Erweiterungsbau KiHo + TH Fischbach, Nürnberg – Objektplanung

WBG Kommunal GmbH

Objektplanungsleistung nach § 34 HOAI LPH 1-9.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-01-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-12-17.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-12-17 Auftragsbekanntmachung
2022-02-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-12-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Referenznummer: 6568-02
Kurze Beschreibung: Objektplanungsleistung nach § 34 HOAI LPH 1-9.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Nürnberg, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: WBG Kommunal GmbH
Postanschrift: Beuthener Straße 41
Postleitzahl: 90471
Postort: Nürnberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.wbg.nuernberg.de 🌏
E-Mail: larissa.hofmann@dreso.com 📧
Telefon: +49 911236078-6738 📞
URL der Dokumente: https://tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17661487bb4-ed28b2305a0cdbd 🌏
URL der Teilnahme: http://www.tender24.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-12-17 📅
Einreichungsfrist: 2021-01-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-12-22 📅
Datum des Beginns: 2021-04-30 📅
Datum des Endes: 2024-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 249-621204
ABl. S-Ausgabe: 249
Zusätzliche Informationen
Bewerbungen sind ausschließlich über die Verwendung des Bewerbungsbogens zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die WBG Kommunal GmbH betreut im Auftrag der Stadt Nürnberg auf dem Areal der Grundschule Fischbach, Nürnberg, Flurnummer 269/2, 270/ und 269/4 den Erweiterungsbau mit der Mischnutzung für:
— 3-gruppigen Hort für 75 Kinder mit ca. 618 m
— diverse Schul-Nutzflächen mit ca. 200 m
— 1-fach-Turnhalle mit ca. 661 m
— Mehrzweckraum zur Vereinsnutzung mit ca. 70 m
Gesamt ca.1 549 m
Auf dem ca. 12 200 m
— Pausenhoffläche ca. 2 000 m
— Allwetterplatz, Allwetterplatz: 20 x 26 m = 520 m
— Außengeräteraum ca.28 m
— Laufbahn 50 m zzgl. 3 m Startbereich und 12 m Auslauf = 65 m. Breite 5 m. = 325 m
Der Neubau soll Ende des III. Quartals 2024 in Betrieb genommen werden.
Der Auftraggeber hat für vorgenannte Maßnahme Kosten in Höhe von 8,24 Mio. EUR netto KG 200-700 und 4,58 Mio. EUR netto KG 300-400 veranschlagt. Bei angenommener Verteilung zwischen KG 300 und 400 von 70 % zu 30 % ergeben sich bei der Ermittlung des HOAI-Objektplanungshonorars 4,29 Mio. EUR netto anrechenbare Kosten.
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Im Falle einer Realisierung beabsichtigt der Auftraggeber, die Leistungen der Objektplanung gemäß §34
HOAI stufenweise zu beauftragen. Mindestens vergeben werden die Leistungen der Stufe 1. Die Beauftragung weiterer LPH erfolgt im Falle ihrer Beauftragung ganz oder teilweise nachfolgenden Stufen:
— Stufe 1: LPH 1-2,
— Stufe 2: LPH 3-4,
— Stufe 3 LPH 5-7,
— Stufe 4 LPH 8-9.
Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung weiterer Leistungen und der Stufen 2 bis 4 [ganz oder teilweise] besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine zusätzlichen Honorar- oder Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
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Die geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, haben mit ihrem Angebot eine konzeptionelle, projektbezogene Arbeitsprobe abzugeben, die im Rahmen der Angebotspräsentation durch ein fachkundiges Gremium des Auftraggebers nach den bekanntgemachten Wertungskriterien bewertet wird. Bei der Ausarbeitung der Arbeitsprobe handelt es sich um eine besondere Leistung nach § 17 Abs. 2 HOAI.
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Art der Arbeitsprobe:
Erstellung funktionaler Flächenzuordnungen als besondere Leistung in der Flächenplanung. (Anlage xx).
Ein maßgeblicher Einflussfaktor auf das städtebauliche Konzept sollte die Ausbildung einer städtebaulichen Einheit sein, die gegenüber den Größenmaßstäben der Umgebungsbebauung bestehen bzw. auf diese Thematik eingehen kann.
