Die Klinikum Hochsauerland GmbH vereint unter ihrem Dach die 4 Krankenhausstandorte St. Johannes-Hospital Neheim, Marienhospital Arnsberg, St. Walburga-Krankenhaus Meschede sowie das Karolinen-Hospital Hüsten. Zur nachhaltigen Sicherung einer zukunfts- und leistungsfähigen Gesundheitsversorgung im Hochsauerlandkreis, dem größten Flächenkreis in Nordrhein-Westfalen, beabsichtigt der Auftraggeber einen Erweiterungsneubau für das Karolinen-Hospital in Hüsten zu errichten. Gemeinsam mit der Bestandsbebauung soll hieraus der Gesamtstandort „Karolinen-Hospital“ entstehen. Hinsichtlich der planerischen und baulichen Realisierung beabsichtigt der Auftraggeber die Bauleistungen auf Grundlage einer Funktionalen Leistungsbeschreibung sowie der bereits vorliegenden Ausführungsplanung zu vergeben. Dabei soll die Bauleistung in 4 Teilgeneralunternehmerpaketen (nachfolgend „Teil-GU-Pakete“) vergeben werden. Die Erstellung der Baugrube ist als Vorabmaßnahme bereits beauftragt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-02-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-02-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Maschinentechnische Installationen
Kurze Beschreibung:
Die Klinikum Hochsauerland GmbH vereint unter ihrem Dach die 4 Krankenhausstandorte St. Johannes-Hospital Neheim, Marienhospital Arnsberg, St. Walburga-Krankenhaus Meschede sowie das Karolinen-Hospital Hüsten. Zur nachhaltigen Sicherung einer zukunfts- und leistungsfähigen Gesundheitsversorgung im Hochsauerlandkreis, dem größten Flächenkreis in Nordrhein-Westfalen, beabsichtigt der Auftraggeber einen Erweiterungsneubau für das Karolinen-Hospital in Hüsten zu errichten. Gemeinsam mit der Bestandsbebauung soll hieraus der Gesamtstandort „Karolinen-Hospital“ entstehen. Hinsichtlich der planerischen und baulichen Realisierung beabsichtigt der Auftraggeber die Bauleistungen auf Grundlage einer Funktionalen Leistungsbeschreibung sowie der bereits vorliegenden Ausführungsplanung zu vergeben. Dabei soll die Bauleistung in 4 Teilgeneralunternehmerpaketen (nachfolgend „Teil-GU-Pakete“) vergeben werden. Die Erstellung der Baugrube ist als Vorabmaßnahme bereits beauftragt.
Die Klinikum Hochsauerland GmbH vereint unter ihrem Dach die 4 Krankenhausstandorte St. Johannes-Hospital Neheim, Marienhospital Arnsberg, St. Walburga-Krankenhaus Meschede sowie das Karolinen-Hospital Hüsten. Zur nachhaltigen Sicherung einer zukunfts- und leistungsfähigen Gesundheitsversorgung im Hochsauerlandkreis, dem größten Flächenkreis in Nordrhein-Westfalen, beabsichtigt der Auftraggeber einen Erweiterungsneubau für das Karolinen-Hospital in Hüsten zu errichten. Gemeinsam mit der Bestandsbebauung soll hieraus der Gesamtstandort „Karolinen-Hospital“ entstehen. Hinsichtlich der planerischen und baulichen Realisierung beabsichtigt der Auftraggeber die Bauleistungen auf Grundlage einer Funktionalen Leistungsbeschreibung sowie der bereits vorliegenden Ausführungsplanung zu vergeben. Dabei soll die Bauleistung in 4 Teilgeneralunternehmerpaketen (nachfolgend „Teil-GU-Pakete“) vergeben werden. Die Erstellung der Baugrube ist als Vorabmaßnahme bereits beauftragt.
Die Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der abschließenden Zustimmung des Aufsichtsrates der Klinikum Hochsauerland GmbH. Die Vergabestelle behält sich daher insbesondere die Aufhebung der Ausschreibung nach Abschluss des vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerbs vor.
