Die entsprechenden Formblätter sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
A) Anlagen die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:
— Formblatt 211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots),
— Formblatt 212 EU (Teilnahmebedingungen EU),
— Formblatt 216 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen).
B) Anlagen die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden:
— Teile der Leistungsbeschreibung: Baubeschreibung, Pläne, sonstige Anlagen,
— Formblatt 214 (Besondere Vertragsbedingungen),
— Formblatt 241 (Abfall),
— Formblatt 244 (Datenverarbeitung),
— Formblatt 411 (Richtlinien zur Führung eines Bautagebuches),
— Regelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der §§ 13 bis 15 NTVergG.
C) Anlagen die ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
— Formblatt 213 (Angebotsschreiben),
— Leistungsverzeichnis,
— Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung); sofern der Bieter nicht präqualifiziert ist und die PQ-Nummer angegeben wird oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung vorgelegt wird,
— Formblatt 234 (Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft); sofern eine Bieter-/Arbeitsgemeinschaft vorliegt,
— Formblatt 235 (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen),
— Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG.
D) Unterlagen, die ausgefüllt, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind:
— Formblatt 223 (Aufgliederung der Einheitspreise),
— Formblatt 236 (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen).
Unterlagen (Erklärungen, Angaben, Nachweise):
— siehe Formblatt 216 Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen.
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