Der Wasserverband Eifel-Rur betreibt die Kläranlage Würselen-Euchen. Die Kläranlage Euchen wurde in den 1980er-Jahren durch die Stadt Würselen errichtet. Die Anlage wurde auf eine Anschlussgröße von 40 000 EW ausgelegt und als mechanisch-biologische Reinigungsanlage mit aerober Schlammstabilisierung und einer dritten Reinigungsstufe in Form einer Filteranlage konzipiert.
In den 1990er-Jahren erfolgte eine umfassende Ertüchtigung der Kläranlage Euchen, verbunden mit der Überleitung des Abwassers von einem weiteren Kläranlagenstandort.
Die Ertüchtigung umfasste als wesentliche Maßnahmen den Neubau der Rechenanlage, die Erweiterung der Filteranlage sowie den Neubau der Schlammentwässerung. Zudem wurden an verschiedenen Verfahrensstufen Ersatzmaßnahmen durchgeführt. Am Verfahren der aeroben Stabilisierung wurde weiterhin festgehalten.
Nach der Umbaumaßnahme in den 1990er-Jahren wurden punktuell Ersatz- bzw. Ertüchtigungsmaßnahmen durchgeführt (Ersatz Überschussschlammpumpen im Jahr 2000, Errichtung 2. Eindicker in den Jahren 2007/2008, Ersatz Ablauf-MID und RS-MIDs im Jahr 2009, Ersatz Kammerfilterpresse durch Zentrifuge im Jahr 2012).
Da die Kläranlage bei immer wieder auftredenden Frachtstöße infolge von Regenereignissen an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit kommt, wurde durch den WVER festgelegt, die Kläranlage zu ertüchtigen und zu erweitern.
Der Kern der geplanten Arbeiten zur Ertüchtigung und Erweiterung stellt die Verfahrensumstellung zu einer anaeroben Stabilisierung dar. Dazu sollen eine Vorklärung und eine Schlammbehanlung mit Faulbehälter errichtet werden. Das erzeugte Klärgas wird zukünftig in einem zu errichtenden Gasspeicher zwischengespeichert und in einem Blockheizkraftwerk energetisch verfwertet.
Zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit bei der Abwasserbehandlung wird ein drittes Nachklärbecken errichtet.
Bestehende Bauwerke wie Sandfang, Belebungsbecken, Nachklärbecken und Filteranlage werden grundlegend ertüchtigt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Erweiterung und Ertüchtigung der Kläranlage Würselen-Euchen – Los 1: Bautechnik
E34838442”
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Der Wasserverband Eifel-Rur betreibt die Kläranlage Würselen-Euchen. Die Kläranlage Euchen wurde in den 1980er-Jahren durch die Stadt Würselen errichtet....”
Kurze Beschreibung
Der Wasserverband Eifel-Rur betreibt die Kläranlage Würselen-Euchen. Die Kläranlage Euchen wurde in den 1980er-Jahren durch die Stadt Würselen errichtet. Die Anlage wurde auf eine Anschlussgröße von 40 000 EW ausgelegt und als mechanisch-biologische Reinigungsanlage mit aerober Schlammstabilisierung und einer dritten Reinigungsstufe in Form einer Filteranlage konzipiert.
In den 1990er-Jahren erfolgte eine umfassende Ertüchtigung der Kläranlage Euchen, verbunden mit der Überleitung des Abwassers von einem weiteren Kläranlagenstandort.
Die Ertüchtigung umfasste als wesentliche Maßnahmen den Neubau der Rechenanlage, die Erweiterung der Filteranlage sowie den Neubau der Schlammentwässerung. Zudem wurden an verschiedenen Verfahrensstufen Ersatzmaßnahmen durchgeführt. Am Verfahren der aeroben Stabilisierung wurde weiterhin festgehalten.
Nach der Umbaumaßnahme in den 1990er-Jahren wurden punktuell Ersatz- bzw. Ertüchtigungsmaßnahmen durchgeführt (Ersatz Überschussschlammpumpen im Jahr 2000, Errichtung 2. Eindicker in den Jahren 2007/2008, Ersatz Ablauf-MID und RS-MIDs im Jahr 2009, Ersatz Kammerfilterpresse durch Zentrifuge im Jahr 2012).
Da die Kläranlage bei immer wieder auftredenden Frachtstöße infolge von Regenereignissen an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit kommt, wurde durch den WVER festgelegt, die Kläranlage zu ertüchtigen und zu erweitern.
Der Kern der geplanten Arbeiten zur Ertüchtigung und Erweiterung stellt die Verfahrensumstellung zu einer anaeroben Stabilisierung dar. Dazu sollen eine Vorklärung und eine Schlammbehanlung mit Faulbehälter errichtet werden. Das erzeugte Klärgas wird zukünftig in einem zu errichtenden Gasspeicher zwischengespeichert und in einem Blockheizkraftwerk energetisch verfwertet.
Zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit bei der Abwasserbehandlung wird ein drittes Nachklärbecken errichtet.
Bestehende Bauwerke wie Sandfang, Belebungsbecken, Nachklärbecken und Filteranlage werden grundlegend ertüchtigt.
1️⃣
Ort der Leistung: Städteregion Aachen🏙️
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Ort der Leistung: Nordrhein-Westfalen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kläranlage Euchen
Broicher Straße
52147 Würselen
Beschreibung der Beschaffung:
“— Errichtung Vorklärung-Frachtausgleichsbecken (Volumen ca. 2 100 m);
— Errichtung Faulbehälter (Volumen ca. 1 500 m);
— Errichtung diverser untergeordneter...”
Beschreibung der Beschaffung
— Errichtung Vorklärung-Frachtausgleichsbecken (Volumen ca. 2 100 m);
— Errichtung Faulbehälter (Volumen ca. 1 500 m);
— Errichtung diverser untergeordneter Bauwerke;
— Errichtung Nachklärbecken (Volumen ca. 2 600 m);
— Errichtung Gebläsestation als Hochbau (Volumen ca. 150 m);
— Errichtung diverser untergeordneter Bauwerke;
— Bautechnische Anpassung diverser weiterer Bauwerke;
— Schächte und Rohrleitungen bis DN 1200, überwiegend im Werkstoff PE;
— Beton-Abbrucharbeiten (ca. 1 000 m), weitere Abbrucharbeiten Leitungen u. Schächte;
— Anlagen zur bauzeitlichen Grundwasserabsenkung für die Baufelder Nachklärbecken u. Faulbehälter;
— Bauzeitliche Umpumpanlagen für Außerbetriebnahmen von Anlagenbereichen, Förderleistung bis 300 l/s;
— Straßen- und Wegebau (ca. 6 600 m), Außenanlagen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V....”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen;
— Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben;
— Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden;
— Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen;
— Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen;
— Die persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers muss die ordnungsgemäße Erbringung der Leistung garantieren können.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V....”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen;
— Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben;
— Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden;
— Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen;
— Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen;
— Die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Wirtschaftsteilnehmers muss die ordnungsgemäße Erbringung der Leistung garantieren können.
“— Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 5 Mio. EUR (einschl. einer Versicherung zur Abdeckung von Ansprüchen nach dem...”
— Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 5 Mio. EUR (einschl. einer Versicherung zur Abdeckung von Ansprüchen nach dem Umweltschadensgesetz).
Diese Anforderungen für den Versicherungsschutz sind Mindeststandards. Sollten diese zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht vom Bieter zu erfüllen sein, ist dem Angebot eine Erklärung des Versicherungsgebers des Bieters beizufügen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
Der AN muss dem AG unaufgefordert nach Zusage der beabsichtigten Beauftragung (gemäß § 134 GWB), jedoch vor der Auftragserteilung, die geforderten Versicherungsnachweise vorlegen. Ohne diese Nachweise kann nicht mit den Arbeiten begonnen werden.
— KFZ-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 100 Mio. EUR (einschl. einer Versicherung zur Abdeckung von Ansprüchen nach dem Umweltschadensgesetz mit einer Deckungssumme von mind. 5 Mio. €) für die eingesetzten Fahrzeuge.
Diese Anforderungen für den Versicherungsschutz sind Mindeststandards. Sollten diese zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht vom Bieter zu erfüllen sein, ist dem Angebot eine Erklärung des Versicherungsgebers des Bieters beizufügen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
Der AN muss dem AG unaufgefordert nach Zusage der beabsichtigten Beauftragung (gemäß § 134 GWB), jedoch vor der Auftragserteilung, die geforderten Versicherungsnachweise vorlegen. Ohne diese Nachweise kann nicht mit den Arbeiten begonnen werden!
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V....”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen;
— Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben;
— Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden;
— Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen;
— Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen;
— Die technische und berufliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers muss die ordnungsgemäße Erbringung der Leistung garantieren können.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“— Der genehmigte Abfallartenkatalog der Entsorgungsanlage/alternativ Zertifikat zum Entsorgungsfachbetrieb ist bei Angebotsabgabe vorzulegen;
— Die...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
— Der genehmigte Abfallartenkatalog der Entsorgungsanlage/alternativ Zertifikat zum Entsorgungsfachbetrieb ist bei Angebotsabgabe vorzulegen;
— Die Beförderererlaubnis (bei gefährlichen Abfällen, beinhaltet Anzeige gem. § 53 KrWG) gem. § 54 KrWG/alternativ Zertifikat zum Entsorgungsfachbetrieb ist bei Angebotsabgabe vorzulegen;
— Güteschutz Kanal AK 2;
— Schweißprüfzeugnis für PE-Rohre nach DVS 2212-1 bzw. Schweißschein GW 330 PE Schweißen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Vorlage der geforderten Formblätter, Nachweise und Erklärungen.