Die Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der abschließenden Zustimmung des Aufsichtsrates der Klinikum Hochsauerland GmbH. Die Vergabestelle behält sich daher insbesondere die Aufhebung der Ausschreibung nach Abschluss des vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerbs vor.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das zweite Teil-GU-Paket Technische Gebäudeausrüstung, welches Gegenstand der vorliegenden EU-Bekanntmachung ist, umfasst die Sanitärtechnik, die Heizungstechnik, die Luft- und Klimatechnik sowie die MSR- und Gebäudeleittechnik und soll mit Abschluss dieses Vergabeverfahrens beauftragt werden. Mit Abschluss des Vergabeverfahrens soll der Auftragnehmer mit der Erbringung von Planungsüberprüfungsleistungen beauftragt werden. Der Auftragnehmer soll in dieser 1. Stufe auf Grundlage der vorliegenden Funktionalen Leistungsbeschreibung die Ausführungsplanung fachlich auf ihre Funktionalität überprüfen und soweit er einen solchen Bedarf erkennt, Vorschläge zur technischen und wirtschaftlichen Optimierung des Bauvorhabens machen. Mit Abschluss der 1. Stufe wird der AN ein verbindliches Pauschalfestpreisangebot für die Errichtung des Teil-GU-Pakets geschlossener Rohbau legen (2. Stufe).
Das zweite Teil-GU-Paket Technische Gebäudeausrüstung, welches Gegenstand der vorliegenden EU-Bekanntmachung ist, umfasst die Sanitärtechnik, die Heizungstechnik, die Luft- und Klimatechnik sowie die MSR- und Gebäudeleittechnik und soll mit Abschluss dieses Vergabeverfahrens beauftragt werden. Mit Abschluss des Vergabeverfahrens soll der Auftragnehmer mit der Erbringung von Planungsüberprüfungsleistungen beauftragt werden. Der Auftragnehmer soll in dieser 1. Stufe auf Grundlage der vorliegenden Funktionalen Leistungsbeschreibung die Ausführungsplanung fachlich auf ihre Funktionalität überprüfen und soweit er einen solchen Bedarf erkennt, Vorschläge zur technischen und wirtschaftlichen Optimierung des Bauvorhabens machen. Mit Abschluss der 1. Stufe wird der AN ein verbindliches Pauschalfestpreisangebot für die Errichtung des Teil-GU-Pakets geschlossener Rohbau legen (2. Stufe).
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftrag wird eine Laufzeit entsprechend der tatsächlichen Dauer der Projektrealisierung haben.
Beschreibung der Optionen: Nähere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Zusätzliche Informationen:
Die Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der abschließenden Zustimmung des Aufsichtsrates der Klinikum Hochsauerland GmbH. Die Vergabestelle behält sich daher insbesondere die Aufhebung der Ausschreibung nach Abschluss des vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerbs vor.
Die Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der abschließenden Zustimmung des Aufsichtsrates der Klinikum Hochsauerland GmbH. Die Vergabestelle behält sich daher insbesondere die Aufhebung der Ausschreibung nach Abschluss des vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerbs vor.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Für die Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb wird ein Bewerbungsbogen zur Verfügung gestellt. Die Bewerbung hat unter Verwendung dieses Bewerbungsbogens zu erfolgen. In den Bekanntmachungsunterlagen geforderte Nachweise sind mit dem Antrag vorzulegen. Bewerbergemeinschaften müssen die geforderten Nachweise, Erklärungen und sonstige Angaben – mit Ausnahme der unter Ziff. III.1.3) geforderten Referenzen – von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft einreichen. Die Eignung kann durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden.
Für die Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb wird ein Bewerbungsbogen zur Verfügung gestellt. Die Bewerbung hat unter Verwendung dieses Bewerbungsbogens zu erfolgen. In den Bekanntmachungsunterlagen geforderte Nachweise sind mit dem Antrag vorzulegen. Bewerbergemeinschaften müssen die geforderten Nachweise, Erklärungen und sonstige Angaben – mit Ausnahme der unter Ziff. III.1.3) geforderten Referenzen – von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft einreichen. Die Eignung kann durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden.
Nicht präqualifizierte Bewerber müssen die nachstehend genannten Unterlagen mit Ihrer Bewerbung einreichen:
— Gewerbeanmeldung;
— Handelsregisterauszug;
— Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer;
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, nicht älter als 6 Monate;
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, nicht älter als 6 Monate;
— Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG;
— qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zust. Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen, nicht älter als 6 Monate.
