Die Ev. Krankenhaus Ginsterhof GmbH in Rosengarten plant im Rahmen der baulichen Umstrukturierung der Klinik den 4 geschossigen (1. UG – 2. OG) teilunterkellerten (UG2) Neubau eines Bettenhauses mit Therapieflügel und den Neubau eines Musiktherapieraumes aus monolithischem Mauerwerk, Stb.-Wänden, Stb.-Decken, Stb.-Stützen, Stahlbetontreppe, Stahlgitterrosttreppe, Pfahlrost getragen durch bauseitige Bohrpfahlgründung. Aluminiumfenster mit außenliegendem Sonnenschutz, Aluminium-Pfosten-Riegel-Fassade im Bereich von 3 Innenhöfen.
Deadline
Die Frist fĂĽr den Eingang der Angebote war 2020-05-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-03-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-03-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Gebäude im Gesundheitswesen
Kurze Beschreibung:
Die Ev. Krankenhaus Ginsterhof GmbH in Rosengarten plant im Rahmen der baulichen Umstrukturierung der Klinik den 4 geschossigen (1. UG – 2. OG) teilunterkellerten (UG2) Neubau eines Bettenhauses mit Therapieflügel und den Neubau eines Musiktherapieraumes aus monolithischem Mauerwerk, Stb.-Wänden, Stb.-Decken, Stb.-Stützen, Stahlbetontreppe, Stahlgitterrosttreppe, Pfahlrost getragen durch bauseitige Bohrpfahlgründung. Aluminiumfenster mit außenliegendem Sonnenschutz, Aluminium-Pfosten-Riegel-Fassade im Bereich von 3 Innenhöfen.
Die Ev. Krankenhaus Ginsterhof GmbH in Rosengarten plant im Rahmen der baulichen Umstrukturierung der Klinik den 4 geschossigen (1. UG – 2. OG) teilunterkellerten (UG2) Neubau eines Bettenhauses mit Therapieflügel und den Neubau eines Musiktherapieraumes aus monolithischem Mauerwerk, Stb.-Wänden, Stb.-Decken, Stb.-Stützen, Stahlbetontreppe, Stahlgitterrosttreppe, Pfahlrost getragen durch bauseitige Bohrpfahlgründung. Aluminiumfenster mit außenliegendem Sonnenschutz, Aluminium-Pfosten-Riegel-Fassade im Bereich von 3 Innenhöfen.
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-03-26 đź“…
Einreichungsfrist: 2020-05-04 đź“…
Veröffentlichungsdatum: 2020-03-31 📅
Datum des Beginns: 2020-06-15 đź“…
Datum des Endes: 2021-06-05 đź“…
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 064-152094
ABl. S-Ausgabe: 64
Zusätzliche Informationen
1. RĂĽgen sind ausschlieĂźlich an den unter I.1) genannten Auftraggeber zu senden.
2. Bis zur Submission werden im Vergabeverfahren nur elektronische Kommunikationsmittel zugelassen.
3. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie -soweit sie nicht in Deutsch verfasst wurden- inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Ăśbersetzung einzureichen.
4. Wegen der Erklärungen und der Nachweisführung und der Nachweispflichten gilt § 6b EU VOB/A.
5. Der Bieter/Bewerber, der sich wegen der Nichtvorlage von Nachweisen auf § 6b EU Abs. 3, 2. Alt. VOB/A beruft, muss angeben, in welchem Verfahren und wann die Vergabestelle bereits in den Besitz der Nachweise gekommen ist.
6. Die fehlende Eignung oder die fehlende technische und/oder Leistungsfähigkeit oder das Vorliegen von Ausschlussgründen eines benannten Nachunternehmers führt zum Ausschluss des Angebots des Bieters/ Bewerbers. Der Bieter/ Bewerber ist berechtigt, einen benannten Nachunternehmer auszutauschen, wenn dieser die geforderten Erklärungen/ Nachweise nicht erbringt und/oder bei ihm Ausschlussgründe gem. § 6e EU Abs. 1 bis 5 VOB/A vorliegen und die Vergabestelle das Angebot deshalb ausschließen will. Der neue Nachunternehmer ist unter Vorlage der Nachweise/Erklärungen betr. den neuen Nachunternehmer innerhalb von 6 Werktagen nach Mitteilung der Vergabestelle zu benennen. Ein Austausch des neuen Nachunternehmers entsprechend dem Vorstehenden ist nicht zulässig.