Anforderungen an die Arbeitsprobe:
Es wurden diverse Anbaumöglichkeiten an die Bestandsschule geprüft, jedoch scheinen diese aufgrund der Erschließungsstruktur der Bestandsschule – einbündiger Flur nur im EG, aufgehende Treppenhäuser zu durchgesteckten Klassenräumen in OG – unzweckmäßig. Der Neubaukörper ist im Baufeld gemäß beigefügtem Planungsrahmen derart unterzubringen, dass u. a. nachfolgende Aspekte möglichst optimiert berücksichtigt werden:
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— über die vorgenannten Funktionen hinaus soll im Zuge der Arbeitsproben zusätzliches Erweiterungspotential von ca. 833 m
— der aktuelle Erweiterungsbau soll – wie im Planungsrahmen dargestellt sowie weitestmöglich bereits ohne das künftige Erweiterungspotential – durch die Eigenabschirmung der Gebäude selber möglichst lärmmindernd gegenüber der das Schulgrundstück umgebenden Baulandfläche wirken,
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— an die im Planungsrahmen dargestellte für Bäume/Sträucher festgesetzte Grünfläche kann direkt angebaut werden, wobei die Abstandsflächen ohne Erfordernis einer Abstandsflächenübernahme auf der Grünfläche liegen können; der Grenzabstand kann daher rein auf die Erfordernis eines Revisionszugangs zur Fassade beschränkt werden,
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— in dem westlich orientierten Haupt-Baufeld liegende Anteile des aktuellen Erweiterungsbaus sind voraussichtlich weitestmöglich nach Süden zu orientieren, einerseits um zusammenhängend nach Norden orientierte Pausenhofflächen zu gewährleisten, und weiterhin um den Vorabstimmungsrahmen zu besichern. Einige der auf dem Gesamtareal geplanten Maßnahmen führen zu der Erfordernis der Befreiung von den Vorgaben des Bebauungsplanes (z. B. Baugrenzen, GRZ/GFZ, usw.).
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Für die bereits mit den Genehmigungsbehörden durchgeführten Sonderungsgespräche wurde ein Planungsrahmen erstellt, um das Baufeld und das Baukörpervolumen für das VGV-Verfahren eingrenzen zu können (siehe Anlage). Der vorgenannte Ansatz ist nicht bindend und selbstverständlich verbesserungsoffen.
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Vertiefungsgrad des mit dem Angebot vorzulegendes Konzeptes:
Konzept aus der Leistungsphase 2: Vorentwurf nach dem Merkblatt Nr. 51 der Architektenkammer Baden Württemberg mit Stand 05/2014.
Ein Bauliches/Räumliches Konzept mit Darstellung des Baukörpers, dessen Höhenentwicklung, der Flächenzuordnungen und Dachgestaltung, wichtiger städtebaulicher Raumkanten, mit überschlägiger Kennzeichnung gebäudeinterner Erschließungszonen im Maßstab 1:500.
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Ein Freiraumkonzept mit Darstellung der öffentlichen und privaten Flächen und Raumfolgen, im Maßstab 1:500. Das betroffene Grundstück ist im mitgelieferten Lageplan dargestellt. Darstellung Konzept des Flächenbedarfs während der Bauphase für Baustelleneinrichtungs- und Erschließungsflächen, Schutzmaßnahmen des Bestandes, im Maßstab 1:500. Ausarbeitungen, die über diesen Vertiefungsgrad hinausgehen, bleiben bei der Wertung unberücksichtigt.
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Vergütung:
Für die verlangte Ausarbeitung der Arbeitsprobe erhalten die zur Abgabe eines Angebots aufgeforderten Bewerber eine Vergütung. Diese ist mit 2 965 EUR netto festgesetzt. Diese Vergütung wird im Auftragsfalle nicht angerechnet.
Bei der Festsetzung der Vergütung hat sich der Auftraggeber gemäß Ziffer 4 des Merkblatts Nr. 51 der Architektenkammer Baden-Württemberg mit Stand 05/2014 an der Größe des Planbereichs mit ca. 3 700 m
Nutzungsart und Dichte der Bebauung sowie die Gestaltungs- und Regeldichte als durchschnittlich) sowie an den abgeforderten Teilkonzepten als Grundleistungen aus der Leistungsphase 2 orientiert. Die abgeforderten Leistungen entsprechen dabei einem Anteil von 55 % des Leistungsbilds „Städtebaulicher Entwurf“ zzgl. 10 % für die überschlägige Kennzeichnung gebäudeinterner Erschließungszonen.