Außerdem: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB bzw. § 6 e EU VOB/A vorliegen.
Hinweis der Vergabestelle: Der Teilnahmewettbewerb dient der abschließenden Eignungsprüfung, d. h. die Eignungsunterlagen sind insbesondere auch für wesentliche Bau-Partner nebst entsprechenden Verpflichtungserklärungen vorzulegen. Nicht ausreichend ist es insbesondere, das bauausführende Unternehmen erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zu benennen. Ein Bewerber, der nicht selbst über die zur Aufführung eines Auftrags erforderlichen technischen Mittel verfügt, hat in seinem Teilnahmeantrag von sich aus darzulegen und den Nachweis zu erbringen, welche Unternehmen, die solche technischen Mittel besitzen, er sich bei der Ausführung des Auftrages in der Weise bedienen wird, dass diese Mittel als ihm tatsächlich zu Gebote stehend anzusehen sind. Die Vergabestelle wird bei sog. „eignungsvermittelnden Nachunternehmern“ eine umfassende Eignungsprüfung durchführen. Sämtliche in der EU-Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise sind auch für „eignungsvermittelnde Nachunternehmer“ vorzulegen. Auf die Regelung in § 6 d EU VOB/A wird hingewiesen.
Hinweis der Vergabestelle: Der Teilnahmewettbewerb dient der abschließenden Eignungsprüfung, d. h. die Eignungsunterlagen sind insbesondere auch für wesentliche Bau-Partner nebst entsprechenden Verpflichtungserklärungen vorzulegen. Nicht ausreichend ist es insbesondere, das bauausführende Unternehmen erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zu benennen. Ein Bewerber, der nicht selbst über die zur Aufführung eines Auftrags erforderlichen technischen Mittel verfügt, hat in seinem Teilnahmeantrag von sich aus darzulegen und den Nachweis zu erbringen, welche Unternehmen, die solche technischen Mittel besitzen, er sich bei der Ausführung des Auftrages in der Weise bedienen wird, dass diese Mittel als ihm tatsächlich zu Gebote stehend anzusehen sind. Die Vergabestelle wird bei sog. „eignungsvermittelnden Nachunternehmern“ eine umfassende Eignungsprüfung durchführen. Sämtliche in der EU-Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise sind auch für „eignungsvermittelnde Nachunternehmer“ vorzulegen. Auf die Regelung in § 6 d EU VOB/A wird hingewiesen.
Weiterer Hinweis der Vergabestelle: Die Bewerber sind aufgefordert, bereits im Teilnahmewettbewerb entsprechende Planungsbüros für die „Planungsüberprüfungsphase“ zu benennen. Planungsbüros reichen lediglich den Nachweis nach Ziff. III.2.2) sowie Angaben nach Ziff. III.2.3) ein.
Weiterer Hinweis der Vergabestelle: Die Bewerber sind aufgefordert, bereits im Teilnahmewettbewerb entsprechende Planungsbüros für die „Planungsüberprüfungsphase“ zu benennen. Planungsbüros reichen lediglich den Nachweis nach Ziff. III.2.2) sowie Angaben nach Ziff. III.2.3) ein.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Umsatz des Unternehmers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Umsatz des Unternehmers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen;
— Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mitgesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die technische Leistungsfähigkeit ist durch Referenzen nachzuweisen. Anzugeben ist die jeweilige Referenz mit Darstellung der Projekte, den wesentlichen Projektdaten, der Art der vom Bewerber ausgeführten Leistungen unter Angabe von Auftragswert, Ausführungszeit, Auftraggeber und den Kontaktdaten des Auftraggebers.Von Bewerbergemeinschaften sind die Referenzen insgesamt nachzuweisen, d. h., der Referenznachweis ist nicht von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln zu führen. Die Referenzen sind ausschließlich mit den im Teilnahmeantrag enthaltenen Formblättern nachzuweisen. Zusätzlich soll jedes Referenzobjekt auf mind. 1 und höchstens 6 weiteren A4-Blättern erläutert werden. Sofern personenbezogene Daten anzugeben sind, erfolgt die diese Daten betreffende Auskunft freiwillig. Eine Pflicht zur Übermittlung personenbezogener Daten besteht nicht. Die personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens den gesetzlichen Anforderungen entsprechend verarbeitet und gespeichert.