Ab einem Auftragswert von 25 000 EUR (netto) wird der Auftraggeber für den Bieter, auf...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Vorlage der geforderten Formblätter, Nachweise und Erklärungen.
Ab einem Auftragswert von 25 000 EUR (netto) wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Auszüge aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GeWO, dem Vergaberegister gem. § 4 KorruptionsbG NRW und bei der Creditreform (Bonitätsprüfung) abrufen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-10-21
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-12-15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-10-21
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Wasserverband Eifel-Rur, Eisenbahnstraße 5, 52353 Düren
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Gemäß § 55 Abs. 2 VgV sind Bieter zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Ergänzung zu VI.2) elektronische Rechnungsstellung:
Die elektronische Rechnungsstellung (digitale Zustellung der Rechnung per Mail) wird seitens des WVER...”
Ergänzung zu VI.2) elektronische Rechnungsstellung:
Die elektronische Rechnungsstellung (digitale Zustellung der Rechnung per Mail) wird seitens des WVER (AG) nur dann akzeptiert, wenn nach Beauftragung und vor Stellung der ersten Rechnung eine Vereinbarung zwischen dem AG und AN unterzeichnet wird. Die Vereinbarung ist Bestandteil der Verdingungsunterlagen.
Beantwortung von Bieterfragen:
Bieterfragen sind zwingend über das Vergabeportal subreport ELViS bis spätestens 10.10.2020 zu stellen!
Kommunikation im laufenden Verfahren:
Die gesamte Kommunikation zwischen der Vergabestelle und Bewerbern/Bietern – von der Bekanntmachung bis zur Zuschlagserteilung – erfolgt ausschließlich in elektr. Form über die Vergabeplattform subreport ELViS! Alle Informationen zum Vergabeverfahren wie Änderungsmitteilungen, Antworten auf Bieterfragen oder Informationen zur Zuschlagserteilung werden nur noch elektr. übermittelt. Bieter müssen ihre Fragen und Hinweise zum Vergabeverfahren, fehlende Angaben und Nachweise zur Eignung oder Informationen zur Aufklärung des Angebot Inhalts ebenfalls elektr. einreichen.
Grundsätze des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW:
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass beim Wasserverband Eifel-Rur die im Tariftreue- und Vergabegesetz NRW festgelegten Grundsätze Anwendung finden.
Bei Zustandekommen einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und dem Auftragnehmer wird Folgendes Vertragsbestandteil nach § 2 Abs. 6 TVgG NRW:
1. der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Vorgaben einzuhalten. Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr für die Einhaltung dieser Bedingungen für alle seine Nachunternehmer.
2. der öffentliche Auftraggeber hat das Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Vorgaben.
3. dem öffentlichen Auftraggeber wird ein vertragliches außerordentliches Kündigungsrecht sowie die Festsetzung einer Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Pflichten durch das beauftragte Unternehmen oder seiner Nachunternehmer eingeräumt.
Angebotserstellung mit Kalkulationsprogramm RIB Offerte_L und GAEB-Datei:
In den Verdingungsunterlagen ist u. a. ein ZIP-Archiv mit der Anwendersoftware RIB Offerte_L.
Dieses Programm wird den Bietern/Bewerbern kostenlos zur Verfügung gestellt und ermöglicht die DVgestützte Abgabe von Angeboten. Die Erstellung der Angebote hat zwingend über die beigefügte GAEB-Datei zu erfolgen! Die Übersendung der GAEB-Datei (D84-Format) bei der elektr. Übermittlung des Angebotes ist Pflicht!
Es werden nur Angebote von Bietern zugelassen, deren mittlerer Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre mindestens das 1,8-fache des angebotenen Auftragswertes (Brutto) beträgt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Spruchkörper Köln
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473116📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 2211472889 📠
URL: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/index.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gem. § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gem. § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Wasserverband Eifel-Rur, – Revision
Postanschrift: Eisenbahnstr. 5
Postort: Düren
Postleitzahl: 52353
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 24214941155📞
E-Mail: nachpruefungsstelle@wver.de📧
Fax: +49 24214941009 📠
URL: https://www.wver.de🌏
Quelle: OJS 2020/S 182-436196 (2020-09-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“— Errichtung Vorklärung-Frachtausgleichsbecken (Volumen ca. 2 100 m),
— Errichtung Faulbehälter (Volumen ca. 1 500 m),
— Errichtung diverser untergeordneter...”