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Sollten aus Sicht des Auftraggebers Konkretisierungen der Aufgabenbeschreibung notwendig werden, werden diese Informationen den ausgewählten Bewerbern im Rahmen der Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilt.
Zusätzliche Informationen:
Bewerbungen sind ausschließlich über die Verwendung des Bewerbungsbogens zugelassen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Nürnberg

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 (strafrechtliche Verurteilung),
2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB vorliegen bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB (Steuern & Abgaben),
3. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 (Insolvenz),
4. Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt, §73 Abs. 3 VgV,
5. Eigenerklärung, dass kein Interessenkonflikt nach § 6 VgV vorliegt,
6. Eigenerklärung, dass Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorhanden ist,
7. Eigenerklärung, dass als Berufsqualifikation der Beruf des Architekten vorliegt (Projektleitung).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Durchschnittlicher Jahresumsatz:
Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahre (2017, 2018, 2019)
(unter 120.000 EUR = 0 Punkte, Ab 120 000 EUR = 10 Punkte, ab 140 000 EUR = 20 Punkte, ab 160 000 EUR = 30 Punkte, ab 180 000 EUR = 40 Punkte, ab 200 000 EUR = 50 Punkte; maximal 50 Punkte möglich).
— alle Angaben in EUR netto.
Mindeststandards:
Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird für Personenschäden mind. 3,0 Mio. EUR und zusätzlich für sonstige Schäden mind. 1,0 Mio. EUR. Dies hat durch eine für das Objekt geeignete Berufshaftpflicht zu erfolgen. Im Bewerbungsverfahren kann der Bewerber zum Nachweis seiner Versicherungswürdigkeit auch eine schriftliche Erklärung der Versicherung vorlegen, in der die Versicherungsabsicht für o. a. Leistungen für den Auftragsfall bestätigt wird. Bei Bietergemeinschaften ist eine Zusammenrechnung der Versicherungssummen der beteiligten Mitglieder möglich. Liegt diese nicht vor, ist die Bewerbung auszuschließen (Ausschlusskriterium).
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Erklärung über die Berufserfahrung des Projektleiters:
Angabe der Berufserfahrung in Jahren als „Architekt“ (max. 50 Punkte möglich):
— <3 = 0 Punkte,
— >= 3 = 20 Punkte,
— >= 5 = 30 Punkte,
— >= 8 = 40 Punkte,
— >= 10 = 50 Punkte.
2. Erklärung über die Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters
Angabe der Berufserfahrung in Jahren als „Architekt“ (max. 50 Punkte möglich)
— <2 = 0 Punkte,
— = 2 = 20 Punkte,
— = 3 = 30 Punkte,
— = 4 = 40 Punkte,
— >= 5 = 50 Punkte.
3. Auflistung/Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Geschäftsjahren (2017, 2018, 2019) (max. 50 Punkte möglich)
— 0 = 0 Punkte,
— = 1 = 10 Punkte,
4. Referenzliste:
Anzahl der auszuwertenden Referenzprojekte: 3 (je Referenz max. 100 Punkte) geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste. Eine geeignete/vergleichbare Referenz liegt vor, wenn folgende mindestanforderungen erfüllt sind:
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Mindestanforderungen (je Referenz 50 Punkte):
— Objektplanung § 34 HOAI LPH 2-8 vollständig erbracht,
— Mindesthonorarzone III oder höher,
— Projektfertigstellung mit Inbetriebnahme in den letzten 10 Jahren (nach 1.1.2010).
Für folgende Punkte werden Zusatzpunkte vergeben:
Höhe der anrechenbaren Herstellkosten (in Euro netto) (je Referenz max. 20 Punkte):
— < 2,0 Mio. EUR = 0 Punkte,
— >= 2,0 Mio. EUR = 4 Punkte,
— >= 2,5 Mio. EUR = 8 Punkte,
— >= 3,0 Mio. EUR = 12 Punkte,
— >= 3,5 Mio. EUR = 16 Punkte,
— >= 4,0 Mio. EUR = 20 Punkte.
