Estrich Es ist die Errichtung eines 4-geschossigen (UG-2.OG) Bürogebäudes mit ca. 5 600 m BGF, davon ca. 1 330 m unterirdisch, geplant. Das Gebäude ist U-förmig mit Flachdach. Das UG ist in WU-Betonbauweise mit ergänzender Frischbetonverbundabdichtung als Sekundärabdichtung zu errichten, die Fassade als Verblendklinkerfassade mit Natursteinelementen. Das hier ausgeschriebene Fachlos „Estriche“ beinhaltet sämtliche Leistungen, die zur Errichtung der Bodenaufbauten als fertige Grundlage für die Oberbeläge erforderlich werden. Es enthält insbesondere: Zementestrich in schwimmender Verlegung (ca. 3 500 m) Verbundestrich (ca. 100 m).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-04-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-03-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-03-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Estricharbeiten (Fußboden)
Referenznummer: 311-961-12
Kurze Beschreibung:
Estrich
Es ist die Errichtung eines 4-geschossigen (UG-2.OG) Bürogebäudes mit ca. 5 600 m
Das Gebäude ist U-förmig mit Flachdach. Das UG ist in WU-Betonbauweise mit ergänzender Frischbetonverbundabdichtung als Sekundärabdichtung zu errichten, die Fassade als Verblendklinkerfassade mit Natursteinelementen.
Das hier ausgeschriebene Fachlos „Estriche“ beinhaltet sämtliche Leistungen, die zur Errichtung der Bodenaufbauten als fertige Grundlage für die Oberbeläge erforderlich werden.
Es enthält insbesondere:
Zementestrich in schwimmender Verlegung (ca. 3 500 m
Verbundestrich (ca. 100 m
Es ist die Errichtung eines 4-geschossigen (UG-2.OG) Bürogebäudes mit ca. 5 600 m
Das Gebäude ist U-förmig mit Flachdach. Das UG ist in WU-Betonbauweise mit ergänzender Frischbetonverbundabdichtung als Sekundärabdichtung zu errichten, die Fassade als Verblendklinkerfassade mit Natursteinelementen.
Das hier ausgeschriebene Fachlos „Estriche“ beinhaltet sämtliche Leistungen, die zur Errichtung der Bodenaufbauten als fertige Grundlage für die Oberbeläge erforderlich werden.
Es enthält insbesondere:
Zementestrich in schwimmender Verlegung (ca. 3 500 m
Verbundestrich (ca. 100 m
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Estricharbeiten (Fußboden)📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Segeberg
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Es ist die Errichtung eines 4-geschossigen (UG-2.OG) Bürogebäudes mit ca. 5 600 m
Das Gebäude ist U-förmig mit Flachdach. Das UG ist in WU-Betonbauweise mit ergänzender Frischbetonverbundabdichtung als Sekundärabdichtung zu errichten, die Fassade als Verblendklinkerfassade mit Natursteinelementen.
Das hier ausgeschriebene Fachlos „Estriche“ beinhaltet sämtliche Leistungen, die zur Errichtung der Bodenaufbauten als fertige Grundlage für die Oberbeläge erforderlich werden.
Es enthält insbesondere:
Zementestrich in schwimmender Verlegung (ca. 3 500 m
Verbundestrich (ca. 100 m
Wie vor.
Dauer: 24 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Kreis Segeberg – Der Landrat
Rosenstr. 28
23795 Bad Segeberg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Bieter haben zu bestätigen, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Nachweis der wirtschaftlichen und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters sowie über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eigene Erklärungen des Bieters. Als Nachweis für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Eigenerklärung über den Umsatz der letzten 3 Jahre dem Angebot beizufügen. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Nachweis der wirtschaftlichen und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters sowie über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eigene Erklärungen des Bieters. Als Nachweis für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Eigenerklärung über den Umsatz der letzten 3 Jahre dem Angebot beizufügen. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von mindestens 3 Referenzen über Tätigkeiten im ausgeschriebenen Leistungsbereich in den letzten 3 Jahren; erfolgt die Bewerbung für mehrere Lose, können die gleichen Referenzen angegeben werden. Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen erforderlich sind.
Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von mindestens 3 Referenzen über Tätigkeiten im ausgeschriebenen Leistungsbereich in den letzten 3 Jahren; erfolgt die Bewerbung für mehrere Lose, können die gleichen Referenzen angegeben werden. Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen erforderlich sind.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-05-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-04-02 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:30
Ort des Eröffnungstermins: Z. 021, Jaguarring 16, 23795 Bad Segeberg (LEVO-Park)
Zusätzliche Informationen: Firmenvertreter
Das Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) findet Anwendung. Gemäß § 4 VGSH wird insbesondere darauf hingewiesen, dass Auftragnehmer sich verpflichten, ihren unmittelbar für die Leistungserbringung in Deutschland eingesetzten Beschäftigten, ohne Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten, Hilfskräfte und Teilnehmende an Bundesfreiwilligendiensten, wenigstens ein Mindeststundenentgelt von 9,99 EUR (brutto) zu zahlen. Ein beauftragtes Unternehmen hat sicherzustellen, dass diese Pflicht auch von sämtlichen Nachunternehmen und Verleihern von Arbeitnehmern eingehalten wird.
