Erweiterung Kläranlage Hardheim

Abwasserzweckverband Hardheim-Höpfingen

Die Kläranlage Hardheim wurde 1987 von Abwasserzweckverband Hardheim-Höpfingen gebaut und für 30 000 Einwohnerwerte ausgelegt. Das derzeit anfallende Abwasser wird mechanisch-biologisch gereinigt und anschließend in die Erfa eingeleitet. Die Kläranlage wird einstraßig betrieben und verfügt lediglich über je ein Belebungs- und ein Nachklärbecken.
Die derzeitige für die Überrechnung maßgebliche Belastung der Kläranlage beträgt 33 130 Einwohnerwerte (85 %-Wert), die sich wie folgt aufteilen: 17 880 EW aus kommunalen Zuflüssen einschließlich Kompostwerk und 15 250 aus dem Zufluss des Zweckverbandes tierische Nebenprodukte.
Die Überrechnung des Bestandes ergab, dass das Volumen des vorhandenen Belebungsbecken mit 4 620 cbm rechnerisch für den Abbau des Kohlenstoffs sowie eine weitgehende Stickstoffelimination nicht ausreichend ist. Es fehlen 1 780 cbm.
Die ständige Erhöhung der Anforderungen an die zu erreichenden Ablaufwerte und ein von Abwasserzweckverband gesetzter Zielwert bezüglich der Konzentration von 0,5 mgP/l kann nur mit einer Verbesserung der Nachklärung durch eine Volumenvergrößerung und die Einführung einer zusätzlichen biologischen Phosphorentnahme erreicht werden.
Der Abwasserzweckverband plant aus den genannten Gründen die Erweiterung und Ertüchtigung seiner Kläranlage zum gesicherten Erreichen der neuen Zielwerte bezüglich Phosphor sowie Ammoniumstickstoff und zur Sicherstellung der geforderten Beckenvolumen aufgrund der erhöhten Belastung. Durch den Bau eines zusätzlichen, neuen Kombibeckens wird die Betriebssicherheit erhöht.
Die Baumaßnahme gliedert sich in zwei Bauabschnitte:
Zunächst sind der Bau eines neuen Kombibeckens und einer Gebläsestation sowie die komplette Erneuerung der Prozessleittechnik vorgesehen. Zudem ist eine neue Zufahrt von der Miltenberger Straße aus geplant, um hinter dem Sandfang eine Platz für die neue Gebläsestation und die E-Unterverteilung sowie einen Containerstandplatz zu schaffen. Zur Erfa ist die Böschung im Bereich des neuen Beckens sowie im Bereich des bestehenden Kombibeckens zu sichern.
Im zweiten Bauschnitt erfolgt die Umnutzung der bestehenden Kombibeckens. Es wird eine biologische Phosphorreduzierung realisiert, um den Einsatz von Fällmitteln zu minimieren und die Aufsalzung der Erfa zu verringern.
Eine Übersicht über die einzelnen Maßnahmen ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Für den Bauabschnitt 1 ist bereits die Ausführungsplanung abgeschlossen, für den Bauabschnitt 2 liegt lediglich die Genehmigungsplanung vor. Die vorliegende Planung ist zwingend zu übernehmen.
Für den Bauabschnitt 1 sind die Leistungsphasen 6-9 + örtliche Bauüberwachung zu erbringen und für den Bauabschnitt 2 die Leistungsphasen 5-9 + örtliche Bauüberwachung.
Die Vergabe der Planungen für den Bauabschnitt 2 erfolgt lediglich optional.
Die Gesamtbaukosten betragen 8 872 000 EUR netto, davon entfallen 6 777 000 EUR auf den Bauabschnitt 1 und 2 095 000 EUR auf den Bauabschnitt 2.