Alternativ kann der Bieter/ Bewerber innerhalb der vorstehenden Frist von 6 Kalendertagen erklären, dass er die Leistung im eigenen Betrieb erbringt, muss aber in dem Fall, dass er den Nachunternehmer für Bereiche benannt hat, für die besondere Qualifikationen oder Referenzen des Nachunternehmers verlangt werden,
Entsprechend (den Anforderungen an den Nachunternehmer) innerhalb dieser Frist auch nachweisen, dass er die Qualifikationen oder Referenzen im eigenen Betrieb erfĂĽllt.
7. Die entsprechenden Formblätter sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
A) Anlagen die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:
— Formblatt 211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots),
— Formblatt 212 EU (Teilnahmebedingungen EU),
— Formblatt 216 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen).
B) Anlagen die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden:
— Teile der Leistungsbeschreibung: Baubeschreibung, Pläne, sonstige Anlagen,
— Formblatt 214 (Besondere Vertragsbedingungen),
— Formblatt 241 (Abfall),
— Formblatt 244 (Datenverarbeitung),
— Formblatt 411 (Richtlinien zur Führung eines Bautagebuches),
— Regelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der §§ 13 bis 15 NTVergG.
C) Anlagen die, ausgefĂĽllt mit dem Angebot einzureichen sind:
— Formblatt 213 (Angebotsschreiben),
— Leistungsverzeichnis,
— Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung); sofern der Bieter nicht präqualifiziert ist und die PQ-Nummer
Angegeben wird oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung vorgelegt wird,
— Formblatt 221/222 Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222,
— Formblatt 234 (Erklärung Bieter- / Arbeitsgemeinschaft); sofern eine Bieter-/Arbeitsgemeinschaft vorliegt,
— Formblatt 235 (Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen),
— Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG.
D) Unterlagen, die ausgefĂĽllt, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind:
— Formblatt 223 (Aufgliederung der Einheitspreise)
— Formblatt 236 (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen).
Unterlagen (Erklärungen, Angaben, Nachweise):
— siehe Formblatt 216 Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen.
8. Bitte wenden Sie sich bei Fragen bezĂĽglich der e-Vergabe Plattform subreport ELVIS an: Stefan Ehl,
Tel.: +49 (0) 221/9 85 78-58, Fax: +49 (0) 221/9 85 78-66, E-Mail: stefan.ehl@subreport.de, Internet:
www.subreport.de 9. FĂĽr die Bieterkommunikation (Fragen zum Leistungsverzeichnis bzw. Bieterfragen jeglicher Art) ist ausschlieĂźlich die Kommunikationsfunktion ĂĽber die Vergabeplattform zu verenden. In diesem Fall subreport ELVIS.
1. RĂĽgen sind ausschlieĂźlich an den unter I.1) genannten Auftraggeber zu senden.
2. Bis zur Submission werden im Vergabeverfahren nur elektronische Kommunikationsmittel zugelassen.
3. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie -soweit sie nicht in Deutsch verfasst wurden- inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Ăśbersetzung einzureichen.
4. Wegen der Erklärungen und der Nachweisführung und der Nachweispflichten gilt § 6b EU VOB/A.
5. Der Bieter/Bewerber, der sich wegen der Nichtvorlage von Nachweisen auf § 6b EU Abs. 3, 2. Alt. VOB/A beruft, muss angeben, in welchem Verfahren und wann die Vergabestelle bereits in den Besitz der Nachweise gekommen ist.
6. Die fehlende Eignung oder die fehlende technische und/oder Leistungsfähigkeit oder das Vorliegen von Ausschlussgründen eines benannten Nachunternehmers führt zum Ausschluss des Angebots des Bieters/ Bewerbers. Der Bieter/ Bewerber ist berechtigt, einen benannten Nachunternehmer auszutauschen, wenn dieser die geforderten Erklärungen/ Nachweise nicht erbringt und/oder bei ihm Ausschlussgründe gem. § 6e EU Abs. 1 bis 5 VOB/A vorliegen und die Vergabestelle das Angebot deshalb ausschließen will. Der neue Nachunternehmer ist unter Vorlage der Nachweise/Erklärungen betr. den neuen Nachunternehmer innerhalb von 6 Werktagen nach Mitteilung der Vergabestelle zu benennen. Ein Austausch des neuen Nachunternehmers entsprechend dem Vorstehenden ist nicht zulässig.