Projektfertigstellung/Inbetriebnahme (je Referenz max. 20 Punkte):
— > 7 Jahre (vor dem 1.1.2013) = 0 Punkte,
— 6-7 Jahre (nach 1.1.2013 bis 31.12.2014) = 8 Punkte
— 0-5 Jahre (nach 1.1.2015 bis Zeitpunkt der Veröffentlichung) = 20 Punkte.
Vergleichbarkeit des Referenzprojektes (jeweils 2,5; maximal 10 Zusatzpunkte)
Referenzobjekt enthält:
— Angabe Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner; Tel.) = 2,5 Zusatzpunkte,
— Referenzbeschreibung mit Bildnachweis = 2,5 Zusatzpunkte,
— Angabe BGF, NUF, Verhältnis BGF/NUF = 2,5 Zusatzpunkte,
— Bildungs- oder Kulturgebäude = 2,5 Zusatzpunkte.
Mindeststandards:
Zur Wertung der jeweiligen Referenzprojekte muss bei jeder Referenz zwingend die Leistung über die Leistungsphasen 2-8, § 34 HOAI erbracht, die Referenz innerhalb der letzten 10 Jahre fertiggestellt/in Betrieb genommen worden und mindestens in Honorarzone III einzuordnen sein.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Soweit unter III.1.1) bis III.1.3) lediglich Angaben/Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen gültig sein. Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen. Die Aufteilung der Leistungsbereiche ist anzugeben. Will ein Bewerber (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) sich auf die Leistungsfähigkeit Dritter berufen (z. B. Nachunternehmer, Gesellschafter), so ist der Nachweis zu führen, dass dem Bewerber die Leistungsfähigkeit des Dritten zur Verfügung steht. Nachweise sind unaufgefordert vorzulegen.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
1. technische und berufliche Leistungsfähigkeit: max. 150 von 500 Punkten (30 %),
2. wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: max. 50 von 500 Punkten (10 %),
3. fachliche Eignung – Referenzliste: max 300 von 500 Punkten (60 %).
Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungsunterlagen dargestellten Wertungsmatrix.
Hinweis Losverfahren: Die Höchstzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber beträgt 5. Falls die aufzufordernden Bewerber wegen Punktgleichstand nicht zweifelsfrei bestimmt werden können, wird die Rangfolge in diesem Bereich im Losverfahren bestimmt. Falls die Zahl der Bewerber, die die Bedingungen erfüllen und eine entsprechende Punktzahl erreichen, die aufzufordernde Höchstzahl überschreitet (durch Punktgleichstand), wird der Bewerber, der an 5. Stelle angenommen werden soll, durch Losverfahren (unter den Bewerbern mit Punktgleichstand) ausgewählt. Hinweis Nachnominierung: Im Falle einer Absage eines Teilnehmers der Vergabeverhandlung behält sich die Vergabestelle vor, der Rangfolge des Auswahlverfahrens entsprechend das nächstplatzierte Büro zur Teilnahme an der Vergabeverhandlung einzuladen. Ein Rechtsanspruch auf diese sogenannte Nachnominierung besteht aber nicht. Eine Nachnominierung wird wenn, dann jedoch nur bis spätestens 10 Kalendertage vor dem Verhandlungstermin ausgesprochen. Diese Regelung soll einem nachnominierten Teilnehmer eine Mindestvorbereitungszeit und somit die Gleichbehandlung aller Teilnehmer sicherstellen.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-02-16 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-05-14 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Beschreibung der projektspezifischen Organisation des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzeptstudie – Städtebauliche Qualitäten
Qualitätskriterium (Gewichtung): 12,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzeptstudie – Gestalterische und räumliche Qualitäten
Qualitätskriterium (Gewichtung): 3,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzeptstudie – Funktionale Anforderungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzeptstudie – Wirtschaftlichkeit
Konzeptstudie – Umsetzbarkeit in der Bauphase
Qualitätskriterium (Gewichtung): 2,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfahrung mit vergleichbaren Projektsituationen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Sicherstellung von Wirtschaftlichkeit/Kostenzielen am Beispiel eines Vergleichsobjektes
Sicherstellung von Terminzielen am Beispiel eines Vergleichsobjektes
Kostenkriterium (Name): Honorarangebot
Kostenkriterium (Gewichtung): 30,00

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Inhousefähige Tochtergesellschaft der Stadtverwaltung Nürnberg
Kontakt
Kontaktperson: Drees & Sommer GmbH
Internetadresse: www.wbg.nuernberg.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: www.tender24.de 🌏
Dokumente URL: https://tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17661487bb4-ed28b2305a0cdbd 🌏
URL der Teilnahme: www.tender24.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Hinweise zur Bewertung der Zuschlagskriterien Stufe 2:
Es sind maximal 400 Punkte erreichbar.
