Der Landkreis Ebersberg beabsichtigt die Vergabe der Leistung Objektplanung Gebäude i. S. v. § 34 HOAI, LP 1 - 9, für den Erweiterungsbau am Sonderpädagogischen Förderzentrum in Grafing. Bestandteile der Maßnahme sind: — Abriss des vorhandenen Anbaus im Süden (UG und EG); — Erstellung Erweiterungsbau (UG, EG, 1.-3.OG) im Süden; — Umbaumaßnahmen im Bestand und im ehemaligen Hausmeisterhaus; Mit der Planung soll Anfang November 2020 begonnen werden; Die Ausführung soll im August 2024 abgeschlossen werden. Der grobe Gesamtkostenrahmen inkl. Planerhonorare liegt bei ca. 8 100 000 EUR brutto. Der Auftrag wird stufenweise vergeben (siehe II.2.4)). Die Maßnahme ist bei laufendem Schulbetrieb umzusetzen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-08-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Ebersberg beabsichtigt die Vergabe der Leistung Objektplanung Gebäude i. S. v. § 34 HOAI, LP 1 - 9, für den Erweiterungsbau am Sonderpädagogischen Förderzentrum in Grafing.
Bestandteile der Maßnahme sind:
— Abriss des vorhandenen Anbaus im Süden (UG und EG);
— Erstellung Erweiterungsbau (UG, EG, 1.-3.OG) im Süden;
— Umbaumaßnahmen im Bestand und im ehemaligen Hausmeisterhaus;
Mit der Planung soll Anfang November 2020 begonnen werden;
Die Ausführung soll im August 2024 abgeschlossen werden.
Der grobe Gesamtkostenrahmen inkl. Planerhonorare liegt bei ca. 8 100 000 EUR brutto.
Der Auftrag wird stufenweise vergeben (siehe II.2.4)).
Die Maßnahme ist bei laufendem Schulbetrieb umzusetzen.
Der Landkreis Ebersberg beabsichtigt die Vergabe der Leistung Objektplanung Gebäude i. S. v. § 34 HOAI, LP 1 - 9, für den Erweiterungsbau am Sonderpädagogischen Förderzentrum in Grafing.
Bestandteile der Maßnahme sind:
— Abriss des vorhandenen Anbaus im Süden (UG und EG);
— Erstellung Erweiterungsbau (UG, EG, 1.-3.OG) im Süden;
— Umbaumaßnahmen im Bestand und im ehemaligen Hausmeisterhaus;
Mit der Planung soll Anfang November 2020 begonnen werden;
Die Ausführung soll im August 2024 abgeschlossen werden.
Der grobe Gesamtkostenrahmen inkl. Planerhonorare liegt bei ca. 8 100 000 EUR brutto.
Der Auftrag wird stufenweise vergeben (siehe II.2.4)).
Die Maßnahme ist bei laufendem Schulbetrieb umzusetzen.
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Ebersberg
Postanschrift: Eichthalstraße 5
Postleitzahl: 85560
Postort: Ebersberg
Kontakt
Internetadresse: http://lra-ebe.de🌏
E-Mail: gra-sfz@kmp-projektsteuerung.de📧
Telefon: +49 89/997508-96📞
Fax: +49 89/997508-98 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E51185183🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-08-10 📅
Einreichungsfrist: 2020-09-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-14 📅
Datum des Beginns: 2020-11-02 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 157-382718
ABl. S-Ausgabe: 157
Zusätzliche Informationen
Ausführliche Auftragsbeschreibung und Zugang zu den kostenfreien Teilnahmeunterlagen unter: https://www.subreport.de/E51185183 Die ebenfalls kostenfreie Registrierung im geschützten Login-Bereich desVergabeportals empfiehlt sich, da darüber etwaige Änderungen mitgeteilt werden.
Ausführliche Auftragsbeschreibung und Zugang zu den kostenfreien Teilnahmeunterlagen unter: https://www.subreport.de/E51185183 Die ebenfalls kostenfreie Registrierung im geschützten Login-Bereich desVergabeportals empfiehlt sich, da darüber etwaige Änderungen mitgeteilt werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Ebersberg beabsichtigt die Vergabe der Leistung Objektplanung Gebäude i. S. v. § 34 HOAI, LP 1 - 9, für den Erweiterungsbau am Sonderpädagogischen Förderzentrum in Grafing.
Bestandteile der Maßnahme sind:
— Abriss des vorhandenen Anbaus im Süden (UG und EG);
— Erstellung Erweiterungsbau (UG, EG, 1.-3.OG) im Süden;
— Umbaumaßnahmen im Bestand und im ehemaligen Hausmeisterhaus;
Mit der Planung soll Anfang November 2020 begonnen werden;
Die Ausführung soll im August 2024 abgeschlossen werden.
