Die Gemeinde Wörnitz beabsichtigt die Erweiterung, Sanierung bzw. Ertüchtigung der Kläranlage in Wörnitz (4 500 EW). Auf Basis einer groben Kostenabschätzung wird derzeitig von Gesamtkosten (Kgr, 200-700, DIN 276) in Höhe von ca. 6,266 Mio. EUR brutto ausgegangen. Terminlich ist folgender Ablauf denkbar: — Beginn Planung: Ende April/Anfang Mai 2021, — Ausschreibungen/Vergaben: Herbst/Winter 2022, — Baubeginn: Anfang 2023, — Fertigstellung: Mitte 2024. Für die geplante Maßnahme werden hiermit folgende Leistungen ausgeschriebenen, die an einen Dienstleister vergeben werden sollen: — Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. §§ 41 ff. HOAI, — Objektplanung Gebäude gem. §§ 33 ff. HOAI, — Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff. HOAI, — Fachplanung Technische Ausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-01-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-12-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-12-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Wörnitz beabsichtigt die Erweiterung, Sanierung bzw. Ertüchtigung der Kläranlage in Wörnitz (4 500 EW).
Auf Basis einer groben Kostenabschätzung wird derzeitig von Gesamtkosten (Kgr, 200-700, DIN 276) in Höhe von ca. 6,266 Mio. EUR brutto ausgegangen.
Terminlich ist folgender Ablauf denkbar:
— Beginn Planung: Ende April/Anfang Mai 2021,
— Ausschreibungen/Vergaben: Herbst/Winter 2022,
— Baubeginn: Anfang 2023,
— Fertigstellung: Mitte 2024.
Für die geplante Maßnahme werden hiermit folgende Leistungen ausgeschriebenen, die an einen Dienstleister vergeben werden sollen:
— Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. §§ 41 ff. HOAI,
— Objektplanung Gebäude gem. §§ 33 ff. HOAI,
— Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff. HOAI,
— Fachplanung Technische Ausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI.
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-12-17 📅
Einreichungsfrist: 2021-01-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-12-22 📅
Datum des Beginns: 2021-04-20 📅
Datum des Endes: 2024-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 249-621143
ABl. S-Ausgabe: 249
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorzugsweise elektronisch, vorrangig über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung des Bewerbungsbogens (siehe Vergabeunterlagen B) möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen.
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorzugsweise elektronisch, vorrangig über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung des Bewerbungsbogens (siehe Vergabeunterlagen B) möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Wörnitz beabsichtigt die Erweiterung, Sanierung bzw. Ertüchtigung der Kläranlage in Wörnitz (4 500 EW).
Auf Basis einer groben Kostenabschätzung wird derzeitig von Gesamtkosten (Kgr, 200-700, DIN 276) in Höhe von ca. 6,266 Mio. EUR brutto ausgegangen.
Terminlich ist folgender Ablauf denkbar:
— Beginn Planung: Ende April/Anfang Mai 2021,
— Ausschreibungen/Vergaben: Herbst/Winter 2022,
— Baubeginn: Anfang 2023,
— Fertigstellung: Mitte 2024.
Für die geplante Maßnahme werden hiermit folgende Leistungen ausgeschriebenen, die an einen Dienstleister vergeben werden sollen:
Die Gemeinde Wörnitz betreibt seit ca. 1997 die Kläranlage Wörnitz, die nach dem Belebtschlammverfahren mit intermittierender Denitrifikation und Schlammstabilisierung in einem kreisförmigen Kombibecken mit mittig sitzender Nachklärung und ringförmig angeordneter Belebung arbeitet.
Die Gemeinde Wörnitz betreibt seit ca. 1997 die Kläranlage Wörnitz, die nach dem Belebtschlammverfahren mit intermittierender Denitrifikation und Schlammstabilisierung in einem kreisförmigen Kombibecken mit mittig sitzender Nachklärung und ringförmig angeordneter Belebung arbeitet.
Die seinerzeit für 1.800 EW ausgelegte Kläranlage wurde 2016 ertüchtigt bzw. erweitert, da die Nährstofffrachten zwischenzeitlich etwa 2 000 EW entsprachen und die Kläranlage somit an ihre damalige Leistungsgrenze bzw. darüber hinaus arbeitete und diverse Teile zudem verschlissen waren.
