Erweiterung und Sanierung der Questenberg Grundschule Meißen, VE-13 Fliesen/Betonwerkstein

Stadt Meißen

Erweiterung und Sanierung der Questenberg Grundschule Meißen.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-01-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-12-15.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-12-15 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2020-12-15)
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Meißen
Postanschrift: Markt 1
Postort: Meißen
Postleitzahl: 01662
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3521467146 📞
E-Mail: questenberg@henkel-pm.de 📧
Fax: +49 3521467292 📠
Region: Meißen 🏙️
URL: www.stadt-meissen.de 🌏
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/2330679/zustellweg-auswaehlen 🌏
Weitere Informationen sind erhältlich bei
Name: hpm Henkel Projektmanagement GmbH
Postanschrift: Könneritzstraße 15
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01067
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 35187323804 📞
E-Mail: questenberg@henkel-pm.de 📧
Region: Dresden 🏙️
URL: www.henkel-pm.de 🌏
Kommunikation
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.de 🌏

Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel:
“Erweiterung und Sanierung der Questenberg Grundschule Meißen, VE-13 Fliesen/Betonwerkstein QGS-EU-2019-013.0”
Produkte/Dienstleistungen: Boden- und Fliesenarbeiten 📦
Kurze Beschreibung: Erweiterung und Sanierung der Questenberg Grundschule Meißen.

1️⃣
Ort der Leistung: Meißen 🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Meißen DEUTSCHLAND
Beschreibung der Beschaffung:
“Bodenfliesen Feinsteinzeug 10 x 10 cm ca. 190 qm, Wandfliesen Steinzeug glasiert 10 x 10 cm in 2 verschiedenen Farben ca. 520 qm, Fliesenspiegel Wände ca....”    Mehr anzeigen
Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 109407.80 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2021-03-15 📅
Datum des Endes: 2021-07-14 📅
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: EFRE Gebiet Entwicklungsgebiet Meißen-West/ Altstadt, Antrags-Nr. 100259340.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde,...”    Mehr anzeigen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe Pkt. III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung.
Bedingungen für die Teilnahme

Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe Pkt. III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung.
Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-01-20 09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-03-01 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-01-20 09:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Hpm Henkel Projektmanagement GmbH.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Angebotsabgabe nur elektronisch möglich. Es sind keine Bieter zur Angbeotsöffnung zugelassen. Die Öffnung der Angebote erfolgt von mindestens 2 Vertretern...”    Mehr anzeigen

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419771040 📞
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachen.de 📧
Fax: +49 3419771049 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß...”    Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 247-609542 (2020-12-15)