Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Estricharbeiten Gussasphalt BA 3; BV: Generalsanierung der Heinrich-Thein-Berufsschule Haßfurt
621.24.5/167”
Produkte/Dienstleistungen: Estricharbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Maßnahme: Generalsanierung der Heinrich-Thein-Berufsschule Haßfurt
Leistung: Estricharbeiten Gussasphalt – BA 3.”
1️⃣
Ort der Leistung: Haßberge🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hofheimer Straße 14-16
97437 Haßfurt
Beschreibung der Beschaffung:
“— Gussasphaltestrich 2-lagig, IC 10, Dicke bis 35+35 mm, auf Trennschicht: ca. 465 m,
— Ausgleichschicht Gussasphalt IC10, mittlere Dicken von 15 bis 25 mm:...”
Beschreibung der Beschaffung
— Gussasphaltestrich 2-lagig, IC 10, Dicke bis 35+35 mm, auf Trennschicht: ca. 465 m,
— Ausgleichschicht Gussasphalt IC10, mittlere Dicken von 15 bis 25 mm: ca. 465 m,
— Gussasphaltestrich IC10, Dicke 35 mm, auf Abdeckung: ca. 2 350 m,
— Holzfaser-Dämmstoffplatten, WF, in Dicken von 8 bis 20 mm: ca. 4 690 m,
— Ausgleichschüttung Perlit, in mittleren Dicken von 10 bis 20 mm: ca. 52 m.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-06-30 📅
Datum des Endes: 2021-08-27 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Hauptleistung alle Flächen 30.6.2021-27.8.2021, geschossweise
Restleistungen bis 30.9.2021
Fertigstellung abnahmereif 30.9.2021.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die Bedingungen richten sich nach den Bestimmungen der §§ 6 EU ff VOB/A. Die Nachforderung von Unterlagen zum Nachweis der vorgenannten Bestimmungen wird...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die Bedingungen richten sich nach den Bestimmungen der §§ 6 EU ff VOB/A. Die Nachforderung von Unterlagen zum Nachweis der vorgenannten Bestimmungen wird vorbehalten.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die Bedingungen richten sich nach den Bestimmungen der §§ 6 EU ff VOB/A. Die Nachforderung von Unterlagen zum Nachweis der vorgenannten Bestimmungen wird...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Bedingungen richten sich nach den Bestimmungen der §§ 6 EU ff VOB/A. Die Nachforderung von Unterlagen zum Nachweis der vorgenannten Bestimmungen wird vorbehalten.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die Bedingungen richten sich nach den Bestimmungen der §§ 6 EU ff VOB/A. Die Nachforderung von Unterlagen zum Nachweis der vorgenannten Bestimmungen wird...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Bedingungen richten sich nach den Bestimmungen der §§ 6 EU ff VOB/A. Die Nachforderung von Unterlagen zum Nachweis der vorgenannten Bestimmungen wird vorbehalten.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Ausführungsbedingungen richten sich nach den Bestimmungen der VOB/B. Die genauen Ausführungsbedingungen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-01-14
10:15 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-03-12 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-01-14
10:15 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981 / 53-1277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981 / 53-1837 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Nachprüfverfahren ist in den §§ 155 ff. GWB geregelt.
Gemäß § 160 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, sofern:
— der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Nachprüfverfahren ist in den §§ 155 ff. GWB geregelt.
Gemäß § 160 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, sofern:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt allerdings nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 243-600438 (2020-12-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 152863.39 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“— Gussasphaltestrich 2-lagig, IC 10, Dicke bis 35 + 35 mm, auf Trennschicht: ca. 465 m,
— Ausgleichschicht Gussasphalt IC10, mittlere Dicken von 15 bis 25...”
Beschreibung der Beschaffung
— Gussasphaltestrich 2-lagig, IC 10, Dicke bis 35 + 35 mm, auf Trennschicht: ca. 465 m,
— Ausgleichschicht Gussasphalt IC10, mittlere Dicken von 15 bis 25 mm: ca. 465 m,
— Gussasphaltestrich IC10, Dicke 35 mm, auf Abdeckung: ca. 2 350 m,
— Holzfaser-Dämmstoffplatten, WF, in Dicken von 8 bis 20 mm: ca. 4 690 m,
— Ausgleichschüttung Perlit, in mittleren Dicken von 10 bis 20 mm: ca. 52 m.
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Zusätzliche Informationen:
“— Hauptleistung alle Flächen 30.6.2021-27.8.2021, geschossweise,
— Restleistungen bis 30.9.2021,
— Fertigstellung abnahmereif 30.9.2021.”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 243-600438
Auftragsvergabe
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Vertragsnummer: 621.24.5/167
Titel:
“Estricharbeiten Gussasphalt BA 3; BV: Generalsanierung der Heinrich-Thein-Berufsschule Haßfurt”
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-03-05 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 6
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Strabag AG
Postanschrift: Hauptstraße 29 d
Postort: Oberwiera
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3760827120📞
Fax: +49 37608271229 📠
Region: Zwickau🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 152863.39 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Nachprüfverfahren ist in den §§ 155 ff. GWB geregelt.
Gemäß § 160 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, sofern:
— der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Nachprüfverfahren ist in den §§ 155 ff. GWB geregelt.
Gemäß § 160 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, sofern:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt allerdings nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 065-162575 (2021-03-30)