Die seinerzeit für 1.800 EW ausgelegte Kläranlage wurde 2016 ertüchtigt bzw. erweitert, da die Nährstofffrachten zwischenzeitlich etwa 2 000 EW entsprachen und die Kläranlage somit an ihre damalige Leistungsgrenze bzw. darüber hinaus arbeitete und diverse Teile zudem verschlissen waren.
Folgende Komponenten wurden 2016 erneuert bzw. ausgetauscht:
— Neue Rechen-Sandfang-Kombianlage für Zulauf 30 l/s, kurzfristige Belastungsstöße bis 40 l/s, Fabrikat/Typ: HUBER ROTAMAT Typ Ro3, Sandwaschanlage HUBER RoSF 4/t
— Neue Druckluftverteilung als Belebungsbeckenringleitung mit Abgangsleitungen zu jeder einzelnen Belüftungsplatte. Belüftungssystem: 12 Stück Plattenbelüfter, Fabrikat/Typ: MESSNER V20M50
— Diverse Umbauten/Erneuerungen im Kombibecken (Einbau von Stauschilden, Demontage defekter Leitungen etc.),
— Erneuerung des Prozessleitsystems (FlowChief), Ertüchtigung der elektrischen Anlage und der Automatisierung, neue Schaltschränke.
Die Kläranlage Wörnitz arbeitet nach diesen Erneuerungen bzw. Umbauten prozessstabil und kann bis etwa 2.600 EW die geforderten Reinigungsziele erreichen.
Allerdings erfordert die positive Entwicklung der Gemeinde Wörnitz hinsichtlich der Einwohnerzahlen und der gemäß Flächennutzungsplan vorgesehenen Gewerbe- und Wohngebiete, die zum Teil auch zeitnah umgesetzt werden sollen, eine Erweiterung der bestehenden Kläranlage.
Allerdings erfordert die positive Entwicklung der Gemeinde Wörnitz hinsichtlich der Einwohnerzahlen und der gemäß Flächennutzungsplan vorgesehenen Gewerbe- und Wohngebiete, die zum Teil auch zeitnah umgesetzt werden sollen, eine Erweiterung der bestehenden Kläranlage.
Außerdem wird die Erweiterungsmaßnahme deshalb erforderlich, da die Abwässer der OT Arzbach, Harlang, Erzberg, Rothof, Mühlen, Bottenweiler und Waldhausen, die aktuell in der Belebtschlammanlage Erzberg gereinigt werden, zukünftig der Kläranlage Wörnitz zugeführt werden sollen. Bis auf den Hauptort Wörnitz, Oberwörnitz mit Riedenberg und Siedlung Geigersbuck werden alle umliegenden Ortsteile der Gemeinde Wörnitz im Trennsystem entwässert.
Außerdem wird die Erweiterungsmaßnahme deshalb erforderlich, da die Abwässer der OT Arzbach, Harlang, Erzberg, Rothof, Mühlen, Bottenweiler und Waldhausen, die aktuell in der Belebtschlammanlage Erzberg gereinigt werden, zukünftig der Kläranlage Wörnitz zugeführt werden sollen. Bis auf den Hauptort Wörnitz, Oberwörnitz mit Riedenberg und Siedlung Geigersbuck werden alle umliegenden Ortsteile der Gemeinde Wörnitz im Trennsystem entwässert.
Die Installation einer Klärschlammpresse samt der erforderlichen Gebäudlichkeiten ist zudem geplant.
Aktuell wird der Klärschlamm mittels einer mobilen Presse entwässert. Diese mobile Presse stellt eine Übergangslösung dar, welche nur provisorisch installiert wurde.
In den o. g. Kosten sind noch keine Kosten für den Abbruch des bestehenden Schlammstapelbeckens und der Stahlbetonrohre, für Entsorgung des Erdmaterials (belastetes Erdreich, überschüssiges oder für den Wiedereinbau nicht geeignetes Material) sowie die Installation einer Klärschlammpresse samt der erforderlichen Gebäudlichkeiten enthalten.
In den o. g. Kosten sind noch keine Kosten für den Abbruch des bestehenden Schlammstapelbeckens und der Stahlbetonrohre, für Entsorgung des Erdmaterials (belastetes Erdreich, überschüssiges oder für den Wiedereinbau nicht geeignetes Material) sowie die Installation einer Klärschlammpresse samt der erforderlichen Gebäudlichkeiten enthalten.
