ESTW Duisburg HBF 2.Baustufe:(Bauprozesskoordinierung/Bauphasenplanung) Organisation und Abwicklung der übergeordneten Projekt-/Baulogistik; vom 13.4.2020 – 30.6.2021.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-02-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-23.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: ESTW Duisburg Hbf, 2. Baustufe: Baukoordination 2020/2021
20FEI43420
Produkte/Dienstleistungen: Beratungsdienste von Ingenieurbüros📦
Kurze Beschreibung:
“ESTW Duisburg HBF 2.Baustufe:(Bauprozesskoordinierung/Bauphasenplanung) Organisation und Abwicklung der übergeordneten Projekt-/Baulogistik; vom 13.4.2020 –...”
Kurze Beschreibung
ESTW Duisburg HBF 2.Baustufe:(Bauprozesskoordinierung/Bauphasenplanung) Organisation und Abwicklung der übergeordneten Projekt-/Baulogistik; vom 13.4.2020 – 30.6.2021.
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Ort der Leistung: Duisburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“ESTW Duisburg HBF: 2.Baustufe:(Bauprozesskoordinierung/Bauphasenplanung) Organisation und Abwicklung der übergeordneten Projekt-/Baulogistik; vom 13.4.2020...”
Beschreibung der Beschaffung
ESTW Duisburg HBF: 2.Baustufe:(Bauprozesskoordinierung/Bauphasenplanung) Organisation und Abwicklung der übergeordneten Projekt-/Baulogistik; vom 13.4.2020 – 30.6.2021.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 100
Dauer
Datum des Beginns: 2020-04-13 📅
Datum des Endes: 2021-06-30 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist,
— Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist,
— Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen,
— Nachweise Personelle Ausstattung gemäß beiliegender Tabelle: Es sind mind. 4...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen,
— Nachweise Personelle Ausstattung gemäß beiliegender Tabelle: Es sind mind. 4 max 6 Referenzprojekte in Bezug auf vgl.bare Leistung (eigene, durchgeführt ab GJ 2014) zu benennen die beinhalten
a) Logistikplanung im Eisenbahnbetrieb;
b) Logistikplanung von Infrastrukturprojekten;
c) vergleichbare Projektgrößen über Baukoordinationsleistungen; bei Bewerbergemeinschaften/Bewerbern mit NU von welchem Teilnehmer erbracht; Auftraggeber des Referenzprojektes; Ansprechpartner beim Auftraggeber des Referenzprojekts, Telefonnummer des Ansprechpartners, Auftragssumme der erbrachten Ingenieurleistung volle EUR-Beträge, Beginn/Ende des Vertrages, Beginn/Ende der erbrachten Leistung
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2) benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3).
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-02-24
07:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-02-28 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-04-10 📅
“— Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist,
— Erklärung, dass der...”
— Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist,
— Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (http://www.deutschebahn.com/lieferantenqualifizierung_downloads) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/fileadmin/_horusdam/2065-BME-Code_of_Conduct_deutsch.pdf) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1) bis III.1.3) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei der EU-Vergabe wird unterschieden zwischen Teilnahmewettbewerb und Angebotsphase. Zunächst ist die Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb über die Vergabeplattform einzureichen. Danach folgt für ausgewählte Bieter die Angebotsphase. Erst mit der Angebotsphase ist für ausgewählte Bewerber ein Angebot für die ausgeschriebene Leistung über die Vergabeplattform einzureichen. Wichtige Informationen hierzu sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Der Auftraggeber behält sich vor, nach Angebotsabgabe auf Verhandlungen zu verzichten. Die Bindefrist kann der Angebotserklärung entnommen werden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2020/S 017-038071 (2020-01-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“ESTW Duisburg HBF 2.Baustufe:(Bauprozesskoordinierung /Bauphasenplanung) Organisation und Abwicklung der übergeordneten Projekt-/Baulogistik; vom...”
Kurze Beschreibung
ESTW Duisburg HBF 2.Baustufe:(Bauprozesskoordinierung /Bauphasenplanung) Organisation und Abwicklung der übergeordneten Projekt-/Baulogistik; vom 13.4.2020-30.6.2021.
Mehr anzeigen Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“ESTW Duisburg HBF: 2.Baustufe:(Bauprozesskoordinierung /Bauphasenplanung) Organisation und Abwicklung der übergeordneten Projekt-/Baulogistik; vom...”
Beschreibung der Beschaffung
ESTW Duisburg HBF: 2.Baustufe:(Bauprozesskoordinierung /Bauphasenplanung) Organisation und Abwicklung der übergeordneten Projekt-/Baulogistik; vom 13.4.2020-30.6.2021.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 017-038071
Auftragsvergabe
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Vertragsnummer: 1
Titel: ESTW Duisburg Hbf, 2. Baustufe: Baukoordination 2020/2021
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-30 📅
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2020/S 064-154179 (2020-03-30)