Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
III.1.3.1.) Berufliche Qualifikation des Bewerbers:
Eigenerklärung des Bewerbers über die Anzahl der beschäftigten Architekten und Ingenieure in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Angaben je Geschäftsjahr). Voraussetzung ist, dass der Bewerber bereits 3 Jahre existiert.
Der Bewerber hat die berufliche Qualifikation für den eingesetzten Projektleiter und für den stellvertretenden Projektleiter nachzuweisen. Hierzu ist die Kopie des Mitgliedausweises in einer Architekten- oder Ingenieurkammer vorzulegen. Der Projektleiter muss die Bauvorlageberechtigung gem. Art. 61 BayBO durch die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder durch den Eintrag „Ingenieur mit Bauvorlageberechtigung“ in einer Ingenieurkammer nachweisen.
Zudem ist die Berufserfahrung in vergleichbaren Vorhaben im Bereich von Planungsleistungen im Sinne des § 33 – § 35 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 für den Projektleiter und den stellvertretenden Projektleiter durch Eigenerklärung nachzuweisen.
Mindestkriterium für Projektleiter 8 Jahre Berufserfahrung,
Mindestkriterium für stellvertretenden Projektleiter 6 Jahre Berufserfahrung;
III.1.3.2.) Referenzen:
Übersichtliche Darstellung der Referenzen des Bewerbers sowie des Projektleiters bzw. Stellvertreters für vergleichbare Leistungen.
Die Darstellung muss pro Referenz auf maximal 3 DINA4-Seite erfolgen und jeweils mindestens folgende Angaben enthalten:
— Angabe des Auftraggebers unter namentlicher Nennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer und Adresse;
— Kurzbeschreibung des Projekts;
— Angabe der anrechenbaren Kosten (KG 300+400 nach DIN276 netto, gerundet auf volle 10 000 EUR). (Diese Angabe entfällt für Punkt III. 1.3.2.e);
— Projektzeitraum mit Angabe zu Beauftragung, Beginn und der Fertigstellung;
— Kurzbeschreibung der vom Bewerber erbrachten Leistungen (einschließlich Nachunternehmer) unter Angabe des Bearbeiters. (Diese Angabe entfällt für Punkt III. 1.3.2.e);
— Angabe der Ausführungszeit und des Auftragsvolumens (Rechnungswert brutto, gerundet auf volle 50 000 EUR). (Diese Angabe entfällt für Punkt III. 1.3.2.e)
Es werden nur Referenzprojekte gewertet:
— die währen der letzten 7 Jahre, gerechnet vom Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge, fertiggestellt (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) wurden. Bei Wettbewerbserfolgen ist das Jahr des Wettbewerbs entscheidend;
— deren Baukosten (KG 300+400 nach DIN 276 netto) mindestens 5 Mio. EUR betragen. Bei Punkt III. 1.3.2. e) ist dies zu vernachlässigen;
— deren Leistungsumfang mindestens die Leistungsphasen 1-8 gemäß § 34 HOAI umfassen. Bei Punkt III. 1.3.2. e) ist dies zu vernachlässigen.
Als vergleichbare Leistungen gelten die nachfolgend in den Punkten a) bis e) aufgeführten Leistungen. Für jede vergleichbare Leistung nach den Punkten a) bis d) ist jeweils mindestens eine Referenz einzureichen (Mindestanforderung) wobei Mehrfachbenennungen einer Referenz für mehrere Punkte sind zulässig sind.
Vergleichbare Leistungen sind:
a) vom Bewerber erbrachte Planungsleistungen (Objektplanung § 34 HOAI) im Bereich Neubau und/oder Umbau und/oder Erweiterung von Schulen,
b) vom Bewerber erbrachte Planungsleistungen (Objektplanung § 34 HOAI) im Bereich Nullenergiegebäude und/oder einem Gebäude im Passivhausstandard,
c) vom vorgesehenen Projektleiter und/oder stellvertretenden Projektleiter (persönliche Referenz) erbrachte Planungsleistungen (Objektplanung § 34 HOAI) im Bereich Neubau und/oder Erweiterung und/oder Umbau von Schulen,
d) vom vorgesehenen Projektleiter und/oder stellvertretenden Projektleiter (persönliche Referenz) erbrachte Planungsleistungen (Objektplanung § 34 HOAI) im Bereich Nullenergiegebäude und/oder einem Gebäude im Passivhausstandard,
e) vom Bewerber erbrachte Wettbewerbserfolge (Platzierungen und/oder Anerkennungen) im Bereich Schulen.