Zunächst sollen in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1 + 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) für die vorgenannten Planungsdisziplinen beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen bzw. Beauftragungsstufen je Planungsdisziplin (vgl. II.2.11)) besteht nicht.
Zunächst sollen in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1 + 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) für die vorgenannten Planungsdisziplinen beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen bzw. Beauftragungsstufen je Planungsdisziplin (vgl. II.2.11)) besteht nicht.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1190540.67 EUR 💰
Beschreibung der Optionen:
Die Beauftragung der nachstehenden Leistungen wie auch besonderer bzw. zusätzlicher Leistungen je Planungsdisziplin ist optional möglich, ohne dass ein Rechtsanspruch darauf besteht.
— Leistungsphasen 3-4 gemäß HOAI,
— Leistungsphasen 5-7 gemäß HOAI (bzw. Leistungsphasen 5 + 6 für die Leistungen der Tragwerksplanung),
— Leistungsphasen 8-9 gemäß HOAI,
— Besondere Leistung Objektplanung Ingenieurbauwerk: Planen von Anlagen der Verfahrens- und Prozesstechnik für Ingenieurbauwerke, Örtliche Bauüberwachung, Erstellung von Bestandsplänen für die Ingenieurbauwerke,
— Besondere Leistung Tragwerksplanung: Ingenieurtechnische Kontrolle nach Nr. 7 der ZVB-Trag (Fassung 2019),
— Besondere Leistungen Technische Ausrüstung: Erstellung von Bestandsplänen für die technische Ausrüstung,
— Objektplanung Gebäude und Innenräume: ggf. Besondere Leistungen gem. Anlage 10 HOAI,
Die Beauftragung weiterer Leistungen bzw. Stufen besteht als Option ohne Anspruch darauf.
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorzugsweise elektronisch, vorrangig über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung des Bewerbungsbogens (siehe Vergabeunterlagen B) möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen.
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorzugsweise elektronisch, vorrangig über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung des Bewerbungsbogens (siehe Vergabeunterlagen B) möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Wörnitz
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) (soweit zuftreffend),
2. Eigenerklärung (soweit zutreffend) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht,
3. Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die Berufsbezeichnung „Architekt" bzw. "Ingenieur" zu tragen oder in Deutschland entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 1 bzw. 2 VgV),
4. Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen,
5a) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
5b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
5c) Erklärung über das kumulative Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AEntG und § 21 SchwArbG,
6. Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er die Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend anzugeben. Eine Benennung der Nachunternehmer erfolgt im Rahmen des Teilnahmettbewerbs unter Verweis auf § 36 Abs 1. S. 1 VgV freiwillig. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen,
6. Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er die Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend anzugeben. Eine Benennung der Nachunternehmer erfolgt im Rahmen des Teilnahmettbewerbs unter Verweis auf § 36 Abs 1. S. 1 VgV freiwillig. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen,
7. Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Nimmt der Bewerber im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
7. Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Nimmt der Bewerber im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis der Versicherung über eine Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 2 000 000 EUR für Personenschäden und 2 000 000 EUR für sonstige Schäden bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Bewerbungsunterlagen beiliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweis der Versicherung über eine Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 2 000 000 EUR für Personenschäden und 2 000 000 EUR für sonstige Schäden bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Bewerbungsunterlagen beiliegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 VgV
In einem ersten Wertungsschritt wird anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren von 2018 bis 2020 erbrachten Leistungen die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswertes (= Kosten der Kgr. 300 + 400, DIN 276, brutto), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn sie anhand der zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.
In einem ersten Wertungsschritt wird anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren von 2018 bis 2020 erbrachten Leistungen die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswertes (= Kosten der Kgr. 300 + 400, DIN 276, brutto), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn sie anhand der zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Die Leistungen sind folgendem Berufsstand im Bereich des europäischen Wirtschaftsraumes vorbehalten:
Natürlichen Personen, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt" bzw. „Ingenieur" zu tragen. Ebenso natürlichen Personen, deren Listeneintrag in Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, der Planungsaufgabe entspricht und sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die vorstehenden Anforderungen erfüllt.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Natürlichen Personen, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt" bzw. „Ingenieur" zu tragen. Ebenso natürlichen Personen, deren Listeneintrag in Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, der Planungsaufgabe entspricht und sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die vorstehenden Anforderungen erfüllt.
