Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Erweiterung und Generalsanierung Gymnasium Neutraubling — Fliesen- und Plattenarbeiten (BA 2 + 3)
20 E 97/1610”
Produkte/Dienstleistungen: Bodenbelags- und Wandverkleidungsarbeiten📦
Kurze Beschreibung: Fliesen- und Plattenarbeiten (BA 2 + 3).
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Verlegen von Bodenfliesen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Verlegen von Wandfliesen📦
Ort der Leistung: Regensburg, Landkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Neutraubling
Beschreibung der Beschaffung:
“— Wandfliesen: BA 2 ca. 240 m, BA 3: ca. 190 m;
— Bodenfliesen: BA 2: ca. 1 050 m, BA 3: ca. 290 m;
— Elastische Fugen: BA 2: ca. 1 000 m, BA 3: ca. 500...”
Beschreibung der Beschaffung
— Wandfliesen: BA 2 ca. 240 m, BA 3: ca. 190 m;
— Bodenfliesen: BA 2: ca. 1 050 m, BA 3: ca. 290 m;
— Elastische Fugen: BA 2: ca. 1 000 m, BA 3: ca. 500 m;
— Reinstreifer: BA 2: 3 Stück, BA 3: 3 Stück.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-02-01 📅
Datum des Endes: 2022-09-02 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Gewerbeanmeldung und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) mit dem Gewerbe Fliesen- und Plattenleger gemäß Anlage A zur Handwerksordnung.
Für...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Gewerbeanmeldung und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) mit dem Gewerbe Fliesen- und Plattenleger gemäß Anlage A zur Handwerksordnung.
Für Bieter aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt und nachzuweisen.
Weitere Nachweise nach § 6 EU Abs. 1 und 2 sowie § 6 a EU Nr. 1 VOB/A (auf Verlangen der Vergabestelle) sowie gem. Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nachweise nach § 6 EU Abs. 1 und 2 sowie § 6 a EU Nr. 2 VOB/A (auf Verlangen der Vergabestelle) sowie gem. Vergabeunterlagen.” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Referenznachweise über die Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Weitere Nachweise nach § 6 EU Abs. 1 und 2...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenznachweise über die Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Weitere Nachweise nach § 6 EU Abs. 1 und 2 sowie § 6 a EU Nr. 3 VOB/A (auf Verlangen der Vergabestelle) sowie gem. Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Referenznachweise über die Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-11-26
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-01-22 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-11-26
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Es sind keine Bewerber zugelassen gemäß § 14 EU VOB/A.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981 / 53-1277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981 / 53-1837 📠
URL: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landratsamt Regensburg
Postanschrift: Altmühlstraße 3
Postort: Regensburg
Postleitzahl: 93059
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 941/4009-274📞
E-Mail: vergabe@lra-regensburg.de📧
URL: http://www.landkreis-regensburg.de/🌏
Quelle: OJS 2020/S 209-509292 (2020-10-22)
Ergänzende Angaben (2020-11-23)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 209-509292
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2020-11-26 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2020-12-03 📅
Zeit: 10:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2020-11-26 📅
Zeit: 11:00
Neuer Wert
Datum: 2020-12-03 📅
Zeit: 11:00
Quelle: OJS 2020/S 232-569252 (2020-11-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Erweiterung und Generalsanierung Gymnasium Neutraubling – Fliesen- und Plattenarbeiten (BA 2 + 3)
20 E 97/1610”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 169 109 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“— Wandfliesen: BA 2 ca. 240 m, BA 3: ca. 190 m,
— Bodenfliesen: BA 2: ca. 1 050 m, BA 3: ca. 290 m,
— Elastische Fugen: BA 2: ca. 1 000 m, BA 3: ca. 500...”
Beschreibung der Beschaffung
— Wandfliesen: BA 2 ca. 240 m, BA 3: ca. 190 m,
— Bodenfliesen: BA 2: ca. 1 050 m, BA 3: ca. 290 m,
— Elastische Fugen: BA 2: ca. 1 000 m, BA 3: ca. 500 m,
— Reinstreifer: BA 2: 3 Stück, BA 3: 3 Stück.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 209-509292
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-01-21 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 12
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 11
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 12
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Fliesen Röhlich GmbH
Postort: Wendelstein
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Roth🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 169 109 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2021/S 021-048938 (2021-01-27)