A) Bieterpräsentation (Wichtung siehe II.2.5)):
Die zu bewertenden Präsentationsunterlagen sind zwingend bis zum Ende der Angebotsfrist zusammen mit dem Honorarangebot schriftlich vorzulegen.
B) Honorar auf Grundlage des Vertragsentwurfs (nach HOAI) (30 %/120 Punkte):
Die Verteilung der Punkte auf die Angebote, die preislich zwischen dem günstigsten, aber unter oder gleich dem 2-fachen des günstigsten Angebots liegen, erfolgt nach der folgenden Formel:
Punkte = 4* [1-(Angebotspreis/günstigster Preis -1)]
Der Auftraggeber bewertet, ob und in welchem Maß die Präsentationsunterlagen in Bezug auf die Organisation des Projektteams (A1.) der Konzeptstudie (A2.) bzw. der Erfahrung des Projektteams (A3.) eine fachgerechte Erfüllung der Planungsleistungen in der ausgeschriebenen Qualität und einen reibungslosen Maßnahmenablauf erwarten lässt.
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Die Bewertung erfolgt unter Ausübung des Beurteilungsspielraumes des Auftraggebers im Wege einer Gesamtbetrachtung. Dabei sind neben der
Vollständigkeit die Strukturiertheit, die Plausibilität, die Nachvollziehbarkeit, die fachliche Vertretbarkeit und die Detailtiefe der Präsentationsunterlagen des Bieters von Bedeutung.
Für jedes genannte Unterkriterium werden ganzzahlige Punkte von 0 bis 4 von jedem Gremiumsmitglied vergeben. In der finalen Auswertung wird für jedes genannte Unterkriterium jeweils das arithmetische Mittel über alle Bewertungen der einzelnen Gremiumsmitglieder gebildet.
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Der Auftraggeber weist daraufhin, dass das bewertende Gremium aus fachkundigen Mitarbeitern besteht, die die Präsentationsunterlagen der
Ausarbeitungen im Wege einer ordnungsgemäßen Ermessensausübung bewerten werden. Eine Bewertung durch ein externes Preisgericht ist im Rahmen des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb indes nicht vorgesehen.
a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist über die Vergabeplattform www.tender24.de einzureichen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
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b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich in schriftlicher Form über die Vergabeplattform www.tender24.de zu richten.
c) Geforderte Nachweise sind in Kopie, nichtdeutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen
— Bitte um Beachtung, dass vom 24.12.2020 bis 1.1.2021 keine Auskünfte erfolgen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen die Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von zehn Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
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Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 249-621204 (2020-12-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-02-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Objektplanungsleistung nach § 34 HOAI LPH 1-9
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: WBG KOMMUNAL GmbH

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-02-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-02-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 035-090110
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 249-621204
ABl. S-Ausgabe: 35