Einschläge Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 Abs. 1 bzw. 2 VgV in Verbindung mit § 75 Abs. 3 VgV.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten 3 Jahren von 2018 bis 2020 (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) – Wichtung 5 %.
Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt aufgeteilt:
2. Angabe der Beschäftigten der letzten 3 Jahre von 2018 bis 2020 für das gesamte Büro des Bewerbers und der im Themenbereich der ausgeschriebenen Planungsleistung arbeitenden Beschäftigten, aufgeteilt in Berufsgruppen (Führungskräfte, Ingenieure, sonstige Mitarbeiter) (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) – Wichtung 5 %.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
2. Angabe der Beschäftigten der letzten 3 Jahre von 2018 bis 2020 für das gesamte Büro des Bewerbers und der im Themenbereich der ausgeschriebenen Planungsleistung arbeitenden Beschäftigten, aufgeteilt in Berufsgruppen (Führungskräfte, Ingenieure, sonstige Mitarbeiter) (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) – Wichtung 5 %.
3. Darstellung von max. 3 Referenzprojekten aus den letzten 3 Jahren, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht. – Wichtung 90 %.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ausnahmsweise auch länger zurückreichende Referenzen (ab 1.1.2016 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2 dieser Bekanntmachung) ebenfalls berücksichtigt werden.
Referenzprojekte, die vor 2016 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. Für die maximale Bewertung sollten durch die Referenzprojekte folgende Anforderungen erfüllt sein:
— bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine…
… Kläranlage,
… Erweiterung, Sanierung bzw. Ertüchtigung einer Bestandsanlage,
— bei dem Referenzprojekt wurden die Leistungen der Objektplanung für Ingenieurbauwerke, der Tragwerksplanung sowie der Technischen Ausrüstung erbracht,
— bei dem Referenzprojekt wurde die besondere Leistung der Planung der Maschinentechnik (= Planen von Anlagen der Verfahrens- und Prozesstechnik für Ingenieurbauwerke gemäß § 41 Nummer 1 bis 3 und 5) erbracht,
— das Referenzprojekt ist hinsichtlich der Größenordnung vergleichbar (Gesamtkosten (Kgr. 200-700) ≥ 5,0 Mio. EUR brutto),
— durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2-8 (gem. HOAI) erbracht,
— derzeitiger Projektstand des Referenzprojektes ist mindestens die Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen.
Es können 30 Punkte je Referenzprojekt erreicht werden. Die maximal zu erreichende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind 100 Punkte (max. 5 Pkt. für Gesamtumsatz + max. 5 Pkt. für Gesamtmitarbeiterzahl + 3 x max. 30 Pkt. für die Referenzprojekte). Die teilweise Erfüllung der Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Es können 30 Punkte je Referenzprojekt erreicht werden. Die maximal zu erreichende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind 100 Punkte (max. 5 Pkt. für Gesamtumsatz + max. 5 Pkt. für Gesamtmitarbeiterzahl + 3 x max. 30 Pkt. für die Referenzprojekte). Die teilweise Erfüllung der Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
Eine Übersicht ist der „Vergabeunterlagen C – Kriterienkatalog“ zu entnehmen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
Die unter II.2.7. benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden.
Die unter II.2.7. benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden.
Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag, je Bieter nur ein Angebot zulässig. Mehrfachbewerbungen bzw. -angebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen/-angebote gelten auch mehrere Bewerbungen/Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften.
Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag, je Bieter nur ein Angebot zulässig. Mehrfachbewerbungen bzw. -angebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen/-angebote gelten auch mehrere Bewerbungen/Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften.
Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform.
Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots.
Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 3 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 3 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfristauf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit
Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 3 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 3 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfristauf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit
Ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 3 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert.
Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung gemäß Ziffer III.1.1. auch die weiteren gem. Ziffer III.1.1. bis III.1.3. geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern, Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@regmfr.bayern.de📧
Fax: +49 981531837 📠
Internetadresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Verwaltungsgemeinschaft Schillingsfürst für die Gemeinde Wörnitz
Postanschrift: Anton-Roth-Weg 9
Postort: Schillingsfürst
Postleitzahl: 91583
Quelle: OJS 2020/S 249-621143 (2020-12-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Wörnitz beabsichtigt die Erweiterung, Sanierung bzw. Ertüchtigung der Kläranlage in Wörnitz (4.500 EW).