Alternativ kann der Bieter/ Bewerber innerhalb der vorstehenden Frist von 6 Kalendertagen erklären, dass er die Leistung im eigenen Betrieb erbringt, muss aber in dem Fall, dass er den Nachunternehmer für Bereiche benannt hat, für die besondere Qualifikationen oder Referenzen des Nachunternehmers verlangt werden,
Entsprechend (den Anforderungen an den Nachunternehmer) innerhalb dieser Frist auch nachweisen, dass er die Qualifikationen oder Referenzen im eigenen Betrieb erfĂĽllt.
7. Die entsprechenden Formblätter sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
A) Anlagen die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:
— Formblatt 211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots),
— Formblatt 212 EU (Teilnahmebedingungen EU),
— Formblatt 216 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen).
B) Anlagen die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden:
— Teile der Leistungsbeschreibung: Baubeschreibung, Pläne, sonstige Anlagen,
www.subreport.de 9. FĂĽr die Bieterkommunikation (Fragen zum Leistungsverzeichnis bzw. Bieterfragen jeglicher Art) ist ausschlieĂźlich die Kommunikationsfunktion ĂĽber die Vergabeplattform zu verenden. In diesem Fall subreport ELVIS.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Leistung „Innentüren“ umfasst folgend aufgeführte stichwortartige Massen:
— ca. 14 Stk. Türen Stahlzarge, Stahltürblatt mit Brandschutzanforderung T30/T90/RS im UG2,
— ca. 7 Stk. T90 Revisionsflügel in Schachtwänden,
— ca. 12 Stk. Holztüren/Stahlzargen mit Brandschutzanforderung T30/RS/T30, RS,
— ca. 227 Stk. Holztüren/ Stahlzargen, Schallschutzanforderungen,
— ca. 9 Stk. Holz-Schiebetüranlagen/Stahlzargen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder ErfĂĽllungsort: 21224 Rosengarten
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen fĂĽr die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Erklärung über die Eintragung des Bieters/ Bewerbers in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle ihres Sitzes oder Wohnsitzes (§ 6a EU Nr. 1 VOB/A).
Die Vergabestelle behält sich vor, einen Nachweis zu verlangen.
Wenn der Bieter/ Bewerber den Einsatz von Nachunternehmern beabsichtigt, sind fĂĽr jeden Nachunternehmer auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
Nachweise/ Erklärungen zu vorstehend Ziff. 1 Bitte auch Hinweise unter „VI.3) Zusätzliche Angaben“ beachten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 6a EU Nr. 2a VOB/A).
2. Erklärung über den Umsatz des Bieters/Bewerbers jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen (§ 6a EU Nr. 2c VOB/A).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Erklärung über den Umsatz des Bieters/Bewerbers jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen (§ 6a EU Nr. 2c VOB/A).
Mindeststandard: Mindestumsatz in Höhe von: 380 000 EUR durchschnittlich (gemittelt) in jedem Geschäftsjahr.
Hinweise zu Ziff. 2:
a) Als die „letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre“ gelten nur die 3 Kalenderjahre, die dem Jahr der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung vorhergehen (Beispiel: Veröffentlichung im Jahr 2020: die „letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre“ sind die Jahre 2017, 2018 und 2019);
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a) Als die „letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre“ gelten nur die 3 Kalenderjahre, die dem Jahr der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung vorhergehen (Beispiel: Veröffentlichung im Jahr 2020: die „letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre“ sind die Jahre 2017, 2018 und 2019);
b) präqualifizierte Bieter/ Bewerber haben in eigener Verantwortung zu prüfen, ob diese „letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre“ für sie (und ggf. ihre Nachunternehmer) im Präqualifikationsverzeichnis dokumentiert sind und ggf. dort nicht dokumentierte Erklärungen/ Nachweise vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
b) präqualifizierte Bieter/ Bewerber haben in eigener Verantwortung zu prüfen, ob diese „letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre“ für sie (und ggf. ihre Nachunternehmer) im Präqualifikationsverzeichnis dokumentiert sind und ggf. dort nicht dokumentierte Erklärungen/ Nachweise vorzulegen.