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die WBG KOMMUNAL GmbH betreut im Auftrag der Stadt Nürnberg auf dem Areal der Grundschule Fischbach, Nürnberg, Flurnummer 269/2, 270/ und 269/4 den Erweiterungsbau mit der Mischnutzung für - 3-gruppigen Hort für 75 Kinder mit ca. 618 m² NF, ca. 1.020 m² BGF, - diverse Schul-Nutzflächen mit ca. 200 m² NF, ca. 360 m² BGF, - 1-fach-Turnhalle mit ca. 661 m² NF, ca. 894 m² BGF - Mehrzweckraum zur Vereinsnutzung mit ca. 70 m² NF, ca. 126 m² BGF Gesamt ca.1.549 m² Nutzfläche, ca. 2.400 m² BGF. Auf dem ca. 12.200 m² großen Grundstück sind folgende Außenanlageabhängigkeiten zu berücksichtigen: - Pausenhoffläche ca.2.000 m² - Allwetterplatz, Allwetterplatz: 20 x 26 m = 520 m², der bei Positionierung am Pausenhof als Teil von dessen Flächennachweis angesetzt werden kann - Außengeräteraum ca.28 m² - Laufbahn 50 m zzgl. 3 m Startbereich und 12 m Auslauf = 65 m. Breite 5m. = 325 m² und Weitsprunggrube. ca. 5 (breit) x 8 m (tief). = 40 m² des Sportplatzes Der Neubau soll Ende des III. Quartals 2024 in Betrieb genommen werden. Der Auftraggeber hat für vorgenannte Maßnahme Kosten in Höhe von 8,24 Mio. EUR netto KG 200-700 und 4,58 Mio. EUR netto KG 300-400 veranschlagt. Bei angenommener Verteilung zwischen KG 300 und 400 von 70% zu 30% ergeben sich bei der Ermittlung des HOAI-Objektplanungshonorars 4,29 Mio. EUR netto anrechenbare Kosten. Im Falle einer Realisierung beabsichtigt der Auftraggeber, die Leistungen der Objektplanung gemäß §34 HOAI stufenweise zu beauftragen. Mindestens vergeben werden die Leistungen der Stufe 1. Die Beauftragung weiterer LPH erfolgt im Falle ihrer Beauftragung ganz oder teilweise nachfolgenden Stufen: Stufe 1: LPH 1-2; Stufe 2: LPH 3-4, Stufe 3 LPH 5-7, Stufe 4 LPH 8-9. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung weiterer Leistungen und der Stufen 2 bis 4 [ganz oder teilweise] besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine zusätzlichen Honorar- oder Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Die geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, haben mit ihrem Angebot eine konzeptionelle, projektbezogene Arbeitsprobe abzugeben, die im Rahmen der Angebotspräsentation durch ein fachkundiges Gremium des Auftraggebers nach den bekanntgemachten Wertungskriterien bewertet wird. Bei der Ausarbeitung der Arbeitsprobe handelt es sich um eine besondere Leistung nach § 17 Abs. 2 HOAI. Art der Arbeitsprobe: Erstellung funktionaler Flächenzuordnungen als besondere Leistung in der Flächenplanung. (Anlage xx ). Ein maßgeblicher Einflussfaktor auf das städtebauliche Konzept sollte die Ausbildung einer städtebaulichen Einheit sein, die gegenüber den Größenmaßstäben der Umgebungsbebauung bestehen bzw. auf diese Thematik eingehen kann. Anforderungen an die Arbeitsprobe: Es wurden diverse Anbaumöglichkeiten an die Bestandsschule geprüft, jedoch scheinen diese aufgrund der Erschließungsstruktur der Bestandsschule - einbündiger Flur nur im EG, aufgehende Treppenhäuser zu durchgesteckten Klassenräumen in OG - unzweckmäßig. Der Neubaukörper ist im Baufeld gemäß beigefügtem Planungsrahmen derart unterzubringen, dass u.a. nachfolgende Aspekte möglichst optimiert berücksichtigt werden: - Über die vorgenannten Funktionen hinaus soll im Zuge der Arbeitsproben zusätzliches Erweiterungspotential von ca. 833 m² Nutzfläche / 1.000 m² BGF für einen künftig abermaligen, ebenfalls städtebaulich schlüssigen Schulausbau berücksichtigt werden. Das zusätzliche Erweiterungspotential findet nur in der Arbeitsprobe Berücksichtigung und ist nicht Bestandteil der Grundleistung der zu vergebenden Planungsleistungen des VGV-Verfahrens. - der aktuelle Erweiterungsbau soll - wie im Planungsrahmen dargestellt sowie weitestmöglich bereits ohne das künftige Erweiterungspotential - durch die Eigenabschirmung der Gebäude selber möglichst lärmmindernd gegenüber der das Schulgrundstück umgebenden Baulandfläche wirken - an die im Planungsrahmen dargestellte für Bäume/Sträucher festgesetzte Grünfläche kann direkt angebaut werden, wobei die Abstandsflächen ohne Erfordernis einer Abstandsflächenübernahme auf der Grünfläche liegen können; der