Für die Realisierung ist folgende Zeitschiene vorgesehen:
BA1: Ausschreibung Herbst 2020, Ausführung 2021-2022;
BA2: Ausführung 2023-2024.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-15.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-05-15 Auftragsbekanntmachung
2020-08-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-05-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Kurze Beschreibung:
Die Kläranlage Hardheim wurde 1987 von Abwasserzweckverband Hardheim-Höpfingen gebaut und für 30 000 Einwohnerwerte ausgelegt. Das derzeit anfallende Abwasser wird mechanisch-biologisch gereinigt und anschließend in die Erfa eingeleitet. Die Kläranlage wird einstraßig betrieben und verfügt lediglich über je ein Belebungs- und ein Nachklärbecken. Die derzeitige für die Überrechnung maßgebliche Belastung der Kläranlage beträgt 33 130 Einwohnerwerte (85 %-Wert), die sich wie folgt aufteilen: 17 880 EW aus kommunalen Zuflüssen einschließlich Kompostwerk und 15 250 aus dem Zufluss des Zweckverbandes tierische Nebenprodukte. Die Überrechnung des Bestandes ergab, dass das Volumen des vorhandenen Belebungsbecken mit 4 620 cbm rechnerisch für den Abbau des Kohlenstoffs sowie eine weitgehende Stickstoffelimination nicht ausreichend ist. Es fehlen 1 780 cbm. Die ständige Erhöhung der Anforderungen an die zu erreichenden Ablaufwerte und ein von Abwasserzweckverband gesetzter Zielwert bezüglich der Konzentration von 0,5 mgP/l kann nur mit einer Verbesserung der Nachklärung durch eine Volumenvergrößerung und die Einführung einer zusätzlichen biologischen Phosphorentnahme erreicht werden. Der Abwasserzweckverband plant aus den genannten Gründen die Erweiterung und Ertüchtigung seiner Kläranlage zum gesicherten Erreichen der neuen Zielwerte bezüglich Phosphor sowie Ammoniumstickstoff und zur Sicherstellung der geforderten Beckenvolumen aufgrund der erhöhten Belastung. Durch den Bau eines zusätzlichen, neuen Kombibeckens wird die Betriebssicherheit erhöht. Die Baumaßnahme gliedert sich in zwei Bauabschnitte: Zunächst sind der Bau eines neuen Kombibeckens und einer Gebläsestation sowie die komplette Erneuerung der Prozessleittechnik vorgesehen. Zudem ist eine neue Zufahrt von der Miltenberger Straße aus geplant, um hinter dem Sandfang eine Platz für die neue Gebläsestation und die E-Unterverteilung sowie einen Containerstandplatz zu schaffen. Zur Erfa ist die Böschung im Bereich des neuen Beckens sowie im Bereich des bestehenden Kombibeckens zu sichern. Im zweiten Bauschnitt erfolgt die Umnutzung der bestehenden Kombibeckens. Es wird eine biologische Phosphorreduzierung realisiert, um den Einsatz von Fällmitteln zu minimieren und die Aufsalzung der Erfa zu verringern. Eine Übersicht über die einzelnen Maßnahmen ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Für den Bauabschnitt 1 ist bereits die Ausführungsplanung abgeschlossen, für den Bauabschnitt 2 liegt lediglich die Genehmigungsplanung vor. Die vorliegende Planung ist zwingend zu übernehmen. Für den Bauabschnitt 1 sind die Leistungsphasen 6-9 + örtliche Bauüberwachung zu erbringen und für den Bauabschnitt 2 die Leistungsphasen 5-9 + örtliche Bauüberwachung. Die Vergabe der Planungen für den Bauabschnitt 2 erfolgt lediglich optional. Die Gesamtbaukosten betragen 8 872 000 EUR netto, davon entfallen 6 777 000 EUR auf den Bauabschnitt 1 und 2 095 000 EUR auf den Bauabschnitt 2. Für die Realisierung ist folgende Zeitschiene vorgesehen: BA1: Ausschreibung Herbst 2020, Ausführung 2021-2022; BA2: Ausführung 2023-2024.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Neckar-Odenwald-Kreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abwasserzweckverband Hardheim-Höpfingen
Postanschrift: Schloßplatz 6
Postleitzahl: 74736
Postort: Hardheim
Kontakt
