Beschreibung der Beschaffung
Die Karl-Hagemeister-Grundschule (VHG) in der Gluckstr. 8 in 14542 Werder (Havel) ist eine städtische Grundschule mit Ganztagsbetrieb und einer Kapazität von aktuell 498 Schulplätzen (1., 4. und 6. Klasse 4-zügig; 2, 3. und 5. Klasse 3-zügig).
Durch die Vielzahl an Zuzüglern in die Stadt Werder (Havel) hat die Stadt Werder (Havel) als Bauherr beschlossen, den ansteigenden Schülerzahlen mit einem anforderungsgerechten Erweiterungsbau für die Karl-Hagemeister-Grundschule gerecht zu werden. Dieser soll auf dem Schulgrundstück errichtet werden, welches sich im städtischen Eigentum befindet.
Konkret zu planen ist daher ein 4-geschossiger, barrierefreier Erweiterungsneubau in Modulbauweise. Im Erdgeschoss (EG) soll die Mensa untergebracht sein, die gleichzeitig auch für Veranstaltungen genutzt werden soll. Die 3 Obergeschosse (1.-3.OG) sollen der Hortnutzung dienen, wobei einige Gruppenräume im 1. OG in Doppelnutzung auch als Klassenräume dienen sollen. Das 3. OG ist dabei als Staffelgeschoss vorgesehen. Nach Fertigstellung des Erweiterungsbaus sollen bis zu 756 Kinder (27 Klassenräume bei max. 28 Kinder je Klasse) die Schule und bis zu 360 Kinder den Hort besuchen können. Der Bestandsbau soll zukünftig ausschließlich für die Schule genutzt werden. Im Bestandsgebäude können 24 Klassenräume mit einer Größe von jeweils 50,5 m bzw. 75 m untergebracht werden, weshalb insgesamt 3 weitere erforderliche Klassenräume für den Erweiterungsneubau vorgesehen sind. Insgesamt ist danach klassenübergreifend dann eine 4,5-zügige Grundschule geplant.
Die Vorplanung (LP 2) zum Bauvorhaben ist abgeschlossen (Stand 01/2020). Ergebnis dessen ist das vorliegende Planungskonzept. Danach wurden verschiedene Varianten betrachtet und es wurde eine abschließende Empfehlung für die „Variante 1“ (Erweiterung durch Modulneubau nach „Modell Brandenburg“ für 4,5-zügige Grundschule mit Hort) gegeben. Darüber hinaus liegen noch keine Arbeitsergebnisse für die erforderlichen Fachplanungsleistungen vor.
Anknüpfend an die bisherigen Planungsergebnisse, die vom späteren AN im Rahmen der Auftragsausführung verbindlich zu berücksichtigen sind, sollen daher nun im Wege dieses Vergabeverfahrens Planungsleistungen (Grundleistungen nebst Besonderer Leistungen) „aus einer Hand“ an einen Generalplaner für folgende Leistungsbilder und Leistungsphasen (LP) der HOAI 2013 beginnend mit der Entwurfsplanung (LP 3) vergeben werden:
— Objektplanung Gebäude und Innenräume (LP 3-9),
— Objektplanung Freianlagen (LP 3-9),
— Objektplanung Verkehrsanlagen (LP 3-9),
— Fachplanung Tragwerksplanung (LP 3-6),
— Fachplanung Technische Ausrüstung (LP 3-9).
Sowie ergänzend hierzu folgende Beratungsleistungen gem. Anlage 1 zur HOAI 2013
— Bauphysik – Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Raumakustik (Anlage 1.2 zur HOAI 2013).
Und weitere besondere Leistungen für
— Brandschutz (Ziff. 1.4 AHO Heft 17),
— Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator – SiGeKo (AHO Heft 15).
Wegen weiterer Einzelheiten – auch hinsichtlich des zu beplanenden Grundstückes und weiteren planerischen Rahmenbedingungen und Besonderheiten – wird auf die Vergabeunterlagen – insbesondere die Vergabeunterlage „Aufgabenbeschreibung“ – verwiesen.