Der grobe Gesamtkostenrahmen inkl. Planerhonorare liegt bei ca. 8 100 000 EUR brutto.
Der Auftrag wird stufenweise vergeben (siehe II.2.4)).
Die Maßnahme ist bei laufendem Schulbetrieb umzusetzen.
Es werden Objektplanungsleistungen für Gebäude i. S. des § 34 HOAI, LP1 - 9, und optional die Besonderen Leistungen:
— Überwachung der Mängelbeseitigung während der Gewährleistung
— Erstellung des Brandschutznachweises
— qualifizierte Kostenschätzung sowie
— Umzugsplanung und Organisation der Umzüge
Ausgeschrieben.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise in folgenden Stufen:
Stufe 1: LP 1 und LP 2;
Stufe 2: LP 3 und LP 4;
Stufe 3: LP 5, LP 6 und LP 7;
Stufe 4: LP 8 und LP 9;
Ein Anspruch auf Beauftragung der jeweils weiteren Stufe besteht nicht. Eine Beauftragung mit der jeweils weiteren Stufe steht dem Auftraggeber frei. Die Übertragung erfolgt schriftlich. Aus der stufenweisen Beauftragung und einer möglichen bauabschnittsweisen Durchführung kann der Bewerber keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Ein Anspruch auf Beauftragung der jeweils weiteren Stufe besteht nicht. Eine Beauftragung mit der jeweils weiteren Stufe steht dem Auftraggeber frei. Die Übertragung erfolgt schriftlich. Aus der stufenweisen Beauftragung und einer möglichen bauabschnittsweisen Durchführung kann der Bewerber keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Die Besondere Leistung sind als Optionen ausgestaltet, die der Auftraggeber abrufen kann, zu deren Abruf er aber nicht verpflichtet ist.
Der Vertrag wird sich am Vertragsmuster Certiform/Boorberg orientieren.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 490 000 EUR 💰
Beschreibung der Optionen:
— stufenweise Beauftragung, siehe bereits II.2.4);
— Besondere Leistungen:
Überwachung der Mängelbeseitigung während der Gewährleistung;
Erstellung des Brandschutznachweises;
Qualifizierte Kostenschätzung sowie;
Umzugsplanung und Organisation der Umzüge.
Zusätzliche Informationen:
Ausführliche Auftragsbeschreibung und Zugang zu den kostenfreien Teilnahmeunterlagen unter: https://www.subreport.de/E51185183 Die ebenfalls kostenfreie Registrierung im geschützten Login-Bereich desVergabeportals empfiehlt sich, da darüber etwaige Änderungen mitgeteilt werden.
Ausführliche Auftragsbeschreibung und Zugang zu den kostenfreien Teilnahmeunterlagen unter: https://www.subreport.de/E51185183 Die ebenfalls kostenfreie Registrierung im geschützten Login-Bereich desVergabeportals empfiehlt sich, da darüber etwaige Änderungen mitgeteilt werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 85567 Grafing
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bei juristischen Personen: Nachweis der Eintragung im Handelsregister (nicht älter als 3 Monate nach dieser Bekanntmachung), bei Kommanditgesellschaften sind die HR-Auszüge sowohl der Kommanditgesellschaftals auch der persönlichhaftenden Gesellschafterin einzureichen. Bei Partnerschaftsgesellschaftenund Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung: Nachweis der Eintragung insPartnerschaftsregister nach PartG (nicht älter als 3 Monate nach dieser Bekanntmachung). Erklärungen nachGWB zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Bei juristischen Personen: Nachweis der Eintragung im Handelsregister (nicht älter als 3 Monate nach dieser Bekanntmachung), bei Kommanditgesellschaften sind die HR-Auszüge sowohl der Kommanditgesellschaftals auch der persönlichhaftenden Gesellschafterin einzureichen. Bei Partnerschaftsgesellschaftenund Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung: Nachweis der Eintragung insPartnerschaftsregister nach PartG (nicht älter als 3 Monate nach dieser Bekanntmachung). Erklärungen nachGWB zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Architekten oder bauvorlageberechtigte Ingenieure im Sinne von § 75 Abs. 1 VgV, Art. 4 Baukammergesetz Bayern, Art. 61. 1 BayBO, Abs. 1+2.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Einzelbewerber allein oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), ggf. mit Subunternehmern, gesamtschuldnerischhaftend mit einem bevollmächtigten Vertreter. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Nachweis einer bestehenden/im Auftragsfalle vorbehaltlos gewährten Haftpflichtversicherung über 3.000.000EUR für Personenschäden und 2.000.000 EUR für sonstige Schäden ist zu erbringen.