Internetadresse: http://www.hardheim.de 🌏
E-Mail: haegler@klotzundpartner.de 📧
Telefon: +49 711 / 18744-19 📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E73744593 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E73744593 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-05-15 📅
Einreichungsfrist: 2020-06-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-05-20 📅
Datum des Beginns: 2020-08-15 📅
Datum des Endes: 2025-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 098-234330
ABl. S-Ausgabe: 98
Zusätzliche Informationen
Der Teilnahmeantrag ist elektronisch in Textform nach § 126b BGB abzugeben. Dies bedeutet, dass der Name des Bewerbers sowie der Name des Erklärenden in Druckbuchstaben im Tabellenblatt „Bewerber“ angegeben sein muss. Dies muss nicht händisch erfolgen, die direkte Eingabe in die Excel-Datei ist ausreichend. Fehlt an dieser Stelle der Name des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft sowie der Name des Erklärenden wird der Teilnahmeantrag vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Bewerbungsunterlagen, die von Ihnen zu erstellenden Anlagen sowie alle Bescheinigungen etc. sind elektronisch über die Einreichungsfunktion für Teilnahmeanträge bei subreport ELViS einzureichen. Rückfragen sind über die Vergabeplattform subreport ELViS zu stellen. Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt. Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus. Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Kläranlage Hardheim wurde 1987 von Abwasserzweckverband Hardheim-Höpfingen gebaut und für 30 000 Einwohnerwerte ausgelegt. Das derzeit anfallende Abwasser wird mechanisch-biologisch gereinigt und anschließend in die Erfa eingeleitet. Die Kläranlage wird einstraßig betrieben und verfügt lediglich über je ein Belebungs- und ein Nachklärbecken.
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Die derzeitige für die Überrechnung maßgebliche Belastung der Kläranlage beträgt 33 130 Einwohnerwerte (85 %-Wert), die sich wie folgt aufteilen: 17 880 EW aus kommunalen Zuflüssen einschließlich Kompostwerk und 15 250 aus dem Zufluss des Zweckverbandes tierische Nebenprodukte.
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Die Überrechnung des Bestandes ergab, dass das Volumen des vorhandenen Belebungsbecken mit 4 620 cbm rechnerisch für den Abbau des Kohlenstoffs sowie eine weitgehende Stickstoffelimination nicht ausreichend ist. Es fehlen 1 780 cbm.
Die ständige Erhöhung der Anforderungen an die zu erreichenden Ablaufwerte und ein von Abwasserzweckverband gesetzter Zielwert bezüglich der Konzentration von 0,5 mgP/l kann nur mit einer Verbesserung der Nachklärung durch eine Volumenvergrößerung und die Einführung einer zusätzlichen biologischen Phosphorentnahme erreicht werden.
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Der Abwasserzweckverband plant aus den genannten Gründen die Erweiterung und Ertüchtigung seiner Kläranlage zum gesicherten Erreichen der neuen Zielwerte bezüglich Phosphor sowie Ammoniumstickstoff und zur Sicherstellung der geforderten Beckenvolumen aufgrund der erhöhten Belastung. Durch den Bau eines zusätzlichen, neuen Kombibeckens wird die Betriebssicherheit erhöht.
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Die Baumaßnahme gliedert sich in zwei Bauabschnitte:
Zunächst sind der Bau eines neuen Kombibeckens und einer Gebläsestation sowie die komplette Erneuerung der Prozessleittechnik vorgesehen. Zudem ist eine neue Zufahrt von der Miltenberger Straße aus geplant, um hinter dem Sandfang eine Platz für die neue Gebläsestation und die E-Unterverteilung sowie einen Containerstandplatz zu schaffen. Zur Erfa ist die Böschung im Bereich des neuen Beckens sowie im Bereich des bestehenden Kombibeckens zu sichern.