Beschreibung der Beschaffung
— Errichtung Vorklärung-Frachtausgleichsbecken (Volumen ca. 2 100 m),
— Errichtung Faulbehälter (Volumen ca. 1 500 m),
— Errichtung diverser untergeordneter Bauwerke,
— Errichtung Nachklärbecken (Volumen ca. 2 600 m),
— Errichtung Gebläsestation als Hochbau (Volumen ca. 150 m),
— Errichtung diverser untergeordneter Bauwerke,
— Bautechnische Anpassung diverser weiterer Bauwerke,
— Schächte und Rohrleitungen bis DN 1200, überwiegend im Werkstoff PE,
— Beton-Abbrucharbeiten (ca. 1 000 m), weitere Abbrucharbeiten Leitungen u. Schächte,
— Anlagen zur bauzeitlichen Grundwasserabsenkung für die Baufelder Nachklärbecken u. Faulbehälter,
— Bauzeitliche Umpumpanlagen für Außerbetriebnahmen von Anlagenbereichen, Förderleistung bis 300 l/s,
— Straßen- und Wegebau (ca. 6 600 m), Außenanlagen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 182-436196
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 4500282342
Titel:
“DE-Düren: Bauarbeiten – Erweiterung und Ertüchtigung der Kläranlage Würselen-Euchen Los 1: Bautechnik”
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-15 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Philipp Kutsch GmbH
Postort: Aldenhoven
Postleitzahl: 52457
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Düren🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Ergänzung zu VI.2) elektronische Rechnungsstellung:
Die elektronische Rechnungsstellung (digitale Zustellung der Rechnung per Mail) wird seitens des WVER...”
Ergänzung zu VI.2) elektronische Rechnungsstellung:
Die elektronische Rechnungsstellung (digitale Zustellung der Rechnung per Mail) wird seitens des WVER (AG) nur dann akzeptiert, wenn nach Beauftragung und vor Stellung der ersten Rechnung eine Vereinbarung zwischen dem AG und AN unterzeichnet wird. Die Vereinbarung ist Bestandteil der Verdingungsunterlagen.
Beantwortung von Bieterfragen:
Bieterfragen sind zwingend über das Vergabeportal subreport ELViS bis spätestens 10.10.2020 zu stellen!
Kommunikation im laufenden Verfahren:
Die gesamte Kommunikation zwischen der Vergabestelle und Bewerbern / Bietern – von der Bekanntmachung bis zur Zuschlagserteilung – erfolgt ausschließlich in elektr. Form über die Vergabeplattform subreport ELViS! Alle Informationen zum Vergabeverfahren wie Änderungsmitteilungen, Antworten auf Bieterfragen oder Informationen zur Zuschlagserteilung werden nur noch elektr. übermittelt. Bieter müssen ihre Fragen und Hinweise zum Vergabeverfahren, fehlende Angaben und Nachweise zur Eignung oder Informationen zur Aufklärung des Angebot Inhalts ebenfalls elektr. einreichen.
Grundsätze des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW:
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass beim Wasserverband Eifel-Rur die im Tariftreue- und Vergabegesetz NRW festgelegten Grundsätze Anwendung finden.
Bei Zustandekommen einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und dem Auftragnehmer wird Folgendes Vertragsbestandteil nach § 2 Abs. 6 TVgG NRW:
1. der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Vorgaben einzuhalten. Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr für die Einhaltung dieser Bedingungen für alle seine Nachunternehmer.
2. der öffentliche Auftraggeber hat das Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Vorgaben.
3. dem öffentlichen Auftraggeber wird ein vertragliches außerordentliches Kündigungsrecht sowie die Festsetzung einer Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Pflichten durch das beauftragte Unternehmen oder seiner Nachunternehmer eingeräumt.
Angebotserstellung mit Kalkulationsprogramm RIB Offerte_L und GAEB-Datei:
In den Verdingungsunterlagen ist u. a. ein ZIP-Archiv mit der Anwendersoftware RIB Offerte_L.
Dieses Programm wird den Bietern/Bewerbern kostenlos zur Verfügung gestellt und ermöglicht die DVgestützte Abgabe von Angeboten. Die Erstellung der Angebote hat zwingend über die beigefügte GAEB-Datei zu erfolgen! Die Übersendung der GAEB-Datei (D84-Format) bei der elektr. Übermittlung des Angebotes ist Pflicht!
Es werden nur Angebote von Bietern zugelassen, deren mittlerer Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre mindestens das 1,8-fache des angebotenen Auftragswertes (Brutto) beträgt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 017-038083 (2021-01-21)