Hinweise zu Ziff. III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Nimmt der Bewerber/ Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, behält sich der Auftraggeber vor, zu verlangen, dass Bewerber/ Bieter und diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften (§ 6d EU Abs. 2 VOB/A).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a) Nimmt der Bewerber/ Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, behält sich der Auftraggeber vor, zu verlangen, dass Bewerber/ Bieter und diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften (§ 6d EU Abs. 2 VOB/A).
b) Wenn der Bieter/ Bewerber den Einsatz von Nachunternehmern beabsichtigt, sind fĂĽr jeden Nachunternehmer auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
Nachweise/ Erklärungen zu vorstehend Ziff. 1 und 2 c) Mindeststandard bei Nachunternehmereinsatz in Bezug auf dessen wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Mindestumsatz des Nachunternehmers muss in den letzten 3 abgeschlossen Geschäftsjahren durchschnittlich (gemittelt) mindestens den Wert des Auftragsteils, dessen Abarbeitung dem Nachunternehmer übertragen werden soll, betragen.
(Beispiel: An NU vergebene Leistung: 100 000 EUR netto = durchschnittlicher (gemittelter) Umsatz pro Geschäftsjahr des NU: min. 100 000 EUR).
Bitte auch Hinweise unter „VI.3) Zusätzliche Angaben“ beachten.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (§ 6a EU Nr. 3a VOB/A).
Mindeststandard: 3 vergleichbare Referenzobjekte.
Hinweise zu Ziff. 1.:
a) Vergleichbar sind Leistungen, die den ausgeschriebenen Leistungen inhaltlich im Wesentlichen entsprechen und einen Auftragswert von mindestens: 120 000,- netto haben.
b) Die Vergabestelle behält sich vor, Nachweise zu verlangen, insbesondere über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis der Bauleistungen.
2. Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal (entsprechend § 6a EU Nr. 3g VOB/A);
Hinweise zu Ziff. 2:
a) präqualifizierte Bieter/ Bewerber haben in eigener Verantwortung zu prüfen, ob diese „letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahre“ für sie (und ggf. ihre Nachunternehmer) im Präqualifikationsverzeichnis dokumentiert sind und ggf. dort nicht dokumentierte Erklärungen/Nachweise vorzulegen.
a) präqualifizierte Bieter/ Bewerber haben in eigener Verantwortung zu prüfen, ob diese „letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahre“ für sie (und ggf. ihre Nachunternehmer) im Präqualifikationsverzeichnis dokumentiert sind und ggf. dort nicht dokumentierte Erklärungen/Nachweise vorzulegen.
b) Die Vergabestelle behält sich vor, Nachweise zu verlangen.
3. Erklärung des Bieters/Bewerbers, ob Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 1 bis 4 VOB/A vorliegen und ggf. Erklärungen zur Selbstreinigung gem. § 6f EU VOB/A.
Die Vergabestelle behält sich vor, geeignete Nachweise (insbesondere Erklärung des zuständigen Finanzamtes und Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG wegen der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgabe und/oder Erklärungen der Träger der Sozialversicherung wegen der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung) zu verlangen.
Die Vergabestelle behält sich vor, geeignete Nachweise (insbesondere Erklärung des zuständigen Finanzamtes und Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG wegen der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgabe und/oder Erklärungen der Träger der Sozialversicherung wegen der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung) zu verlangen.
4. Erklärung des Bieters/ Bewerbers, ob Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A vorliegen und ggf. Erklärungen zur Selbstreinigung gem. § 6f EU VOB/A.
Die Vergabestelle behält sich vor, Nachweise zu verlangen.
5. Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 6a EU Nr. 3i VOB/A).
6. Nachunternehmer:
a) Wenn der Bieter/Bewerber den Einsatz von Nachunternehmern beabsichtigt, sind fĂĽr jeden Nachunternehmer auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
Nachweise/Erklärungen zu vorstehend Ziff. 1 bis 4.
Verpflichtungserklärung und Erklärung/ Vereinbarung über die Einhaltung von Mindestlohnvorschriften u. a. (vergl. Vergabeunterlagen).
b) Mindeststandard bei Nachunternehmereinsatz in Bezug auf dessen technische und berufliche Leistungsfähigkeit (nachzuweisen auf Anforderung der Vergabestelle):
(Kein gesonderter Mindeststandard) Bitte auch Hinweise unter “ VI.3) Zusätzliche Angaben“ beachten.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
GĂĽltigkeitsdauer des Angebots: 2020-07-03 đź“…
Datum der Angebotseröffnung: 2020-05-04 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
1. RĂĽgen sind ausschlieĂźlich an den unter I.1) genannten Auftraggeber zu senden.
2. Bis zur Submission werden im Vergabeverfahren nur elektronische Kommunikationsmittel zugelassen.
3. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie -soweit sie nicht in Deutsch verfasst wurden- inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Ăśbersetzung einzureichen.