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Im zweiten Bauschnitt erfolgt die Umnutzung der bestehenden Kombibeckens. Es wird eine biologische Phosphorreduzierung realisiert, um den Einsatz von Fällmitteln zu minimieren und die Aufsalzung der Erfa zu verringern.
Eine Übersicht über die einzelnen Maßnahmen ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Für den Bauabschnitt 1 ist bereits die Ausführungsplanung abgeschlossen, für den Bauabschnitt 2 liegt lediglich die Genehmigungsplanung vor. Die vorliegende Planung ist zwingend zu übernehmen.
Für den Bauabschnitt 1 sind die Leistungsphasen 6-9 + örtliche Bauüberwachung zu erbringen und für den Bauabschnitt 2 die Leistungsphasen 5-9 + örtliche Bauüberwachung.
Die Vergabe der Planungen für den Bauabschnitt 2 erfolgt lediglich optional.
Die Gesamtbaukosten betragen 8 872 000 EUR netto, davon entfallen 6 777 000 EUR auf den Bauabschnitt 1 und 2 095 000 EUR auf den Bauabschnitt 2.
Für die Realisierung ist folgende Zeitschiene vorgesehen:
BA1: Ausschreibung Herbst 2020, Ausführung 2021-2022;
BA2: Ausführung 2023-2024.
— Planung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI, LPH 6-9 + örtliche Bauüberwachung;
— Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI, LPH 6-9.
Für den Bauabschnitt 2 werden die Leistungsphasen 5-9 + örtliche Bauüberwachung optional vergeben.
Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen stufenweise zu beauftragen. Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Im Leistungsumfang enthalten sind alle Planungsaufgaben und alle erforderlichen Nebenleistungen, die zur sachgerechten und vollständigen Ausführung der Planung gehören bzw. erforderlich sind.
Beschreibung der Optionen:
Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel stufenweise zu beauftragen.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht.
Die Vergabe der Planungsleistungen (LPH 5-9 + örtliche Bauüberwachung sowohl für die Planung Ingenieurbauwerke und Fachplanung technische Ausrüstung) für den Bauabschnitt 2 erfolgt optional.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 74733 Hardheim

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) § 44 VgV i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV: Nachweis mindestens von einem Inhaber oder Führungskraft des Unternehmens über die Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer oder der Besitz einer entsprechenden Qualifikation (Mindestbedingung Dipl.-Ing./Master Bauingenieur).
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(Ausschlusskriterium)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
b) § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung (Ausschlusskriterium),
c) § 47 VgV: Verpflichtungserklärung Eignungsleihe (Ausschlusskriterium).
Mindeststandards:
Zu b) Gefordert wird eine Berufshaftpflichtversicherung mit 2 000 000 EUR Deckungssumme für Personenschäden und 2 000 000 EUR Deckungssumme für Sachschäden mit Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr. Für den Zeitraum der Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung des Bewerbers ausreichend, welche die geforderte Deckungssumme im Auftragsfall zusichert. Im Auftragsfall muss die entsprechende Haftpflichtpolice vorgelegt werden.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
d) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Zahl der technischen Beschäftigten als Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre,
e) § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV:
— 4 Referenzprojekte mit vergleichbaren Planungsanforderungen, an denen die Planung Ingenieurbauwerke nach HOAI unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen durch den Bewerber erbracht wurden, mit Angaben zu Auftraggeber und Projektmerkmalen;
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— 3 Referenzprojekte mit vergleichbaren Planungsanforderungen, an denen die Fachplanung Technische Ausrüstung nach HOAI unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen durch den Bewerber erbracht wurden, mit Angaben zu Auftraggeber und Projektmerkmalen.
