10 St. Fensterbänke.
Dachabdichtungsarbeiten:
— 100 m
Klempnerarbeiten:
— 50 m Traufblech,
— 50 m Dachrandabschluss.
Tischlerarbeiten Kunststofffenster und Türen:
— 6,00 St. Rechteckfenster, zweiteilig 925 x 1135 mm,
— 2,00 St. Kunststofftür 1325 x 2010 mm,
— 80,00 m Handlauf aus dem Baubestand abschrauben
Und wieder montieren.
Metallbauarbeiten Stahltüren
— 2,00 St. Metall – Glas – Rahmentürflügel ausbauen,
— 1,00 St. Stahlblechtür einflügelig. T30-1 RS B 1325 mm, H 2010 mm,
— 1,00 St. Stahlblechtür 2-flg. T 30-2 RS B 1760 mm H,
— 2010 mm.
Bodenbelagsarbeiten:
— 16,00 m
— 120,00 m
— 110,00 m Sockelleiste PVC.
Trockenbauarbeiten:
Arbeiten im Baubestand:
— 8,00 m
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Seniorenpflegeeinrichtung „Haus am Klostergarten"
Klosterstr. 4
24211 Preetz

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Eignungsnachweise werden gefordert gemäß §§ 6a EU, 6b EU VOB/A. Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Grundsätzlich sind als Nachweise Eigenerklärungen abzugeben. Die geforderten Unterlagen sind bei Bewerbergemeinschaften für jedes einzelne Mitglied vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es übernehmen soll; die Aufteilung der Mitglieder der Bewerbergemeinschaften zu den Leistungsbestandteilen ist anzugeben. Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, Nachunternehmer zur Auftragsdurchführung einzusetzen, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die von dem jeweiligen Nachunternehmer zu erbringenden Leistungen nach Art und Umfang zu benennen sowie die entsprechenden Erklärungen bzw. Nachweise auch für den jeweiligen Nachunternehmer einzureichen. Darüber hinaus hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft gegenüber der Vergabestelle bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nachzuweisen, dass ihm/ihr die für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel (personelle und technische Ressourcen) des jeweiligen Nachunternehmers zur Verfügung stehen werden. Dieser Nachweis kann insbesondere durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers geführt werden. Ausländische Bewerber können an Stelle der nachfolgenden Eignungsnachweise auch vergleichbare Eignungsnachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderer als deutscher Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Sollten die geforderten Nachweise unvollständig oder unzureichend sein, kann der Bewerber nicht darauf vertrauen, dass der Auftraggeber Gelegenheit zur Ergänzung oder Vervollständigung gibt; das Recht hierzu behält sich der Auftraggeber aber vor.
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Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
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Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124) vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
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Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
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Gelangt das Angebot in die engere Wahl, die die Eigenerklärungen (auch die der bekannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stelle zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Siehe dazu auch § 6 EU VOB/A.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Gemäß Vergabeunterlagen. Siehe auch § 6a EU VOB/A.
Mindeststandards: Gemäß Vergabeunterlagen. Siehe auch § 6a EU VOB/A.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Gemäß Vergabeunterlagen. Siehe auch § 6a EU VOB/A.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Auf die Belange des laufenden Betriebs ist Rücksicht zu nehmen. Die Baustellenorganisation ist auf beschränkte Platzverhältnisse in der Umgebung des Pflegebetriebes abzustellen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-04-06 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-02-19 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:30
Ort des Eröffnungstermins: Kreis Plön
Die Landrätin
Zentrale Vergabestelle
Hamburger Straße 17-18
24306 Plön
Deutschland
Zusätzliche Informationen: Bieter und deren bevollmächtigte Vertreter.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/K-PLOEN-2020-0002 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie (Abt. VII1)
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884640 📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Fax: +49 4319884702 📠
Internetadresse: http://vergabekammer.schleswig-holstein.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmer/Bewerber/Bieter hingewiesen sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
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1) Der Antragstelle den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der First zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der ausschreibenden Stelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie (Abt. VII.1)
Internetadresse: http://www.vergabekammer.schleswig-holstein.de 🌏
Quelle: OJS 2020/S 009-015459 (2020-01-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-02-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2020/S 009-015459
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreis Plön
Postanschrift: Hamburger Str. 17/18

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-02-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-02-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 042-098383
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 009-015459
ABl. S-Ausgabe: 42

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— 10 St Fensterbänke.
Tischlerarbeiten Kunststofffenster und Türen
— 80,00 m Handlauf aus dem Baubestand abschrauben.
— 1,00 St. Stahlblechtür 2-flg. T 30-2 RS B 1760 mm H 2010 mm.
Bodenbelagsarbeiten
Trockenbauarbeiten
Arbeiten im Baubestand

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle des Kreises Plön

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie
Internetadresse: http://www.vergabekammer.schleswig-holstein.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Es wird ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmer/Bewerber/Bieter hingewiesen sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößengegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
Mehr anzeigen
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der ausschreibenden Stelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2020/S 042-098383 (2020-02-26)
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