4. Wegen der Erklärungen und der Nachweisführung und der Nachweispflichten gilt § 6b EU VOB/A.
5. Der Bieter/Bewerber, der sich wegen der Nichtvorlage von Nachweisen auf § 6b EU Abs. 3, 2. Alt. VOB/A beruft, muss angeben, in welchem Verfahren und wann die Vergabestelle bereits in den Besitz der Nachweise gekommen ist.
6. Die fehlende Eignung oder die fehlende technische und/oder Leistungsfähigkeit oder das Vorliegen von Ausschlussgründen eines benannten Nachunternehmers führt zum Ausschluss des Angebots des Bieters/ Bewerbers. Der Bieter/ Bewerber ist berechtigt, einen benannten Nachunternehmer auszutauschen, wenn dieser die geforderten Erklärungen/ Nachweise nicht erbringt und/oder bei ihm Ausschlussgründe gem. § 6e EU Abs. 1 bis 5 VOB/A vorliegen und die Vergabestelle das Angebot deshalb ausschließen will. Der neue Nachunternehmer ist unter Vorlage der Nachweise/Erklärungen betr. den neuen Nachunternehmer innerhalb von 6 Werktagen nach Mitteilung der Vergabestelle zu benennen. Ein Austausch des neuen Nachunternehmers entsprechend dem Vorstehenden ist nicht zulässig.
6. Die fehlende Eignung oder die fehlende technische und/oder Leistungsfähigkeit oder das Vorliegen von Ausschlussgründen eines benannten Nachunternehmers führt zum Ausschluss des Angebots des Bieters/ Bewerbers. Der Bieter/ Bewerber ist berechtigt, einen benannten Nachunternehmer auszutauschen, wenn dieser die geforderten Erklärungen/ Nachweise nicht erbringt und/oder bei ihm Ausschlussgründe gem. § 6e EU Abs. 1 bis 5 VOB/A vorliegen und die Vergabestelle das Angebot deshalb ausschließen will. Der neue Nachunternehmer ist unter Vorlage der Nachweise/Erklärungen betr. den neuen Nachunternehmer innerhalb von 6 Werktagen nach Mitteilung der Vergabestelle zu benennen. Ein Austausch des neuen Nachunternehmers entsprechend dem Vorstehenden ist nicht zulässig.
Alternativ kann der Bieter/ Bewerber innerhalb der vorstehenden Frist von 6 Kalendertagen erklären, dass er die Leistung im eigenen Betrieb erbringt, muss aber in dem Fall, dass er den Nachunternehmer für Bereiche benannt hat, für die besondere Qualifikationen oder Referenzen des Nachunternehmers verlangt werden,
Alternativ kann der Bieter/ Bewerber innerhalb der vorstehenden Frist von 6 Kalendertagen erklären, dass er die Leistung im eigenen Betrieb erbringt, muss aber in dem Fall, dass er den Nachunternehmer für Bereiche benannt hat, für die besondere Qualifikationen oder Referenzen des Nachunternehmers verlangt werden,
Entsprechend (den Anforderungen an den Nachunternehmer) innerhalb dieser Frist auch nachweisen, dass er die Qualifikationen oder Referenzen im eigenen Betrieb erfĂĽllt.
7. Die entsprechenden Formblätter sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
A) Anlagen die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:
— Formblatt 211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots),
— Formblatt 212 EU (Teilnahmebedingungen EU),
— Formblatt 216 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen).
B) Anlagen die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden:
— Teile der Leistungsbeschreibung: Baubeschreibung, Pläne, sonstige Anlagen,
www.subreport.de 9. FĂĽr die Bieterkommunikation (Fragen zum Leistungsverzeichnis bzw. Bieterfragen jeglicher Art) ist ausschlieĂźlich die Kommunikationsfunktion ĂĽber die Vergabeplattform zu verenden. In diesem Fall subreport ELVIS.
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1) benannten Stelle einleiten.