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Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Bauingenieur oder vergleichbares
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
f) § 123 und § 124 GWB: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen,
g) § 6 Abs. 2 VgV: Eigenerklärung zur Vermeidung von Interessenskonflikten,
h) § 73 Abs. 3 VgV: Eigenerklärung zur Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen,
i) § 43 Abs. 2 +3 VgV: Bieter- und Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Bewerbergemeinschaft besteht im Falle der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort und wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischen Haftung tätig. Im Teilnahmeantrag sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Es werden die 3-5 punktbesten Bewerber aus dem Kreis der geeigneten Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die Eignung ist nachgewiesen, wenn im Teilnahmeantrag mindestens 1 500 Punkte erreicht werden. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
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Objektive Kriterien für den Nachweis der Eignung:
1) Anzahl Beschäftigte gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV:
— mehr als 5 Beschäftige: 300 Punkte;
— 3 bis 5 Beschäftigte: 150 Punkte;
— weniger als 3 Beschäftigte: 0 Punkte.
2) Referenzen Unternehmen Planung Ingenieurbauwerke:
2.1) Kläranlagenprojekt mit folgenden Mindestbedingungen: Neubau/Erweiterung eines Kombibeckens, Fertigstellung ab dem 1.1.2012 und vor Einreichung dieses Teilnahmeantrages, Erbringung der LP 6-8 + örtliche Bauüberwachung:
— Beckenvolumen >= 4 000 cbm: 100 Punkte, <4.000 cbm und >= 1 500 cbm: 50 Punkte;
— Einwohnerwert >= 15 000 EW: 50 Punkte;
— Größenklasse Kläranlage 4: 50 Punkte;
— Erweiterung und laufendem Betrieb: 100 Punkte;
— Ausschreibungen gemäß VOB/A: 100 Punkte;
— Referenzschreiben des Auftraggebers mit Bestätigung der Einhaltung von Kosten und Terminen: 100 Punkte, Referenzschreiben des Auftraggebers: 50 Punkte.
2.2) Kläranlagenprojekt mit folgenden Mindestbedingungen: Neubau/Erweiterung einer Belebung und eines Nachklärbeckens, Fertigstellung ab dem 1.1.2012 und vor Einreichung dieses Teilnahmeantrages, Erbringung der LP 6-8 + örtliche Bauüberwachung:
— Beckenvolumen >= 4 000 cbm: 100 Punkte, <4 000 cbm und >= 1 500 cbm: 50 Punkte;
2.3) Ingenieurbauwerk zur Böschungssicherung mit folgenden Mindestbedingungen: Ingenieurbauwerk zur Böschungssicherung an übergeordneten Verkehrswegen wie Landstraßen, Fertigstellung ab dem 1.1.2012 und vor Einreichung dieses Teilnahmeantrages, Erbringung der LP 6-8 + örtliche Bauüberwachung:
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— Anrechenbare Kosten (netto) >= 300 000 EUR: 50 Punkte, < 300 000 EUR und >= 150 000 EUR: 25 Punkte;
— Ausschreibungen gemäß VOB/A: 50 Punkte;
— Referenzschreiben des Auftraggebers mit Bestätigung der Einhaltung von Kosten und Terminen: 50 Punkte, Referenzschreiben des Auftraggebers: 25 Punkte.