Die technische Leistungsfähigkeit ist durch Referenzen nachzuweisen. Anzugeben ist die jeweilige Referenz mit Darstellung der Projekte, den wesentlichen Projektdaten, der Art der vom Bewerber ausgeführten Leistungen unter Angabe von Auftragswert, Ausführungszeit, Auftraggeber und den Kontaktdaten des Auftraggebers.Von Bewerbergemeinschaften sind die Referenzen insgesamt nachzuweisen, d. h., der Referenznachweis ist nicht von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln zu führen. Die Referenzen sind ausschließlich mit den im Teilnahmeantrag enthaltenen Formblättern nachzuweisen. Zusätzlich soll jedes Referenzobjekt auf mind. 1 und höchstens 6 weiteren A4-Blättern erläutert werden. Sofern personenbezogene Daten anzugeben sind, erfolgt die diese Daten betreffende Auskunft freiwillig. Eine Pflicht zur Übermittlung personenbezogener Daten besteht nicht. Die personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens den gesetzlichen Anforderungen entsprechend verarbeitet und gespeichert.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Voraussetzung ist die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen diese Voraussetzungen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungs- bzw. Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen.
Voraussetzung ist die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen diese Voraussetzungen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungs- bzw. Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
1. Referenzen über die Begleitung vergleichbarer Projekte und Tätigkeiten entsprechend der Angaben dieser EU-Bekanntmachung Projektvolumen (KGR 400) – Gewichtung 60 Prozent:
— < 2 Mio. EUR: 5 Punkte;
— ab 2 Mio. EUR: 15 Punkte;
— ab 5 Mio. EUR: 30 Punkte;
— ab 10 Mio. EUR: 50 Punkte bis zu 10 Zusatzpunkte, wenn die Referenz auch Planungsleistungen enthält.
2. durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre 2016, 2017, 2018 – Gewichtung 25 Prozent
Durchschnittlicher Gesamtumsatz (netto)
— bis 10 Mio. EUR: 5 Punkte;
— ab 10 Mio. EUR: 10 Punkte;
— ab 20 Mio. EUR: 25 Punkte.
3. Nachweis geeigneter Maßnahmen zur langfristigen (nach Möglichkeit seit mindestens 3 Jahren bestehenden) Qualitätssicherung des Bewerbers – Gewichtung 15 Prozent:
Darstellung eines hauseigenen Qualitätssicherungssystems bis zu 10 Punkte.
Bis zu 5 Zusatzpunkte, wenn die QS-Sicherung aktuell extern zertifiziert ist.
Der Bewerber hat jeweils die 3 Referenzen zu benennen, die für die Auswahlkriterien gewertet werden sollen. Damit soll sichergestellt werden, dass der Bewerber die aus seiner Sicht maßgebliche Entscheidungsgrundlage ggü. der Vergabestelle bestimmt. Es werden nur Referenzen gewertet, die den Vermerk haben. Sollten mehr als 3 Referenzen entsprechend gekennzeichnet sein, werden die 3 zu wertenden Referenzen nach der Reihenfolge der Nummerierung festgelegt.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Bewerber hat jeweils die 3 Referenzen zu benennen, die für die Auswahlkriterien gewertet werden sollen. Damit soll sichergestellt werden, dass der Bewerber die aus seiner Sicht maßgebliche Entscheidungsgrundlage ggü. der Vergabestelle bestimmt. Es werden nur Referenzen gewertet, die den Vermerk haben. Sollten mehr als 3 Referenzen entsprechend gekennzeichnet sein, werden die 3 zu wertenden Referenzen nach der Reihenfolge der Nummerierung festgelegt.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-04-06 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-07-31 📅
Die E-Vergabeplattform Deutsche E-Vergabe veröffentlicht ebenfalls einen Bekanntmachungstext. Allein maßgeblich bleibt gleichwohl der im Amtsblatt der EU veröffentlichte Text.
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1).
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 044-103096 (2020-02-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-08-21 📅
Name: Pleitz GmbH
Postanschrift: Golzener Str. 4
Postort: Laucha
Postleitzahl: 06636
Land: Deutschland 🇩🇪 Burgenlandkreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1)).
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.