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1) benannten Stelle einleiten.
b) Der Antrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren
b) Der Antrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.
c) Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2020/S 064-152094 (2020-03-26)
Ergänzende Angaben (2020-04-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Ev. Krankenhaus Ginsterhof GmbH in Rosengarten plant im Rahmen der baulichen Umstrukturierung der Klinik den 4 geschossigen (1.UG – 2.OG) teilunterkellerten (UG2) Neubau eines Bettenhauses mit Therapieflügel und den Neubau eines Musiktherapieraumes aus monolithischem Mauerwerk, Stb.-Wänden, Stb.-Decken, Stb.-Stützen, Stahlbetontreppe, Stahlgitterrosttreppe, Pfahlrost getragen durch bauseitige Bohrpfahlgründung. Aluminiumfenster mit außenliegendem Sonnenschutz, Aluminium-Pfosten-Riegel-Fassade im Bereich von 3 Innenhöfen.
Die Ev. Krankenhaus Ginsterhof GmbH in Rosengarten plant im Rahmen der baulichen Umstrukturierung der Klinik den 4 geschossigen (1.UG – 2.OG) teilunterkellerten (UG2) Neubau eines Bettenhauses mit Therapieflügel und den Neubau eines Musiktherapieraumes aus monolithischem Mauerwerk, Stb.-Wänden, Stb.-Decken, Stb.-Stützen, Stahlbetontreppe, Stahlgitterrosttreppe, Pfahlrost getragen durch bauseitige Bohrpfahlgründung. Aluminiumfenster mit außenliegendem Sonnenschutz, Aluminium-Pfosten-Riegel-Fassade im Bereich von 3 Innenhöfen.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
1. RĂĽgen sind ausschlieĂźlich an den unter I.1) genannten Auftraggeber zu senden.
2. Bis zur Submission werden im Vergabeverfahren nur elektronische Kommunikationsmittel zugelassen.
3. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie — soweit sie nicht in Deutsch verfasst wurden — inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung einzureichen.
4. Wegen der Erklärungen und der Nachweisführung und der Nachweispflichten gilt § 6b EU VOB/A.
5. Der Bieter/Bewerber, der sich wegen der Nichtvorlage von Nachweisen auf § 6b EU Abs. 3, 2. Alt. VOB/A beruft, muss angeben, in welchem Verfahren und wann die Vergabestelle bereits in den Besitz der Nachweise gekommen ist.
6. Die fehlende Eignung oder die fehlende technische und/oder Leistungsfähigkeit oder das Vorliegen von Ausschlussgründen eines benannten Nachunternehmers führt zum Ausschluss des Angebots des Bieters/ Bewerbers. Der Bieter/Bewerber ist berechtigt, einen benannten Nachunternehmer auszutauschen, wenn dieser die geforderten Erklärungen/Nachweise nicht erbringt und/oder bei ihm Ausschlussgründe gem. § 6e EU Abs. 1 bis 5 VOB/A vorliegen und die Vergabestelle das Angebot deshalb ausschließen will. Der neue Nachunternehmer ist unter Vorlage der Nachweise/Erklärungen betr. den neuen Nachunternehmer innerhalb von 6 Werktagen nach Mitteilung der Vergabestelle zu benennen. Ein Austausch des neuen Nachunternehmers entsprechend dem Vorstehenden ist nicht zulässig.
Alternativ kann der Bieter/Bewerber innerhalb der vorstehenden Frist von 6 Kalendertagen erklären, dass er die Leistung im eigenen Betrieb erbringt, muss aber in dem Fall, dass er den Nachunternehmer für Bereiche benannt hat, für die besondere Qualifikationen oder Referenzen des Nachunternehmers verlangt werden,
Entsprechend (den Anforderungen an den Nachunternehmer) innerhalb dieser Frist auch nachweisen, dass er die Qualifikationen oder Referenzen im eigenen Betrieb erfĂĽllt.
7. Die entsprechenden Formblätter sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
A) Anlagen die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:
— Formblatt 211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots),
— Formblatt 212 EU (Teilnahmebedingungen EU),
— Formblatt 216 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen).
B) Anlagen die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden:
— Teile der Leistungsbeschreibung: Baubeschreibung, Pläne, sonstige Anlagen,
— Formblatt 214 (Besondere Vertragsbedingungen),
— Formblatt 241 (Abfall),
— Formblatt 244 (Datenverarbeitung),
— Formblatt 411 (Richtlinien zur Führung eines Bautagebuches),
— Regelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der §§ 13 bis 15 NTVergG.