2.4) Ingenieurbiologische Sicherungsmaßnahmen mit folgenden Mindestbedingungen: Ingenieurbiologische Sicherungsmaßnahmen (Lebendverbau) an Gewässern, Fertigstellung ab dem 1.1.2012 und vor Einreichung dieses Teilnahmeantrages, Erbringung der LP 6-8 + örtliche Bauüberwachung:
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— Koordination „ökologische Begleitung und Überwachung“ oder Vergleichbares: 50 Punkte;
3) Drei Referenzen Unternehmen Fachplanung Technische Ausrüstung (Verfahrens- und Elektrotechnik):
3.1) Kläranlagenprojekt mit folgenden Mindestbedingungen: Neubau/Erweiterung eines Kombibeckens, Fertigstellung ab dem 1.1.2012 und vor Einreichung dieses Teilnahmeantrages, Erbringung der LP 6-8:
3.2) Kläranlagenprojekt mit folgenden Mindestbedingungen: Neubau/Erweiterung einer Belebung und eines Nachklärbeckens, Fertigstellung ab dem 1.1.2012 und vor Einreichung dieses Teilnahmeantrages, Erbringung der LP 6-8:
3.3) Kläranlagenprojekt mit folgenden Mindestbedingungen: Gebläsestation/Betriebsgebäude mit Gebläsestation und E-Verteilung, Fertigstellung ab dem 1.1.2012 und vor Einreichung dieses Teilnahmeantrages, Erbringung der LP 6-8:
— Einwohnerwert >= 15 000 EW: 100 Punkte;
— Größenklasse Kläranlage 4: 100 Punkte;
— Ausschreibungen gemäß VOB/A: 200 Punkte;
— Referenzschreiben des Auftraggebers mit Bestätigung der Einhaltung von Kosten und Terminen: 200 Punkte, Referenzschreiben des Auftraggebers: 100 Punkte.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-06-26 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 6 Monate
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektteam (Qualifikation und Erfahrung)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation, Projektabwicklung, Verfügbarkeit
Projekteinschätzung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fragen des Auftraggebers
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Preis (Gewichtung): 20 %

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Abwasserzweckverband
Kontakt
Kontaktperson: Klotz und Partner, Fr. Haegler
Internetadresse: www.hardheim.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E73744593 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Der Teilnahmeantrag ist elektronisch in Textform nach § 126b BGB abzugeben. Dies bedeutet, dass der Name des Bewerbers sowie der Name des Erklärenden in Druckbuchstaben im Tabellenblatt „Bewerber“ angegeben sein muss. Dies muss nicht händisch erfolgen, die direkte Eingabe in die Excel-Datei ist ausreichend. Fehlt an dieser Stelle der Name des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft sowie der Name des Erklärenden wird der Teilnahmeantrag vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
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Die Bewerbungsunterlagen, die von Ihnen zu erstellenden Anlagen sowie alle Bescheinigungen etc. sind elektronisch über die Einreichungsfunktion für Teilnahmeanträge bei subreport ELViS einzureichen.
Rückfragen sind über die Vergabeplattform subreport ELViS zu stellen.
Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen.
Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt.
Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus.
Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8730 📞
E-Mail: vergabekammer@rp.bwl.de 📧
Fax: +49 721926-3985 📠
Internetadresse: www.rp-karlsruhe.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 12.7.2018.
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB.
Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß§ 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: OJS 2020/S 098-234330 (2020-05-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-08-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Kläranlage Hardheim wurde 1987 von Abwasserzweckverband Hardheim-Höpfingen gebaut und für 30 000 Einwohnerwerte ausgelegt. Das derzeit anfallende Abwasser wird mechanisch-biologisch gereinigt und anschließend in die Erfa eingeleitet. Die Kläranlage wird einstraßig betrieben und verfügt lediglich über je ein Belebungs- und ein Nachklärbecken. Die derzeitige für die Überrechnung maßgebliche Belastung der Kläranlage beträgt 33 130 Einwohnerwerte (85 %-Wert), die sich wie folgt aufteilen: 17 880 EW aus kommunalen Zuflüssen einschließlich Kompostwerk und 15 250 aus dem Zufluss des Zweckverbandes tierische Nebenprodukte. Die Überrechnung des Bestandes ergab, dass das Volumen des vorhandenen Belebungsbecken mit 4 620 cbm rechnerisch für den Abbau des Kohlenstoffs sowie eine weitgehende Stickstoffelimination nicht ausreichend ist. Es fehlen 1 780 cbm. Die ständige Erhöhung der Anforderungen an die zu erreichenden Ablaufwerte und ein von Abwasserzweckverband gesetzter Zielwert bezüglich der Konzentration von 0,5 mgP/l kann nur mit einer Verbesserung der Nachklärung durch eine Volumenvergrößerung und die Einführung einer zusätzlichen biologischen Phosphorentnahme erreicht werden. Der Abwasserzweckverband plant aus den genannten Gründen die Erweiterung und Ertüchtigung seiner Kläranlage zum gesicherten Erreichen der neuen Zielwerte bezüglich Phosphor sowie Ammoniumstickstoff und zur Sicherstellung der geforderten Beckenvolumen aufgrund der erhöhten Belastung. Durch den Bau eines zusätzlichen, neuen Kombibeckens wird die Betriebssicherheit erhöht. Die Baumaßnahme gliedert sich in zwei Bauabschnitte: Zunächst sind der Bau eines neuen Kombibeckens und einer Gebläsestation sowie die komplette Erneuerung der Prozessleittechnik vorgesehen. Zudem ist eine neue Zufahrt von der Miltenberger Straße aus geplant, um hinter dem Sandfang eine Platz für die neue Gebläsestation und die E-Unterverteilung sowie einen Containerstandplatz zu schaffen. Zur Erfa ist die Böschung im Bereich des neuen Beckens sowie im Bereich des bestehenden Kombibeckens zu sichern. Im zweiten Bauschnitt erfolgt die Umnutzung der bestehenden Kombibeckens. Es wird eine biologische Phosphorreduzierung realisiert, um den Einsatz von Fällmitteln zu minimieren und die Aufsalzung der Erfa zu verringern. Eine Übersicht über die einzelnen Maßnahmen ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Für den Bauabschnitt 1 ist bereits die Ausführungsplanung abgeschlossen, für den Bauabschnitt 2 liegt lediglich die Genehmigungsplanung vor. Die vorliegende Planung ist zwingend zu übernehmen. Für den Bauabschnitt 1 sind die Leistungsphasen 6-9 + örtliche Bauüberwachung zu erbringen und für den Bauabschnitt 2 die Leistungsphasen 5-9 + örtliche Bauüberwachung. Die Vergabe der Planungen für den Bauabschnitt 2 erfolgt lediglich optional. Die Gesamtbaukosten betragen 8 872 000 EUR netto, davon entfallen 6 777 000 EUR auf den Bauabschnitt 1 und 2 095 000 EUR auf den Bauabschnitt 2. Für die Realisierung ist folgende Zeitschiene vorgesehen: — BA1: Ausschreibung Herbst 2020, Ausführung 2021-2022; — BA2: Ausführung 2023-2024.
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Gesamtwert des Auftrags: 389310.78 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-08-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 153-375242
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 098-234330
ABl. S-Ausgabe: 153

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— BA1: Ausschreibung Herbst 2020, Ausführung 2021-2022;
— BA2: Ausführung 2023-2024.
— Planung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI, LPH 6 - 9 + örtliche Bauüberwachung,
Für den Bauabschnitt 2 werden die Leistungsphasen 5 - 9 + örtliche Bauüberwachung optional vergeben.
Beschreibung der Optionen:
Die Vergabe der Planungsleistungen (LPH 5-9 + örtliche Bauüberwachung sowohl für die Planung Ingenieurbauwerke und Fachplanung Technische Ausrüstung) für den Bauabschnitt 2 erfolgt optional.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-29 📅
Name: Klinger und Partner Ingenieurbüro für Bauwesen und Umwelttechnik GmbH
Postanschrift: Friolzheimer Straße 3
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70499
Land: Deutschland 🇩🇪
Stuttgart, Stadtkreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 389310.78 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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Quelle: OJS 2020/S 153-375242 (2020-08-05)