Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Erwerb von Nutzungslizenzen für Adobe Acrobat und Adobe Creative Cloud
FEM2-0128-2020”
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Kurze Beschreibung: Abschluss eines ETLA-Vertrages gemäß Adobe Vertragsmodell.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR
Holzmarktstraße 15-17
10179 Berlin
Beschreibung der Beschaffung:
“Die BVG setzt seit einigen Jahren unternehmensweite verschiedene Adobe Produkte zur Unterstützung diverser, unterschiedlicher Geschäftsprozesse ein. Um...”
Beschreibung der Beschaffung
Die BVG setzt seit einigen Jahren unternehmensweite verschiedene Adobe Produkte zur Unterstützung diverser, unterschiedlicher Geschäftsprozesse ein. Um diese Produkte auch weiterhin einsetzen zu können sollen entsprechende Nutzungslizenz (nameduser) im Rahmen des Abschlusses eines ETLA-Vertrages beschafft werden.
Die Lizenzen sollen für einen Zeitraum von 3 Jahren beschafft werden mit der Option 2 weitere Jahre verlängern zu können.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-08-29 📅
Datum des Endes: 2023-08-28 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Optionale zweimalige 1-Jahres-Verlängerung
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Kunde kann diesen Vertrag nach eigenem Ermessen nach dem ursprünglichen
Enddatum der Lizenzlaufzeit insgesamt 2 Mal um ein Jahr verlängern, d. h. das...”
Beschreibung der Optionen
Der Kunde kann diesen Vertrag nach eigenem Ermessen nach dem ursprünglichen
Enddatum der Lizenzlaufzeit insgesamt 2 Mal um ein Jahr verlängern, d. h. das erste Mal um ein Jahr nach dem ursprünglichen in der obigen Aufstellung der Produkte und Services genannten Enddatum der Lizenzlaufzeit und das zweite Mal nach dem Enddatum der erstmalig verlängerten Lizenzlaufzeit. Adobe wird dem Fachhändler bei Abschluss eines Anschlussvertrages zwischen Adobe und dem Kunden mit einer Laufzeit von einem Jahr über die in der Aufstellung der Produkte und Services Aufgeführten Produkte und Services für die beiden Verlängerungszeiträume jeweils Preise pro Jahr gewähren, die maximal 5 % über dem Jahresbetrag des letzten Jahres der Laufzeit dieser Vereinbarung liegen.
I) Zeitraum 1. oprionale Verlämgerung: 29.8.2023 bis 28.8.2024,
II) Zeitraum 2. oprionale Verlämgerung: 29.8.2024 bis 28.8.2025.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Folgende Angaben und Formalitäten, zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
Eigenerklärung (Bestandteil des Formblattes...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Folgende Angaben und Formalitäten, zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
Eigenerklärung (Bestandteil des Formblattes Eigenerklärungen zur Eignung; Variante 1-3):
— zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Folgende Angaben und Formalitäten, zur technischen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
Eigenerklärung (Bestandteil des Formblattes Eigenerklärungen zur...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Folgende Angaben und Formalitäten, zur technischen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
Eigenerklärung (Bestandteil des Formblattes Eigenerklärungen zur Eignung; Variante1-3):
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-07-14
07:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-08-28 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-07-14
09:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30-9013-8316📞
Fax: +49 30-9013-7613 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 109-265607 (2020-06-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-08-28) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft (FEM)
Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die BVG setzt seit einigen Jahren unternehmensweite verschiedene Adobe Produkte zur Unterstützung diverser, unterschiedlicher Geschäftsprozesse ein. Um...”
Beschreibung der Beschaffung
Die BVG setzt seit einigen Jahren unternehmensweite verschiedene Adobe Produkte zur Unterstützung diverser, unterschiedlicher Geschäftsprozesse ein. Um diese Produkte auch weiterhin einsetzen zu können sollen entsprechende Nutzungslizenz (named-user) im Rahmen des Abschlusses eines ETLA-Vertrages beschafft werden. Die Lizenzen sollen für einen Zeitraum von 3 Jahren beschafft werden mit der Option 2 weitere Jahre verlängern zu können.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Der Kunde kann diesen Vertrag nach eigenem Ermessen nach dem ursprünglichen Enddatum der Lizenzlaufzeit insgesamt 2 Mal um ein Jahr verlängern, d. h. das...”
Beschreibung der Optionen
Der Kunde kann diesen Vertrag nach eigenem Ermessen nach dem ursprünglichen Enddatum der Lizenzlaufzeit insgesamt 2 Mal um ein Jahr verlängern, d. h. das erste Mal um ein Jahr nach dem ursprünglichen in der obigen Aufstellung der Produkte und Services genannten Enddatum der Lizenzlaufzeit und das zweite Mal nach dem Enddatum der erstmalig verlängerten Lizenzlaufzeit. Adobe wird dem Fachhändler bei Abschluss eines Anschlussvertrages zwischen Adobe und dem Kunden mit einer Laufzeit von einem Jahr über die in der Aufstellung der Produkte und Services aufgeführten Produkte und Services für die beiden Verlängerungszeiträume jeweils Preise pro Jahr gewähren, die maximal 5 % über dem Jahresbetrag des letzten Jahres der Laufzeit dieser Vereinbarung liegen.
i) Zeitraum 1. oprionale Verlämgerung: 29.8.2023 bis 28.8.2024,
ii) Zeitraum 2. oprionale Verlämgerung: 29.8.2024 bis 28.8.2025.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 109-265607
Auftragsvergabe
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Vertragsnummer: 1
Titel: Erwerb von Nutzungslizenzen für Adobe Acrobat und Adobe Creative Cloud
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-30 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Comparex ag
Postanschrift: Blochstraße 1
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04329
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3412568000📞
E-Mail: ausschreibungsmanagement@comparex.de📧
Fax: +49 3412568999 📠
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 170-412329 (2020-08-28)