Erwerb von Fahrradboxen, -sammelgaragen, -ständer

Stadt Hameln — Zentrale Vergabestelle

Erwerb von Fahrradboxen, Erwerb von Fahrradsammelgaragen, Erwerb von Fahrradständer.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-12-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-05.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-11-05 Auftragsbekanntmachung
2021-01-19 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-11-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Teile und Zubehör für Fahrräder
Referenznummer: S-HAMELN-2020-0084
Kurze Beschreibung:
Erwerb von Fahrradboxen, Erwerb von Fahrradsammelgaragen, Erwerb von Fahrradständer.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Teile und Zubehör für Fahrräder 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Teile und Zubehör für Fahrräder 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hameln-Pyrmont 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Hameln — Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Rathausplatz 1
Postleitzahl: 31785
Postort: Hameln
Kontakt
Internetadresse: http://www.hameln.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@hameln.de 📧
Telefon: +49 51512023207 📞
Fax: +49 51512021266 📠
URL der Dokumente: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-2020-0084 🌏
URL der Teilnahme: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-2020-0084 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-11-05 📅
Einreichungsfrist: 2020-12-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-10 📅
Datum des Beginns: 2021-01-21 📅
Datum des Endes: 2022-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 219-537052
ABl. S-Ausgabe: 219
Zusätzliche Informationen
Entfällt

Objekt
Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 3
Bezeichnung des Loses: Erwerb Fahrradboxen
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Erwerb von 50 Fahrradboxen.
Bezeichnung des Loses: Erwerb Fahrradsammelgaragen
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Erwerb von 4 Fahrradsammelgaragen.
Bezeichnung des Loses: Erwerb Fahrradständer
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung: Erwerb von 50 Fahrradständern.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hameln

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Angaben zur Eintragung im Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens,
— Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet/die Eröffnung beantragt/mangels Masse abgelehnt/ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
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— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
— Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist,
— Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (PQ/VOL) oder der Eintragung in das ULV einer Auftragsberatungsstelle (Präqualifikationsverzeichnis). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt — Eigenerklärung zur Eignung — vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der — Eigenerklärung zur Eignung — genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Das Formblatt „Eigenerklärung" befindet sich in den Vergabeunterlagen und kann hier eingesehen werden: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-2020-0084
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
— Nachweis über ein abgeschlossenes Testverfahren mit positivem Ergebnis: DIN79008 Teil 1 und Teil 2 oder ADFC-Zertifizierung (sofern vorhanden).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Angaben zum Umsatz i. d. letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Lieferungen und Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss d. Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
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— das dem Unternehmen die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
— Kopie der gültigen Police einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (PQ/VOL) oder der Eintragung in das ULV einer Auftragsberatungsstelle (Präqualifikationsverzeichnis). Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ist ebenfalls zugelassen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt — Eigenerklärung zur Eignung —vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der -Eigenerklärung zur Eignung — genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Das Formblatt „Eigenerklärung" befindet sich in den Vergabeunterlagen und kann hier eingesehen werden: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-2020-0084
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Da die Fördermittel für die jeweiligen Kalenderjahre eingeplant und aufgeteilt sind, ist es erforderlich, dass die Gesamtauftragssumme aus dieser Ausschreibung bis zum 3.2.2021 seitens der Stadt Hameln abgerechnet sein muss. Sollten bis zum 25.1.2021 nicht alle Anlagen geliefert und abgenommen worden sein, ist vorgesehen, dass die Stadt Hameln für diese Anzahl der Anlagen in Vorkasse geht. Seitens des Anbieters ist daher eine Sicherheitsleistung in Form einer Vertragserfüllungsbürgschaft/-Garantie zu erbringen (VHB-Bund Richtlinien zu 423/Formblatt 421). Die Vorlage einer Vertragserfüllungsbürgschaft im Anschluss an die Vergabe ist aufgrund der engen Zeiträume verpflichtend. Der Anbieter sichert mit Abgabe des Angebotes eine Vertragserfüllungsbürgschaft zu.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-01-20 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-12-08 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:30
Zusätzliche Informationen: Entfällt
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Abgeschlossenes Testverfahren
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40,00
Preis (Gewichtung): 60,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Ausführung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60,00
Preis (Gewichtung): 40,00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.hameln.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: www.hameln.de/stadtportal/rathaus/zentrale_vergabestelle 🌏
Dokumente URL: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-2020-0084 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-2020-0084. Sie erhalten die Vergabeunterlagen direkt, gebührenfrei und ohne Registrierung. Wenn Sie immer aktuell zum Verfahren informiert sein möchten, sollten Sie die angebotene Möglichkeit zur freiwilligen Registrierung nutzen. Als registrierter Nutzer können Sie nach Eingabe Ihrer Nutzerkennung und Ihres Passworts den Abruf der Vergabeunterlagen starten. Mit dem registrierten Abruf stellen Sie sicher, dass Sie umgehend informiert werden, wenn neue Informationen zu den Vergabeverfahren vorliegen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 413115-1334/1335/1336 📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Fax: +49 413115-2943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wurde, ist gegen diese Entscheidung ein Antrag auf Nachprüfung durch die Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg, zulässig. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
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Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 219-537052 (2020-11-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 187 684 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Hameln – Zentrale Vergabestelle

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-01-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-01-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 015-031531
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 219-537052
ABl. S-Ausgabe: 15

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-01-19 📅
Name: ORION Bausysteme GmbH
Postanschrift: Waldstr. 2
Postort: Biebesheim am Rhein
Postleitzahl: 64584
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 625855520 📞
E-Mail: juergen.schmitt@orion-bausysteme.de 📧
Land: Groß-Gerau 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 42 225 EUR 💰
Name: Kienzler Stadtmobiliar GmbH
Postanschrift: Vorlandstr. 5
Postort: Hausach
Postleitzahl: 77756
Telefon: +49 783178846 📞
E-Mail: ausschreibungen@kienzler.com 📧
Land: Ortenaukreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 139 684 EUR 💰
5 775 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
4
3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 015-031531 (2021-01-19)