C) Anlagen die, ausgefĂĽllt mit dem Angebot einzureichen sind:
— Formblatt 213 (Angebotsschreiben),
— Leistungsverzeichnis,
— Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung); sofern der Bieter nicht präqualifiziert ist und die PQ-Nummer angegeben wird oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung vorgelegt wird,
— Formblatt 221/222 Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222,
— Formblatt 234 (Erklärung Bieter- / Arbeitsgemeinschaft); sofern eine Bieter-/Arbeitsgemeinschaft vorliegt,
— Formblatt 235 (Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen),
— Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG.
D) Unterlagen, die ausgefĂĽllt, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind:
— Formblatt 223 (Aufgliederung der Einheitspreise),
— Formblatt 236 (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen).
Unterlagen (Erklärungen, Angaben, Nachweise):
— siehe Formblatt 216 Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen.
8. Bitte wenden Sie sich bei Fragen bezĂĽglich der e-Vergabe Plattform subreport ELVIS an: Stefan Ehl, Tel.: +49 (0) 221/9 85 78-58, Fax: +49 (0) 221/9 85 78-66, E-Mail: stefan.ehl@subreport.de, Internet: www.subreport.de
9. FĂĽr die Bieterkommunikation (Fragen zum Leistungsverzeichnis bzw. Bieterfragen jeglicher Art) ist ausschlieĂźlich die Kommunikationsfunktion ĂĽber die Vergabeplattform zu verenden. In diesem Fall subreport ELVIS.
1. RĂĽgen sind ausschlieĂźlich an den unter I.1) genannten Auftraggeber zu senden.
2. Bis zur Submission werden im Vergabeverfahren nur elektronische Kommunikationsmittel zugelassen.
3. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie — soweit sie nicht in Deutsch verfasst wurden — inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung einzureichen.
4. Wegen der Erklärungen und der Nachweisführung und der Nachweispflichten gilt § 6b EU VOB/A.
5. Der Bieter/Bewerber, der sich wegen der Nichtvorlage von Nachweisen auf § 6b EU Abs. 3, 2. Alt. VOB/A beruft, muss angeben, in welchem Verfahren und wann die Vergabestelle bereits in den Besitz der Nachweise gekommen ist.
6. Die fehlende Eignung oder die fehlende technische und/oder Leistungsfähigkeit oder das Vorliegen von Ausschlussgründen eines benannten Nachunternehmers führt zum Ausschluss des Angebots des Bieters/ Bewerbers. Der Bieter/Bewerber ist berechtigt, einen benannten Nachunternehmer auszutauschen, wenn dieser die geforderten Erklärungen/Nachweise nicht erbringt und/oder bei ihm Ausschlussgründe gem. § 6e EU Abs. 1 bis 5 VOB/A vorliegen und die Vergabestelle das Angebot deshalb ausschließen will. Der neue Nachunternehmer ist unter Vorlage der Nachweise/Erklärungen betr. den neuen Nachunternehmer innerhalb von 6 Werktagen nach Mitteilung der Vergabestelle zu benennen. Ein Austausch des neuen Nachunternehmers entsprechend dem Vorstehenden ist nicht zulässig.
Alternativ kann der Bieter/Bewerber innerhalb der vorstehenden Frist von 6 Kalendertagen erklären, dass er die Leistung im eigenen Betrieb erbringt, muss aber in dem Fall, dass er den Nachunternehmer für Bereiche benannt hat, für die besondere Qualifikationen oder Referenzen des Nachunternehmers verlangt werden,
Entsprechend (den Anforderungen an den Nachunternehmer) innerhalb dieser Frist auch nachweisen, dass er die Qualifikationen oder Referenzen im eigenen Betrieb erfĂĽllt.
7. Die entsprechenden Formblätter sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
A) Anlagen die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:
— Formblatt 211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots),
— Formblatt 212 EU (Teilnahmebedingungen EU),
— Formblatt 216 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen).
B) Anlagen die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden:
— Teile der Leistungsbeschreibung: Baubeschreibung, Pläne, sonstige Anlagen,
— Formblatt 411 (Richtlinien zur Führung eines Bautagebuches),
— Regelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der §§ 13 bis 15 NTVergG.
C) Anlagen die, ausgefĂĽllt mit dem Angebot einzureichen sind:
— Formblatt 213 (Angebotsschreiben),
— Leistungsverzeichnis,
— Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung); sofern der Bieter nicht präqualifiziert ist und die PQ-Nummer angegeben wird oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung vorgelegt wird,
— Formblatt 221/222 Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222,
— siehe Formblatt 216 Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen.