Grenzabstand kann daher rein auf die Erfordernis eines Revisionszugangs zur Fassade beschränkt werden - in dem westlich orientierten Haupt-Baufeld liegende Anteile des aktuellen Erweiterungsbaus sind voraussichtlich weitestmöglich nach Süden zu orientieren, einerseits um zusammenhängend nach Norden orientierte Pausenhofflächen zu gewährleisten, und weiterhin um den Vorabstimmungsrahmen zu besichern. Einige der auf dem Gesamtareal geplanten Maßnahmen führen zu der Erfordernis der Befreiung von den Vorgaben des Bebauungsplanes (z.B. Baugrenzen, GRZ/GFZ, usw.). Für die bereits mit den Genehmigungsbehörden durchgeführten Sonderungsgespräche wurde ein Planungsrahmen erstellt, um das Baufeld und das Baukörpervolumen für das VGV-Verfahren eingrenzen zu können (siehe Anlage). Der vorgenannte Ansatz ist nicht bindend und selbstverständlich verbesserungsoffen. Vertiefungsgrad des mit dem Angebot vorzulegendes Konzeptes: Konzept aus der Leistungsphase 2: Vorentwurf nach dem Merkblatt Nr. 51 der Architektenkammer Baden Württemberg mit Stand 05/2014. Ein Bauliches/Räumliches Konzept mit Darstellung des Baukörpers, dessen Höhenentwicklung, der Flächenzuordnungen und Dachgestaltung, wichtiger städtebaulicher Raumkanten, mit überschlägiger Kennzeichnung gebäudeinterner Erschließungszonen im Maßstab 1:500. Ein Freiraumkonzept mit Darstellung der öffentlichen und privaten Flächen und Raumfolgen, im Maßstab 1:500. Das betroffene Grundstück ist im mitgelieferten Lageplan dargestellt. Darstellung Konzept des Flächenbedarfs während der Bauphase für Baustelleneinrichtungs- und Erschließungsflächen, Schutzmaßnahmen des Bestandes, im Maßstab 1:500. Ausarbeitungen, die über diesen Vertiefungsgrad hinausgehen, bleiben bei der Wertung unberücksichtigt. Vergütung: Für die verlangte Ausarbeitung der Arbeitsprobe erhalten die zur Abgabe eines Angebots aufgeforderten Bewerber eine Vergütung. Diese ist mit EUR 2.965 € netto festgesetzt. Diese Vergütung wird im Auftragsfalle nicht angerechnet. Bei der Festsetzung der Vergütung hat sich der Auftraggeber gemäß Ziffer 4 des Merkblatts Nr. 51 der Architektenkammer Baden-Württemberg mit Stand 05/2014 an der Größe des Planbereichs mit ca. 3.700 m² und der Honorarzone I (Planungsanforderungen sind als gering einzustufen, in Bezug auf die geplante Nutzungsart und Dichte der Bebauung sowie die Gestaltungs- und Regeldichte als durchschnittlich) sowie an den abgeforderten Teilkonzepten als Grundleistungen aus der Leistungsphase 2 orientiert. Die abgeforderten Leistungen entsprechen dabei einem Anteil von 55% des Leistungsbilds "Städtebaulicher Entwurf" zzgl. 10% für die überschlägige Kennzeichnung gebäudeinterner Erschließungszonen. Sollten aus Sicht des Auftraggebers Konkretisierungen der Aufgabenbeschreibung notwendig werden, werden diese Informationen den ausgewählten Bewerbern im Rahmen der Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilt.
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Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzeptstudie - Städtebauliche Qualitäten
Konzeptstudie - Gestalterische und räumliche Qualitäten
Konzeptstudie - Funktionale Anforderungen
Konzeptstudie - Wirtschaftlichkeit
Konzeptstudie - Umsetzbarkeit in der Bauphase
Sicherstellung von Wirtschaftlichkeit / Kostenzielen am Beispiel eines Vergleichsobjektes

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-12-14 📅
Name: Aichner Kazzer Architekten PartGmbB
Postanschrift: Schillerstr. 40c
Postort: München
Postleitzahl: 80336
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 89309053970 📞
E-Mail: buero@aichner-kazzer.de 📧
Land: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Quelle: OJS 2022/S 035-090110 (2022-02-14)