Einzelbewerber allein oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), ggf. mit Subunternehmern, gesamtschuldnerischhaftend mit einem bevollmächtigten Vertreter. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Nachweis einer bestehenden/im Auftragsfalle vorbehaltlos gewährten Haftpflichtversicherung über 3.000.000EUR für Personenschäden und 2.000.000 EUR für sonstige Schäden ist zu erbringen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Verringerung unter Einhaltung der Prinzipien eines transparenten Wettbewerbs gem. § 51 VgV.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-09-14 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-10-31 📅
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) ... § 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 157-382718 (2020-08-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Ebersberg beabsichtigt die Vergabe der Leistung Objektplanung Gebäude i. S. v. § 34 HOAI, LP1 - 9, für den Erweiterungsbau am Sonderpädagogischen Förderzentrum in Grafing.
Bestandteile der Maßnahme sind:
— Abriss des vorhandenen Anbaus im Süden (UG und EG),
— Erstellung Erweiterungsbau (UG, EG, 1.-3.OG) im Süden,
— Umbaumaßnahmen im Bestand und im ehemaligen Hausmeisterhaus.
Mit der Planung soll Anfang November 2020 begonnen werden.
Die Ausführung soll im August 2024 abgeschlossen werden.
Der grobe Gesamtkostenrahmen inkl. Planerhonorare liegt bei ca. 8 100 000 EUR brutto.
Der Auftrag wird stufenweise vergeben (siehe II.2.4)).
Die Maßnahme ist bei laufendem Schulbetrieb umzusetzen.
Der Landkreis Ebersberg beabsichtigt die Vergabe der Leistung Objektplanung Gebäude i. S. v. § 34 HOAI, LP1 - 9, für den Erweiterungsbau am Sonderpädagogischen Förderzentrum in Grafing.
Bestandteile der Maßnahme sind:
— Abriss des vorhandenen Anbaus im Süden (UG und EG),
— Erstellung Erweiterungsbau (UG, EG, 1.-3.OG) im Süden,
— Umbaumaßnahmen im Bestand und im ehemaligen Hausmeisterhaus.
Mit der Planung soll Anfang November 2020 begonnen werden.
Die Ausführung soll im August 2024 abgeschlossen werden.
Der grobe Gesamtkostenrahmen inkl. Planerhonorare liegt bei ca. 8 100 000 EUR brutto.
Der Auftrag wird stufenweise vergeben (siehe II.2.4)).
Die Maßnahme ist bei laufendem Schulbetrieb umzusetzen.
Gesamtwert des Auftrags: 439 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Der Landkreis Ebersberg beabsichtigt die Vergabe der Leistung Objektplanung Gebäude i. S. v. § 34 HOAI, LP1 - 9, für den Erweiterungsbau am Sonderpädagogischen Förderzentrum in Grafing.
— Abriss des vorhandenen Anbaus im Süden (UG und EG),
— Erstellung Erweiterungsbau (UG, EG, 1.-3.OG) im Süden,
— Umbaumaßnahmen im Bestand und im ehemaligen Hausmeisterhaus.
Mit der Planung soll Anfang November 2020 begonnen werden.
Es werden Objektplanungsleistungen für Gebäude i. S. des § 34 HOAI, LP1 — 9, und optional die Besonderen Leistungen:
— Überwachung der Mängelbeseitigung während der Gewährleistung,
— Erstellung des Brandschutznachweises,
— Umzugsplanung und Organisation der Umzüge ausgeschrieben.
— Stufe 1: LP 1 und LP 2;
— Stufe 2: LP 3 und LP 4;
— Stufe 3: LP 5, LP 6 und LP 7;
— Stufe 4: LP 8 und LP 9;
Beschreibung der Optionen:
— stufenweise Beauftragung, siehe bereits II.2.4),
—— Überwachung der Mängelbeseitigung während der Gewährleistung;
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-16 📅
Name: Beslmüller kiesewetter studio_plus architekten
Postanschrift: Vazaninistraße 13
Postort: Grafing b. München
Postleitzahl: 85567
Land: Deutschland 🇩🇪 Ebersberg
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 439 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nichtberücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunktdes Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nichtberücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunktdes Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nachder Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieterund Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nachder Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieterund Bewerber kommt es nicht an.
(3) ... § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durchdie behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durchdie behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Fristvon 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Fristvon 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegenVergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebergerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebergerügt werden,