8. Bitte wenden Sie sich bei Fragen bezĂĽglich der e-Vergabe Plattform subreport ELVIS an: Stefan Ehl, Tel.: +49 (0) 221/9 85 78-58, Fax: +49 (0) 221/9 85 78-66, E-Mail: stefan.ehl@subreport.de, Internet: www.subreport.de
9. FĂĽr die Bieterkommunikation (Fragen zum Leistungsverzeichnis bzw. Bieterfragen jeglicher Art) ist ausschlieĂźlich die Kommunikationsfunktion ĂĽber die Vergabeplattform zu verenden. In diesem Fall subreport ELVIS.
3. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie — soweit sie nicht in Deutsch verfasst wurden — inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung einzureichen.
6. Die fehlende Eignung oder die fehlende technische und/oder Leistungsfähigkeit oder das Vorliegen von Ausschlussgründen eines benannten Nachunternehmers führt zum Ausschluss des Angebots des Bieters/ Bewerbers. Der Bieter/Bewerber ist berechtigt, einen benannten Nachunternehmer auszutauschen, wenn dieser die geforderten Erklärungen/Nachweise nicht erbringt und/oder bei ihm Ausschlussgründe gem. § 6e EU Abs. 1 bis 5 VOB/A vorliegen und die Vergabestelle das Angebot deshalb ausschließen will. Der neue Nachunternehmer ist unter Vorlage der Nachweise/Erklärungen betr. den neuen Nachunternehmer innerhalb von 6 Werktagen nach Mitteilung der Vergabestelle zu benennen. Ein Austausch des neuen Nachunternehmers entsprechend dem Vorstehenden ist nicht zulässig.
6. Die fehlende Eignung oder die fehlende technische und/oder Leistungsfähigkeit oder das Vorliegen von Ausschlussgründen eines benannten Nachunternehmers führt zum Ausschluss des Angebots des Bieters/ Bewerbers. Der Bieter/Bewerber ist berechtigt, einen benannten Nachunternehmer auszutauschen, wenn dieser die geforderten Erklärungen/Nachweise nicht erbringt und/oder bei ihm Ausschlussgründe gem. § 6e EU Abs. 1 bis 5 VOB/A vorliegen und die Vergabestelle das Angebot deshalb ausschließen will. Der neue Nachunternehmer ist unter Vorlage der Nachweise/Erklärungen betr. den neuen Nachunternehmer innerhalb von 6 Werktagen nach Mitteilung der Vergabestelle zu benennen. Ein Austausch des neuen Nachunternehmers entsprechend dem Vorstehenden ist nicht zulässig.
Alternativ kann der Bieter/Bewerber innerhalb der vorstehenden Frist von 6 Kalendertagen erklären, dass er die Leistung im eigenen Betrieb erbringt, muss aber in dem Fall, dass er den Nachunternehmer für Bereiche benannt hat, für die besondere Qualifikationen oder Referenzen des Nachunternehmers verlangt werden,
Alternativ kann der Bieter/Bewerber innerhalb der vorstehenden Frist von 6 Kalendertagen erklären, dass er die Leistung im eigenen Betrieb erbringt, muss aber in dem Fall, dass er den Nachunternehmer für Bereiche benannt hat, für die besondere Qualifikationen oder Referenzen des Nachunternehmers verlangt werden,
— Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung); sofern der Bieter nicht präqualifiziert ist und die PQ-Nummer angegeben wird oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung vorgelegt wird,
— Formblatt 223 (Aufgliederung der Einheitspreise),
8. Bitte wenden Sie sich bei Fragen bezĂĽglich der e-Vergabe Plattform subreport ELVIS an: Stefan Ehl, Tel.: +49 (0) 221/9 85 78-58, Fax: +49 (0) 221/9 85 78-66, E-Mail: stefan.ehl@subreport.de, Internet: www.subreport.de
9. FĂĽr die Bieterkommunikation (Fragen zum Leistungsverzeichnis bzw. Bieterfragen jeglicher Art) ist ausschlieĂźlich die Kommunikationsfunktion ĂĽber die Vergabeplattform zu verenden. In diesem Fall subreport ELVIS.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren:
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1 benannten Stelle einleiten.
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1 benannten Stelle einleiten.
b) Der Antrag ist unzulässig, soweit
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen vergangen sind.