Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Erweiterung und Generalsanierung Gymnasium Neutraubling – Abdichtungs- und Estricharbeiten (BA 2 + 3)
20 E 97/1534”
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦
Kurze Beschreibung: Abdichtungs- und Estricharbeiten (BA 2 + 3).
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Estricharbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Abdichtungs- und Dämmarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Estricharbeiten (Fußboden)📦
Ort der Leistung: Regensburg, Landkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gymnasium Neutraubling
93073 Neutraubling
Beschreibung der Beschaffung:
“Ca.-Angaben:
Fußbodenkonstruktion, Zementestrich: BA 2: ca. 3 300 m, BA 3: ca. 2 000 m.” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-05-18 📅
Datum des Endes: 2022-02-04 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Nachweise nach § 6 EU Abs. 1 und 2 sowie § 6a EU Nr. 1 VOB/A (auf Verlangen der Vergabestelle),
— gemäß Vergabeunterlagen.” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Nachweise nach § 6 EU Abs. 1 und 2 sowie § 6a EU Nr. 2 VOB/A (auf Verlangen der Vergabestelle),
— gemäß Vergabeunterlagen.” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Nachweise nach § 6 EU Abs. 1 und 2 sowie § 6a EU Nr. 3 VOB/A (auf Verlangen der Vergabestelle),
— gemäß Vergabeunterlagen.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: — gemäß Vergabeunterlagen
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-03-10
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-04-24 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-03-10
11:15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Landratsamt Regensburg
Vergabestelle
Altmühlstraße 3
Zimmer 3.054
III. Stock
93059 Regensburg”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Es sind keine Bewerber zugelassen gem. § 14 Abs. 1 EU VOB/A.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981 / 53-1277📞
Fax: +49 981 / 53-1837 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landratsamt Regensburg
Postort: Regensburg
Land: Deutschland 🇩🇪
URL: http://www.landkreis-regensburg.de🌏
Quelle: OJS 2020/S 022-047076 (2020-01-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-05-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 197963.90 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Ca.-Angaben:
Fußbodenkonstruktion, Zementestrich:
— BA 2: ca. 3 300 m;
— BA 3: ca. 2 000 m.”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 022-047076
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Erweiterung und Generalsanierung Gymnasium Neutraubling – Abdichtungs- und Estricharbeiten (BA 2 + 3)”
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-05-04 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 11
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Max Hofmann Fußböden GmbH & Co. KG
Postort: Neutraubling
Postleitzahl: 93073
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Regensburg, Landkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 197963.90 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 093-221413 (2020-05-11)