Das Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) findet Anwendung. Gemäß § 4 VGSH wird insbesondere darauf hingewiesen, dass Auftragnehmer sich verpflichten, ihren unmittelbar für die Leistungserbringung in Deutschland eingesetzten Beschäftigten, ohne Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten, Hilfskräfte und Teilnehmende an Bundesfreiwilligendiensten, wenigstens ein Mindeststundenentgelt von 9,99 EUR (brutto) zu zahlen. Ein beauftragtes Unternehmen hat sicherzustellen, dass diese Pflicht auch von sämtlichen Nachunternehmen und Verleihern von Arbeitnehmern eingehalten wird.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6QYYHJ.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig- Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431988-4542📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 431988-4702 📠
Quelle: OJS 2020/S 044-103084 (2020-03-02)
Ergänzende Angaben (2020-03-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Estrich
Es ist die Errichtung eines 4-geschossigen (UG-2.OG) Bürogebäudes mit ca. 5 600 m² BGF, davon ca. 1 330 m² unterirdisch, geplant.
Das Gebäude ist U-förmig mit Flachdach. Das UG ist in WU-Betonbauweise mit ergänzender Frischbetonverbundabdichtung als Sekundärabdichtung zu errichten, die Fassade als Verblendklinkerfassade mit Natursteinelementen.
Das hier ausgeschriebene Fachlos „Estriche“ beinhaltet sämtliche Leistungen, die zur Errichtung der Bodenaufbauten als fertige Grundlage für die Oberbeläge erforderlich werden.
Es enthält insbesondere:
— Zementestrich in schwimmender Verlegung (ca. 3 500 m²);
— Verbundestrich (ca. 100 m²).
Es ist die Errichtung eines 4-geschossigen (UG-2.OG) Bürogebäudes mit ca. 5 600 m² BGF, davon ca. 1 330 m² unterirdisch, geplant.
Das Gebäude ist U-förmig mit Flachdach. Das UG ist in WU-Betonbauweise mit ergänzender Frischbetonverbundabdichtung als Sekundärabdichtung zu errichten, die Fassade als Verblendklinkerfassade mit Natursteinelementen.
Das hier ausgeschriebene Fachlos „Estriche“ beinhaltet sämtliche Leistungen, die zur Errichtung der Bodenaufbauten als fertige Grundlage für die Oberbeläge erforderlich werden.
Es enthält insbesondere:
— Zementestrich in schwimmender Verlegung (ca. 3 500 m²);
— Verbundestrich (ca. 100 m²).
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Es ist die Errichtung eines 4-geschossigen (UG-2.OG) Bürogebäudes mit ca. 5 600 m² BGF, davon ca. 1 330 m² unterirdisch, geplant.
— Zementestrich in schwimmender Verlegung (ca. 3 500 m²);
— Verbundestrich (ca. 100 m²).
Quelle: OJS 2020/S 052-122693 (2020-03-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-05-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 103461.53 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Bei dem unter II.1.7) und V 2.4) jeweils angegebenen Gesamtwert von „1.00 EUR“ handelt es sich um einen fiktiven Wert. Eine Veröffentlichung des tatsächlichen Gesamtwerts kann unterbleiben, da die Offenlegung dieser Angaben die berechtigten geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers schädigen und den lauteren Wettbewerb zwischen dem Auftragnehmer und seinen Wettbewerbern beeinträchtigen würde (vgl. Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU).
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6QYYMF
Bei dem unter II.1.7) und V 2.4) jeweils angegebenen Gesamtwert von „1.00 EUR“ handelt es sich um einen fiktiven Wert. Eine Veröffentlichung des tatsächlichen Gesamtwerts kann unterbleiben, da die Offenlegung dieser Angaben die berechtigten geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers schädigen und den lauteren Wettbewerb zwischen dem Auftragnehmer und seinen Wettbewerbern beeinträchtigen würde (vgl. Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU).
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6QYYMF
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-05-15 📅
Name: K+B Böden GmbH
Postanschrift: Alt Saale 23
Postort: Uhlstädt/Kirchhasel
Postleitzahl: 07407
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 36724838380📞
E-Mail: info@kb-boeden.de📧
Land: Saalfeld-Rudolstadt
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 11
Referenz Zusätzliche Informationen
Bei dem unter II.1.7) und V 2.4) jeweils angegebenen Gesamtwert von „1.00 EUR“ handelt es sich um einen fiktiven Wert. Eine Veröffentlichung des tatsächlichen Gesamtwerts kann unterbleiben, da die Offenlegung dieser Angaben die berechtigten geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers schädigen und den lauteren Wettbewerb zwischen dem Auftragnehmer und seinen Wettbewerbern beeinträchtigen würde (vgl. Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU).
Bei dem unter II.1.7) und V 2.4) jeweils angegebenen Gesamtwert von „1.00 EUR“ handelt es sich um einen fiktiven Wert. Eine Veröffentlichung des tatsächlichen Gesamtwerts kann unterbleiben, da die Offenlegung dieser Angaben die berechtigten geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers schädigen und den lauteren Wettbewerb zwischen dem Auftragnehmer und seinen Wettbewerbern beeinträchtigen würde (vgl. Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU).
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6QYYMF
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.