Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Unter den Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen und nicht aus formalen Gründen auszuschließen sind (siehe Ziffer III.1), erfolgt die Auswahl nachfolgenden Kriterien:
(1) Inhaltlich vergleichbares Referenzprojekt für den Neubau oder der kompletten Neuinstallation eines hochinstallierten Gebäudes aus dem Bereich der Forschung oder vergleichbarer Nutzungsanforderung gemäß der Aufgabenbeschreibung nach Ziffer II.2.4 und III 1.3 (1)), (Gewichtung: 60 %)
Die Referenz wird entsprechend den nachfolgenden Unterkriterien beurteilt und gewichtet:
a) Funktionalität: Regelung und Steuerung von Vollklimaanlagen, Kälteerzeugungsanlagen, Wärmerückgewinnungsanlagen und speziellen Anlagen zur Medienversorgung, herstellerneutrales BACNet TCP/IP, eigenes Netzwerk für Gebäudeautomation (30 %)
b) Komplexität: erhöhte Anforderungen an Regelgenauigkeiten (Feuchte/Temperatur) für Labor- und Mikroskopie-Räume), Luftmanagement für biologische Labore bis S2, Optimierung zur Energieeinsparung (z. B. Reinraum-Management) (30 %)
c) Randbedingungen des Projekts: Übergeordnete Integration der Bestandsinfrastruktur auf der Managementebene, Planung der Verkabelung für MSR-Anlagen (Kopplung (20 %)
d) Größe des Bauprojektes (z. B. Nutzungsfläche in qm, Bauwerkskosten) (20 %)
Für jedes Unterkriterium im Gesamtbild der angegebenen Referenz können maximal 4 Punkte erreicht werden. Die jeweils erreichten Punkte je Unterkriterium werden mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor multipliziert und die hierbei jeweils ermittelten Werte zu einem Gesamtwert aufsummiert. Der Gesamtwert fließt dann multipliziert mit dem Wichtungsfaktor 60 % in die Gesamtwertung ein.
Hinweise:
Die je Unterkriterium erreichbare Höchstpunktzahl (4 Punkte) wird vergeben, wenn die benannte Referenz bezüglich der angegebenen Kriterien dem zu realisierenden Projekt bestmöglich entspricht.
Die reine Menge der benannten Referenzen ist allein nicht ausschlaggebend, sondern vor allem deren Vergleichbarkeit mit der hier zur Vergabe anstehenden Leistung. Vor diesem Hintergrund und im Interesse der Aufwandsminimierung für die Bewerber ist nur eine Referenz wertbar. Die vom Bewerber anzugeben beabsichtigte Referenz ist an entsprechender Stelle im MPG-Bewerbungsbogen einzutragen und nach dortiger Maßgabe mit den entsprechenden Angaben/Nachweisen/Erklärungen/Unterlagen zu ergänzen.
(2) Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte im Fachbereich HKLS-/MSR-Technik (Gebäudeautomation), jeweils in den letzten 3 Jahren und heute bezogen auf das unter Ziffer II.2.4 aufgeführte Gewerk (Gewichtung: 15 %).
Diese Angaben sind im MPG-Bewerbungsbogen an entsprechender Stelle einzutragen.
Eine durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte von 5 Mitarbeitern (MA) führt zur Maximalpunktzahl. Wird diese Obergrenze überschritten, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung. Die Bewertung erfolgt nach nachstehendem Schema:
2 MA = 1 Punkt; 3 MA = 2 Punkte; 4 MA = 3 Punkte; ab 5 MA = 4 Punkte
(Mindeststandard vgl. Ziffer III.1.3)
(3) Durchschnittliche Nettoumsatzzahlen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren für Planungsleistungen im Bereich der Gebäudeautomation (Bereich HKLS). Bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied jeweils bezogen auf den eigenen Leistungsanteil (Gewichtung: 15 %). Ein durchschnittlicher Nettoumsatz für HKLS-/MSR-Planungsleistungen von 800 000 EUR/Geschäftsjahr führt zur Maximalpunktzahl. Wird diese Obergrenze überschritten, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung. Diese Angaben sind im MPG-Bewerbungsbogen an entsprechender Stelle einzutragen.
Die Bewertung erfolgt nach folgendem Schema: 200 000 bis 399 999 EUR = 1 Punkt; 400 000 bis 599 999 EUR = 2 P; 600 000 bis 799 999 EUR = 3 P; ab 800 000 EUR = 4 P (Mindeststandard vgl. Ziffer III.1)
(4) aussagekräftige Darstellung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität im Unternehmen (Gewichtung: 10 %).