Auf Basis einer groben Kostenabschätzung wird derzeitig von Gesamtkosten (Kgr, 200-700, DIN 276) in Höhe von ca. 6,266 Mio € brutto ausgegangen.
Terminlich ist folgender Ablauf denkbar:
- Beginn Planung: Ende April/ Anfang Mai 2021,
- Ausschreibungen/Vergaben: Herbst/Winter 2022,
- Baubeginn: Anfang 2023,
- Fertigstellung: Mitte 2024.
Für die geplante Maßnahme werden hiermit folgende Leistungen ausgeschriebenen, die an einen Dienstleister vergeben werden sollen:
— Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. §§ 41 ff. HOAI,
— Objektplanung Gebäude gem. §§ 33 ff. HOAI,
— Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff. HOAI,
— Fachplanung Technische Ausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI.
Die Gemeinde Wörnitz beabsichtigt die Erweiterung, Sanierung bzw. Ertüchtigung der Kläranlage in Wörnitz (4.500 EW).
Auf Basis einer groben Kostenabschätzung wird derzeitig von Gesamtkosten (Kgr, 200-700, DIN 276) in Höhe von ca. 6,266 Mio € brutto ausgegangen.
- Beginn Planung: Ende April/ Anfang Mai 2021,
- Ausschreibungen/Vergaben: Herbst/Winter 2022,
- Baubeginn: Anfang 2023,
- Fertigstellung: Mitte 2024.
Die seinerzeit für 1.800 EW ausgelegte Kläranlage wurde 2016 ertüchtigt bzw. erweitert, da die Nährstofffrachten zwischenzeitlich etwa 2.000 EW entsprachen und die Kläranlage somit an ihre damalige Leistungsgrenze bzw. darüber hinaus arbeitete und diverse Teile zudem verschlissen waren.
Die seinerzeit für 1.800 EW ausgelegte Kläranlage wurde 2016 ertüchtigt bzw. erweitert, da die Nährstofffrachten zwischenzeitlich etwa 2.000 EW entsprachen und die Kläranlage somit an ihre damalige Leistungsgrenze bzw. darüber hinaus arbeitete und diverse Teile zudem verschlissen waren.
- Neue Rechen-Sandfang-Kombianlage für Zulauf 30 l/s, kurzfristige Belastungsstöße bis 40 l/s, Fabrikat/Typ: HUBER ROTAMAT Typ Ro3, Sandwaschanlage HUBER RoSF 4/t
- Neue Druckluftverteilung als Belebungsbeckenringleitung mit Abgangsleitungen zu jeder einzelnen Belüftungsplatte. Belüftungssystem: 12 Stück Plattenbelüfter, Fabrikat/Typ: MESSNER V20M50
- Diverse Umbauten/Erneuerungen im Kombibecken (Einbau von Stauschilden, Demontage defekter Leitungen etc.)
- Erneuerung des Prozessleitsystems ( FlowChief ), Ertüchtigung der elektrischen Anlage und der Automatisierung, neue Schaltschränke
Beschreibung der Optionen:
— Leistungsphasen 5-7 gemäß HOAI (bzw. Leistungsphasen 5+6 für die Leistungen der Tragwerksplanung),
— Besondere Leistungen Technische Ausrüstung: Erstellung von Bestandsplänen für die technische Ausrüstung.
— Objektplanung Gebäude und Innenräume: ggf. Besondere Leistungen gem. Anlage 10 HOAI.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-07-22 📅
Name: ARZ INGENIEURE GmbH & Co. KG
Postanschrift: Kühlenbergstraße 56
Postort: Würzburg
Postleitzahl: 97078
Land: Deutschland 🇩🇪 Würzburg, Kreisfreie Stadt
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Name: ZWT Engineering GmbH
Postanschrift: Gottlieb-Keim-Straße 28
Postort: Bayreuth
Postleitzahl: 95448
Land: Bayreuth, Kreisfreie Stadt
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Gesamtwert des Auftrags: 854663.65 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Verwaltungsgemeinschaft Schillingsfürst, Anton-Roth-Weg 9, 91583 Schillingsfürst - Bauamt/EDV/Beiträge - Amtsleiter Helmut Fetzer
Referenz Zusätzliche Informationen
ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 3 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert.